Protokoll der Sitzung vom 13.12.2017

Die Rechtsverordnung enthält Näheres zu den formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien der Akkreditierung, zu Verfahrensabläufen und zur Zusammensetzung der Gremien. Der Verpflichtung der Länder wird Rechnung getragen, durch die Gleichwer tigkeit einander entsprechender Studien- und Prüfungsleistungen sowie von Studienabschlüssen die Möglichkeit eines Hoch schulwechsels zwischen den Ländern zu gewährleisten.

Die auf der Grundlage der Musterrechtsverordnung zu erlas senden Länderverordnungen sollen rückwirkend zum 01.01. erlassen werden. Für den Fall, dass ich von den Rechtsverord nungen auf Basis des Staatsvertrags oder von der Experimen

tierklausel Gebrauch mache, werde ich Sie selbstverständlich informieren. Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf. - Herzlichen Dank.

(Beifall SPD, DIE LINKE sowie der Abgeordneten von Halem [B90/GRÜNE])

Vielen Dank. - Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht auf Drucksache 6/7753 zum Entwurf eines Ge setzes zu dem Staatsvertrag über die Organisation eines ge meinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen. Ich darf Sie fragen: Wer stimmt der Beschlussempfehlung und dem Bericht zu? - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen und das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 8 und rufe Tagesordnungs punkt 9 auf:

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des Rechts der Industrie- und Handelskammern im Land Brandenburg

Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 6/7695

1. Lesung

Ich informiere Sie darüber, dass sich die Fraktionen darauf ver ständigt haben, auf eine Debatte zu diesem Tagesordnungs punkt zu verzichten. Gleichzeitig haben alle als Redner ange meldeten Abgeordneten ihr Einverständnis erklärt, ihre Redebeiträge zu Protokoll zu geben.

Damit kommen wir direkt zur Abstimmung. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt die Überweisung ihres Gesetzentwurfes „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Er gänzung des Rechts der Industrie- und Handelskammern im Land Brandenburg“ auf Drucksache 6/7695 an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Federführung und an den Aus schuss für Haushaltskontrolle zur Mitberatung. Ich darf Sie fra gen: Wer stimmt diesem Überweisungsantrag zu? - Gibt es Ge genstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisung mit großer Mehrheit - ich glaube, sogar einstimmig - zugestimmt worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 9 und rufe Tagesordnungs punkt 10 auf:

Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vor schriften

Gesetzentwurf der Präsidentin des Landtages

Drucksache 6/7706

1. Lesung

Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Über weisung des Gesetzentwurfs an den Hauptausschuss. Ich darf Sie fragen: Wer möchte der Überweisung des Gesetzentwurfes folgen? - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Da mit ist der Überweisung bei einer Enthaltung mit großer Mehr heit zugestimmt worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 10 und rufe Tagesordnungs punkt 11 auf:

(Un) Recht und Wiedergutmachung - Bilanz nach zehn Jahren Bodenreform-Affäre

Große Anfrage 24 der Fraktion der CDU

Drucksache 6/6910

Antwort der Landesregierung

Drucksache 6/7496

Des Weiteren liegt ein Entschließungsantrag der CDU-Fraktion auf Drucksache 6/7784 vor.

Die Aussprache wird von der CDU-Fraktion eröffnet. Abgeord neter Gliese, bitte schön.

Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Ju biläen sind manchmal auch etwas Unerfreuliches. Fast auf den Tag genau zehn Jahre ist es her, dass der Bundesgerichtshof dem Land Brandenburg ein sittenwidriges und eines Rechts staates unwürdiges Verhalten bei der sogenannten Bodenreformaffäre ins Stammbuch schrieb. Es ging dabei immerhin um Grundstücke, deren Wert auf insgesamt bis zu 100 Millionen Euro geschätzt wurde. Der Abschlussbericht des Untersu chungsausschusses des Landtages aus dem Jahr 2009 kam zu dem Ergebnis, dass es ein „Eigenleben“ des Apparats im Fi nanzministerium gegeben hatte. Die politische Verantwortung übernahm aber niemand.

Mit der Großen Anfrage will die CDU dieses beschämende Ju biläum in Erinnerung rufen, die bisherigen Maßnahmen bewer ten und die aktuelle Sachlage beleuchten. Wir wollen heute vor allem darüber sprechen, was noch getan werden kann und getan werden muss, um das Unrecht wiedergutzumachen - soweit das überhaupt noch möglich ist.

Verehrte Damen und Herren, die Bestandsaufnahme verdeut licht noch einmal den Umfang und die Tragweite des ganzen Problemfeldes Bodenreformaffäre. Über 8 000 Fälle mit 13 000 Hektar - das ist schon eine bemerkenswerte Größenord nung. Besonders der Landkreis Märkisch-Oderland und mein Heimatlandkreis Oder-Spree sind Schwerpunkte, wobei über die Hälfte aller Landkreise hohe Fallzahlen aufweist. Es gab über 5 000 Anträge auf Rückübertragung, von denen laut Lan desbetrieb für Liegenschaften und Bauen rund 3 000 berechtigt waren. Damit ist erst rund ein Drittel aller Fälle aufgeklärt. Es ist also noch ein langer Weg.

Bei der Frage, welche Konsequenzen von der Landesregierung nach dem BGH-Urteil gezogen wurden, ist eine differenzierte Bewertung angebracht. Einerseits sind die Bemühungen der Regierung durchaus anzuerkennen, mit denen seit 2010 durch Aufrufe und Bekanntmachungen versucht wurde, Erben ausfin dig zu machen. Auch die Recherchen der BWG im Auftrag des Landes sind zu begrüßen. Andererseits ist der Verzicht auf pro fessionelle Erbenermittler nicht nachzuvollziehen. Diese - man kann sagen - Eigentumsdetektive arbeiten auf Provisionsbasis und bekommen nur im Erfolgsfall ein Honorar, nämlich dann, wenn sie den Erben auch tatsächlich ermittelt haben. Sicherlich wird dies nicht für alle Grundstücke möglich sein. Aber ab einer gewissen Größe bzw. einem gewissen Wert wäre deren Ein schalten sicher ein sinnvoller Schritt.

Verehrte Damen und Herren, dem dritten - und meiner Meinung nach wichtigsten - Bereich möchte ich nun etwas größere Auf merksamkeit schenken: Es geht um das weitere Vorgehen und die dringend gebotene Wiedergutmachung. Hierzu hat die CDU-Fraktion einen Entschließungsantrag mit vier Punkten vorgelegt. Es ist richtig und wichtig, dass die Landesregierung die Suche weiter fortsetzen will und konkrete Prüfschritte be nannt hat. Es bestehen aber durchaus Möglichkeiten, noch mehr zu tun. Im Bereich der sozialen Medien oder auch mit ei ner eigenen Webseite könnten über die bereits bestehende Hot line der BWG hinaus Kontakt- und Informationsangebote in tensiviert werden. Auf die weitere Option, professionelle Erbenermittler einzuschalten, habe ich bereits hingewiesen. Hier sollte man einen entsprechenden Vorstoß unternehmen.

Die Erbensuche ist aber nicht das einzige und meiner Ansicht nach auch nicht das größte Problem. Es gibt auch Fälle - ich er kenne einige Betroffene auf der Besuchertribüne wieder, die in dieser Angelegenheit zum wiederholten Male hier im Landtag erschienen sind -, in denen die Erben zwar bekannt sind, sie ihr Eigentum jedoch nicht zurückerhalten. Das sind unter anderem jene, denen schon zu DDR-Zeiten Unrecht widerfahren ist oder bei denen das Vorgehen des Landes rechtlich - zumindest for maljuristisch - abgesichert war. So ließ etwa das Zweite Vermö gensrechtsänderungsgesetz von 1992 das Vererben von Neu siedlerflächen nur zu, wenn die Nachkommen eine mindestens zehnjährige LPG-Mitgliedschaft nachweisen konnten. Manche konnten das aber nicht zweifelsfrei - zumindest nach Auffassung von Behörden bzw. Gerichten. Meist lag das an komplizierten Sachverhalten wie Familienverhältnissen, Verzichtserklärungen oder Überschreibungen. Die Betroffenen führten nach der Wen de oft lange Prozesse gegen das Land, was nicht selten zu hohen Kosten und damit einhergehenden Schulden führte.

Herr Minister Görke, Herr Ministerpräsident - er ist momentan leider nicht da -, gerade für die Fälle, von denen einige Betrof fene heute hier im Landtag zu Gast sind, gilt es, endlich eine angemessene Lösung zu finden.

(Beifall CDU sowie der Abgeordneten Vogel und von Ha lem [B90/GRÜNE])

Denn hinter den vielen Zahlen und Statistiken stehen immer Menschen und deren Schicksale. Für viele Betroffene sind die Grundstücke, um die sie seit Jahren kämpfen, eben kein schlich ter Grundbucheintrag, sondern ein Stück Familiengeschichte. Oft stellen diese Grundstücke auch einen wichtigen Bestandteil der eigenen Vermögens- und Altersvorsorge dar.

Aus diesem Grund schlagen wir unter dem dritten Punkt die Einrichtung eines Härtefallfonds vor, mit dem in besonderen Einzelfällen nach entsprechender Prüfung eine finanzielle Un terstützung gewährt werden kann. Die Einrichtung eines sol chen Härtefallfonds ist das zentrale Anliegen unseres Entschlie ßungsantrags. Ich bitte Sie, Herr Minister Görke, darauf besonderes Augenmerk zu legen. Die finanziellen Grundlagen dafür können im Nachtragshaushalt verankert werden, der in den nächsten Wochen und Monaten beraten und verabschiedet werden soll. Allein die in der Anfrage dargestellten jährlichen Einnahmen aus den Verpachtungen wären eine solide Grundla ge für einen solchen Fonds. 2016 beliefen sie sich auf 471 000 Euro.

Unter dem letzten Punkt geht es um die Vorlage eines Berichts der Landesregierung zum Ende der Wahlperiode, der den Stand bei den Flächen und der Rückübertragung darlegen soll. Auf Grundlage einer solchen Darstellung kann und muss die nächs te Landesregierung über weitere Maßnahmen entscheiden.

Verehrter Herr Minister, liebe Kollegen, lassen Sie uns heute ein Stück Wiedergutmachung betreiben und die gravierenden Fehler der Bodenreformaffäre zumindest zum Teil abmildern. Der Landtag kann seiner Verantwortung heute zumindest ein Stück weit gerecht werden - spät, aber nicht zu spät. Der Ent schließungsantrag der CDU bietet dafür die Möglichkeit. Ich bitte um Ihre Zustimmung - für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger des Landes Brandenburg. - Vielen Dank.

(Beifall CDU und B90/GRÜNE)

Vielen Dank. - Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Holzschuher.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bodenreform hat den Landtag schon verschiedentlich beschäftigt, vor allem sehr intensiv vor jetzt schon fast zehn Jahren: Das bereits er wähnte Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2007, das die Praxis des Landes Brandenburg im Jahr 2000 für sittenwid rig erklärte, hat zu Recht erhebliches Aufsehen erregt und letz ten Endes im Rahmen eines Untersuchungsausschusses zu Konsequenzen, richtigen Konsequenzen geführt.

Es war richtig, dass man sich danach intensiv bemüht hat, den wahren Eigentümern, den Erben, diejenigen Grundstücke rück zuübertragen, die sich das Land im Jahr 2000 durch eine sehr trickreiche, rechtswidrige Praxis verschafft hat. Wir wissen heute, dass 8 738 Liegenschaften unmittelbar vom BGH-Urteil betroffen waren. Immerhin 3 787 davon - das ist die aktuellste Zahl, die ich aus einer Antwort auf eine Anfrage des Kollegen Schulze vom 12. Oktober habe - sind herausgegebene Liegen schaften: 3 787 Fälle, in denen geklärt werden konnte, wer schon im Jahr 2000 unbestritten berechtigt gewesen wäre, über die Grundstücke zu verfügen. Von daher gibt es überhaupt nichts zu beschönigen, und man muss nicht darüber diskutie ren, dass das, was im Jahr 2000 passiert ist, falsch war und nun konsequent abgearbeitet werden muss.

Ich bin nicht der Meinung, dass das Land da zu wenig unter nommen hat. Wie wir aus der Antwort auf die Anfrage der

CDU-Fraktion wissen, hat das Land sehr viel getan und viel Geld investiert, um die wahren Berechtigten zu finden. Das ist ein Prozess, der nicht abgeschlossen ist und noch Jahrzehnte weitergehen kann, der aber auch - das muss man fairerweise sagen - im Verhältnis zum Wert der Grundstücke gesehen wer den muss, sodass ich nicht dafür plädiere, hier den finanziellen Aufwand noch weiter zu erhöhen, zumal ich glaube, dass alle interessierten Kreise öffentlich genügend darüber informiert waren, welche Möglichkeiten bestanden.

Ich würde allerdings dringend davon abraten, weiter in die Ver gangenheit zu gehen. Richtig ist, dass auch in der Zeit vor 2000 im Zusammenhang mit Bodenreformgrundstücken sehr viel Unrecht geschehen ist, und zwar nicht erst seit Bestehen des Landes Brandenburg, sondern - wenn wir konsequent sind - seit 1945. Auch die 1990 noch unter Modrow getroffene Entschei dung, dass jeder, der damals als Eigentümer von Bodenreform land feststand, unbeschränkt Eigentümer bleiben sollte, war - das wissen wir aus späteren Entscheidungen - nach unseren verfassungsrechtlichen Maßstäben ungerecht, weil er sehr viele Fälle erfasste, die dann durchs Raster gefallen sind. Daraufhin hat man mit dem Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetz 1992 zu Recht versucht, einen Weg zu finden, der zwischen Modrow und der DDR-Realität im Umgang mit Bodenreform land vermittelt. Dass die folgende entschädigungslose Enteig nung zu Verwerfungen, viel Unverständnis und zu Zweifeln am Rechtsstaat bei denjenigen führte, die 1992 im Grundbuch un eingeschränkt eingetragen waren, wissen wir.

Wir wissen aber auch - bestätigt nicht nur vom Bundesverfas sungsgericht, sondern auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte -, dass dieses Gesetz 1992 angesichts der be sonderen Rechtslage richtig war. Deswegen wird es nicht gelin gen - das sage ich ganz bewusst -, durch irgendeine Regelung, die wir heute treffen können, mehr Gerechtigkeit zu schaffen. Es ist im Zusammenhang mit Bodenreformland sehr viel Un recht geschehen, und das eine Unrecht durch andere Maßnah men aufzuwiegen, schafft nicht mehr Gerechtigkeit. Deswegen plädiere ich dafür, den jetzt eingeschlagenen Weg konsequent fortzusetzen, aber nicht weiter an der Vergangenheit zu rühren. Wir werden es nicht schaffen, Gerechtigkeit herbeizuführen. - Vielen Dank.

(Beifall SPD sowie vereinzelt DIE LINKE)

Vielen Dank. - Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Wiese.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Mir liegt viel auf der Zunge, Herr Holzschuher, aber ich verkneife mir das. Ich halte mich einfach an meinen Redetext, dann kommen wir beide glatt durch.

(Lachen bei der SPD)