Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Herr Vida, der Sachverhalt ist im MIK bekannt, da
sich zwei Stadtverordnete der Stadt Bad Freienwalde mit rechtlichen Bedenken und Zweifeln an der Notwendigkeit des Kur- theater-Wiederankaufs an das Innenministerium gewandt haben.
Da die Kommunalaufsicht gegenüber der Stadt Bad Freienwalde dem Landkreis Märkisch-Oderland untersteht, und zwar als allgemeine untere Landesbehörde, haben wir den Landrat um Stellungnahme zu diesem Sachverhalt gebeten. Der Landrat hat darauf hingewiesen, dass der Sachverhalt anhand von diversen Unterlagen umfassend geprüft und das Ergebnis dem Bürgermeister der Stadt Bad Freienwalde mit Schreiben vom 31. August dieses Jahres übermittelt wurde. Danach verstoßen weder die beabsichtigte Ausübung des Wiederkaufsrechtes noch der Kaufpreis von maximal 150 000 Euro gegen geltendes Recht.
Auch das Innenministerium hat sich aus den Unterlagen keine abweichende Rechtsauffassung aneignen können. Die Stadtverordneten können sich im Rahmen des Auskunfts- und Akteneinsichtsanspruchs gemäß § 29 Abs. 1 der Brandenburger Kommunalverfassung die Unterlagen selbstverständlich vorlegen lassen und einsehen. Darauf wurde ebenfalls vom Landrat als untere Landesbehörde korrekterweise hingewiesen.
Lassen Sie mich abschließend noch einmal betonen, dass die Kommunalaufsichtsbehörden Rechtsaufsichtsbehörden und nicht Zweckmäßigkeitsaufsichtsbehörden sind. Ob eine Entscheidung einer Gemeinde zweckmäßig ist oder nicht, entscheidet am Ende der Wähler mit seiner Stimmabgabe. Solange sie rechtlich nicht zu beanstanden ist, umfasst kommunale Selbstverwaltung - da wiederhole ich mich - auch das Recht, kommunale Fehlentscheidungen zu treffen.
Es tut mir leid, aber die Regeln sind so. Wer eine Frage hat, muss drücken, während die Antwort erfolgt. Ansonsten wird es kompliziert.
Die Frage 681 (Länderübergreifende Wirtschaftsförderung in der Lausitz) stellt der Abgeordnete Homeyer. Bitte schön.
Mitte September 2016 haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, die Lausitzer Landkreise mit 7,3 Millionen Euro im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ zu fördern. In diesem Zusammenhang plädieren die beteiligten brandenburgischen und sächsischen Landkreise für die Errichtung einer länderübergreifenden kommunalen Wirtschaftsfördergesellschaft, um die anstehenden Themen des Strukturwandels in der Lausitz länderübergreifend zu gestalten.
Die Energieregion Lausitz-Spreewald GmbH soll durch den Beitritt der beiden sächsischen Landkreise als Gesellschafter neu strukturiert und zur länderübergreifenden Gesellschaft „Wirtschaftsregion Lausitz GmbH“ weiterentwickelt werden. Auch das Land Sachsen hat seine Bereitschaft signalisiert, sich als Mitgesellschafter an der „Wirtschaftsregion Lausitz GmbH“ zu beteiligen.
Ich frage die Landesregierung: Beabsichtigt das Land Brandenburg, sich als Gesellschafter in die geplante länderübergreifende Wirtschaftsfördergesellschaft einzubringen, und wenn ja, wann? Lassen die Förderbedingungen der Gemeinschaftsaufgabe eine solche Gesellschafterfunktion zu?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Homeyer, Sie haben die Ausgangslage und die Pläne richtig dargestellt; ich will das nicht im Einzelnen wiederholen. Der Landtag hat ja beschlossen, die Landesregierung zu einer Prüfung aufzufordern, ob sie sich an einer solchen Gesellschaft beteiligen will. Da wir mit diesem länderübergreifenden Antrag bezüglich der GRW-Experimentierklausel Neuland betreten, sind wir uns hinsichtlich der Rahmenbedingungen noch nicht sicher. Diese Prüfung läuft noch.
Der Stand der Dinge ist folgender: In beiden Ländern ist die Situation nach Auskunft der zuständigen Ministerien so, dass eine Minderheitsbeteiligung nicht möglich ist und eine Mehrheitsbeteiligung wiederum zu einem Förderausschluss führen würde. Zwischen diesen Polen müssen wir jetzt also agieren. Klar ist auf jeden Fall - das haben sowohl Herr Dulig, mein Amtskollege, gegenüber den sächsischen Landkreisen als auch ich gegenüber den brandenburgischen Landkreisen und der kreisfreien Stadt Cottbus klargemacht -, dass wir diese länderübergreifende Wirtschaftsförderungsgesellschaft natürlich mit voller Kraft unterstützen werden und dazu beitragen wollen, dass sie ein Erfolg wird. Nicht zuletzt waren wir es ja, die diesen Prozess mit 7,3 Millionen Euro aus der Experimentierklausel erst möglich gemacht haben.
Ich hoffe, Sie sind der richtige Ansprechpartner. Aber alles hängt ja bekanntermaßen immer mit allem zusammen, deshalb frage ich: Wusste die Landesregierung nicht, als Finanzminister Görke und Innenminister Schröter ihre Gedankenspiele zu einem Supergroßkreis Lausitz öffentlich machten und unter anderem damit begründeten, dass dieser Großkreis dann als eine Wirtschaftsfördergesellschaft und -region auftreten kann, dass der Landkreis Dahme-Spreewald aus gutem Grund schon jetzt als Gesellschafter der Wirtschaftsfördergesellschaft Lausitz auftritt?
Zweite Frage: Herr Minister, teilen Sie meine Auffassung, dass Dahme-Spreewald mit der wirtschaftlichen Potenz und der An
bindung an Berlin in dieser Wirtschaftsfördergesellschaft Lausitz genau richtig ist und diese sinnvolle Konstellation auch so bleiben soll?
Zunächst einmal ist richtig, dass der Landkreis Dahme-Spreewald Bestandteil der Energieregion ist. Ich gehe davon aus, dass die Kolleginnen und Kollegen im Kabinett das wissen. Der Zusammenhang mit der Kreisstruktur ist aber eine andere Frage.
Die Bereitschaft der Landkreise der Energieregion, sich an dieser länderübergreifenden Gesellschaft zu beteiligen, ist ja genauso vorhanden wie die der sächsischen. Daran, dass das jetzt auch tatsächlich zustande kommt, arbeiten wir.
Danke. - Die Fragen 682 und 684 wurden getauscht, sodass die Abgeordnete Vandre nun die Frage 684 (Ende der digitalen Seminarunterlagen?) stellt.
Nach Presseberichterstattungen hat die KMK kürzlich mit VG Wort einen neuen Rahmenplan zur Verwendung von Seminar- skripten verhandelt. Im Ergebnis dieser Verhandlungen steht zu befürchten, dass Studierende ab nächstem Jahr Seminartexte nicht mehr online abrufen können, weil die Hochschulen pro Skript eine Einzelabrechnung vornehmen müssen. Mehrere Bundesländer haben nun bereits angekündigt, dem Rahmenvertrag nicht beitreten zu wollen.
Ich frage die Landesregierung daher: Wie bewertet sie die Konsequenzen des Rahmenvertrages für die Lehrenden und Studierenden?
Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Vandre, der Online-Abruf von Unterlagen in elektronischen Netzwerken ist für Studierende fast zu einer Selbstverständlichkeit geworden, und dieser Service ist auch - dies ganz deutlich - nicht grundsätzlich gefährdet.
Seminarunterlagen sind natürlich umso nützlicher, je vollständiger sie sind bzw. je weniger Studierende anschließend weiterrecherchieren müssen. Deshalb sind in den Unterlagen oft auch kleinere Teile urheberrechtlich geschützter Werke oder Werke von geringem Umfang wie Zeitungsartikel etc. beigefügt. Das Urheberrechtsgesetz lässt das zu, allerdings besteht eine Vergütungspflicht gegenüber einer von den Urhebern be
auftragten Verwertungsgesellschaft. Das ist gegenüber den Urhebern der Werke nur gerecht. Die Länder haben daher bislang an die VG Wort - die Verwertungsgesellschaft Wort wurde 1958 gegründet und bündelt die Rechte von Autoren und Verlegern - Pauschalbeträge gezahlt, um damit die Verpflichtung der Hochschulen abzugelten. Diese pauschalierte Vergütung wurde durch ein höchstrichterliches Urteil für unzulässig erklärt und läuft Ende 2016 aus. Das Gericht geht davon aus, dass jede einzelne Nutzung erfasst und einzeln vergütet werden muss. Das klingt nicht nur nach riesigem Verwaltungsaufwand, sondern bedeutet dies auch. Es gibt ein Pilotverfahren an der Universität Osnabrück, das auch genau das bestätigt hat.
Die Gemeinschaft der Länder hat trotzdem ab 2017 einen Rahmenvertrag mit der VG Wort geschlossen, der vorsieht, dass sich die Hochschulen durch Beitritt zu diesem Vertrag zur Einzelerfassung von Nutzungen und Zahlungen verpflichten. Der Rahmenvertrag ist das Ergebnis eines Aushandlungsprozesses der Länder mit der VG Wort.
Man muss der VG Wort zugutehalten, dass sie sich bemüht hat, den Hochschulen das Meldeverfahren technisch zu erleichtern. Es bleibt aber das Grundproblem, dass der notwendige Erfassungsvorgang für die Hochschulen einen erheblichen Mehraufwand an Verwaltung bedeutet. Deshalb haben wir derzeit die Situation, dass nach meiner Kenntnis bundesweit keine einzige Hochschule dem Rahmenvertrag beigetreten ist.
Das MWFK wird den Rahmenvertrag in Kürze mit den brandenburgischen Hochschulen ausführlich erörtern. Die praktische Konsequenz ab 2017 sieht derzeit so aus, dass Seminarunterlagen noch zum elektronischen Abruf zur Verfügung gestellt werden dürfen, aber eben ohne urheberrechtlich geschützte Werke. Man kann sich bis zu einem gewissen Maße durch Verlinkungen oder Kopien behelfen, aber im Ergebnis ist natürlich weniger möglich als vorher. Ich halte diese Situation für genauso unbefriedigend wie Sie, denn sie ist für alle Seiten nachteilig.
Die VG Wort hat natürlich Interesse daran, Werke zu verwerten, und es kann nicht in ihrem Sinne sein, wenn die Hochschulen ab 2017 wegen des Verwaltungsaufwands auf die kostenpflichtige Nutzung dieser Werke generell verzichteten. Die Hochschulen sind daran interessiert, den Studierenden einen guten Service zu bieten, und auch bereit, eine Vergütung zu zahlen. Ich denke, hier muss mittelfristig eine Lösung auf der Gesamtebene der Länder gefunden werden, und gehe davon aus, dass diese Diskussion auch im Rahmen der KMK noch nicht beendet ist.
Die letzte Frage in dieser Fragestunde, die Frage 683 (Feuer- wehrmedaillengesetz), stellt der Abgeordnete Lakenmacher.
Das Gesetz über die Verleihung einer Medaille für Treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr sieht eine besondere Würdigung der ehrenamtlichen Leistungen verdienstvoller Feuerwehrkameraden vor. In dieses Gesetz wurde die Würdigung der 70-, 75- und 80-jährigen Mitgliedschaft in der Feuerwehr aufgenommen.
Ich frage die Landesregierung: Wie viele Würdigungen von Kameradinnen und Kameraden zur 70-, 75- und 80-jährigen Mitgliedschaft haben 2016 stattgefunden bzw. werden in diesem Jahr noch stattfinden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrter Herr Lakenmacher, am 19. November wird dieses Gesetz ein halbes Jahr alt. Nach Verabschiedung des Gesetzes musste zur Beschaffung der Auszeichnungsmedaillen eine Ausschreibung durchgeführt werden, und in der vorletzten Oktoberwoche wurden dann die neuen Ehrenzeichen ausgeliefert. Deshalb hat bislang noch keine Auszeichnung stattfinden können.
Nach den uns vorliegenden Unterlagen werden ca. 40 Kameradinnen und Kameraden die Möglichkeit haben, eine solche Medaille zu bekommen. Das heißt hinsichtlich einer 70-, 75- oder 80-jährigen Zugehörigkeit gibt es in diesem Jahr im Land Brandenburg ca. 40 Kameradinnen und Kameraden, die die Voraussetzungen erfüllen.
Ich werde in wenigen Tagen mit den Kreisbrandmeistern zusammen sein und ihnen nicht nur die Medaillen präsentieren können, sondern sie noch einmal von der Möglichkeit der Verleihung - nunmehr, da die Medaillen da sind -, in Kenntnis setzen. Denn die Auszeichnungen sollen ja durch die Kreise und die kreisfreien Städte erfolgen.
Ich würde mich freuen, wenn Sie die Frage vielleicht in zwei Jahren noch einmal stellen könnten. Denn wie jedes Gesetz braucht auch dieses für seine Anwendung ein bisschen Vorlaufzeit. Deshalb ist es kein Wunder, dass bis heute keine Auszeichnungen erfolgen konnten.
Vielen Dank. - Bevor ich die Sitzung unterbreche, möchte ich darauf hinweisen - darum bin ich gebeten worden -, dass auf dem Flur der CDU-Fraktion jetzt die Ausstellung „Deutschland - Deine Künstler“ eröffnet wird und alle Kolleginnen und Kollegen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu eingeladen sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Sitzung ist wiedereröffnet. Bevor ich zu unserem nächsten Tagesordnungspunkt komme, begrüße ich Schülerinnen und Schüler des Da VinciCampus Nauen sowie Mitglieder des Ortsverbandes Forst (Lausitz) der Linken. Herzlich willkommen hier bei uns im Plenarsaal!