Protokoll der Sitzung vom 15.12.2016

Neben dem touristischen Radweg gibt es an der Bundesstraße - der B5 - einen straßenbegleitenden Radweg, der die Orte ver bindet. Er befindet sich in relativ gutem Zustand, punktuell ist dort allerdings auch etwas zu tun. Das wird der Landesbetrieb Straßenwesen im Rahmen der Erhaltungsmaßnahmen machen.

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 700 (Verweigertes Ge spräch der Oberhavel Verkehrsgesellschaft mit der Stiftung Bran denburgische Gedenkstätten), die die Abgeordnete Große stellt.

Laut Pressemeldungen wollte der Direktor der Stiftung Bran denburgische Gedenkstätten, Prof. Günter Morsch, gemeinsam mit dem Generalsekretär des Internationalen SachsenhausenKomitees, Dik de Boef, Ende November der Oberhavel Verkehrsgesellschaft Unterschriften übergeben. Die Annahme die ser Unterschriften wurde von Herrn Fischer zunächst verwei gert. Über 14 000 Menschen haben mit ihrer Unterschrift ge fordert, dass die Gedenkstätte besser an den ÖPNV angebunden wird. Derzeit fährt wochentags nur stündlich ein Bus, die Situation führt zu langen Wartezeiten, langen Fußwegen und überfüllten Bussen.

Ich frage die Landesregierung: Welche Möglichkeiten sieht sie, gemeinsam mit der OVG und dem Landkreis Oberhavel eine bessere Anbindung dieses wichtigen, historischen und authen tischen Orts an den ÖPNV zu erreichen?

Hierauf antwortet Frau Ministerin Schneider. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Große, zuständig für die Busverkehre sind als Aufgabenträger die Landkreise und kreisfreien Städte. Sie erfüllen diese Auf gabe in ihrem Zuständigkeitsbereich selbstständig im Rahmen der Selbstverwaltungshoheit. Die Aufgabenträger erhalten da für auf der Grundlage des ÖPNV-Gesetzes pauschale zweckge bundene Mittelzuweisungen, die sie bei dieser Aufgabenwahr nehmung unterstützen.

Das Land nimmt unmittelbar keinen Einfluss auf die Ausge staltung des Verkehrsangebots. Jüngsten Presseverlautbarun gen ist zu entnehmen, dass der Landkreis Oberhavel als Aufga benträger nach einer Lösung sucht. Auch die Stadt Oranien burg prüft, inwieweit im Rahmen der Erarbeitung ihres neuen Verkehrskonzepts eine verbesserte Anbindung der Gedenkstät te Sachsenhausen an das Stadtbussystem möglich ist.

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 701 (Ladeinfrastruktur für E-Mobilität im Land Brandenburg), gestellt vom Abgeord neten Kalbitz.

Am 23.09.2016 wurde der parteiübergreifende Beschluss des Bundesrates, Thema: „Mitteilung der Kommission an das Eu ropäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine europäische Strategie für emissionsarme Mobilität“, verab schiedet. Dabei sollen die bisherigen Steuer- und Abgabeprak tiken der Mitgliedsstaaten überarbeitet werden, „damit spätes tens ab dem Jahr 2030 unionsweit nur noch emissionsfreie PKW zugelassen werden“.

Ich frage die Landesregierung: Wie viele Ladepunkte für EMobilität wird es voraussichtlich im Jahre 2030 in Branden burg geben?

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Gerber. Bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kalbitz, die Landesregierung arbeitet eng mit Bund, EU und den anderen Ländern zusammen, um die Voraussetzungen für eine emissionsärmere Mobilität zu ver bessern und damit einen Beitrag zur CO2-Reduzierung zu leis ten. Dazu gehört die Errichtung einer entsprechenden Ladeinf rastruktur. Aber über die bis zum Jahr 2030 - das ist ja noch ei ne Weile hin - erforderliche Anzahl von Ladeinfrastruktursys

temen im Bereich der Elektromobilität liegen der Landesregie rung keine Prognosen oder Planungen vor. Das hängt auch da mit zusammen, dass wir den Bedarf erst dann abschätzen kön nen, wenn wir sehen, wie der Markthochlauf entsprechender Technologien ist. Klar ist aber aus meiner Sicht, dass der Auf bau einer entsprechenden Infrastruktur eine Voraussetzung da für ist, dass sich mehr Menschen für Elektromobilität entschei den. - Danke schön.

Wir kommen zur Frage 702 (Freistellung der Ortslagen im Landschaftsschutzgebiet), gestellt vom Abgeordneten Roick.

Der Pressemitteilung von Minister Vogelsänger vom 1. Dezem ber 2016 war zu entnehmen, dass die Freistellung der Ortslagen im Landschaftsschutzgebiet Naturpark Märkische Schweiz mit einer Änderungsverordnung über die Bauverbote innerhalb der Ortslage vorgenommen wird. Ziel ist es unter anderem, die Entwicklung in den betroffenen Gemeinden voranzubringen.

Ich frage daher die Landesregierung: Ist vorgesehen, solche Frei stellungen auch im gesamten Land Brandenburg durchzuführen? Im Speziellen interessiert mich natürlich hierbei der Oberspree wald-Lausitz-Kreis in der Nähe des Senftenberger Sees.

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Vogelsänger.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordne te! Erst einmal zur Rechtslage: In der DDR und damit auch in Brandenburg wurden Ortslagen bis 1990 in Landschaftsschutz gebiete einbezogen. Es handelt sich um über 60 solcher Gebie te - das ist ja ein Teil Ihrer Frage, Herr Abgeordneter. In Ver ordnungen nach 1990 wurden Ortslagen grundsätzlich nicht einbezogen, was sinnvoll ist, damit man im Innenbereich bau en kann.

Ich habe dem Landtag vorgeschlagen - damit sind wir wieder beim Haushalt -, im Haushalt 2017/2018 pro Jahr 200 000 Eu ro für Gutachtertitel vorzusehen. Es geht darum, solche Aus gliederungen planerisch vorzubereiten. Das können Ministeri um und Landesamt nicht allein.

Die Prioritätensetzung für die Überarbeitung der LSGs richtet sich nach der vorliegenden Anzahl von Bauvorhaben in den Ortslagen. Wir haben genau analysiert, wie viele Anträge es dort gab. Zu dieser Priorität gehört auch das von Ihnen ange sprochene Gebiet. Der Senftenberger See liegt im LSG Elster niederung und westliche Oberlausitzer Heide zwischen Senf tenberg und Ortrand. Diese Unterschutzstellung erfolgte ge mäß Beschluss des Rates des Bezirkes von 1968; dieser ist per Einigungsvertrag übertragen worden. Für dieses Gebiet sowie für das LSG Teupitz - Köriser Seegebiet, Wandlitz - Bie senthal - Prendener Seengebiet sowie Strausberger und Blu menthaler Wald- und Seengebiet soll die Überarbeitung im Jahr 2017 gutachterlich vorbereitet werden. Das sind dann vier Gebiete zusätzlich zur Märkischen Schweiz.

Vielleicht noch etwas zur Märkischen Schweiz - die Abgeord neten Koß, Augustin und Lieske haben sich dafür besonders eingesetzt -: Hier haben wir einen Sonderfall. Die Freistellung der Ortslagen im Naturpark Märkische Schweiz stellt deshalb einen Sonderfall dar, weil er im Rahmen des Nationalparkpro gramms der DDR 1990 festgesetzt wurde. Er setzt sich aus sechs Naturschutzgebieten sowie einem Landschaftsschutzge biet zusammen; das sind also zahlreiche Ortslagen. Hier erfolgt eine Freistellung, aber es bleibt Bestandteil des Naturparks. Die Ortslagen werden aber von den baulichen Einschränkun gen freigestellt. Hierzu gab es auch schon Gespräche mit den Abgeordneten und den Kommunalpolitikern.

Ich habe großes Interesse daran, dass wir dieses Thema sehr intensiv bearbeiten, denn es war Gegenstand der Enquetekom mission. Herr Abgeordneter Roick ist deren Vorsitzender, und Herr Wichmann hatte dazu auch eine Frage gestellt. Diese Ein schränkungen sorgen im ländlichen Raum dafür, dass es nicht attraktiv ist, dort zu bauen. Insofern hoffe ich, dass wir damit ein Signal setzen und Stück für Stück dafür sorgen, dass diese Einschränkungen aufgehoben werden.

Ich habe vor, im ersten Quartal nächsten Jahres Abgeordnete in mein Haus einzuladen, um dieses Verfahren einmal vorzustel len. Denn sie können ja dann auch dafür sorgen, dass man das im kommunalen Bereich möglichst zügig abarbeitet. Wir müs sen dann Auslegungsverfahren und andere Dinge auf die Beine stellen. Ich hatte bereits gesagt, dass man beim Planungsgebiet Märkische Schweiz mit ungefähr zwei Jahren Planungszeit rechnen muss. Ich denke aber, das lohnt sich. Damit wäre dann eine jahrzehntelange Geschichte beendet. - Vielen Dank.

Da es keine Nachfragen gibt, kommen wir zur Frage 703 (Bundesprogramme zur Förderung von Flüchtlingen an Hoch schulen) , die von der Abgeordneten Vandre gestellt wird.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat 2015 zwei Programme zur Integration von Flüchtlingen aufgelegt. Das eine ist das Programm „Welcome“ mit über 450 Initiati ven, und das andere ist das Programm „Integra“ mit 172 Pro jekten. Beide werden gemeinsam mit dem Deutschen Akade mischen Austauschdienst gestaltet. Nach einer Testphase wer den diese Programme nun bis 2018 verlängert und es werden insgesamt 100 Millionen Euro für die Maßnahmen durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung bereitgestellt.

Ich frage die Landesregierung: Welche Hochschulen in Bran denburg partizipieren mit welchen Projekten an diesen Förder programmen?

Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Dr. Münch.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, das Bundesministerium für Bildung und For

schung stellt seit 2016 Mittel zur Förderung von Flüchtlingen an Hochschulen bereit, die über den DAAD ausgereicht wer den, wie Sie bereits berichtet haben. Diese Mittel teilen sich in drei Bundesprogramme auf, von denen sich wiederum zwei über Ausschreibungen an die Hochschulen bzw. die Studien kollegs richten. Auf diese beiden Ausschreibungen „Welcome“ und „Integra“ bezieht sich Ihre mündliche Anfrage.

Durch das Programm „Welcome - Studierende engagieren sich für Flüchtlinge“ wird der Einsatz studentischer Hilfskräfte ge fördert, zum Beispiel für Tutorien, Infomaterialien, Mentoring, Übersetzungen, Beratungen und Sprachkurse. In Brandenburg waren die Hochschulen in der Programmrunde für 2016 mit ei nem Volumen von insgesamt knapp 130 000 Euro erfolgreich - ich zähle sie einmal kurz auf -: die Universität Potsdam mit dem Studentenprojekt „Pangea“, die BTU Cottbus-Senftenberg mit „Wege ins Studium ebnen“, die Europa-Universität Viadri na mit „Welcome@Viadrina“, die Technische Hochschule Brandenburg mit dem Programm „Auf ins Studium - Flüchtlin ge in Brandenburg“, die Hochschule für nachhaltige Entwick lung Eberswalde für die Begleitung studierwilliger Flüchtlinge und die Fachhochschule Potsdam mit „HERe! - Higher Educa tion for Refugees“.

Das Programm „Integration von Flüchtlingen ins Fachstudi um“ oder „Integra“ fördert die fachliche und sprachliche Vor bereitung von Geflüchteten an Hochschulen. In der Programm runde für 2016 waren in Brandenburg folgende Hochschulen mit ihren Projekten mit einem Volumen von knapp 140 000 Eu ro erfolgreich: die Universität Potsdam mit dem Programm „Integration durch Studium - IdSUP“, die BTU Cottbus-Senf tenberg mit dem „College+ für Geflüchtete“ - das ist der Stu dieneinstieg für Geflüchtete -, die Europa-Universität mit dem Deutschkurs für studierfähige Geflüchtete an der Viadrina und die Technische Hochschule Brandenburg mit „Integra Bran denburg“.

Die Landesregierung begrüßt ausdrücklich das starke Engage ment der brandenburgischen Hochschulen, die sich in den vom DAAD und der Landesregierung geförderten Maßnahmen zur Unterstützung von geflüchteten Menschen auch zeigt. Die Hochschulen des Landes haben sich auch an der aktuellen Aus schreibung beider Programme rege beteiligt. Zu den Ergebnis sen kann ich noch nichts sagen, denn wir werden erst im Feb ruar 2017 eine Übersicht des DAAD haben. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 704 (Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen), die die Abgeord nete von Halem stellt.

Derzeit wird zwischen dem Bund und den Ländern diskutiert, wie Standards und Kosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe verändert werden können. Auf der Jahreskonferenz der Regierungsche finnen und Regierungschefs in Rostock-Warnemünde am 27./28. Oktober 2016 wurde vereinbart, vor allem über die Verbesserung von Steuerungsmöglichkeiten und die Begren zung der Kostendynamik zu verhandeln. Dabei soll die Leis tungsart des Jugendwohnens bei den Vorschriften zur Jugend

sozialarbeit nunmehr explizit einbezogen und beschrieben werden.

Ich frage daher die Landesregierung: Welche Einschätzungen sind für Sie in dieser Frage handlungsleitend und führen zu welcher Positionierung des Landes Brandenburg?

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Baaske.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau von Halem! Es sind derzeit ungefähr 1 500 unbegleitete min derjährige Flüchtlinge bei uns im Land. Ich möchte die Gele genheit heute nutzen, den Fraktionen des Landtages dafür zu danken, dass wir unser Ausführungsgesetz zur Jugendhilfe im vergangenen Jahr nach dem Beschluss des Bundes so zügig an passen konnten und dadurch in die Lage versetzt wurden, ju gendliche unbegleitete Flüchtlinge hier hervorragend zu ver sorgen. Ich finde, das ist gut gelungen. Die Kreise haben ihre Kapazitäten sehr stark aufgestockt. Die Träger haben ihre Sozi alarbeiter qualifiziert und angepasst. Das hat alles super ge klappt. Hier und da hat es auch mal etwas länger gedauert, als man sich vielleicht gewünscht hätte.

Ich habe gerade vorige Woche wieder eine Clearingstelle in Märkisch-Oderland besucht und konnte mit den Sozialarbei tern und mit den Jugendlichen, die dort untergebracht sind, sprechen. Im Großen und Ganzen ist das eine hervorragende Sache und ich habe voriges Jahr nicht gedacht, dass das so gut gelingt.

Der Beschluss von Ende Oktober, den Sie gerade zitiert haben, wurde im Wesentlichen von Bayern initiiert. Dort gibt es schon seit dem Frühjahr dieses Jahres Bestrebungen, das Jugendhilfe recht an dieser Stelle zu ändern, weil Bayern meint, dass dort die Jugendhilfeträger, also die Leistungserbringer, momentan zu hohe Kosten verursachen würden und Jugendliche länger in Einrichtungen der stationären Jugendhilfe verbringen, als sie müssten. Das ist eine Vermutung bzw. Unterstellung gegenüber den örtlichen Jugendämtern, die übrigens in Bayern sehr klein sind und daher vielleicht mit der Fachlichkeit ein paar Proble me haben; das kann ich von hier aus nicht beurteilen. Ich kann nur für Brandenburg sagen, dass die Einrichtungen, die ich ge sehen habe, und die Unterbringungsformen der Jugendlichen, die ich besucht habe, durchaus dem in Deutschland üblichen Jugendhilfestandard rechtlich entsprechen. Ich bin nicht dafür und werde auch alles dafür tun, damit es nicht passiert, dass wir hier eine Jugendhilfe erster und zweiter Klasse bekom men - nämlich eine für die Deutschen und eine für die auslän dischen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge.

(Vereinzelt Beifall SPD)

Insofern kann ich nicht erkennen, dass hier ein besonderer ge setzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Es ist ein Prüfauf trag ergangen; das heißt, es finden jetzt Verhandlungen zwi schen Bund und Ländern statt. Ich weiß, dass auch einige mei ner Kollegen der Auffassung sind, dass man da etwas machen müsste. Beispielsweise haben in Niedersachsen die Landkreise eigene Trägerstrukturen entworfen. Es birgt natürlich eine ge

wisse Gefahr, wenn man als Landkreis eine Einrichtung be treibt und nicht auf die Kosten schauen muss, weil man genau weiß, dass sie vom Land erstattet werden. Daher habe ich ein gewisses Verständnis dafür, wenn die Kollegen meinen, hier ein wenig an der Kostenschraube drehen zu müssen. Anderer seits weiß ich: Die Entscheidung trifft der Allgemeine Sozial dienst der Jugendhilfe. Das tut er nach bestem Gewissen und im Wissen um die Möglichkeiten, die Jugendhilfe hat. Dazu gehört die Jugendsozialarbeit und dazu gehört auch jetzt schon das Jugendwohl.

Ich weiß, dass auch in Brandenburg teilweise auf diese Unter bringungs- bzw. Betreuungsform zurückgegriffen wird - war um auch nicht? -, wenn Jugendliche dazu in der Lage sind.

Die von einigen Kollegen geäußerte Annahme, die Jugendli chen hätten es bis hierhin allein geschafft, deshalb brauchten sie nicht so viel Betreuung, halte ich grundsätzlich für falsch. Was die Jugendlichen in ihrer Heimat mitunter erlebt haben, muss erst einmal aufgearbeitet werden, damit sie überhaupt in tegrationsfähig sind. Niemand, der mit derartigen Traumata hier ankommt, wird in der Lage sein, in der Schule oder auf dem Arbeitsmarkt zu bestehen. Es muss dafür gesorgt werden, dass sie integriert werden. Das wird auch ein wenig Geld kos ten - das ist nun einmal so -, aber auf jeden Fall ist das immer noch besser, als jahrzehntelang traumatisierte Menschen im Land zu haben, die keine Möglichkeit haben, richtig Fuß zu fassen. Wir gehen da nicht mit.

Vielen Dank. - Wir kommen zur nächsten Fragestellerin. Die Abgeordnete Fortunato stellt die Frage 705 (Arzneimittelver sorgung).

Zur verlässlichen gesundheitlichen Versorgung in Deutsch land gehört eine flächendeckende und bezahlbare Arzneimit telversorgung. Medienberichten zufolge gehören Engpässe bei Arzneimitteln in Deutschland mittlerweile zum Alltag. Laut einer Umfrage des Instituts für Handelsforschung hatten in den vergangenen Monaten zwei von drei Apotheken mehrmals täglich mit Lieferengpässen zu kämpfen. Die teilnehmenden Apotheker machten vor allem die Pharmaindustrie verant wortlich, die Arzneimittel wegen besserer Preise ins Ausland exportiert. Es gibt bereits jetzt Zweifel, ob die vom Bundestag angestrebte Änderung des Arzneimittelgesetzes daran etwas ändern kann.

Ich frage vor diesem Hintergrund die Landesregierung: Inwie weit ist Brandenburg von den Arzneimittelengpässen betrof fen?

Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Golze.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, nach der Apothekenbetriebsord

nung sind öffentliche Apotheken und Krankenhausapotheken verpflichtet, Arzneimittel entsprechend ihrem Bedarf für die Versorgung von mindestens zwei Wochen vorrätig zu halten. Öffentliche Apotheken in Deutschland halten etwa 8 000 bis 10 000 Arzneimittel in ihren Apotheken vorrätig.