Protokoll der Sitzung vom 13.12.2017

(Lachen bei der SPD)

Bei Bodenreform und Zwangskollektivierung ging es nicht um Gerechtigkeit, sondern sie war Mittel im sogenannten Klassen kampf. Eigentlich hätte dieses Unrecht schon vor 25 Jahren, im Zuge der Wiedervereinigung, beseitigt werden müssen. Eine Regelung der sogenannten offenen Vermögensfragen gab es

zwar, sie galt aber nicht für alle, und die Umsetzung wurde sa botiert. So kam es vor zehn Jahren zu einem für das Land Bran denburg beschämenden Urteil des Bundesgerichtshofs. Der Bundesgerichtshof urteilte, dass sich das Land Brandenburg mit seiner Praxis der Eintragung von Grundstücken sittenwid rig und eines Rechtsstaats unwürdig verhalten habe. Das Land ließ sich auf Anweisung des Finanzministeriums in tausenden Grundbüchern als Vertreter vermeintlich unbekannter Neusied ler eintragen, ohne überhaupt nach den Eigentümern oder Er ben gesucht zu haben. Täte der normale Bürger so etwas, würde man zumindest von Diebstahl sprechen. Es ging um insgesamt 13 170 Hektar Land, wobei sich der größte Einzelposten im Landkreis Märkisch-Oderland befindet.

Inzwischen gab es zum Thema Bodenreform einen Untersu chungsausschuss und eine Enquetekommission, aber der 500-seitige Bericht verstaubt seit drei Jahren in den Akten schränken. Noch immer sind viele Eigentumsfragen ungeklärt, und das Land verwaltet weiterhin eine beachtliche Zahl ehema liger Bodenreformgrundstücke. Nur in knapp der Hälfte aller Fälle gab es eine Klärung und wurden die Grundstücke den rechtmäßigen Eigentümern zurückgegeben.

Viele der betroffenen Eigentümer sind mittlerweile im fortge schrittenen Alter, weshalb man nicht länger warten darf, son dern ihre Anliegen klären sollte. Sonst sterben diese Leute ein fach weg - und Sie hätten ihnen verwehrt, dass ihnen Recht widerfährt. Wollen Sie das?

Hinzu kommt, dass es bisher keine Regelung für Härte- oder Grenzfälle gibt, in denen die Betroffenen erhebliche finanzielle und persönliche Belastungen erfahren haben. Das Recht auf Ei gentum ist nach Artikel 17 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 ein Menschenrecht. Die Eigentums garantie ist nach Artikel 14 des Grundgesetzes ein elementares Grundrecht und wird auch von Artikel 17 der EU-Grund rechtecharta geschützt. Ebenso wird in der Europäischen Men schenrechtskonvention - in Artikel 1 des ersten Zusatzproto kolls - darauf verwiesen.

Es ist Aufgabe dieser Landesregierung, diesen unhaltbaren Zu stand endlich zu beheben. Recht und Gerechtigkeit muss es auch für die Opfer von Bodenreform und Zwangskollektivie rung geben. Es ist daher ein absolutes Unding, dass die diesbe züglichen parlamentarischen Initiativen der Opposition der vo rigen und der aktuellen Legislaturperiode ohne inhaltliche Befassung in den Fachausschüssen des Landtages von der rotroten Regierung abgelehnt wurden.

Wie sagte Papst Benedikt XVI. am 22. September 2011 vor dem Deutschen Bundestag?

„Nimm das Recht weg - was ist dann ein Staat noch ande res als eine große Räuberbande.“

Ein treffendes Zeugnis für diese Landesregierung? - Wir stim men dem Antrag der CDU-Fraktion zu.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abge ordnete Mächtig.

Herr Vizepräsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Auch nach 27 Jahren deutscher Einheit ist das Thema „Bodenreform und ihre Folgen“ noch nicht abge schlossen. Wir alle wissen: Es geht dabei um einen über 70 Jah re zurückliegenden, aber wichtigen Akt deutscher Nachkriegs geschichte. 1945 führte die sowjetische Militäradministration Deutschlands in der Sowjetischen Besatzungszone eine Boden reform durch, mit der Großbauern und Großgrundbesitzer, die mehr als 100 Hektar besaßen, entschädigungslos enteignet wur den.

Die Neustrukturierung des Eigentums nach dem Einigungsver trag vom August 1990 gehörte - und gehört, wie wir wissen, immer noch - zu einer der größten Herausforderungen der deut schen Einheit. Ich darf daran erinnern, dass die Vergabe der Bodenreformgrundstücke nach Beendigung des Zweiten Welt kriegs in der Sowjetischen Besatzungszone als vererbliches Ei gentum erfolgte. Und da es nicht nur eine politische, sondern zugleich eine soziale und wirtschaftliche Entscheidung war, die den Menschen die Möglichkeit gab, Land- und Viehwirtschaft zu betreiben, war die Übergabe an die persönliche Bewirtschaf tung des Grund und Bodens gebunden.

Mit den Modrow-Gesetzen vom 6. März 1990 über die Rechte der Eigentümer von Grundstücken aus der Bodenreform sollten alle Verfügungsbeschränkungen bei Bodenreformland sowie die bisher geltenden Besitzerwechselvorschriften aufgehoben und sollte Bodenreformeigentum künftig als vollwertiges Ei gentum anerkannt werden. Zugleich regelte - meine Kollegen sagten es - das Zweite Vermögensrechtsänderungsgesetz vom Juli 1992, dass nur diejenigen Erben das Land er- bzw. behal ten, die es am 15. März 1990 selbst bewirtschafteten oder die Hofstelle bewohnten. Die damit zugleich geschaffene Rege lung der sogenannten Besserberechtigung gehörte zu den um strittensten Regelungen der Vergangenheit, und so war und ist diese Debatte bis heute auch in höchstem Maße emotional gela den.

In Brandenburg gab es mehr als 82 000 Bodenreformgrundstü cke, und nach dem Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetz mussten die Länder ihre Ansprüche auf Übertragung ehemali ger Bodenreformflächen bis zum 2. Oktober 2000 gegenüber nicht zuteilungsfähigen Neubauernerben geltend machen. Und wie jede Verjährungsvorschrift sollte auch diese dazu dienen, Rechtsfrieden herzustellen - nicht zuletzt, um Investitionsent scheidungen zu befördern und Investitionssicherheit zu ge währleisten. Wer also bis dahin nicht zur Auflassung aufgefor dert wurde, sollte Eigentümer bleiben.

Anfang 1996 hatte die Landesregierung beschlossen, flächen deckend klären zu lassen, inwieweit das Land auf Grundstücke, die im Grundbuch als Bodenreformland eingetragen waren, Auflassungsansprüche hat. Es ging um die Zuführung der dem Land aus der Bodenreform zufallenden Grundstücke zu dem Sondervermögen „Bodenfonds“. Die Bestimmungen über die Abwicklung der Bodenreform nach Artikel 233 EGBGB wur den vom Bundesgesetzgeber geschaffen, um die Verkehrsfähig keit von Bodenreformflächen auf einem einfacheren, schnelle ren Weg herzustellen als bei einem Vorgehen nach den hergebrachten Verfahren, wie es zum Beispiel das Aufgebots verfahren ist. Letztlich sah sich das Land auch gehalten, seine Ansprüche vor ihrer Verjährung am 02.10.2000 durchzusetzen,

weil der Bundesgesetzgeber noch über die endgültige Auftei lung seines Vermögens zwischen Bund und Ländern zu ent scheiden hatte.

Ein Großteil dieser Fälle bewegt Menschen noch heute. Der Bundesgerichtshof hatte in seinem Urteil vom Dezember 2007 die Verfahrensweise des Landes im Umgang mit unbekannten Eigentümern von Bodenreformgrundstücken außergewöhnlich scharf - und aus meiner Sicht gerechtfertigt - kritisiert. Nach Auffassung des höchsten deutschen Zivilgerichts ist „die Erklä rung eines nach Art. 233 Abs. 3 EGBGB zum Vertreter des un bekannten Eigentümers eines Grundstücks aus der Bodenre form bestellten Landes, das Grundstück an sich selbst aufzulassen, wegen Missbrauchs der verliehenen Vertretungs macht sittenwidrig und nichtig“ - meine Vorredner gingen dar auf ein.

Das Land hatte sich in einer Vielzahl von Fällen also fehlerhaft verhalten und dadurch das Vertrauen in den Rechtsstaat er schüttert. Wir wissen, dass das für die betroffenen Menschen sehr nervenaufreibend war und ist. Der Landtag hatte sich in einem Untersuchungsausschuss in der 5. Wahlperiode sehr in tensiv mit dem Umgang mit Bodenreformland befasst. Die Landesregierung hat Konsequenzen gezogen, die uns allen be kannt sind. Unter anderem wurden nicht vollzogene Grund bucheintragungsanträge zurückgenommen, und die bereits im Grundbuch vorgenommenen Eintragungen wurden, wenn sich Erben meldeten, gelöscht. Zugleich hatte das Land in regiona len und überregionalen Presseaufrufen nach Erben gesucht. Und wir erinnern uns, dass das Land nach dem Urteil alle noch nicht erledigten Vertreterbestellungsanträge sowie die Anträge auf Genehmigung von Auflassungsbeurkundungen zurück nahm.

Die Antwort auf die Große Anfrage zeigt uns den aktuellen Stand der Bearbeitung. Wir können feststellen: Das Land Bran denburg ist auf dem Weg, den rechtmäßigen Zustand und den Rechtsfrieden herzustellen - und ich will auch hier an die Aus führungen meines Vorredners anschließen: soweit dies über haupt möglich ist. Nicht immer schafft Recht auch Gerechtig keit. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Vielen Dank. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete Vogel.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitglieder der ARE auf der Besuchertribüne! Ich denke, es ist ein Verdienst der CDU, dass sie das Thema „bodenre formbetroffene Neusiedlererben“ mit der Großen Anfrage wie der auf die Tagesordnung des Landtages gesetzt hat. Für uns Grüne kann dieser Jahrestag allerdings nur ein Aufhänger für eine weiterführende Diskussion sein; denn die in der sogenann ten Bodenreformaffäre zutage getretenen Probleme sind unver ändert weit davon entfernt, abschließend gelöst zu werden: Es geht noch viel tiefer. Da sehe ich ein großes Problem; denn die Große Anfrage und die Antwort der Landesregierung kratzen letztendlich nur an der Oberfläche.

Rufen wir uns in Erinnerung: Anfang der 90er-Jahre wurden im FDP-geführten Bundesjustizministerium offenkundig Mittel und Wege gesucht, wie man die Ergebnisse des Zwei-plus-VierVertrags hinsichtlich der Bodenreform der Jahre 1945 bis 1949 wieder rückgängig machen konnte. Öffentlich wurde dies fast nur unter dem Gesichtspunkt einer Rückgabe von in der SBZ enteigneten Großgrundbesitzern an deren meist adelige Erben diskutiert. „Rückgabe vor Entschädigung“ war das Stichwort.

Aber wer etwas zurückgeben wollte, der musste sich natürlich zunächst einmal wieder in das Eigentum hineinbringen, und ge nau das war das Problem mit den 1992 von der schwarz-gelben Regierung verabschiedeten Bestimmungen des Artikels 233 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, die für be stimmte Konstellationen eine entschädigungslose Enteignung von Neusiedlererben zugunsten des Fiskus vorsahen. Um dies zu erreichen, wurde die Vererbbarkeit des Bodenreformlandes infrage gestellt und nur noch für bestimmte Fallkonstellationen anerkannt; es ist geschildert worden. Wer zu einem bestimmten Stichtag nicht in der Landwirtschaft arbeitete, konnte sein er erbtes Eigentum verlieren.

Den Ländern wurde die Möglichkeit eingeräumt, sich bis zum 2. Oktober 2000 dieses Land anzueignen oder sich dort, wo es bereits verkauft war, die Verkaufserlöse unter den Nagel zu rei ßen. Die Bundesländer gingen dabei unterschiedlich vor. Das war Gegenstand der Enquetekommission 5/1. So kam es in Thüringen oder Sachsen nur zu relativ wenigen derartigen An eignungen; Brandenburg aber legte ein besonders gieriges Ver halten an den Tag, um in den Besitz dieser Flächen zu gelangen. Das wurde auch als eine besonders ausgeprägte Enteignungs mentalität bezeichnet.

Insgesamt ging es bundesweit um rund 100 000 Hektar - das ist eine Fläche so groß wie Berlin. Brandenburg ließ sich in rund 7 500 Fällen unter Rückgriff auf das Rechtsinstitut der gesetzli chen Vertretung bei unbekannten Erben - wie sich später her ausstellte - unrechtmäßig und sittenwidrig als Eigentümer ein tragen; darauf konzentrieren sich auch die Fragen der CDU und die Antworten der Landesregierung.

Ausgeblendet werden in der Großen Anfrage aber die mindes tens 6 500 Fälle, in denen sich Brandenburg das Bodenreform land bekannter, also nicht anonymer Eigentümer vor dem 02.10.2000 zunächst „rechtmäßig“ aneignete. Insgesamt geht es um eine Fläche von mindestens 16 500 Hektar, die sich noch immer in Landeseigentum befinden - nachzuschlagen im Ein zelplan 20, Titelgruppe 67. Hierzu will sich die Landesregie rung definitiv nicht äußern, wie die Antworten auf die Fragen 33 und 34 zeigen. Aber auch bei diesen Flächen gibt es 308 Fälle, bei denen nachträglich Grundstücksübergaben angeboten wurden - siehe die Antwort auf Frage 22.

Man kann es wenden, wie man will: Bis heute sind in puncto Bodenreformland die Ehrlichen die Dummen. Wer sich als Ei gentümer von Bodenreformland outete, verlor häufig seinen gesamten Grundbesitz. Wer stillhielt und den Stichtag 02.10.2000 unbemerkt erreichte, behielt seine Flächen. Soll das allen Ernstes gerecht sein? 6 500 Fälle - das sind weit über 6 500 betroffene Personen, weil es sich häufig um Erbenge meinschaften handelte, denen ihr Land oder ihr Verkaufserlös von Staats wegen weggenommen wurde. Alle unsere bündnis grünen Versuche, hier eine Gleichbehandlung zu erreichen und

alle Flurstücke zurückzugeben, sind an Rot-Rot gescheitert. In Erinnerung ist mir insbesondere Andreas Kuhnert, der mit dem zynischen Bonmot, die DDR-Bürger hätten die Demokratie ge wollt und den Rechtsstaat gefunden, nach dem Motto „Pech gehabt!“ unseren ersten Versuch abschmetterte. Zuletzt kam dann Minister Görke, der unser Bodenreform-Wiedergutma chungsgesetz 2016 wegen eines Verstoßes gegen den Gleich heitsgrundsatz schlichtweg als verfassungswidrig abtun wollte.

Angesichts dieses Zynismus kein Wunder also, dass sich viele Menschen gerade auf dem Land von diesem Rechtsstaat und dieser Demokratie abgewendet haben, reiht sich in der Welt vieler Dorfbewohner die Enteignung der Bodenreformflächen doch nahtlos ein in die Benachteiligung der ausscheidenden LPG-Genossen bei ihren Versuchen, als Wiedereinrichter Fuß zu fassen, oder bei der Verschleuderung von öffentlichem Ei gentum durch die Treuhand an neue Großgrundbesitzer.

Ich denke nicht, dass es zur Wiedergewinnung des Vertrauens in den Rechtsstaat mit einem Härtefallfonds getan ist, auf den sich die CDU jetzt konzentriert. Wir sind der Gesetzgeber und müssen Mittel und Wege finden, alle vom Land angeeigneten Flächen zurückzugeben. Dann brauchen wir auch keinen Härte fallfonds. Und wenn die SPD bei den im Bund anstehenden Koalitionsgesprächen jetzt „Ost-Kompetenz“ zeigen will, wür de die Rückgabeoption für ausnahmslos alle Neusiedlerflächen auch eine Schlüsselforderung darstellen, um zu zeigen, dass man verstanden hat, worin die Gründe für den Bruch des Ver trauens in den Rechtsstaat und in die Demokratie auf dem Land liegen.

In diesem Sinne werden wir dem CDU-Antrag zustimmen. Zudem verspreche ich Ihnen - und insbesondere Ihnen dort oben auf der Gästetribüne -, dass wir das Thema nicht bis zum 20. Jahrestag der Bodenreform ad acta legen. - Recht herzlichen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE sowie des Abgeordneten Gliese [CDU])

Vielen Dank. - Für die Landesregierung spricht Herr Minister Görke.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Mit der Großen Anfrage der CDU-Fraktion wird die Abwicklung der Bodenreform nach den Vorschriften des EGBGB und im Wesentlichen auch nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 2007 in den sogenannten gesetzlichen Vertreterfällen thematisiert.

Lassen Sie mich zu dem Urteil noch etwas sagen: In den 90erJahren hatte das Land mit Blick auf die am 3. Oktober 2000 anstehende Verjährung zur Geltendmachung seiner Ansprüche einfachgesetzliche Vertreter bestellen lassen, die dann die Grundstücke an sich aufließen. Der Bundesgerichtshof stellte in seinem Urteil die Nichtigkeit dieses Verfahrens fest. Herr Glie se, vollständigkeitshalber möchte ich erwähnen: Das BGH-Ur teil, welches die Sittenwidrigkeit bestätigte - das wurde auch von Ihnen so bezeichnet -, fällt in Ihre Regierungszeit.

Meine Damen und Herren, ich selbst habe damals als Vertreter der Linksfraktion den Untersuchungsausschuss initiiert. Inso fern stehe ich - auch in meiner jetzigen Verwendung - persön lich in Verantwortung hinsichtlich dieses Sachverhalts. Der vom BGH erteilen Rüge misst die Landesregierung große Be deutung bei. Bis Ende 2017 hat das Land 3 892 Liegenschaften zurückgegeben. Seit der vorhergehenden Legislaturperiode führen wir - das hat bereits mein Kollege und Vorgänger Hel muth Markov forciert - gezielt flächendeckende Recherchen durch, um die unbekannten Erben ausfindig zu machen. Ich habe die Absicht, diese Recherchen bis Ende 2019 abzuschlie ßen.

Herr Gliese, wir haben auch geprüft, gewerbliche Erbenermitt ler einzubeziehen, und ein entsprechendes Vergabeverfahren auf den Weg gebracht, dieses dann aber aufgehoben, weil es sich als unwirtschaftlich herausstellte. Die voraussichtlichen Kosten für die noch ausstehenden Recherchen hätten einen zweistelligen Millionenbetrag ergeben und wären damit 11- bis 15-mal so hoch wie die Mittel, die wir der BBG für die Eigen recherche bereitstellen.

Herr Vogel, auch wenn Sie es nicht direkt gesagt haben, so sug gerierten Sie es zumindest, aber: Das Land Brandenburg wird sich keine Grundstücke unter den Nagel reißen.

(Vogel [B90/GRÜNE]: Das haben Sie doch schon ge macht!)

Diesbezüglich haben wir bereits im Jahr 2008 in einem 5-Punk te-Programm erklärt, dass die betreffenden Flächen auch wei terhin treuhänderisch durch die Eigentümer, das heißt durch das Land verwaltet werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte vor mehr als einem Jahr vor dem Hintergrund des EGBGB gesagt, dass wir noch einmal Kontakt mit den ostdeutschen Finanzministerinnen und Finanzministern aufnehmen, um gemeinsam eine Bundesrats initiative zu starten und entsprechende Härtefallregelungen, die heute auch hier eine Rolle spielten, noch einmal aufzunehmen. Ich hatte diesbezüglich dann einen zweiten Versuch unternom men, um auch die neuen Finanzministerinnen und Finanzminis ter, die durch geänderte Koalitionen in neue Verantwortung gekommen sind, zu fragen, ob sie zu einer gemeinsamen Initia tive bereit wären. Ich muss Ihnen sagen, dass ich von allen - auch von CDU-Finanzministern - diesbezüglich eine Absage erhalten habe, Herr Gliese. Das ist bedauerlich.

Aus diesem Grund habe ich mit dem Ministerpräsidenten ver abredet, dass ich nun einen möglichen Alleingang im Bundesrat zu einer Abänderung des EGBGB im Zusammenhang mit Här tefällen in dieser Legislaturperiode prüfen werde. Herr Gliese, Herr Vogel, meine Damen und Herren, dazu brauchen wir die Unterstützung von anderen Landesregierungen, und zwar vor allem aus dem Osten. Ich bitte Sie um Unterstützung dieser Initiative, die wir dann starten werden.

(Beifall DIE LINKE und des Abgeordneten Kurth [SPD])

Außerdem biete ich Ihnen, also den Fraktionen im Landtag, an, mit meinem Haus noch einmal in Expertengesprächen rechtli che Härtefälle zu eruieren, beispielsweise Fälle, die von den Betroffenen an Sie als Fraktionäre herangetragen werden. Bei

derartigen Einzelfällen sollten wir versuchen, im Rahmen der uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nach Lösungen zu suchen. Mein Büroleiter wird in Kürze die Fraktionen diesbe züglich einladen, und ich hoffe, dass wir dann in substanziellen Gesprächen - unabhängig von der Bundesratsinitiative - im Sin ne der Betroffenen weiterkommen. - Vielen Dank für Ihre Auf merksamkeit.

(Beifall DIE LINKE sowie vereinzelt SPD)

Der Abgeordnete Gliese hat eine Kurzintervention angezeigt; ihm steht aber auch noch Redezeit zur Verfügung.

Verehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister, mit dem, was Sie zum Schluss gesagt haben, halten Sie uns fast schon einen Strohhalm hin. Im Grunde genommen ist die von uns erhobene Forderung nach einem Härtefallfonds für die be troffenen Personen, von denen einige oben auf der Gästetribüne sitzen, das zentrale Gebot der Stunde. Schließlich werden die Menschen nicht jünger, und sie plagen sich schon einen Groß teil ihrer Lebenszeit mit diesem Problem herum. Wenn Sie es also wirklich ernst damit meinen, dass wir uns zu dieser Sache zusammenfinden sollten, dann befürworte ich das.