Protokoll der Sitzung vom 28.09.2016

Deshalb haben wir auf der Gesundheitsministerkonferenz die Bundesregierung einstimmig gebeten, zu überprüfen, ob das wirklich richtig war, was da gemacht wurde, ob das nicht eher zuungunsten der Patienten ist, ob solche Exklusivverträge wirklich geeignet sind, die bestmögliche Versorgung der Pati enten sicherzustellen, und ob es nicht andere Instrumente dafür gibt. Ja, die Krankenkassen haben den Auftrag, wirtschaftlich zu arbeiten, aber ob man ihnen nun ausgerechnet diese Mög lichkeit eröffnen sollte, sollte man noch einmal überprüfen. Eine Antwort der Bundesregierung steht noch aus.

Ein Fall ist an das MASGF herangetragen worden. Hier geht es um die Ausschreibung und die konkrete Zuschlagserteilung für eine Apotheke in einem Gebiet in Brandenburg. Wir werden uns die Angelegenheit natürlich sehr genau anschauen. Die ge setzliche Grundlage ist aber wie gesagt gegeben. Parallel zu dieser Landtagssitzung findet dazu heute ein Gespräch mit der AOK Nordost statt, und ich würde Sie gern im Nachgang über die Ergebnisse informieren.

Vielen Dank. - Die Frage 616 (Chronische Auszehrkrankheit) wird in Vertretung des Abgeordneten Wiese vom Abgeordneten Königer vorgetragen. Bitte schön.

Die aus Nordamerika stammende Chronische Auszehrkrank heit wurde mittlerweile auch in Europa nachgewiesen.

Ich frage die Landesregierung: Welche Maßnahmen hat sie ge troffen, um die Einschleppung der Krankheit nach Branden burg zu verhindern?

Herr Minister Ludwig, bitte.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Königer, „Chronic Wasting Disease“ wurde kürzlich in Norwegen bei einem wild lebenden Rentier und zwei Elchen festgestellt. Als wahrscheinliche Einschleppungs ursache wird die Einfuhr von unbehandeltem Urin aus den

USA oder Kanada zur Verwendung als Lockmittel durch Jäger angesehen.

(Heiterkeit)

Die Grenzkontrollstelle im Flughafen Schönefeld führt seitdem verstärkte Kontrollen durch, um das geltende Einfuhrverbot für unbehandelten Urin durchzusetzen.

Zur Information, Aufklärung und Sensibilisierung der Jäger schaft hat mein Haus die Oberste Jagdbehörde im MLUL über den Sachverhalt unterrichtet.

Vielen Dank. - Die Frage 617 (Aktueller Stand Ambrosiabe kämpfung 2016) wird vom Abgeordneten Raschke gestellt.

Dieses Jahr haben Augenzeugen berichtet, dass die Ausbrei tung von Ambrosia insbesondere um Vetschau und Drebkau dramatisch ist. Angeblich weisen Straßenränder in und um Calau flächendeckend Bewuchs von Ambrosia auf. Ganze elf Kilometer entlang der Straßen sollen bewachsen sein.

Ich frage die Landesregierung: Wurden die Straßenmeistereien in Brandenburg angewiesen, Ambrosiabestände zu erfassen, sie im von der Landesregierung beworbenen Ambrosia-Atlas zu veröffentlichen und sie vor allem während der gesamten Vegetationsperiode nachhaltig, das heißt sowohl dauerhaft als auch ohne Einsatz von Glyphosat oder ähnlichen Mitteln, zu bekämpfen?

Frau Ministerin Schneider wird antworten.

Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Aufgefundene Am brosiavorkommen werden im Landesbetrieb Straßenwesen erfasst und in den Ambrosia-Atlas Berlin-Brandenburg einge pflegt. Der LS wird gleichzeitig auch von der Meldestelle des Landesamtes über Ambrosiavorkommen an Straßenrändern informiert. Der LS verfolgt dann auch bis an die Feldränder ein regelmäßiges Mahdregime zur Verhinderung von Blüten und insbesondere der Samenbildung. Gesundheitsgefährdende Mit tel werden bei der Bekämpfung nicht eingesetzt.

Es gibt Nachfragen. - Bitte schön.

Zum einen wurde berichtet, dass nach der Blüte nicht mehr eingegriffen wurde. Daher frage ich nach, ob wirklich während der gesamten Vegetationsphase und nicht nur bis zur Blüte in die Ausbreitung eingegriffen wird.

Zum Zweiten besteht das Problem - das ist jetzt vielleicht keine Frage an Sie, sondern an den Landwirtschaftsminister - nicht

nur an Straßenrändern, sondern dieses Jahr in dramatischem Ausmaß flächendeckend auf ganzen Feldern; ich habe mir das angeschaut.

Deswegen die Frage an den Landwirtschaftsminister: Wie wer den die Landwirte unterstützt, um aktiv gegen Ambrosia vor zugehen? Es hilft ja nichts, wenn die Bestände an den Straßen rändern bekämpft werden und sich die Pflanzen dann von den Feldern aus wieder ausbreiten.

Bitte schön.

Der richtige Zeitpunkt zur Bekämpfung wird in der Arbeits gruppe, die dazu aktuell existiert, abgestimmt. Wir haben auch schon vor einiger Zeit eine Beratung vor Ort installiert. Das war, glaube ich, im Jahre 2013 oder vorher - das weiß ich jetzt nicht mehr genau. Insofern wird die Bekämpfung so durchge führt wie abgestimmt.

Sicherlich ist das ein generelles Problem. Es handelt sich zwar um ein leicht bekämpfbares Unkraut, aber - wenn ich jetzt ein mal in Vertretung des Landwirtschaftsministers antworten darf

(Minister Vogelsänger: Gerne!)

überall dort, wo wir Abstandsflächen haben und keine Be kämpfung stattfindet, besteht die Gefahr der Verbreitung von Ambrosia. Da müssen sich alle Behörden, einschließlich der Umweltbehörden, noch einmal zusammensetzen und beraten, wie man das in den Griff bekommt.

Vielen Dank. - Die Frage 618 (Besetzung der Ausschussvorsit ze in der Stadtverordnetenversammlung Liebenwalde) wird vom Abgeordneten Vida gestellt.

Seit mittlerweile über zwei Jahren wird in der Stadtverordne tenversammlung Liebenwalde gegen die Bestimmungen der Kommunalverfassung verstoßen, indem die Ausschussvorsitze - ich weiß, ich nerve Sie - nicht entsprechend den Fraktions größen besetzt werden.

Wiederholte schriftliche und mündliche Anfragen, auf die die Landesregierung immer wieder beteuerte, dass eine Lösung durch die untere Kommunalaufsicht erfolge, brachten keinen Erfolg. Bis heute wird die Beachtung von Landesrecht verwei gert; mittlerweile wurde sogar die Geschäftsordnung dahinge hend geändert, dass die Bestimmungen der Kommunalverfas sung zum Schutz politischer Minderheiten nicht gelten sollen. Dennoch schreitet die untere Kommunalaufsicht nicht ein.

Ich frage die Landesregierung: Wann sieht sie den Zeitpunkt für aufsichtsrechtliches Einschreiten gekommen, um sicherzu stellen, dass Minderheitenrechte gewahrt bleiben und Landes recht einheitlich angewendet wird?

Danke. - Es antwortet Minister Schröter.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Ab geordnete! Herr Vida, Sie nerven nicht, ich antworte Ihnen wieder und wieder gern.

(Heiterkeit CDU)

Ich wiederhole mich da wiederum, denn die Kommunalverfas sung unseres Landes schreibt in Artikel 110 Abs. 1 die Zustän digkeiten klar fest. Zuständig ist, Sie sagten es richtig, der Landrat des Landkreises Oberhavel, der ich ja nicht mehr bin.

Wie ich bereits in den Antworten - jetzt muss ich ablesen - auf die Kleine Anfrage 1201, die mündliche Anfrage in der Land tagssitzung am 16. Dezember 2015, die Dringliche Anfrage in der Landtagssitzung am 21. Januar dieses Jahres und die münd liche Anfrage in der Landtagssitzung am 27. April dieses Jah res mitgeteilt habe, hat der Landrat des Landkreises Oberhavel als zuständige Kommunalaufsicht die Stadt Liebenwalde stän dig über die Problematik aufgeklärt, die Ausschussbesetzung wieder und wieder besprochen sowie rechtlich beraten und be gleitet.

Der Bürgermeister der Stadt Liebenwalde hat anlässlich der mündlichen Anfrage mitgeteilt, dass die Frage der Besetzung des Vorsitzes des Ausschusses für kommunale und soziale Kompetenz in jeder Sitzung der Stadtverordnetenversamm lung, die in diesem Jahr stattgefunden hat, auf der Tagesord nung stand. Die in der Geschäftsordnung der Stadt Liebenwal de geregelten Verfahrensfragen und konkreten Vorschriften be treffen das Verfahren innerhalb der Stadtverordnetenversamm lung und entfalten damit keine Außenwirkung. Die dort gefun denen Regelungen in der Geschäftsordnung der Stadtverordne tenversammlung Liebenwalde zur Besetzung der Ausschuss vorsitze verstoßen nicht gegen die Kommunalverfassung des Landes.

Somit ist die Kommunalaufsichtsbehörde weder berechtigt noch verpflichtet, einzuschreiten. Der Bürgermeister der Stadt Liebenwalde hat auch mitgeteilt, dass die Beteiligten erwägen, die Angelegenheit in einem Kommunalverfassungsstreitver fahren klären zu lassen. Ein aufsichtsrechtliches Tätigwerden der Landesregierung ist deshalb nicht erforderlich.

Im Übrigen, Herr Vida, erinnert mich das an das Besetzungs verfahren der PKK hier im Landtag. Auch da gibt es ein Prob lem, das ähnlich gelagert ist wie das in der Stadt Liebenwalde.

Es gibt Nachfragen. Bitte schön.

Herr Minister, Sie geben den Sachverhalt nicht korrekt wieder. Er ist mit der PKK nicht vergleichbar. Dort geht es um eine Person, hier darum, dass einer bestimmten Fraktion, übrigens

nicht unserer, ein Sitz generell verweigert wird, der ihr größen mäßig zusteht. Des Weiteren ist in der Kommunalverfassung sehr wohl geregelt, dass die Ausschussvorsitze proporzgetreu zu vergeben sind. Abweichungen sind möglich, solange die politischen Minderheitenrechte gewahrt bleiben und sich die Mehrheitsverhältnisse widerspiegeln. Das ist grundlegendes demokratisches Recht, das lasse ich mir von Ihnen nicht abre den.

Würden Sie bitte eine Frage stellen?

Ja. - Sie haben richtig wiedergegeben, welche Frage ich ge stellt habe, aber es wird dadurch, dass Sie wiederholen, wie oft ich die Frage gestellt habe, nicht besser. Es wird besser, wenn etwas geschieht. Würden Sie mit mir übereinstimmen, dass wenn die untere Kommunalaufsicht nicht handelt, die obere Kommunalaufsicht, die in den Zuständigkeitsbereich Ihrer obersten Landesbehörde gehört, handeln könnte?

Ich stimme mit Ihrer Auffassung ganz und gar nicht überein, weil Ihr Vorspann nicht korrekt war. Es handelt sich offensicht lich nicht um den Versuch, Minderheitenrechte zu beschnei den, sondern die Frage: Ist die vorgeschlagene Person geeig net, den Vorsitz zu führen? Die Regelungen, die in der Stadt Liebenwalde für die Festsetzung der Vorsitze von Ausschüssen getroffen worden sind, sind korrekt zustande gekommen, dabei sind die Minderheitenrechte nicht beschnitten worden. Deshalb wiederhole ich meine Antwort auf Ihre Frage: Nein, ich stim me nicht überein.

Vielen Dank. - Ich schließe die Fragestunde und rufe Tages ordnungspunkt 5 auf:

Brandenburgisches Gesetz über Mindestanforderun gen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Bran denburgisches Vergabegesetz - BbgVergG)

Gesetzentwurf der Landesregierung

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie

Drucksache 6/5076

Dazu liegen mehrere Änderungsanträge sowie ein Entschlie ßungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 6/5171 vor.