Protokoll der Sitzung vom 10.11.2016

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Sitzung ist wiedereröffnet. Bevor ich zu unserem nächsten Tagesordnungspunkt komme, begrüße ich Schülerinnen und Schüler des Da VinciCampus Nauen sowie Mitglieder des Ortsverbandes Forst (Lausitz) der Linken. Herzlich willkommen hier bei uns im Plenarsaal!

(Allgemeiner Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Bericht über die Arbeit des Petitionsausschusses gemäß § 12 des Gesetzes über die Behandlung von Petitionen an den Landtag Brandenburg (Berichtszeit- raum 8. Oktober 2015 bis 7. Oktober 2016)

Bericht

des Petitionsausschusses

Drucksache 6/5333

in Verbindung damit:

Beschlüsse zu Petitionen

Übersicht 7 des Petitionsausschusses gemäß § 12 des Petitionsgesetzes

Drucksache 6/5240

Ich eröffne die Aussprache; Herr Abgeordneter Wichmann, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Petition einzureichen ist in Brandenburg nach unserer Verfassung ein Jedermannsgrundrecht. Es hat in Brandenburg und hatte in Preußen eine jahrhundertelange Geschichte und Tradition. Es gibt den Bürgerinnen und Bürgern das Recht, Kritik, aber auch Beschwerden an den Brandenburger Landtag zu richten. Wir vom Petitionsausschuss kümmern uns darum, dass diese Petitionen gewissenhaft und ordnungsgemäß geprüft und bearbeitet werden.

Ich kann sagen, die Brandenburgerinnen und Brandenburger nutzen dieses Bürger- und Petitionsrecht wie in den vergangenen Wahlperioden nach wie vor sehr intensiv. Das ist auch gut so.

Im Berichtszeitraum sind insgesamt 686 Petitionen eingegangen. Dahinter verbergen sich 18 898 Personen, die Petitionen teilweise mitgezeichnet oder auch in Sammelpetitionen unterstützt haben. Ich denke, man kann schon an den Zahlen erkennen, dass wir in unserem Parlament der Ausschuss sind, der sicherlich den häufigsten und direktesten Bezug zu den Problemen der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes hat.

Ich möchte in meinem Bericht einige allgemeine Dinge ansprechen und werde dann im zweiten Teil - ich bin ja nicht nur Vorsitzender des Petitionsausschusses, sondern selbstverständlich auch ordentliches Mitglied und Berichterstatter - zu einigen Einzelfällen sprechen, die mich als Berichterstatter und den Ausschuss insgesamt beschäftigt haben.

Als Allererstes möchte ich den Bürgerinnen und Bürgern danken, dass sie sich mit ihren Petitionen an uns wenden, damit ihr Vertrauen in unsere Arbeit zum Ausdruck bringen und uns als Parlamentarier wichtige Anregungen und Hinweise geben, wie die Gesetze, die wir als Parlament auf den Weg bringen, bei den Bürgerinnen und Bürgern tatsächlich ankommen, welche Folgen und Probleme durch den Umgang der Verwaltung mit

diesen Gesetzen festzustellen sind. Denn nur so haben wir eigentlich die Möglichkeit einer echten Rückkopplung zu denen, die in den Behörden mit diesen Gesetzen arbeiten müssen, aber auch zu denen, die als Bürger von diesen gesetzlichen Regelungen unmittelbar betroffen sind.

(Allgemeiner Beifall)

Als ersten allgemeinen Punkt möchte ich die Zusammenarbeit mit den Behörden ansprechen. Die Behörden arbeiten uns ihre Stellungnahmen in aller Regel fristgerecht und umfassend zu, sodass wir uns dann ein vollständiges Bild vom jeweiligen Sachverhalt machen können. Ausnahmen bestätigen die Regel. Eine Amtsdirektorin meinte, unser Ersuchen um Stellungnahme aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung nicht bearbeiten und uns keine Antwort geben zu müssen. Der Dame haben wir relativ schnell klarmachen können, dass das nach unserer Verfassung und dem Petitionsgesetz so natürlich nicht geht.

In dieser Wahlperiode haben wir die regelmäßigen Vor-OrtTermine zu Petitionen eingeführt, an denen viele Behörden beteiligt sind. Es handelt sich dabei um sehr komplexe Sachverhalte, und wir wollen vor Ort vermittelnd tätig werden und für die Bürger zu unbürokratischen Lösungen kommen. Zwei Beispiele für solche Vor-Ort-Termine im Berichtszeitraum: Zum einen haben wir nach dem tragischen tödlichen Unfall einer Schülerin auf dem Schulweg an einer Bushaltestelle einen Vor-Ort-Termin durchgeführt und gemeinsam mit der Polizei, dem Landesbetrieb Straßenwesen und dem Verkehrsunternehmen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin versucht, präventiv Lösungsansätze zu finden, wie wir Unfälle von Schülerinnen und Schülern, die lange mit dem Bus fahren und denen die vielen Umstiege Probleme bereiten, künftig vielleicht verhindern können.

Wir hatten einen Vor-Ort-Termin in Neuruppin zu einem Verkehrskreisel. Dazu will ich gar nicht so sehr viel sagen. Aber wir haben uns da vor allem auch mit dem Ministerium lange im Kreis gedreht. Fakt ist, der große Kreisel wird jetzt abgerissen und der kleine wird gebaut. Wir waren mit diesem Ergebnis im Petitionsausschuss nicht zufrieden, weil wir glauben, dass das zum einen an den Bürgerinnen und Bürgern von Neuruppin vorbeigeht und zum anderen auch nicht den Bedürfnissen der Autofahrer entspricht. Der kleine Kreisel wird aus unserer Sicht nicht so aufnahmefähig und leistungsfähig sein, wie es der große, der dort bisher stand, war.

Ein letzter Punkt sei unter Allgemeines noch erwähnt: die Neueinführung einer elektronischen Petition an den Brandenburger Landtag. Wir haben im September die einfache Online-Petition mittels eines Online-Formulars auf unserer Webseite eingeführt, weil sich das „Patent“, das wir vorher hatten, als zu kompliziert erwies. Wir hatten ja vorher den E-Postbrief und die De-Mail. Aber das wurde von den Bürgerinnen und Bürgern sehr wenig in Anspruch genommen. Wir haben jetzt eine unbürokratische, zusätzliche und einfache Möglichkeit, die Petition einzureichen, indem das Online-Formular auf unserer Webseite genutzt wird. Da bin ich vor allem dem Referat Petitionen, Herrn Korte und seinen Mitarbeiterinnen, sowie der Landtagsverwaltung sehr dankbar, dass wir das recht kurzfristig und unkompliziert einführen konnten.

Vielleicht noch ein paar Worte zu den Themenschwerpunkten, die uns im Berichtszeitraum beschäftigt haben. Das ist zum einen die Beachtung von Richtwerten und Bandbreiten für die

Bildung von Schulklassen - bzw. müsste ich wohl besser sagen: die Nichtbeachtung dieser Bandbreite. Leider ist der Bildungsminister jetzt nicht im Saal, aber sein Staatssekretär ist hier. Wir haben vermehrt festgestellt, dass vor allem im Grundschulbereich immer wieder Klassen gebildet werden, die sich nicht an der vorgegebenen Bandbreite ausrichten. Eigentlich sollen es 15 bis 28 Schülerinnen und Schüler sein. Wenn Kinder mit Förderbedarfen dazukommen, sollen es nach der Sonderpädagogikverordnung nur 23 sein. Bei den Schulen, die am Pilotprojekt Inklusive Schule teilnehmen, sind es 25. Wir haben oft Petitionen von Schülerinnen und Schülern, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrern bekommen, in denen darauf hingewiesen wird, dass diese Werte überschritten werden. Das Ministerium sagt dann immer, es sei eine Sollvorschrift. „Soll“ heißt „muss“, wenn „kann“. Wir sagen, wenn es eine Vorschrift gibt, dann wollen wir den Bürgerinnen und Bürgern eigentlich auch antworten, dass diese in der Regel zu beachten ist. Deshalb haben wir diese Fälle an den Bildungsausschuss überwiesen in der Hoffnung, dass zukünftig eine etwas schlüssigere und zutreffendere Handhabung und Regelung der Vorschriften erfolgt.

Was uns im Berichtszeitraum sehr intensiv beschäftigt hat, sind Fragen von Bürgerinnen und Bürgern, die von kommunalen Straßenbauvorhaben betroffen sind. Zwar können wir den Bürgerinnen und Bürgern keine Abhilfe schaffen, was die Sinnhaftigkeit und Zweckmäßigkeit dieser Bauvorhaben angeht - das entscheiden die Kommunen in kommunaler Selbstverwaltung natürlich selbst -, aber wir haben ihre Bitte aufgenommen, bei diesen Vorhaben etwas stärker beteiligt zu werden. Wir haben uns entschieden - übrigens fraktionsübergreifend; die Beschlüsse des Petitionsausschusses werden meist einstimmig gefasst -, den Innenausschuss um Prüfung zu bitten, ob man sich mit der Thematik der stärkeren Bürgerbeteiligung bei kommunalen Straßenbauvorhaben befassen kann.

Ich möchte gern noch zwei, drei Fälle herauspicken - die Zeit läuft -, die mich, aber natürlich auch uns im Ausschuss besonders beschäftigt haben. Teilweise haben wir für die Bürgerinnen und Bürger sehr erfreuliche Ergebnisse erzielt.

Ich will einmal mit einem älteren Herrn anfangen, den wir in Cottbus in der Bürgersprechstunde angetroffen haben. Wir machen unsere Bürgersprechstunden reihum im ganzen Land. Er hat geschildert, dass er seit 50 Jahren ein Gewächshaus mit einer kleinen Heizung - acht Tomaten- und acht Gurkenpflanzen - betreibt, und sich darüber beklagt, dass sein Landkreis und das Fachministerium den Weiterbetrieb aufgrund verschärfter immissionsschutzrechtlicher Vorschriften untersagt hätten. Er müsse in Zukunft jedes Jahr eine immissionsschutzrechtliche Messung durchführen lassen und jedes Jahr einen Antrag auf Sondergenehmigung stellen.

Wir haben uns eingeschaltet und herausbekommen, dass nicht zutraf, was er im Widerspruchs- und Ausgangsverfahren von beiden Behörden erfahren hatte, sondern er hat Bestandsschutz. Wir haben erreicht, dass er weitere fünf Jahre, solange er sein Gewächshaus noch braucht, ohne Sondergenehmigung und ohne Messung seine acht Gurkenpflanzen einpflanzen kann. Man könnte sagen, das sei ein skurriler Fall, aber es ist einer von vielen, wo Bürokratie zu weit geht. Es ist gut, dass wir als Petitionsausschuss dafür sorgen können, dass Dinge nicht aus den Fugen geraten, sondern es zu Lösungen kommt, die für den Bürger verständlich und akzeptabel sind.

(Allgemeiner Beifall)

Als Berichterstatter für Schulpetitionen erwähne ich zwei weitere Fälle, die uns intensiv beschäftigt haben. Im einen Fall waren zwei von vier Kindern - Halbgeschwister - einer Familie in der Grundschule zu beschulen. Das Schulamt war der Meinung, dass beide Kinder auf verschiedene Grundschulen gehen könnten. Das eine Kind, das im Sommer eingeschult werden sollte, sollte auf die zuständige Grundschule gehen. Die beiden berufstätigen Eltern hätten für beide Kinder morgens und nachmittags die Fahrt zu unterschiedlichen Grundschulen organisieren müssen. Ich bin froh, dass es uns gemeinsam mit dem Bildungsministerium gelungen ist, Abhilfe zu schaffen. Wenn wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Freizeitaktivitäten der Kinder fördern wollen, ist es sinnvoll, dass Geschwister auf die gleiche Schule gehen und man nicht an Vorschriften festhält, die teilweise überholt und nicht akzeptabel sind.

In einem anderen Fall wohnte eine Schülerin in einem kleinen Ortsteil einer Gemeinde in der Uckermark und hatte einen Weg von deutlich mehr als einer Stunde zum Gymnasium. Wir haben festgestellt, dass der Landkreis Uckermark den Fall nach seiner Schülerbeförderungssatzung rechtlich einwandfrei bearbeitet hat. Ich bin dem Landrat des Landkreises Uckermark, Dietmar Schulze, dankbar, dass er so kooperativ war und, obwohl er es nicht musste, gemeinsam mit unserem kreislichen Verkehrsunternehmen, der UVG, den Fahrplan so geändert hat, dass die Fahrzeit dieser Schülerin vom kleinen Dorf zum Gymnasium auf deutlich unter eine Stunde gesenkt werden konnte. Das ist ein Beispiel dafür, dass es sich für Bürger lohnt, nicht nur über Probleme zu meckern, sondern eine Petition auf den Weg zu bringen, uns als Landtag damit zu konfrontieren und die Möglichkeit zu geben, uns an die zuständigen Stellen zu wenden, um Abhilfe zu schaffen und Probleme zu lösen.

Ich glaube, uns allen im Petitionsausschuss macht die Arbeit Spaß, denn wir haben die Chance, nicht nur über Probleme zu reden, wie wir das hier im Plenum oft tun, sondern sie für die Bürgerinnen und Bürger zu lösen. Ich bin meinen Kolleginnen und Kollegen dafür dankbar, dass wir das fraktionsübergreifend - meistens einstimmig - so gut hinbekommen und ein Denken nach Parteien und Fraktionen, Regierung und Opposition keine Rolle spielt.

Meine Redezeit ist zwar schon überschritten, aber ich möchte noch ein Wort zu unserer Landtagspräsidentin sagen. Ich habe im letzten Jahresbericht den Wunsch nach einer Hinweistafel an der Bittschriftenlinde geäußert, damit die Bürger wissen, was der Baum bedeutet und wie sie von dort aus online eine Petition auf den Weg bringen können, ohne dass sie einen Zettel an den Baum heften müssen. Ich bin der Präsidentin und dem Oberbürgermeister der Stadt Potsdam - er hat die Hinweistafel bezahlt - dankbar. Wir haben sie im September mit allen Petitionsausschussvorsitzenden aus Deutschland, die hier zu Gast waren, eingeweiht. Die Bürger können von dort aus mit ihrem Smartphone den QR-Code nutzen und online eine Petition an unseren Landtag auf den Weg bringen. Herzlichen Dank, Britta Stark!

(Allgemeiner Beifall)

Vielen Dank. Da konnte ich jetzt schlecht unterbrechen.

(Heiterkeit)

Wir setzen die Aussprache fort. Zu uns spricht die Abgeordnete Alter für die SPD-Fraktion.

Ich starte eine Petition gegen Herrn Wichmanns Redebetrag im roten Bereich.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Am 30.11. des vorigen Jahres pflanzten wir gemeinsam mit vielen Gästen am Otto-Braun-Platz eine Bittschriftenlinde. Meine Kollegin Dr. Ulrike Liedtke recherchierte damals und berichtete im November in der Plenarsitzung über die Historie und Bedeutung dieses besonderen Baumes. Auch heute habe ich auf dem Weg zum Landtag interessiert den Stamm betrachtet, um eine eventuell angebrachte Petition - früher Bittschrift - nicht zu übersehen, fand aber wie immer keine Bittschriften vor. Die Linde ist und bleibt ein historischer Baum, dessen Geschichte nicht nur für eine Stadtführung interessant sein sollte.

Heute gibt es die unterschiedlichsten Formen der Petitionsabgabe: die hergebrachte schriftliche Form, E-Post-Brief und DeMail, aber auch, dem Fortschritt der Datenübertragung gerecht werdend, seit September dieses Jahres die Online-Petition auf unserer Webseite. Sie wird bei der Internetgeneration zukünftig eine größere Rolle spielen.

Alle Bereiche des Lebens werden in der Petition angesprochen, von A wie Arbeit, Ausbildung und Ausländer, bis W: Wohnung, Wirtschaft und Wissenschaft. Leider konnte ich zu Z nichts finden.

(Frau Mächtig [DIE LINKE]: Zweckverbände!)

- Zweckverbände! Danke, ich nehme es auf. - Insgesamt gibt es 40 Sachgebiete, die prozentual unterschiedlich auftauchten. Angeführt wird die Liste der Petitionen aus dem Bereich Justizvollzug, gefolgt von den Bereichen Natur und Umwelt, Straßenbau, Anschlussgebühren, Baurecht, Behindertenangelegenheiten, Kita und Schulen. Sich ohnmächtig und nicht verstanden zu fühlen veranlasste die Petenten stellenweise dazu, eine Petition zu verfassen. Durch unser intensives Bearbeiten des Anliegens, Einholung von Gutachten, Nachfragen bei vorherigen Entscheidungsträgern auf kommunaler oder Landesebene, bei Institutionen oder Ministerien, konnten wir Petenten oft zu ihrem Recht verhelfen. Bei einer Vielzahl von Petitionen mussten wir nach intensiver Prüfung bis hin zu Vor-Ort-Terminen feststellen, dass die Behörden nach Recht und Gesetz entschieden hatten.

Wir kommen aber als Ausschuss gelegentlich zur Erkenntnis, dass zwar das Gesetz und eine Verordnung richtig angewandt wurden, der Handlungsspielraum aber überdacht werden sollte. Das gilt besonders für die Fälle, wo ein Kind in der örtlichen Kita und das Geschwisterkind im Nachbarort ein Betreuungsangebot erhalten sollten.

Gestern debattierten wir über das Bundesteilhabegesetz und die Ausführungen für Menschen mit Behinderungen im Land Brandenburg. Viele Petenten äußern Unverständnis zur Eingliederung nach dem Schwerbehindertengesetz und der damit bescheinigten Grade der Behinderung mit den entsprechenden Merkzeichen. Sie erheben Einspruch gegen Bescheide ihres Versorgungsamts, der Gutachter, teilweise auch ihrer Ärzte.

Sie erhoffen sich bei bestimmten Erkrankungen eine Sonderparkgenehmigung, die ihre Integration im täglichen Leben erleichtern würde. Die Hürden sind hoch und werden in vielen Petitionen, oft von den gleichen Petenten, immer wieder neu eingeklagt. Für uns gilt es zu hinterfragen, ob sich der Bundesgesetzgeber mit dem Schwerbehindertengesetz und der Eingruppierung neu befassen müsste.

Ein weiteres Thema, das uns mehrfach beschäftigte und noch beschäftigen wird, ist die Mobilität von Menschen mit Behinderung, die auf fahrbare Hilfsmittel angewiesen sind. ElektroScooter werden aus Kostengründen immer öfter verschrieben, denn sie sind preiswerter als normale E-Rollis. Für den öffentlichen Nahverkehr stellen sie aber durch die unterschiedliche Bauweise ein Sicherheitsproblem dar: für die Benutzer selbst, aber auch für andere Fahrgäste. Die Betroffenen werden meist nicht mitgenommen, die jeweilige Entscheidung darüber soll der Fahrer vor Abfahrt spontan treffen. Diese Verantwortung für den Fahrer finden wir unzumutbar und haben den Beteiligten, den Busgesellschaften, Bürgermeistern und Landräten, Prüfaufträge erteilt. Dieses Problem muss mit den Herstellern und dem TÜV auf Bundesebene gelöst werden. Aus diesem Grund haben wir die Petition an den Petitionsausschuss des Bundestages weitergeleitet bzw. ihn in die Bearbeitung einbezogen. Wir werden sie weiter im Auge haben.

(Beifall SPD, CDU sowie vereinzelt DIE LINKE)

Mein Kollege hat es schon gesagt: 686 Petitionen sind in unserem Berichtszeitraum eingegangen und bearbeitet worden. Ich könnte anhand vieler Beispiele die Wichtigkeit und Vielseitigkeit der Ausschusstätigkeit aufführen. Der Petitionsausschuss ist ein wichtiges demokratisches Instrument, das die Belange der Bürger in den Mittelpunkt stellt und ihnen mit Ernsthaftigkeit zur Seite steht. Zu DDR-Zeiten habe ich einige Schreiben als Staatsratseingabe - so hieß das damals - verfasst und versendet. Abschlägige Antworten bekam ich ab und zu - und irgendwann. Unsere Petentinnen und Petenten erhalten innerhalb von vier Wochen eine Antwort oder eine Zwischeninformation und können sich sicher sein, dass wir uns ernsthaft mit ihren Anliegen befassen.

(Beifall SPD, CDU und AfD)