Protokoll der Sitzung vom 15.11.2017

deswasserverbandstag Brandenburg e. V., der Städte- und Ge meindebund Brandenburg e. V., das Forum Natur Branden burg e. V., der Waldbesitzerverband Brandenburg e. V., der Landesanglerverband Brandenburg e. V., der Landesfischerei verband Brandenburg Berlin e. V., der Landesbauernverband Brandenburg e. V. und die Familienbetriebe Land und Forst Brandenburg e. V.

Vertreter dieser haben sich in vielen Beratungsrunden - oft bis spät in die Nacht - zusammengesetzt und einen Gesetzesvor schlag erarbeitet. Ja, man kann sie auch Lobbyisten nennen, aber es sind diejenigen, die das Gesetz tagtäglich umsetzen müssen. Sie alle haben die meisten Erfahrungen darin und sie vertreten in Form des Städte- und Gemeindebundes auch ganz konkret unsere Bürgerinnen und Bürger.

Der Vorschlag, der am 22.12.2016 eingebracht wurde, beinhal tete einen abgestimmten Gesetzentwurf dieser Verbände. Es waren nicht alle Verbände vertreten - daher ist es nur ein Ent wurf neben anderen. Von den Grünen wird jetzt sicher der Ein wand kommen, die Naturschutzverbände hätten gefehlt.

(Raschke [B90/GRÜNE]: Genau!)

Aber dem ist nicht ganz so, denn in Form des Forums Natur Brandenburg war ein anerkannter Naturschutzverband anwe send, nämlich der Landesjagdverband - zwar nicht unmittelbar, aber mittelbar saß er mit am Tisch. Es fehlten jedoch andere Verbände, nämlich beispielsweise Haus & Grund, es fehlte der Landkreistag und es fehlten auch die IHKs. Auch aus diesem Grund gab es am Ende in gewisser Weise einen Kompromiss zum Kompromiss. Die Hauptforderungen des sogenannten Verbändevorschlags waren eine rechtssichere Neugliederung des Systems der Gewässerunterhaltung in Brandenburg sowie eine praktikable und anwendbare Gestaltung, insbesondere für die mit der Umsetzung beauftragten Gewässerunterhaltungs verbände.

Diese Forderungen haben wir sehr ernsthaft geprüft und auch sehr intensiv diskutiert. Ich hatte vorhin die 1. Lesung erwähnt; sie ist bereits über ein Jahr her. Einige Kernforderungen davon haben wir umgesetzt, nämlich die Mitgliedschaft betreffend: Grundstückseigentümer von Flächen - egal ob Landwirtschafts-, Forstwirtschafts- oder anderen Flächen - können künftig, be ginnend zum 01.01.2019, auf Antrag Mitglied eines Gewässerunterhaltungsverbandes werden und so direkt Mitwirkungs- und Kontrollrechte ausüben.

Zur Beitragsdifferenzierung: Wir wollten ja, wie ich eingangs sagte, das Gesetz gerechter gestalten. Zum 01.01.2021 wird ei ne vorteils- und verursachergerechte Differenzierung für die Beiträge zur Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung einge führt. Dabei wird nach Siedlungs- und Verkehrsflächen, Land wirtschaftsflächen und Waldflächen unterschieden. Hierfür wird es eine entsprechende Rechtsverordnung geben. Es wurde auch die Forderung diskutiert, diese Beitragsbemessungsfakto ren im Gesetz festzulegen. Wir sind jedoch der Auffassung, dass die Politik dafür keine genauen Zahlen in das Gesetz schreiben sollte, denn dafür sind die regionalen Unterschiede zu groß. Diese Unterschiede sollten auf Grundlage einer soli den fachlichen Expertise beachtet werden. Das Gesetz soll schließlich eine hohe Rechtssicherheit haben. Festgelegte Fak toren wären da eher eine neue Unsicherheit.

Für die Einführung einer neuen Beitragsdifferenzierung sind aber Übergangsfristen notwendig. Deshalb ist der Start auch erst für den 01.01.2021 vorgesehen, denn es müssen umfang reiche Katasterdaten aktualisiert werden. Behörden und Ge wässerunterhaltungsverbände werden bei der Einführung des neuen Gesetzes mit der Umsetzung zunächst einen größeren Aufwand haben. Das ist nachvollziehbar. Deshalb fordern wir die Landesregierung im begleitenden Antrag, den wir heute be schließen werden, auf, die Gewässerunterhaltungsverbände bei der Einführung der nach Nutzungsarten differenzierten Bei tragsumlage zu unterstützen.

Weitere Forderungen des sogenannten Verbändevorschlages werden ebenfalls aufgegriffen und im Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen aufgenommen. Allerdings war eine 1:1-Übernahme nicht in jedem Fall möglich. Hier hat es sich die Opposition ein wenig zu einfach gemacht, indem sie gesagt hat, man könne das, was uns die Verbände am 22.12. letzten Jahres aufgeschrieben haben, so nehmen.

Wir haben diesbezüglich mehrmals den Parlamentarischen Be ratungsdienst hinzugezogen, der uns in unserer Auffassung be stätigt hat. Außerdem wird die Klarstellung eingeführt, dass morphologische Gewässerveränderungen im Rahmen der Ge wässerunterhaltung gemäß Wasserhaushaltsgesetz als natürli che Ereignisse zu betrachten sind. Das Befahren nicht schiffba rer Gewässer mit kleinen Fahrzeugen, die mit elektrischer Mo torkraft angetrieben werden, soll ebenfalls durch Rechtsver ordnung geregelt werden. Damit kommen wir einer Forderung des Landesanglerverbandes nach.

Außerdem - darauf bin ich auch sehr stolz - wird eine Regelung zur Agrarholznutzung an Gewässerrandstreifen eingeführt. Das ist sehr wichtig im Bereich des ländlichen Raumes: erstens für die Wertschöpfung und zweitens - man denke an die Klimadis kussionen - zur CO2-Bindung.

Mit der Neuregelung der wasserwirtschaftlichen Vorschriften wird erstmals seit der Wende wieder anerkannt und per Gesetz geregelt - das war auch im Regierungsentwurf schon so -, dass der Betrieb von Schöpfwerken und Stauanlagen zur Gewässerunterhaltung gehört. Den Gewässerunterhaltungsverbänden wird dabei ein Gestaltungsspielraum eingeräumt.

Verbindliche Regelungen zur Entschädigung sind von der Lan desregierung für Maßnahmen zur Hochwasserabwehr - der diesbezügliche Begriff lautet Polderflutung; das kennt sicher lich der eine oder der andere - auch über eine Rechtsverord nung einzuführen - im Sinne von Planfeststellungsverfahren.

Das Wassernutzungsentgelt, auf dem die Fraktion der Grünen immer herumhackt, wird im kommenden Jahr als Sonderab gabe für die Industrie und den Bergbau in geringem Umfang erhöht - nämlich um 8 %. Ja, auch der Bergbau zahlt, auch wenn das immer infrage gestellt wird; eine Kleine Anfrage von den Grünen hat dies ebenfalls gezeigt. Im Trinkwasserbe reich erfolgt jedoch keine Erhöhung des Wassernutzungsent geltes für die Bürgerinnen und Bürger. Diese Sonderabgabe, die im Jahr 2016 rund 20 Millionen Euro brachte, hat natür lich eine Lenkungswirkung. Dieses Geld wird zur Gewässerunterhaltung für Gewässer 1. Ordnung, für Bau- und Instand haltungsmaßnahmen sowie für wasserwirtschaftliche Anla gen eingesetzt.

Am Ende möchte ich mich ganz herzlich bei der Landtagsver waltung bedanken, welche dieses Problem über ein Jahr lang mit gestemmt hat, was nicht ganz einfach war. Außerdem möchte ich mich bei den Mitarbeitern des Ausschusses für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft sowie bei dem bereits erwähnten Parlamentarischen Beratungsdienst be danken, ferner beim Forum Natur und all den Verbänden, die ich aufgezählt habe. Unseren Verbänden möchte ich mit auf den Weg geben, dass sie weiterhin zusammenbleiben, weiter miteinander reden und das Gesetz, so es denn umgesetzt wird, in seiner Wirkung beobachten. Falls es dann doch noch irgend welche Fragen oder Probleme gibt, sollte man gegebenenfalls in der Zeit ab 2021 wieder zusammenkommen und eine ent sprechende Änderung herbeiführen.

Ganz besonders möchte ich mich auch bei unserem Minister für seine Geduld bedanken,

(Vereinzelt Beifall)

dafür, dass er so lange an diesem Gesetz mitgearbeitet hat. Sein Vorschlag wird am Ende in gewisser Weise doch mit umge setzt, wenn auch mit einigen Veränderungen, auf die wir alle gemeinsam stolz sein können. Dass dies alles gelungen ist, da für können wir uns nur nochmals bei unseren Verbänden be danken! - Danke.

(Beifall SPD sowie vereinzelt DIE LINKE)

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Dombrowski für die CDU-Fraktion fort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Beim vorherge henden Tagesordnungspunkt hatte der Kollege Dr. Redmann für sich festgestellt, dass in der Schublade des Ministerpräsi denten, wo man eigentlich einen Plan B zur Kreisgebietsre form vermuten könnte, nicht einmal eine tote Maus liegt.

(Lachen des Abgeordneten Raschke [B90/GRÜNE])

Ich möchte bei diesem Maus-Bild bleiben und zu dem jetzigen Beratungsgegenstand, der Novellierung der wasserrechtlichen Vorschriften, nur den Satz anmerken: Der Berg kreißte und ge bar ein Mäuschen - nicht mehr und nicht weniger! Ich möchte aber auch nicht das gesamte Gesetzeswerk in Verriss nehmen, sondern durchaus anerkennen, dass es einige kleinere Fort schritte bringt. Aber es bleibt dennoch nur Stückwerk.

(Beifall CDU)

Herr Kollege Roick, Sie wissen, ich schätze Sie. Ich grüße auch Ihre Verwandtschaft und weiß um Ihre besonderen Bezie hungen zu ihr. Zu Ihrer Anmerkung, es sei Ihr erstes Gesetz, muss ich allerdings sagen: Ich kann Ihnen dazu leider nicht gratulieren. Sie haben leider die Begründung, auch wenn Sie sich hier fachlich eingebracht haben, schon in ein Bildnis ge gossen, indem Sie vom Kompromiss zum Kompromiss spra chen. Ein Kompromiss zum Kompromiss lässt eigentlich nichts Gutes und nichts wirklich Wirksames vermuten, sondern nur

Verschwommenes. Das Bild, das Sie bemüht haben - das Was ser und das Volk könne man nicht zurückhalten -, gilt für das Volk aus meiner Sicht uneingeschränkt. Das Wasser zurückzu halten und umzulenken ist dagegen unsere tägliche Aufgabe im Hochwasserschutz und in der Wasserbewirtschaftung.

Heute endet ein parlamentarisches Verfahren, das im Juli 2016 mit der Einbringung des Gesetzentwurfes von Herrn Minister Vogelsänger begann. Ich möchte mich auch beim Forum Natur sowie bei den beteiligten Verbänden und Institutionen, die dort organisiert sind, herzlich für die aktive Mitarbeit bedanken. Das war ein gutes Beispiel dafür, wie man zumindest versu chen kann, im großen Konsens miteinander zu Ergebnissen zu kommen, wenngleich dies am Ende nicht gelungen ist, weil es einfach am Mut der Regierungsfraktionen, auch der Landesre gierung, gefehlt hat. Es bleibt aber: Zum ersten Mal wurden Betroffene eines Gesetzes, das wir als Gesetzgeber beschlie ßen, so intensiv eingebunden. Schließlich sind sie es, die mit dem, was der Landtag beschließt, in der alltäglichen Praxis auch umgehen müssen.

Der Prozess begann eigentlich schon in der 5. Wahlperiode, als wir das Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungs verbänden wegen der damals chaotischen Verhältnisse im Ver band Stöbber-Erpe novellieren mussten. Damals legten SPD und die Linke auch einen Entschließungsantrag vor. Kernaus sagen dieses Beschlusses waren: Rechtsfrieden schaffen, Rechts sicherheit erhöhen und Beitragsgerechtigkeit im Sinne des Vor teils- und Verursacherprinzips stärken.

Schaue ich heute auf die Änderungsvorschläge der Koalitions fraktionen, fällt mir nur ein: Neugestaltung des Wassergesetzes misslungen, mehr Rechtsunsicherheit und Fortsetzung der Kla gewelle. Dass ich damit nicht ganz falsch liege, müsste Ihnen allen bekannt sein, so Sie heute in Ihr E-Mail-Postfach ge schaut und eine E-Mail vom Wasser- und Abwasserverband in der Prignitz bekommen haben, der neben anderen Punkten auch genau prognostiziert, dass es eine Klagewelle geben wird. Ein weiterer Beleg dafür, wie verschwommen und verschwur belt dieser Gesetzentwurf letztendlich ist: Hier möchte ich den Kollegen Folgart zitieren, der im Fachausschuss gesagt hat, dass die Koalition mit ihrem Änderungsantrag das nicht aus schließt, was Sie eigentlich wollten. - Die Alternative dazu wä re gewesen, einfach das zu beschließen, was Sie eigentlich wollten, und nicht ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das möglicherweise nicht ausschließt, das zu tun, was Sie eigent lich wollten.

Ein genauerer Blick aber verrät, dass Sie im Gesetz nichts re geln, sondern die Verantwortung, gerade was die Festlegung von Faktoren für die Beitragsbemessung in Abhängigkeit von der jeweiligen Flächennutzung betrifft, an das Ministerium ab schieben oder delegieren.

Eine weitere Ungereimtheit oder vielleicht auch Posse Ihres Änderungsantrags ist die Festlegung von Vorteilsgruppen. Sie schreiben, dass die unterschiedlichen Nutzungsartengruppen drei Vorteilsgebietsgruppen zuzuordnen sind, die vergleichbare Vorteile von der Gewässerunterhaltung haben. Hierbei soll für den Vorteilsgebietstyp „Siedlungs- und Verkehrsfläche“ der höchste Beitragsbemessungsfaktor in einer Rechtsverordnung vorgesehen und sollen für die Gebietsgruppen „Landwirt schaft“ und „Waldflächen“ jeweils gestuft geringere Faktoren bestimmt werden.

In Ihrem Landtagsbeschluss vom Juli 2016 haben Sie noch ein Hohelied auf die Brandenburger Fischereiwirtschaft gesungen. In Ihrem Änderungsantrag zum Wassergesetz kommt die Fi scherei schon gar nicht mehr vor. Profitieren fischereirechtlich genutzte Flächen denn nun von einem geringeren Beitragsfak tor, oder belasten wir sie mit einem höheren Faktor? Das bleibt völlig unklar, auch weil Sie Ihre Verantwortung nicht wahrneh men und im Gesetz nicht regeln, was Sie eigentlich wollen.

Herr Kollege Roick, es ist eben nicht richtig, dass der Parla mentarische Beratungsdienst uneingeschränkt gesagt hätte: „So ist es gut.“ Der Parlamentarische Beratungsdienst hat in den Sitzungen, in denen ich anwesend war - es waren alle zu diesem Thema -, ganz klar gesagt: „Es kann so gehen, aber es geht auch anders.“

Noch einmal zu den Vorteilsgebietsgruppen: Einerseits reden Sie von drei Vorteilsgebietstypen, andererseits schreiben Sie einen Paragrafen weiter, dass der Verordnungsgeber auch wei tere Typen als die von Ihnen vorgeschlagenen drei bestimmen kann. - Ja, was denn nun? Wollen Sie wirklich, dass das Minis terium mit der Rechtsverordnung zur Beitragsbemessung und zu den Beitragsfaktoren die Schrankenwirkung des Gesetzes durchbricht und mehr regelt, als es das Gesetz zulässt? Hier gibt es erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Auch das hat der Parlamentarische Beratungsdienst durchaus festgestellt.

Außerdem breiten Sie mit Ihren Änderungen einen Flickentep pich über Brandenburg aus; denn die Verordnung soll auch Spannen von Beitragsfaktoren vorsehen. Auch das ist verfas sungsrechtlich bedenklich, und den im Grundgesetz vorgesehe nen Grundsatz, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Un gleiches ungleich zu behandeln, treten Sie hier mit Füßen.

(Beifall CDU)

Ganz sicher ist das, was Sie im Ausschuss auch schon vorge tragen haben: Wenn alle Verbände unterschiedlich an die Dinge herangehen können, aber zum Beispiel Wald- oder Flächenbe sitzer in mehreren Verbandsgebieten über Liegenschaften ver fügen, werden sie alle guten Gründe haben, zu verlangen, dass sie hier wie dort nach gleichen Regeln behandelt werden. Das ist der Grund, aus dem uns eine Klagewelle erwarten wird. Das wird Sie dann nicht überraschen. Wir werden dies nicht so schnell erleben, weil das „große Werk“, das Sie als „Werk“ be zeichnen und das ich als „Mäuschen“ bezeichne, durch die lan gen Übergangsfristen erst 2021 fertig sein wird. Aber nicht erst dann, Herr Kollege Roick, wird es Veränderungen geben. Ich gehe davon aus, dass wir uns 2019/2020 noch einmal mit die sem Gesetz beschäftigen werden.

Außerdem legen Sie, wie ich schon sagte, einen Flickenteppich über das Land, und ich höre immer wieder das Argument, das Land sei ja in der Natur unterschiedlich ausgestattet, daher könne man gar nicht alles so gleich machen. Das hört sich erst einmal plausibel an. Sie haben bis heute aber leider nicht ver standen, dass trotz Beitragsfaktoren der Grundhektarbeitrag von Verband zu Verband auch weiterhin unterschiedlich blei ben wird, nämlich weil die naturräumliche Ausstattung unter schiedlich ist. Es geht ausschließlich darum, mit den drei Bei tragsstufen auch tatsächlich das zu vergleichen, was vergleich bar ist - bei aller Unterschiedlichkeit der Naturausstattung, die wir haben. Deshalb sind Spannen für Beitragsfaktoren auch die falsche Antwort.

Ich bleibe bei meinem Urteil: Dieser Koalitionsbeschluss ist desaströs, er ist Stückwerk, handwerklich schlecht, nicht ver fassungskonform und genauso ungeeignet wie der ursprüngli che Gesetzentwurf des Ministers. Wir lehnen genauso wie die Verbände Ihre Änderung deshalb heute deutlich und entschie den ab.

(Beifall CDU sowie vereinzelt B90/GRÜNE)

Wir wollen, dass Landnutzer automatisch direkte Mitglieder in den Gewässerunterhaltungsverbänden sind, dass die Faktoren für die differenzierte Beitragserhebung gesetzlich festgelegt und somit im ganzen Land gleich sind, und wir brauchen ein Gesetz, das verfassungskonform und anwendbar ist. Es ist doch Aufgabe des Gesetzgebers, nicht nur in diesem, sondern nach Möglichkeit in allen Bereichen im Land nach gleichen Kriterien zu arbeiten und nicht, wie ich es eben sagte, einen Flickenteppich über das Land zu werfen, der Unfrieden stiftet.

Zum AfD-Antrag noch so viel: Ihnen möchte ich einen Hin weis geben. Ein einfacher Landtagsbeschluss kann keine Rechtswirkung entwickeln. Daher hätten Sie sich einfach die Mühe machen müssen, das, was Sie dort niedergeschrieben ha ben, in das Gesetz einzuformulieren. Dann hätte es eine Legiti mation. Normalerweise ist Ihr Antrag hier gar nicht beratungs fähig. - Danke schön.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache fort. Zu uns spricht die Abgeordnete Schwarzenberg für die Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Donnerstags - also auch morgen - um 12 Uhr tagt im spanischen Valencia das Wassergericht, und dies jede Woche. Ein Gerichtsdiener ruft die Bewässerungsbe zirke des Gebietes auf und fragt, ob jemand Klagen vorzubrin gen hat. So werden dort die Streitigkeiten der Bauern in Was serangelegenheiten geklärt. Das funktioniert schon mehr als tausend Jahre.

Manchmal wünschte ich mir, wir könnten heute auch noch so verfahren. Aber so einfach ist die Welt nicht mehr. Deshalb re den wir heute über das Brandenburgische Wassergesetz. Die Presse nannte es eine „Sternstunde des Parlaments“, denn sel ten wurde eine Gesetzesnovellierung im Parlament in solcher Intensität behandelt.

Im Ausschuss gab es ein Fachgespräch und drei Anhörungen. Es gab eine ganze Anzahl von Kleinen Anfragen, um die Ent scheidungsgrundlagen zum Wassergesetz aufzuhellen. Der Par lamentarische Beratungsdienst hat drei Gutachten erstellt und stand darüber hinaus dem Ausschuss beratend zur Seite.

Ich selbst habe unzählige Gespräche geführt - mit Ministerien, unteren Wasserbehörden, Landnutzern, Umweltverbänden, Bür germeisterinnen und Bürgermeistern, Wasser- und Bodenver bänden, Katasterbehörden. Wie auch immer das Ergebnis die ses parlamentarischen Verfahrens von jedem bewertet wird, ei

nen Vorwurf kann man uns nicht machen: dass wir uns nicht detailliert mit dieser Materie befasst hätten.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Das ganze Verfahren hat anderthalb Jahre gedauert. In dieser Zeit hat das Gesetz natürlich eine enorme Entwicklung durch gemacht und damit auch einen Paradigmenwechsel vollzogen. Dabei waren die beiden Kernpunkte der Auseinandersetzung die Differenzierung der Umlage der Kosten der Gewässerun terhaltung und die Frage der Mitgliedschaft in den Wasser- und Bodenverbänden. Diese standen im Mittelpunkt, obwohl viele andere Punkte inhaltlich noch bedeutender sind. Aber nun zu den beiden Punkten: