„a. die Förderung der Hilfe für Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten […], b. die Förderung von Wissen schaft und Forschung […], c. die Förderung der Unter stützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind […].“
„a. Benennung und öffentliche Anerkennung des in stati onären Einrichtungen der Behindertenhilfe und in statio nären psychiatrischen Einrichtungen erlittenen Leides und Unrechts […], b. Durchführung von wissenschaftli chen Veranstaltungen und Forschungsvorhaben […], c. Vergabe von Forschungsaufträgen und zeitnahe Veröf fentlichung der Forschungsergebnisse […], d. persönli che Gespräche und individuelle Anerkennung der Ge schichte und Erlebnisse der Betroffenen in den Anlauf- und Beratungsstellen […].“
„e. eine einmalige pauschale personenbezogene Geldleis tung zur selbstbestimmten Verwendung in Höhe von 9 000 Euro als Anerkennung des erlittenen Leides und Unrechts, sofern aus diesem Grund heute noch eine Fol gewirkung besteht und daraus die persönliche Hilfebe dürftigkeit resultiert […], f. einen pauschalen einmaligen Betrag aus Ausgleich für entgangene Rentenansprüche bei sozialversicherungspflichtiger Arbeit von bis zu zwei Jahren in Höhe von 3 000 Euro, bei sozialversicherungs pflichtiger Arbeit von mehr als zwei Jahren in Höhe von 5 000 Euro […] zur Anerkennung des erlittenen Leides und Unrechts.“
Die Stiftung bietet über die Anerkennung individuellen Leids und Unrechts hinaus Möglichkeiten sowohl für die wissen schaftliche als auch die Öffentlichkeitsarbeit, die Brandenburg nutzen kann.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Koalition hat sich entschieden, die mit der Gründung der Stiftung entstehenden Verwaltungsaufgaben bei der Landesbeauftragten zur Aufar beitung der Folgen der kommunistischen Diktatur anzusiedeln. Die entsprechenden Mittel in Höhe von 8 Millionen Euro wer den wir mit der Zustimmung zum Landeshaushalt am morgi gen Tag endgültig beschließen. Die Änderung des Aufarbei tungsgesetzes, die wir ebenfalls morgen in der 2. Lesung ver abschieden wollen, nimmt die Aufgabenzuordnung zur Beauf tragten vor. Damit sind dann alle Voraussetzungen erfüllt, da mit 2017 auch in Brandenburg im Sinne der Betroffenen ge handelt werden kann.
Abschließend möchte ich mich bei den Kolleginnen und Kolle gen von CDU und den Bündnisgrünen herzlich für die Zusam menarbeit bei der Schaffung der notwendigen gesetzlichen Grundlagen für das Land Brandenburg bedanken. Frau Poppe und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wünsche ich viel Erfolg bei der Arbeit. - Danke schön.
Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache fort. Zu uns spricht die Abgeordnete Bessin für die AfD-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Brandenburger! Wir spre chen über das Dritte Gesetz zur Änderung des Brandenburgi
schen Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes. Für Menschen, die als Kinder und Jugendliche zu DDR-Zeiten in stationären Ein richtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatri schen Einrichtungen untergebracht waren und dort Leid und Unrecht erfahren haben, gab es bisher kein Hilfesystem. Es ist daher zu begrüßen, dass sich Bund und Länder im Juni dieses Jahres entschlossen haben, sich des Schicksals der Betroffenen anzunehmen.
Bund und Länder sollen und werden nun gemeinsam mit den Kirchen ein Hilfesystem schaffen, zumal Menschen mit Behin derung, die Unrecht in Heimen oder psychiatrischen Anstalten erfahren haben, ihre Ansprüche nicht so einfach individuell ge genüber dem Regelversorgungssystem durchsetzen können. Ich halte es daher für richtig, dass diese zusätzlichen Aufgaben nicht durch die bestehenden sozialen Sicherungssysteme getragen werden sollen. Solche versicherungsfremden Leistungen aus dem Regelsystem zu bezahlen bedeutet, die Gemeinschaft der Beitragszahler der Renten- oder Krankenversicherung zahlen zu lassen, was ich in diesem Fall für ungerechtfertigt halten würde.
Ehemalige Heimkinder aus Einrichtungen der Kinder- und Ju gendhilfe können bereits die Unterstützungsleistung aus dem Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ erhalten. Die Landesbeauftragte ist regionale Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder der DDR, die Leistungen aus dem Heimkinderfonds erhalten können. Eine abweichende Zuständigkeitsregelung eigens für die Personen gruppe der Menschen mit Behinderung würde den Aufbau ei ner Doppelstruktur bedeuten, weshalb wir die gewählte Struk tur für am sinnvollsten halten.
Es ist zwar immer schwierig, erlittenes Leid und Unrecht mit Unterstützungsleistungen aufzuwiegen, und - machen wir uns doch alle nichts vor - es werden immer wieder die Fragen ge stellt werden, welche Leistungen denn gerecht und welche un gerecht sind. Fragen, die in diesem Bereich eigentlich kaum zu beantworten sind. Aber die Einrichtung eines Hilfesystems ist hoffentlich ein Weg, das Leid der Betroffenen anzuerkennen und die Betroffenen bei der Bewältigung heute noch bestehen der Folgewirkungen zu unterstützen. Wir werden dem Gesetz entwurf daher zustimmen. - Herzlichen Dank.
Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Endlich sollen auch Menschen, die als Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrien Un recht und Leid erfahren haben, Anerkennung und finanzielle Unterstützung erhalten. Sehr lange schon kämpfen die Betrof fenen und auch wir Bündnisgrüne für eine entsprechende Re gelung. Wir begrüßen daher außerordentlich, dass nun endlich die Länder - die so lange auf der Bremse standen - in die Kofi nanzierung durch Bund und Kirchen einsteigen. Der Bund hat te die finanziellen Mittel dafür bereits 2013 eingestellt.
Die Länder beschlossen dann aber auf der 91. ASMK, den Fonds erst einmal wieder einzukassieren. Was für ein fatales
Signal an Menschen mit Behinderungen und Menschen mit psychischen Erkrankungen. Die von Unrecht betroffenen Men schen sollten keine Kompensation erhalten, weil aus Länder sicht die Kosten nicht abschätzbar waren. Wir sind sehr er leichtert, dass die Länder doch noch in die Spur gekommen sind und sich ihrer Verantwortung besonnen haben.
Schlimm ist aber, dass die Arbeit von Menschen mit Behinde rungen und von Menschen mit psychischen Erkrankungen of fensichtlich immer noch nicht so viel wert sein soll wie die an derer Menschen. Die pauschale Anerkennungsleistung sowie die Rentenersatzleistungen sind erheblich niedriger als beim Heimkinderfonds I. Das ist aus unserer Sicht mit nichts zu rechtfertigen.
Trotzdem freuen wir uns, dass diese sehr diffizile Vereinbarung jetzt auf dem Weg ist. Wenigstens können wir jetzt im Land Brandenburg beginnen, das begangene Unrecht aufzuarbeiten. Die Zahl der potenziell Anspruchsberechtigten wird bundes weit auf nahezu 100 000 geschätzt. Während dem oft schreck lichen Los der Heimkinder früher Beachtung geschenkt wurde, werden mit der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ jetzt endlich auch die Bewohnerinnen und Bewohner von Behindertenhei men und psychiatrischen Anstalten entschädigt. Für die betrof fenen Kinder war es in der Zeit nach 1949 oft reiner Zufall, ob sie in einem Heim, einer Behinderteneinrichtung oder in der Psychiatrie landeten.
Die große Frage war, wer diese Aufgabe hier übernehmen könn te, wer genug Expertise bei den umfangreichen und schwierigen Beratungsgesprächen hat, um die Mittel des Fonds gut zu admi nistrieren. Wir sind sehr zufrieden mit der gefundenen Lösung, dass dies die Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur übernehmen soll. Keine andere Be hörde hätte eine vergleichbare Erfahrung aufzuweisen. Vor allem kennt sich die Behörde von Frau Poppe sehr gut mit Unrecht aus, das innerhalb staatlicher Strukturen begangen wurde.
Ein in beiden Teilen Deutschlands begangenes Unrecht soll nun endlich in kleinen Schritten gesühnt werden. Den hier vor gelegten gesetzlichen Regelungen stimmen wir aus vollem Herzen zu.
Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Vida fort. Er spricht für die Gruppe BVB/FREIE WÄHLER.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Die ser Antrag spricht ein trauriges Kapitel an - von Menschen, die an den Rand gedrängt und, sofern es Menschen der ehemaligen DDR betrifft, nach der Wende teilweise noch schief beäugt worden sind -, weil das Leid, welches sie erfahren haben, nicht gesühnt wurde und sie nicht nur Unrecht, sondern auch Hilflo sigkeit, weil man sie abgestempelt und entsprechend an den Rand gedrängt hat, ausgesetzt waren.
Auch in der Bundesrepublik - vielleicht in einem kleineren Ausmaß, nicht mit dieser Systematik -, aber vor allem in der DDR hat diese Methode - das Verschleiern und Verschweigen, vor allem auch das Ignorieren - dazu beigetragen, dass man bis heute nicht mit der Legende aufgeräumt hat, wie gut doch das Gesundheitssystem und die Betreuung in der DDR gewesen seien. Deswegen ist es gut und richtig, dass durch solche An träge und Gesetze, vor allem durch das klare Benennen mit dieser Legende aufgeräumt wird.
Ich begrüße außerordentlich, dass die Präsidentin diese Vorlage eingebracht hat, weil wir damit ein klares Zeichen setzen, dass hier im Land Brandenburg von höchster Stelle die Geschehnis se als das benannt werden, was sie damals waren, nämlich Un recht, und dass diesem unsäglichen Gerede, das man immer wieder hört, es sei doch so lange her, nicht gefolgt wird und es klar hintangestellt wird.
Meine Damen und Herren, dass hier ein Stiftungsmodell ge wählt wird, ist ein Zeichen dafür, dass dieser Schritt unter brei ter gesellschaftlicher Mitwirkung und Unterstützung der Kir chen gegangen wird. Ich glaube, das ist der richtige Weg. Ich hoffe, dass mit diesem Beschluss - der reichlich spät kommt, aber inhaltlich richtig ist - das fortwirkende Leid mangels An erkennung gemindert und das geschehene Unrecht durch den Beschluss und die dann folgenden administrativen Handlungen zumindest teilweise getilgt wird. - Vielen Dank.
Wir danken Ihnen und sind damit am Ende der Aussprache an gelangt. Wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen über den Gesetzentwurf der Präsidentin des Landtags, „Drittes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Aufarbeitungsbeauftrag tengesetzes“, auf Drucksache 6/5562 ab. Wer diesem Gesetz entwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Handzei chen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einer Gegen stimme wurde der Gesetzentwurf mehrheitlich beschlossen.
Es ist vereinbart worden, keine Debatte zu führen. Deshalb kommen wir direkt zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs 6/5517 - Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Investitionsbank des Lan des Brandenburg - an den Haushaltsausschuss. Wer diesem Überweisungsantrag folgt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist diesem Überwei sungsantrag einstimmig gefolgt worden.
Des Weiteren gibt es einen Entschließungsantrag der CDUFraktion auf Drucksache 6/5649 als Neudruck, der gleich ver teilt wird.
Wir beginnen jedoch bereits mit der Aussprache. Zu uns spricht der Abgeordnete Dr. van Raemdonck für die AfD-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Ab geordnete! Liebe Brandenburger! Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Senkung der Unterschriftenzahl bei Volks begehren in Brandenburg eingebracht. Derzeit müssen 80 000 Unterschriften gesammelt werden, damit ein Volksbegehren zustande kommen kann. Wir wollen diese Zahl auf 40 000 sen ken.
Schaut man sich die Unterschriftenzahlen bei Volksbegehren in Brandenburg an, erkennt man, dass zwei Drittel davon nicht das erforderliche Unterschriftenquorum erreicht haben und demzufolge gar nicht zustande gekommen sind. Bei der von uns vorgeschlagenen Variante hätte man zumindest noch vier weitere Volksbegehren zulassen können. Zurzeit ist Branden burg laut Auswertung des Vereins „Mehr Demokratie“ von die sem Jahr bundesweit auf dem vorletzten Platz.