Protokoll der Sitzung vom 18.05.2017

Sie sehen, mit der Pilotphase von „Klasse: Kunst“ machen wir bereits den ersten Schritt und handeln im Sinne der Antragstel ler. Deswegen halte ich es auch für wichtig, dass wir diesen Antrag im Ausschuss weiter qualifizieren und vielleicht ein Stück weit an das anpassen, was wir bereits tun, um eine Pers pektive dafür zu entwickeln, wie es im Anschluss weitergehen kann. Ich plädiere auch für die Überweisung und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank. - Das Wort erhält noch einmal die einbringende Fraktion, die Abgeordnete Heinrich.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Liedke, etwas brennt mir auf dem Herzen: Es befremdet mich ein Stück weit, dass man hier heute ganz selbstverständlich sagt: Wir haben ein Konzept, es ist vorbereitet, wir machen das. - In den 79 Sitzungen des AWFK seit 2009, gab es noch nie eine Information zu „Klasse: Kunst“ - Sie können jedes Protokoll durchschauen. Insofern freut es mich, wenn die Vor sitzende des Ausschusses und ich von diesem Konzept Kennt nis erhalten. An einer Qualifizierung des Antrags sind wir selbstverständlich interessiert und beteiligen uns auch von Her zen gern daran. - Danke schön.

(Beifall CDU und vereinzelt B90/GRÜNE)

Eines habe ich vergessen, ein Wort noch zu Herrn Königer - heute widerspreche ich einmal ganz vehement -: Man kann we der ein Musikstück, ein musisches Tun noch Kunst beurteilen. Aber dass man Kunst- und Musikschaffende respektiert, in der Art, wie es den jeweiligen Fähigkeiten entspricht, sollte uns wohl einen. Ihre Formulierung hat mich wirklich ein bisschen wütig gemacht, und ich denke, wir könnten uns noch einmal darüber unterhalten, wie man mit Kunst und künstlerischem Schaffen umgeht. - Danke schön.

(Beifall CDU, B90/GRÜNE und AfD)

Vielen Dank. - Wir sind damit am Ende der Aussprache.

Wir stimmen zunächst über den Antrag der CDU-Fraktion auf Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Drucksache 6/6570, Neudruck, ab. Wer dem Antrag folgt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag einstimmig angenommen.

(Vereinzelt Beifall CDU)

Ich schließe Tagesordnungspunkt 12 und rufe Tagesordnungs punkt 13 auf:

Rechtsfrieden für Altanschließer in Brandenburg

Antrag der Fraktion der CDU

Drucksache 6/6571

Dazu liegt auf Drucksache 6/6627 ein Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und DIE LINKE vor.

Wir beginnen die Aussprache. Zu uns spricht der Abgeordnete Petke für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Finden Sie auch, dass die Luft im Saal schlecht ist?

(Zurufe: Ja!)

Vielleicht schaffen wir es bis zur nächsten Plenarsitzung, die Anlage so einzustellen, dass man hier eine genauso gute Luft wie in der Tiefgarage hat, denn dort ist sie deutlich besser.

(Vereinzelt Beifall CDU)

Ich komme zur Sache: Das Thema Altanschließer haben wir auf die Tagesordnung gesetzt. Ich freue mich, dass sich die Ko alition ad hoc entschlossen hat, einen Entschließungsantrag auf den Tisch zu legen. Wir alle wissen, dass das ein brennendes Thema ist. Wir alle wissen, dass es hier Lösungen bedarf, um die Forderungen, die vor Ort zu Recht entstanden sind, entspre chend zu begleiten.

Herr Minister, ich kann Ihnen das jetzt leider nicht ersparen: Wir haben seit Anbeginn, seit dem 17. Dezember 2015 darauf gedrungen, dass es hier schnell einen Vorschlag der Landesre gierung gibt, um schnell zu helfen und Klarheit zu schaffen. Bei Ihnen persönlich - ich rufe Ihre damaligen Äußerungen in Erinnerung - hat es sehr lange gedauert, bis Sie gehandelt ha ben. Es war schwierig, den Prozess mit den Koalitionspartnern von SPD und DIE LINKE überhaupt anzustoßen.

Und wir müssen mit Bedauern feststellen, dass anderthalb Jahre nach der Verkündung und Veröffentlichung des Be schlusses des Bundesverfassungsgerichts zur Altanschließer problematik vom Land noch nicht ein Cent der Hilfe an die Zweckverbände ausgezahlt worden ist. Wir halten das für ei nen untragbaren Zustand, dass wir anderthalb Jahre, nachdem wir zur Kenntnis genommen haben, was in Karlsruhe ent schieden worden ist, aus dem 200-Millionen-Programm noch

immer keinen Cent an die Zweckverbände gezahlt haben. Das ist nicht in Ordnung.

(Beifall CDU)

Das hat aus meiner Sicht zwei Ursachen. Die erste Ursache ist, dass Sie am Anfang der ganzen Diskussion eine völlig andere Position vertreten haben - das haben Sie ja auch hier und an anderen Stellen mehrfach gesagt, Herr Minister -, nämlich dass die Kommunen allein dafür verantwortlich sind - eine politisch unhaltbare Position.

Die zweite Ursache ist, Herr Minister, dass Ihr Haus - Herr Mi nisterpräsident, Ihr ehemaliges Haus -, das Innenministerium, vollkommen mit einer sinnlosen und willkürlichen Reform überlastet ist. Die Kommunalabteilung ist ja die Abteilung, die beides gleichzeitig stemmen muss, auf der einen Seite die Kreisreform, auf der anderen Seite den Umgang mit der Altan schließerproblematik. Offenbar ist es so, dass dies so viele Ressourcen - personelle, rechtliche und materielle - im Minis terium des Innern und für Kommunales bindet, dass Sie hier nicht in der Lage sind, das Notwendige schnell zu tun.

Deswegen fordern wir Sie auf, unverzüglich diese Kommu naldarlehen auszureichen, jetzt endlich zu handeln, damit wir nicht auch noch in die Sommerpause hineinkommen. Sie kön nen uns keinen Vorwurf machen - Sie machen der Opposition ja gerne Vorwürfe: dass wir uns nicht mit den Themen beschäf tigen, nie da sind und diese ganzen Dinge. Wir haben in jeder Innenausschusssitzung, jeder Finanzausschusssitzung dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt. Wir haben uns informie ren lassen, haben nachgefragt, Kollegen der Linken, der SPD und andere haben sich an diesem Diskussionsprozess beteiligt, und trotzdem befinden wir uns immer noch in dieser unbefrie digenden Situation, dass noch kein Geld ausgezahlt wurde.

Und wozu führt das? Wir nehmen jetzt zur Kenntnis, dass es durch die Staatshaftungsklagen eine weitere Eskalation gege ben hat. Jetzt ziehen Brandenburger und Verbände vor Gericht. Das Land schließt sich den Verbänden an, um in einer Muster klage sich selbst zu verklagen - rechtlich eine durchaus interes sante Geschichte. Politisch ist das allerdings der GAU, weil nun noch obendrauf Klagen folgen, diesmal nicht vor den Verwal tungsgerichten, sondern vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es geht um sehr viel Geld, und es betrifft Menschen, die teil weise schon fünf bis acht Jahre auf die Entscheidung, was mit den damals ergangenen Bescheiden wird, gewartet haben und jetzt möglicherweise noch einmal in den Rechtsweg gezwungen werden. Das sind Situationen, die wirklich schlimm sind.

Deswegen möchte ich auch in Erinnerung rufen, dass wir schon damals gesagt haben: Ihr zu kurzer Ansatz bei den Hil fen führt dazu, dass Sie die Chance vertun, hierbei zu Rechts frieden in Brandenburg zu kommen. Damals haben Kollege Kurth und der Herr Minister - Kollegen von der Linken weni ger -, versucht, mir wortreich zu erklären, warum Sie diesen Schritt zu kurz gehen. Das hat sich schon heute, obwohl noch nicht ein Cent ausgezahlt worden ist, als Fehler herausgestellt, weil die Unzufriedenheit vor Ort in Brandenburg so groß ist, dass sich jetzt viele Leute entschlossen haben, Staatshaftungs klagen einzureichen.

Herr Minister, ich würde mich freuen, wenn Sie in Ihrer Rede zeit auch dazu Stellung nehmen, dass viele Menschen Ihnen persönlich, aber auch Ihrem Haus den Vorwurf machen, dass

Sie auf Zeit spielen, dass abgewartet werden soll, bis bestimm te Verjährungsfristen und anderes verstreichen. Übrigens haben jetzt wieder Menschen auf die Aussage vertraut, dass das Staatshaftungsrecht der DDR, das ja noch gilt, nicht funktio niert. Nun haben wir eine andere Entscheidung des Landge richts in Frankfurt (Oder). Wir wissen nicht, ob sie bei der zweiten und dritten Entscheidung bestätigt wird, aber wir ha ben jetzt eine Entscheidung. Die aktuelle Situation weist also Ähnlichkeit mit der Situation auf, die wir vor einigen Jahren hatten. Insofern wäre eine Erklärung zu diesem Vorwurf nötig.

Dem Koalitionsantrag würden wir gerne zustimmen, können das aber leider nicht, weil Sie immer noch nicht den Mut ha ben, die Chance auf Rechtsfrieden vollumfänglich zu nutzen.

(Beifall CDU)

Bei Ihnen heißt es: Die Unterstützung des Landes soll aus schließlich für die Beitragsrückerstattung gewährt werden, für die eine Verpflichtung besteht. Wir möchten das gern öffnen, darauf gehen Sie auch in Spuren ein. Aber im Kern bleiben Sie bei Ihrer restriktiven Linie, ein bisschen Schröter ist da immer noch drin. Das ist eine verpasste Chance.

Ich verstehe nicht, warum Sie Ihren Minister über diesen Antrag auffordern, jetzt etwas zu tun. Das kann man im gemeinsamen Arbeitskreis machen, das kann man bei der Gelegenheit ma chen, Kollege Kurth, wenn das Ministerium kommt und sagt: Bringt doch bitte einmal den Gesetzesantrag zur Veränderung der Wahlzeiten der Landräte ein, denn wir schaffen das nicht mehr - Mitzeichnungspflichten, Anhörungen, die wir durchfüh ren müssen, da brauchen wir einmal die SPD-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE, um das zu verkürzen. - Bei dieser Gele genheit hätten Sie den Minister fragen können: Warum ist ei gentlich noch kein Cent ausgezahlt worden? - Okay, der eigene Antrag kommt vielleicht jetzt, um das, was wir hier aufgreifen, entsprechend abzufangen. Aber Sie werden ja sicherlich die Ge legenheit nutzen, in Ihrer Redezeit etwas dazu zu sagen.

Ich würde mich freuen, wenn Sie dem Antrag der CDU-Frakti on zustimmen, der einen tatsächlichen Beitrag zum Rechtsfrie den für Altanschließer in Brandenburg leistet - und nicht nur einen behaupteten Beitrag wie der Koalitionsantrag. Sie spre chen in Ihrer Überschrift von Rechtssicherheit, wir sprechen von Rechtsfrieden. Das ist nicht nur ein Unterschied im Wort. - Danke schön.

(Beifall CDU)

Wir setzen die Aussprache fort. Zu uns spricht der Abgeordnete Kurth für die SPD-Fraktion.

(Minister Schröter: Da wird auch noch geklatscht! - Wichmann [CDU]: Selbstverständlich, Herr Minister Schröter! - Minister Schröter: Zu so kleinem Karo! - Wichmann [CDU]: Sie haben nicht zu kommentieren, wann wir als Abgeordnete klatschen. Das ist nicht Ihre Aufgabe. Sie sind nicht einmal Mitglied des Landtags!)

So, jetzt widmen wir unsere Aufmerksamkeit dem Abgeordne ten Kurth. - Bitte, Sie haben das Wort.

(Allgemeine Unruhe)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Das Thema Altanschließer - oder besser: das Thema Beitragsgerechtigkeit bei Trinkwassererschließung und Abwasserbeseitigung - beschäftigt nach wie vor viele Menschen in Brandenburg. Es beschäftigt daneben Rechtsanwälte, Gutachter und Gerichte, zuletzt das Landge richt Frankfurt (Oder) bezüglich einer ersten Entscheidung zur Staatshaftung. Und natürlich beschäftigt es nach wie vor auch uns hier im Landtag Brandenburg.

Eine Beschäftigung mit dem Thema macht deutlich, dass es sich um eine komplexe Sach- und Rechtslage handelt, nicht nur juristisch, aber vor allem juristisch. Es war hilfreich, dass auf Initiative des Landtags bzw. einzelner Fraktionen das zwei teilige Gutachten von Prof. Brüning und das Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes entstanden sind. Diese Gutachten haben Möglichkeiten der Unterstützung durch das Land aufgezeigt.

In den Doppelhaushalt 2017/2018 wurde auf Initiative der Ko alitionsfraktionen ein Unterstützungspaket im Umfang von 250 Millionen Euro aufgenommen. Darin enthalten ist ein Kreditvolumen von 200 Millionen Euro zur Unterstützung der Aufgabenträger bei der Erstattung von Beiträgen aus noch nicht bestandskräftigen Bescheiden bzw. für solche Beschei de, auf die noch nicht vollständig gezahlt wurde. Sie erinnern sich: die Optionen 1 und 2 des Brüning-Gutachtens. Die Zins kosten für dieses Darlehensprogramm zahlt das Land Bran denburg. Das Paket enthält daneben weitergehende finanzielle Unterstützung durch das Land, etwa für Investitionsmaßnah men oder die pauschalierte Erstattung der zusätzlichen Ver waltungskosten.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Schritte zur Um setzung des Hilfsprogramms sind langwierig, zu langwierig, wie auch ich finde. Zuletzt fand dies seine Ursache in der beihilferechtlichen Prüfung, die nunmehr abgeschlossen ist. Schlecht ist, dass es so lange gedauert hat. Gut ist, dass es kei ne beihilferechtlichen Probleme gibt. Deshalb ist es richtig, dass die Voraussetzungen für die Beantragung jetzt wirklich schnell geschaffen werden müssen.

In einem von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Entschlie ßungsantrag fordern wir die Landesregierung daher auf, dies bis zum 30. Juni 2017 umzusetzen - der Kollege Petke ist dar auf bereits eingegangen. Insofern teilen wir das Anliegen des von der CDU vorgelegten Antrags. Ja, mit der Auszahlung der Kredite und Fördermittel muss schnellstmöglich begonnen werden.

Die Forderung der CDU, das zinslos gewährte Darlehenspro gramm auch auf bestandskräftige Bescheide auszuweiten, leh nen wir ab. Die von mir bereits erwähnten Gutachten haben deutlich gemacht, was die Folgen wären. Und weil Prof. Brü ning dies so treffend formuliert hat, zitiere ich Seite 18 des zweiten Teils des Gutachtens wie folgt:

„Zum anderen kann der Aufgabenträger alle jemals er lassenen Beitragsbescheide unabhängig von Rechtmä ßigkeit und Bestandskraft aufheben und den Herstel lungsaufwand zukünftig über Benutzungsgebühren refi nanzieren.

Vordergründig dürfte dieses Vorgehen von den Grund stückseigentümern begrüßt werden. […] Das Problem der Finanzierbarkeit dieses Systemwechsels liegt auf der Hand. Da die rückerstatteten Beiträge kein periodengerechter Auf wand sind, soweit sie über die Gebühren der vergangenen Rechnungsperioden aufgelöst worden sind, können sie nicht in die Gebührenkalkulation eingestellt werden. Gleichwohl steigen die Gebühren ab dem Änderungszeit punkt für alle, da nunmehr kein Abzugskapital mehr in An satz gebracht werden kann. Schließlich stellt sich die Um stellung für die Mieter am nachteiligsten dar, da sie keine Anschlussbeiträge zurückerhalten, jedoch über die erhöhten Benutzungsgebühren [... ] stärker belastet werden.“