Protokoll der Sitzung vom 15.11.2017

Die Finanzierung dieser öffentlichen Aufgaben kommt allen zugute; deshalb erheben wir das Wassernutzungsentgelt im Land Brandenburg. Die Anpassung der Tarife war längst über fällig. Und grundlegende Kritik gab es nur von grüner Seite. Ansonsten war das nicht Bestandteil der Hauptauseinanderset zung in den Ausschüssen; das hatte ich eigentlich erwartet.

Es ist deshalb nicht Hauptauseinandersetzungspunkt gewesen, weil das Konzept zum Wassernutzungsentgelt sowohl ökono misch als auch ökologisch ausgewogen ist.

Ich möchte drei Grundsätze nennen: Entlastung der öffentli chen Wasserversorgung; angemessene Beteiligung des Ver brauchs an Kühlwasser und Produktionswasser an den Kosten der Wasserwirtschaft; bei der landwirtschaftlichen Beregnung wird das Wassernutzungsentgelt so ausgestaltet, dass es der Schonung der Grundwasserressourcen dient - auch das ist ein ganz wichtiger Punkt. Die Landesregierung erwartet durch die se Änderungen Mehreinnahmen von bis zu 8 %. Diese werden dem Bereich der Gewässersanierung und -unterhaltung, aber auch dem Hochwasserschutz zugutekommen.

Wir haben auch deshalb eine gerechte Lösung gefunden, weil wir dafür gesorgt haben, dass der Siedlungsbereich hier heraus genommen wird.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ja, gerne.

Herr Minister, Sie sagten gerade, 8 % Mehreinnahmen beim Gewässerentgelt seien ein großer Schritt. Aus meiner Sicht ist das Kleckerkram.

25 Millionen Euro könnten wir einnehmen, wenn wir die Tage baue voll belasten. Wissen Sie, wie es in NRW gehandhabt wird? Da ist es tatsächlich so, dass die Tagebaue den vollen Beitrag zahlen. RWE hat dagegen geklagt und vorm OVG Münster verloren. Die müssen den vollen Beitrag zahlen. Das geht schon, es ist nur politischer Wille gefragt.

Herr Raschke, Sie sind immer so ungeduldig.

(Vereinzelt Heiterkeit - Frau Lieske [SPD]: Er wäre noch dazu gekommen!)

Hätten Sie zwei Minuten gewartet, hätte ich es Ihnen beant wortet.

(Raschke [B90/GRÜNE]: Dann warte ich!)

Insofern mache ich das jetzt, indem ich meine Rede fortsetze. Ganz einfach.

Für Landwirtschaft, Wirtschaft und den Bergbau sind moderate Steigerungen vorgesehen, sodass diese Branchen einen zusätz lichen Millionenbetrag leisten. Deshalb ist diese Erhöhung auch von den IHKs kritisiert worden. Das ist völlig logisch, das würde ich ja auch tun. Aber man hat akzeptiert, dass es mode rat ist und dass der Siedlungsbereich herausgenommen wird. Der Bergbau leistet also einen zusätzlichen Beitrag.

Jetzt kann ich den Grünen wieder einmal etwas nicht ersparen:

(Vogel [B90/GRÜNE]: Oh!)

eine Reise durch die Bundesrepublik Deutschland.

(Frau Richstein [CDU]: Mit dem Fahrrad!)

Im bundesweiten Vergleich bewegt sich Brandenburg bei der Erhebung des Wassernutzungsentgelts, was die Höhe betrifft, im oberen Mittelfeld. Das zahlen die Bürgerinnen und Bürger, das zahlt die Industrie, das zahlt die Landwirtschaft, das zahlt der Bergbau. Nun gibt es drei Bundesländer - Hessen, Thürin gen und Bayern -, die gar kein Wassernutzungsentgelt erheben. Das mag bei den Bürgern, bei der Industrie, beim Bergbau - den soll es ja in Thüringen auch noch geben - und bei der Landwirtschaft populär sein. Ich halte aber die Entscheidung, dass wir diesen Beitrag erheben, für richtig, weil wir das auch wieder für wasserbauliche Maßnahmen und für den Hochwas serschutz einsetzen und EU-Mittel und Bundesmittel kofinan zieren.

Jetzt zur Erinnerung: In Potsdam findet gerade die Umweltmi nisterkonferenz statt. Ich bin Vorsitzender,

(Petke [CDU]: Ehrlich?)

und da schaut man immer die Anwesenheitsliste durch. Das macht man so, das gehört sich so. Nun will ich den Grünen ei nes sagen: In Hessen und Thüringen gibt es grüne Umweltmi nister und kein Wassernutzungsentgelt.

(Roick [SPD]: Aha! Interessant!)

Wenn mich die Grünen hier kritisieren, ist das an Unglaubwür digkeit nicht zu übertreffen.

(Vereinzelt Beifall SPD und AfD)

Wichtig ist auch, dass nicht nur Gemeinden, sondern auch pri vate Eigentümer auf Antrag Mitglied der Gewässerunterhal tungsverbände werden können. Das ist eine Neuerung, ein gu ter Kompromiss, den wir da gefunden haben.

Wir haben uns im Umweltausschuss darauf verständigt - das finde ich auch richtig -, dass es überall Übergangsfristen gibt. Das ist sehr sinnvoll, um die ganzen rechtlichen Fragen zu prü fen.

Auch ein Anliegen des Landesanglerverbandes Brandenburg findet Berücksichtigung, ich habe das schon kurz erwähnt. Mit Blick insbesondere auf die älteren Verbandsmitglieder kam dort der Wunsch einer Erweiterung der Möglichkeiten für das Fahren mit Elektrobooten auf. Auch das ist rechtlich durchaus kompliziert, insofern ist es gut, dass das in der Verordnung ge klärt wird.

Ich setze auch darauf, dass die Menschen mitmachen. Deshalb halte ich es für richtig, dass wir Möglichkeiten schaffen, über die Agrarförderung freiwillig den Bereich Gewässerrandstrei fen weiterzuentwickeln. Das ist ein richtiges Signal, zumal die Breite von Gewässerrandstreifen von fünf Metern im Außenbe reich schon bundesgesetzlich geregelt ist.

(Petke [CDU]: Ist gut jetzt!)

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir wollen und müssen Menschen mitnehmen,

(Petke [CDU]: Ja!)

gerade weil die Regelungen dieser Gesetzesnovelle weit in den Alltag reichen.

(Zuruf des Abgeordneten Petke [CDU])

Wir kennen das Motto „Wasser ist Leben“. Jede und jeder kann hier ihren bzw. seinen Beitrag leisten. Wasser ist eine unver zichtbare Ressource. Das neue und moderne Wassergesetz ist in intensiver Beratung entstanden und bildet dafür einen guten Rahmen. Ich bitte um Zustimmung. - Vielen Dank.

(Beifall SPD sowie vereinzelt DIE LINKE)

Vielen Dank. - Ich schließe die Aussprache und rufe den Ände rungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/7586 - Änderung Artikel 1, Nummer 15, 19, 26 und 30 - zur Abstimmung auf. Wer stimmt dem Änderungsan trag zu? - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen ist dieser Änderungsantrag abge lehnt.

Ich rufe die Beschlussempfehlung und den Bericht des Fach ausschusses - Drittes Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften - auf Drucksache 6/7594 zur Abstimmung auf.

Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? - Wer stimmt dage gen? - Gibt es Enthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfeh lung mehrheitlich angenommen

(Zuruf des Abgeordneten Petke [CDU])

und das Gesetz in der 2. Lesung verabschiedet.

Ich rufe jetzt den Entschließungsantrag der AfD-Fraktion ohne eigenen Titel auf Drucksache 6/7619 zur Abstimmung auf. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? - Wer stimmt dage gen? - Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Entschließungsantrag abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungs punkt 7 auf:

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über kom munale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 6/7312

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales

Drucksache 6/7596

Die Aussprache eröffnet der Abgeordnete Kurth für die SPDFraktion. - Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Gast! Wir sprechen heute in 2. Le sung über den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Ände rung des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg. Gegen die bisherige gesetzliche Regelung in § 19 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Gemein schaftsarbeit im Land Brandenburg gab es an verschiedenen Stellen im Land teilweise erhebliche rechtliche Bedenken - da zu hatte ich anlässlich der 1. Lesung schon ausgeführt. Diesen Bedenken gab das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg mit Beschluss vom 20. Januar 2017 Recht. Das Verfassungsge richt urteilte, dass amtsangehörige Gemeinden durch die bishe rigen Regelungen in ihrem Recht auf kommunale Selbstver waltung verletzt werden und diese deshalb verfassungswidrig sind. Das Verfassungsgericht hat uns deshalb folgerichtig auf gefordert, spätestens mit Wirkung zum 1. Dezember 2017 eine Änderung des GKG vorzunehmen.