Christian Görke
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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Branden burg braucht starke Kommunen. Starke Kommunen sind solche, die sich gut selbst verwalten und ausreichend finanz kräftig sind. Bei aller Kritik glaube ich, dass wir in dieser Legislaturperiode sehr, sehr viel getan haben; das lässt sich nicht kleinreden.
Die Erfolgsgeschichte des KIP wurde heute bereits kurz the matisiert. Herr Lakenmacher, selbstverständlich sind Sie und die Mitglieder des Landtages zu den Grundsteinlegungen bzw. den Investitionsfreigaben eingeladen.
Aber wahrscheinlich müssen Sie dann auch den Bürgerinnen und Bürgern erklären, warum Sie diesen Haushalt beklagen. Vielleicht ist das der Grund für Ihre Nichtteilnahme.
Meine Damen und Herren, jedem ist klar, dass wichtige Ent scheidungen zur Lebensqualität vor Ort - in den Landkreisen, Städten und Gemeinden - getroffen werden. Vor allem ehren amtliche Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker tragen dort Verantwortung; sie wissen am besten, wo der Schuh drückt und wie man mit Kommunalfinanzen umzuge hen hat.
Ganz offensichtlich ist das bei der AfD nicht der Fall. Sie macht sich - wir werden es am Freitag noch hören - mit einem Antrag für die Abschaffung der Grundsteuer stark. Dies lässt auf Ihren kommunalpolitischen Sachverstand schließen.
Aber darauf komme ich noch zurück.
Die Grundsteuer ist die zentrale Einnahmequelle unserer Kom munen. 280 Millionen Euro - aufkommensneutral - spült diese Steuer ausschließlich in die Kommunalhaushalte. Die Zeit drängt. Wir haben jetzt bereits Jahre verstreichen lassen und keine klare und vor allem rechtssichere Klärung des Urteils, das das Bundesverfassungsgericht uns und der Bundesrepublik Deutschland ins Stammbuch geschrieben hat. Jede Verzöge rung ist ein Spiel mit dem Feuer, dessen negative Wirkung nicht unbedingt im Bundeshaushalt, sondern bei den Kommu nen ankommt, und die müssen es ausbaden.
Deshalb plädiere ich - Herr Lakenmacher, Sie haben es richtig dargestellt - für ein Modell, das den Wert eines Grundstücks und der Gebäude berücksichtigt - aufkommensneutral und bürokratiearm. Für ein solches wertabhängiges Modell haben übrigens die übergroße Mehrheit der Finanzminister - darunter auch CDU-Finanzministerinnen und -minister - sowie der Bundesfinanzminister votiert, denn diese Art der Berechnung führt zur einer gerechten Besteuerung nach der Leistungsfähig keit des Steuerpflichtigen. Wer eine Luxusvilla am Heiligen See in Potsdams bester Lage besitzt, muss natürlich einen höheren Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten als jemand,
der ein Einfamilienhaus jwd im Land, möglicherweise an einer viel befahrenen Bundesstraße besitzt.
Für mich war überraschend, dass Sie heute zum ersten Mal Ihre Sympathien für das Flächenmodell kundgetan haben. Es hat mich wirklich überrascht, dass Sie jetzt möglicherweise das bayerische Vorbild zum Favoriten erklären. Frau Dannenberg hat alles über diesbezügliche Risiken und Nebenwirkungen ge sagt; das führe ich in Anbetracht der mir zur Verfügung stehen den Zeit nicht weiter aus.
Weil es keine Mehrheit für ein Flächenmodell gibt, versucht man jetzt über eine Öffnungsklausel, dies durch die Abwei chung von bundeseinheitlichen Regelungen durchzusetzen. Für uns als Landesregierung, für mich als Finanzminister ist das der absolut falsche Weg und indiskutabel.
Was wir nicht brauchen, ist ein Flickenteppich, der zu einem unfairen Steuerwettbewerb zwischen den Ländern und vor allem den Kommunen führt.
Noch einmal zu Ihnen, meine Damen und Herren von der AfD: Sie schießen heute wirklich den Vogel ab. Sie plädieren 11 Ta ge vor der Kommunalwahl gleich mal für die Abschaffung der Grundsteuer,
die zu 100 % den Gemeinden zur Verfügung steht, und in Ihrer Hilflosigkeit versuchen Sie dann, über eine Erhöhung der Lohn- und Einkommensteuer eine gewisse Kompensation zu erreichen. Schauen Sie in Artikel 14 Abs. 2 Grundgesetz. Es
gibt keinen ersichtlichen Grund, auf Grundstückseigentum kei ne Steuern zu erheben.
- Nein. - Ich komme zum Schluss. -
Das Land braucht starke Kommunen und keinen Populismus von dieser Seite. Deshalb muss die Finanzausstattung aus reichend gesichert werden.
Die Grundsteuer gehört dazu. Den Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen halte ich für sehr zielführend, deshalb empfehle ich Ihnen die Zustimmung. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Kollege Senftleben, auch ich bin jemand, der nicht dafür plä diert, dass wir im Rahmen der Steuergesetzgebung durch föde rale Entscheidungen Wettbewerbsvorteile herbeiführen. Es ist, wie es ist: Wir haben bei der Grunderwerbssteuer die Möglich keit der Differenzierung. Nicht nur Brandenburg hat sie ge nutzt. Wir sehen ja, wohin das führt, wenn wir jetzt den födera len Wettbewerb um Grunderwerbssteuer und Grundsteuer er leben.
Zur Wahrheit gehört auch, dass Sie in Ihrem Wahlprogramm artikulieren, dass Sie die Grunderwerbssteuer zumindest für Familien senken wollen. Zur Redlichkeit gehört, zur Kenntnis zu nehmen: Bei der Grunderwerbssteuer besteht keine Mög lichkeit der Differenzierung. Entweder senken Sie sie von
6,5 % auf 4,5 % mit jährlich 100 Millionen Euro - die Sie in Ihrem Wahlprogramm nicht aufgeführt haben - für alle oder für niemanden.
Dann kommen zu Ihren 650 Millionen Euro noch schnell 500 Millionen Euro in der kommenden Legislaturperiode hin zu. Auch das gehört zur Wahrheit, wenn man tiefgründig über die Grunderwerbssteuer spricht.
Noch einmal: Wir wollen eine Aufkommensneutralität in Bran denburg in Höhe von 280 Millionen Euro. Das steht; das wol len alle Finanzminister, auch der der CSU. Es gehört auch zur Wahrheit, dass es dabei Gewinner und Verlierer geben wird. Deshalb habe ich beispielhaft ein Seegrundstück in Potsdam einem Grundstück in einer „jwd-Lage“ gegenübergestellt. Das sind die Gewinner bzw. werden möglicherweise auch die Ver lierer sein. Das gehört zur Wahrheit. Aufkommensneutral in Höhe von 280 Millionen Euro - das steht und bleibt auch so; dafür setzen wir uns ein.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
„Das Geheimnis des Erfolges ist, den Standpunkt des an deren zu verstehen.“
So hat es einmal der berühmte Autobauer Henry Ford zutref fend ausgedrückt.
Meine Damen und Herren der Fraktionen CDU und BÜND NIS 90/DIE GRÜNEN, Ihr Erfolg ist aus meiner Sicht heute ausgeblieben, weil Sie es nicht verstanden haben oder viel leicht auch nicht verstehen wollen. Nein, meine Damen und Herren, das Behördenstandortkonzept Potsdam war kein Schnellschuss - der Beschluss war längst überfällig. Ich habe das mittlerweile mehrfach, auch im Ausschuss, ausführlich erläutert.
Nochmals: Anlass war die Vereinbarung mit dem Bund, auf dem Regierungscampus Heinrich-Mann-Allee 103 das Bun despolizeipräsidium mit einer Zielzahl von 1 800 Bundespoli zisten in Potsdam zu konzentrieren. Ich sage: Es ist schön für Potsdam, aber zugleich ein Problem für den Finanzminister, der gleichzeitig Liegenschaftsminister ist, denn ich muss einen ganzen Regierungsstandort mit dort 550 verorteten Beschäftig ten bis zum 31.12.2021 räumen.
- Und das vor dem Hintergrund der dynamischen und durchaus angespannten Immobilien- und Mietsituation hier in Potsdam. Ich habe qua Amt einen Vorschlag erarbeitet - das ist auch meine Pflicht -, und die Landesregierung hat diesen Beschluss einstimmig bestätigt.
Es ist auch nicht so, wie Sie behaupten, sehr geehrte Herren Bretz und Vogel. Es war nicht unüberlegt. Dem Konzept lagen für die Regierungsstandorte Henning-von-Tresckow-Straße, Heinrich-Mann-Allee 107, Heinrich-Mann-Allee 103, Stein straße und den Polizeistandort in Potsdam Eiche umfangreiche Machbarkeitsstudien zugrunde. Alle derzeit bekannten Unter bringungsbedarfe von Landeseinrichtungen in Potsdam sind betrachtet und tragfähige Lösungen sind vorgeschlagen worden.
Am Ende. - Das ist verantwortungsvolles Verwaltungshandeln. Übrigens: Es ist jetzt der Beschluss und die Abwägung der Exekutive und damit der Regierung. Sie als Haushaltsgesetz geber werden nach Vorlage der Planungen und der standortbe zogenen Wirtschaftlichkeitsberechnungen Ihre Entscheidung zu treffen haben. Ich wage eine Prognose: Es wird in der nächsten Legislaturperiode einen Beschluss geben, dass Cott bus Dienststelle eines Ressorts wird. Darauf wette ich.
Meine Damen und Herren, der Vorschlag der Landesregierung zum MWFK ist eine strukturpolitische Entscheidung, die sie nach eingehender Überlegung getroffen hat. Es fand eine Ab wägung statt, bei der die Vor- und Nachteile eines Verbleibs des MWFK am Standort Potsdam den Chancen und Risiken einer Verlagerung gegenübergestellt wurden. Im Ergebnis wur de im Kabinett der strukturpolitischen Wirkung eines Umzugs des MWFK nach Cottbus der Vorrang gegenüber der ursprüng lich vorgesehenen Unterbringung mit einem ebenfalls erforder lichen Neubau und damit einer weiteren Konzentration im Be reich des Regierungscampus Henning-von-Tresckow-Straße eingeräumt.
Ja, bitte.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, es gilt der Kabinettsbe schluss, in dem es eine Entscheidung zur Verlagerung des MWFK gegeben hat.
Ich bin jetzt beauftragt, die entsprechenden Planungen und Abwägungen vorzubereiten. Das ist die Grundlage der Ent scheidung.
Sie als Haushaltsgesetzgeber werden dann nach Vorlage der standortbezogenen Wirtschaftlichkeitsberechnung die Ab wägung über den Haushaltsplan, möglicherweise im Nach tragshaushaltsplan 2020, zu treffen haben. Mehr ist dem nicht hinzuzufügen.
Ja, Sie können die Frage …
Natürlich.
Liebe Kollegin, Sie wissen, dass an diesem Standort derzeit keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MWFK verortet
sind, denn sie sind in einem Mietobjekt - im Großen Waisen haus - untergebracht, und es ist das einzige Ministerium, das derzeit nicht auf einem der beiden Regierungscampus Henning-von-Tresckow-Straße und Heinrich-Mann-Allee 107 verortet ist.
Auch das war ein Grund. Noch einmal: Es geht um eine struk turpolitische Frage. Die kann man auch anders abwägen. Man hätte natürlich auch sagen können: Ich werde einen neuen Regierungscampus in Potsdam eröffnen. - Was meinen Sie, was mir dann für Diskussionen - sicherlich auch von der Oppo sition - entgegengeschlagen wären?
Insofern glaube ich, dass es die richtige strukturpolitische Ent scheidung ist, diese Frage mit einer Standortentscheidung ab zuwägen, und die heißt: Verlagerung des MWFK im Jahr 2023 nach Cottbus.
Sehr geehrte Frau Geywitz, zum Thema standortbezogene Wirtschaftlichkeitsberechnungen bzw. Vorplanungen: Diese werden wir aus dem Plan des BLB, Investitionsplan A, vor finanzieren und Ihnen dann die entsprechenden Abwägungen vorlegen. Darüber hinausgehende Haushaltsansätze, die sich daraus ergeben, werden im Rahmen des Nachtragshaushaltes dem Parlament zur Entscheidung vorgelegt.
Meine Damen und Herren, ich will noch etwas zur Frage der haushalterischen Wirtschaftlichkeitsberechnung jenseits der standortbezogenen Prämissen sagen: Diese Entscheidung war eine politische, und deshalb ist es notwendig, diese abstrakte
Ebene auch zur Kenntnis zu nehmen. Ich habe zumindest - da bin ich Herrn Schmidt sehr dankbar - zur Kenntnis genommen, dass es nicht nur einen Vorschlag gibt, der jetzt mit einem Kabinettsbeschluss untermauert ist, sondern es gibt auch von Ihnen, sehr geehrter Herr Senftleben, einen Vorschlag zu einem Lausitzministerium. Vielleicht können Sie der interessierten Öffentlichkeit ja einmal darstellen, mit welchen ressortspezifi schen Bereichen Sie dieses Lausitzministerium ausgestalten bzw. strukturieren wollen.
Ich gehe nicht davon aus, dass es die Bereiche Sport, Jugend und Naturschutz sein werden. Ich glaube schon, dass sich dann auch in Ihrem Vorschlag die Ressortzuständigkeiten Wissen schaft und Forschung wiederfinden werden. Aber gut, sei‘s drum. Fakt ist aber: Wo sind denn, Herr Bretz, Ihre Stärken- und Schwächenanalysen? Wo ist denn Ihre Wirtschaftlichkeits berechnung für Ihr Lausitzministerium?
Von uns fordern Sie das - und selbst? Das ist Bigotterie, meine Damen und Herren.
Die Landesregierung ist der Überzeugung, dass das Wirken des MWFK vor Ort sich langfristig für die Lausitz und die Region rechnen wird, weil es Impulse zum Ausbau der Lausitzer Hochschul- und Forschungslandschaft setzen kann. Ich sage auch: Diese Impulse hat es auch für Potsdam gegeben - nicht nur, aber vor allen Dingen auch wegen des MWFK. Und es ist so: Potsdam ist die Stadt der Wissenschaft und Forschung. Es gibt keine Stadt in Deutschland, die eine solche Wissenschafts dichte hat: auf sechs Einwohner ein Wissenschaftler. Auch das ist ein Verdienst dieses Ressorts.
Ich kann gut verstehen, dass die Pläne der Landesregierung bei den Beschäftigten Zukunftsängste auslösen. Ich verstehe diese Sorgen. Natürlich hat die Landesregierung gegenüber den Be schäftigten ihre Fürsorgepflicht wahrzunehmen und sich des halb entschlossen, eine Beschäftigungsgarantie am derzeitigen Standort in Potsdam zu gewähren. Es gilt - das will ich sehr deutlich sagen - das Prinzip der Freiwilligkeit. Niemand wird zwangsversetzt, niemand muss gegen seinen Willen umziehen. Die Beschäftigtenvertreter werden selbstverständlich in diesen Prozess einbezogen.
Wir sind am Anfang dieses Prozesses, und alle denkbaren per sonalwirksamen und technischen Möglichkeiten - der Ausbau des Nachwuchskräftesystems, Übergangsregelungen, flexible Arbeitsplatzmodelle, Telearbeit - sollen genutzt werden. Wir als Landesregierung sind auch bereit, dafür den Tarifvertrag Umbau zu nutzen. Es wird, wenn gewünscht - mir wurde sig nalisiert, dass die Gewerkschaft Verdi dies auch erwartet -, Ge spräche über eine Verlängerung, gegebenenfalls über eine Mo difizierung oder über Dienstvereinbarungen geben. Wir werden in diese Gespräche einsteigen und zeitnah die Beschäftigten vertreter, Gewerkschaften und Berufsverbände zu einer Auf taktveranstaltung einladen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung erarbeiten. Ich als Finanzminister bin bereit, mein
Bestes dafür zu tun, sowohl für die Beschäftigten als auch für die Landeshauptstadt Potsdam und für das Brandenburg der Regionen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kolle gen! Ab dem 1. Januar 2020, wenn die Schuldenregel im Grundgesetz in Kraft tritt, sind die Haushalte der Länder grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Sie wissen, dass ich mich mit dieser Art der Verankerung der Schuldenbremse im Grundgesetz sehr schwergetan und das aus grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt habe, doch wir müssen nun mit den Gegebenheiten, mit der Gesetzeslage umgehen - und die besagt: Eine Kreditaufnahme wird nur noch in wenigen, eng gefassten Ausnahmefällen zulässig sein.
Um diese Ausnahmen in Anspruch nehmen zu können, bedarf es einer landesrechtlichen Regelung, welche von den Fraktio nen SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ NEN gemeinsam in den Gesetzentwurf eingebracht worden ist. Um es mit anderen Worten zu sagen: Nähme Brandenburg kei ne landesrechtliche Verankerung der Schuldenregel vor, würde die grundgesetzliche Regelung greifen und wäre dem Land jegliche Kreditaufnahme - auch in Notsituationen - verwehrt. Es kann nicht das Ziel von Landespolitik sein, sich selbst in Ausnahmesituationen so zu beschränken.
Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschüssen beraten, es wur den Experten angehört, schließlich wurde von den Fraktionen SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Ergänzung des Gesetzentwurfs eingebracht - hier hat sich noch einmal gezeigt, dass ein breites Anliegen auch über Parteigrenzen hinweg bearbeitet und verfolgt werden kann.
Am Ende des Prozesses steht ein Gesetzentwurf, der die Ver fassung des Landes Brandenburg an die Vorgaben des Grund gesetzes anpasst und den Weg für eine weiterhin nachhaltige und erfolgreiche Haushalts- und Finanzpolitik ebnet - „weiter hin“, weil Brandenburg auch ohne Schuldenregel seit dem Jahr 2010 keine Schulden mehr aufgenommen und mittlerweile 890 Millionen Euro Schulden getilgt hat.
Der Haushalt, meine Damen und Herren, steht damit auf einem grundsoliden Fundament. Brandenburg ist gut auf die neue Zeit vorbereitet. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kol legen! Ich danke den Mitgliedern des Ausschusses für Haus haltskontrolle für die Zusammenarbeit bei der Erarbeitung der Beschlussempfehlung. Mein Dank geht stellvertretend für den Landesrechnungshof auch an den Präsidenten für diese kriti sche, konstruktive Zusammenarbeit bei der Abarbeitung der Prüffeststellung - ich glaube, auch im Namen meiner Kollegin nen und Kollegen der Landesregierung sprechen zu können.
Der AHK hat sich erneut inhaltlich intensiv mit den einzelnen Kritikpunkten des Jahresberichtes 2018 auseinandergesetzt. Eine Konsequenz der aus meiner Sicht sehr konstruktiven De
batte ist die große Anzahl von Beschlussvorschlägen zu den einzelnen Beiträgen, die sogar einstimmig verabschiedet wur den. Die positive Beurteilung der Zusammenarbeit im Haus haltskontrollausschuss findet wie selbstverständlich keinen Niederschlag bei der Abstimmung über die Beschlussempfeh lung über die Entlastung der Landesregierung im Plenum. Hier wurde der mehrheitlich gefasste Beschluss - fast möchte man sagen: selbstverständlich - nur von den Regierungsfraktionen mitgetragen. Aber das sind wohl die parlamentarischen Gepflogenheiten.
Intensive Diskussionen ergaben sich erwartungsgemäß beim Beschlussvorschlag der Jahresberichte 5 bis 10 zu den Gliede rungen bezüglich der Haushaltslage: Hier hat der Ausschuss in seinem Bericht den Haushaltsüberschuss, die Schuldentilgung und die Rücklagenbildung positiv vermerkt. Es freut mich auch, dass der Ausschuss festgestellt hat, dass die Verschul dung mit 6 666 Euro zum 31.12.2017 im Vergleich zum Vor jahr um 464 Euro pro Einwohner gesunken ist. Die solide Arbeit meines Hauses findet auch in der Feststellung des Aus schusses, dass für Brandenburg im Jahr 2017 erstmals kein strukturelles Defizit besteht, Bestätigung.
Insgesamt ist erfreulich, dass die Anstrengungen auch dieses Finanzministeriums - ich bedanke mich da auch bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - vom Ausschuss positiv aufgenommen wurden. Auch wenn wir in den letzten Jahren Ausgaben tätigen mussten, erfolgte das immer mit der Zielset zung einer nachhaltigen Stärkung Brandenburgs. Gleichzeitig ist es aus meiner Sicht gelungen, bestehende Risiken zu mini mieren und sie transparent darzustellen. Das zeigt nicht nur die grundsätzlich positive Bewertung im Ausschuss, sondern die im letzten Jahr von „Moody’s“ mit AAA wiederholte Bewer tung des Landes bestätigt diese Einschätzung.
In diesem Zusammenhang möchte ich positiv hervorheben, dass das Thema Derivate eine pragmatische Versachlichung er fahren hat - nicht, Herr Schmidt? Mein Haus hat stetig daran gearbeitet, das Volumen der Derivateverträge zu reduzieren. Dies ist in der Folge rückläufig und verringerte sich zum Jahresende auf den niedrigsten Wert seit 2011. Selbstverständ lich enthält der Jahresbericht 2018 auch Anregungen zur Ver besserung der Arbeit der Verwaltung, die im Detail umzusetzen sind. Wie in den vergangenen Jahren wurden Verbesserungs vorschläge und Anregungen des Landesrechnungshofes schon im laufenden Haushaltsvollzug des Jahres 2019 aufgenommen, speziell zu der von uns zu verantwortenden Änderung des Spielbankengesetzes - der Präsident hat dazu kurz ausgeführt.
Trotz aller Erfolge bleiben klare Herausforderungen: So muss weiterhin kritisch beleuchtet werden, wie mit den steigenden Ausgaben, zum Beispiel Personalausgaben, umzugehen ist. Dazu gehört auch der Anstieg der Versorgungsbezüge - eine Herausforderung, die im Fokus behalten werden muss. Das Setzen von politischen Prioritäten wie Bildung, Infrastruktur, Digitalisierung gehört angesichts nicht mehr sprudelnder Ein nahmen ebenso zu den kommenden Herausforderungen.
Frau Lazarus, Ihren erfrischenden Beitrag nehme ich zur Kenntnis und komme dann bei der einen oder anderen Sach frage gern auf Sie zurück. Es funktioniert nicht alles zusam men: Schuldentilgung, Rücklagen aufbauen, Mehrausgaben beschließen. Das passt alles nicht zusammen - das ist aber kei ne Kritik an der CDU, sondern das betrifft viele in diesem
Haus. Es ist aber die souveräne Entscheidung des Parlamentes, und der habe ich mich zu fügen.
Insofern hoffe ich auf Ihre Zustimmung zur Entlastung der Landesregierung - ihr steht jetzt, glaube ich, nichts entgegen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte mich im Namen meiner Staatssekre tärin und meiner Kolleginnen und Kollegen des Kabinetts bei den Abgeordneten des AHK und natürlich beim Landesrech nungshof für die Zusammenarbeit bei der Erarbeitung der Be schlussempfehlung bedanken. Intensive Diskussionen ergaben sich erwartungsgemäß bei den Beschlussvorschlägen 5 bis 10; das sind Gliederungspunkte zur Haushaltslage. Deshalb werde ich mich in meinem Beitrag eher auf diesen Sachverhalt kon zentrieren.
Hierzu hat der Ausschuss in seinem Bericht positiv vermerkt, dass der Haushaltsüberschuss aus dem Jahr 2016 mit insgesamt 359 Millionen Euro je zur Hälfte zur Schuldentilgung sowie zur
Rücklagenbildung eingesetzt worden ist, was zu einem Jahres abschluss mit einer Rücklage in Höhe von 1,3 Milliarden Euro geführt hat. Es freut mich auch, dass der Ausschuss festgestellt hat, dass die Verschuldung zum 31. Dezember 2016 mit 7 230 Euro pro Einwohner im Vergleich zum Vorjahr um 278 Euro pro Einwohner gesunken ist.
Die solide Arbeit meines Hauses findet ihre Bestätigung auch in der Feststellung des Ausschusses, dass das strukturelle Defizit - Herr Vogel hatte in den letzten Haushaltsberatungen mehrfach auf diese Entwicklung hingewiesen - von 247 Millionen Euro im Jahre 2015 auf 97 Millionen Euro im Jahr 2016 weiter ge sunken ist.
Ich freue mich, dass die Anstrengungen des Finanzministeri ums vom Ausschuss positiv bewertet worden sind.
Wir verfolgen weiterhin einen klaren Konsolidierungskurs und sind bemüht, Risiken zu minimieren und gleichzeitig transpa rent darzustellen. Die im letzten Jahr erfolgte Triple-A-Bewer tung des Landes durch die Rating-Agentur Moody‘s bestätigt diese Einschätzung.
In diesem Zusammenhang möchte ich positiv hervorheben, dass wir im Zusammenhang mit dem Thema „Derivate“ trotz eines teilweise schwierigen Diskussionsprozesses in den letzten Jahren eine Versachlichung auch im Austausch untereinander gefunden haben. Mein Haus hat sich darum verdient gemacht. Wir haben stetig daran gearbeitet, das Volumen der Derivate verträge zu reduzieren. Sie sind im Ergebnis weiter rückläufig. Das konnte ich bei der letzten Haushaltsausschusssitzung schon für das Jahr 2017 darstellen.
Der Ausschuss hat angeregt - das spielte auch in den Ausfüh rungen einiger meiner Vorrednerinnen und Vorredner eine Rol le -, dass eine landesrechtliche Regelung zur Umsetzung der Schuldenbremse getroffen werden muss. Nur so können verfas sungsrechtlich zulässige Spielräume zu einem Haushaltsaus gleich mithilfe von Krediten genutzt werden, wenn außerge wöhnliche Notsituationen bzw. konjunkturell negative Entwicklungen dies erfordern. Wir sind da alle einer Meinung.
Wie in der letzten Sitzung des Haushaltsausschusses angekün digt, hat diese Koalition einen klaren Fahrplan - Frau Geywitz hat es für die sozialdemokratische Fraktion dargestellt -, der gewährleistet, dass die Bestimmungen des Artikel 109 Grund gesetz mit einer Norm in der Landesverfassung verankert und mit einer landesrechtlichen Regelung untersetzt werden. Wir werden Ihnen im Herbst dieses Jahres einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten, um ihn dann in der Breite des Parla ments und der demokratischen Fraktionen zu diskutieren.
In dem Zusammenhang der Hinweis, Herr Vogel: Wir stehen nicht unter einem zeitlichen Druck, selbst wenn wir es im nächsten Jahr nicht hinbekommen - wovon ich nicht ausgehe -, denn auch nach dem 1. Januar 2020 können wir eine landes rechtliche Regelung treffen. Es gibt dabei keine Zeitfenster, die schließen. Wenn allerdings Anfang des Jahres 2020 etwas pas siert, hätten wir sicherlich ein Problem.
Meine Damen und Herren! Ich bin davon überzeugt, dass zwi schen dem Haushaltskontrollausschuss und dem Finanzminis terium Einigkeit besteht, dass wir weiterhin eine solide und verlässliche finanzielle Ausstattung des Landes benötigen, um auch künftig unsere Aufgaben wahrzunehmen. Das betrifft vor allem die zukunftsweisenden Bereiche Bildung, Hochschulen, Digitalisierung und Investitionen in die Infrastruktur. Hier wer den wir - das werden Sie in der nächsten Woche mit dem Be schluss der Landesregierung zum Landeshaushalt 2019/2020 sehen - die gute wirtschaftliche und finanzielle Situation nut zen, um uns nachhaltig für die Zukunft aufzustellen. Wir wer den in dem Zusammenhang auch über eine bessere Finanzierung der kommunalen Familie, die die Angebote an die Bürgerinnen und Bürger absichern muss, reden. Dazu werden wir den Vor schlag unterbreiten, die Verbundquote in verschiedenen Stufen auf 22,43 % zu erhöhen.
Trotz aller Konsolidierungserfolge gibt es noch Hausaufgaben und Herausforderungen. So muss weiterhin kritisch beleuchtet werden, wie sich die steigenden Personalausgaben entwickeln. Die Personalausgabenquote ist zu beobachten. Weiterhin bleibt der Anstieg der Versorgungsbezüge eine Herausforderung, die aufmerksam im Fokus zu behalten ist. Selbstverständlich ent hält der Jahresbericht 2017 schon Anregungen und Verbesse rungen für die Arbeit der Verwaltung, die im Detail umzusetzen sind. Wie in den vergangenen Jahren haben wir uns bemüht, die Verbesserungsvorschläge und Anregungen des Landesrech nungshofes, soweit es möglich ist, schon im laufenden Vollzug des Haushalts 2018 aufzunehmen.
In diesem Sinne würde ich mich freuen, wenn Sie der Be schlussempfehlung des Ausschusses für Haushaltskontrolle zu stimmten und der Landesregierung damit Entlastung für das Rechnungsjahr 2015 erteilten. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Mit der Großen Anfrage der CDU-Fraktion wird die Abwicklung der Bodenreform nach den Vorschriften des EGBGB und im Wesentlichen auch nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 2007 in den sogenannten gesetzlichen Vertreterfällen thematisiert.
Lassen Sie mich zu dem Urteil noch etwas sagen: In den 90erJahren hatte das Land mit Blick auf die am 3. Oktober 2000 anstehende Verjährung zur Geltendmachung seiner Ansprüche einfachgesetzliche Vertreter bestellen lassen, die dann die Grundstücke an sich aufließen. Der Bundesgerichtshof stellte in seinem Urteil die Nichtigkeit dieses Verfahrens fest. Herr Glie se, vollständigkeitshalber möchte ich erwähnen: Das BGH-Ur teil, welches die Sittenwidrigkeit bestätigte - das wurde auch von Ihnen so bezeichnet -, fällt in Ihre Regierungszeit.
Meine Damen und Herren, ich selbst habe damals als Vertreter der Linksfraktion den Untersuchungsausschuss initiiert. Inso fern stehe ich - auch in meiner jetzigen Verwendung - persön lich in Verantwortung hinsichtlich dieses Sachverhalts. Der vom BGH erteilen Rüge misst die Landesregierung große Be deutung bei. Bis Ende 2017 hat das Land 3 892 Liegenschaften zurückgegeben. Seit der vorhergehenden Legislaturperiode führen wir - das hat bereits mein Kollege und Vorgänger Hel muth Markov forciert - gezielt flächendeckende Recherchen durch, um die unbekannten Erben ausfindig zu machen. Ich habe die Absicht, diese Recherchen bis Ende 2019 abzuschlie ßen.
Herr Gliese, wir haben auch geprüft, gewerbliche Erbenermitt ler einzubeziehen, und ein entsprechendes Vergabeverfahren auf den Weg gebracht, dieses dann aber aufgehoben, weil es sich als unwirtschaftlich herausstellte. Die voraussichtlichen Kosten für die noch ausstehenden Recherchen hätten einen zweistelligen Millionenbetrag ergeben und wären damit 11- bis 15-mal so hoch wie die Mittel, die wir der BBG für die Eigen recherche bereitstellen.
Herr Vogel, auch wenn Sie es nicht direkt gesagt haben, so sug gerierten Sie es zumindest, aber: Das Land Brandenburg wird sich keine Grundstücke unter den Nagel reißen.
Diesbezüglich haben wir bereits im Jahr 2008 in einem 5-Punk te-Programm erklärt, dass die betreffenden Flächen auch wei terhin treuhänderisch durch die Eigentümer, das heißt durch das Land verwaltet werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte vor mehr als einem Jahr vor dem Hintergrund des EGBGB gesagt, dass wir noch einmal Kontakt mit den ostdeutschen Finanzministerinnen und Finanzministern aufnehmen, um gemeinsam eine Bundesrats initiative zu starten und entsprechende Härtefallregelungen, die heute auch hier eine Rolle spielten, noch einmal aufzunehmen. Ich hatte diesbezüglich dann einen zweiten Versuch unternom men, um auch die neuen Finanzministerinnen und Finanzminis ter, die durch geänderte Koalitionen in neue Verantwortung gekommen sind, zu fragen, ob sie zu einer gemeinsamen Initia tive bereit wären. Ich muss Ihnen sagen, dass ich von allen - auch von CDU-Finanzministern - diesbezüglich eine Absage erhalten habe, Herr Gliese. Das ist bedauerlich.
Aus diesem Grund habe ich mit dem Ministerpräsidenten ver abredet, dass ich nun einen möglichen Alleingang im Bundesrat zu einer Abänderung des EGBGB im Zusammenhang mit Här tefällen in dieser Legislaturperiode prüfen werde. Herr Gliese, Herr Vogel, meine Damen und Herren, dazu brauchen wir die Unterstützung von anderen Landesregierungen, und zwar vor allem aus dem Osten. Ich bitte Sie um Unterstützung dieser Initiative, die wir dann starten werden.
Außerdem biete ich Ihnen, also den Fraktionen im Landtag, an, mit meinem Haus noch einmal in Expertengesprächen rechtli che Härtefälle zu eruieren, beispielsweise Fälle, die von den Betroffenen an Sie als Fraktionäre herangetragen werden. Bei
derartigen Einzelfällen sollten wir versuchen, im Rahmen der uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nach Lösungen zu suchen. Mein Büroleiter wird in Kürze die Fraktionen diesbe züglich einladen, und ich hoffe, dass wir dann in substanziellen Gesprächen - unabhängig von der Bundesratsinitiative - im Sin ne der Betroffenen weiterkommen. - Vielen Dank für Ihre Auf merksamkeit.
Sehr geehrter Herr Gliese, Sie müssen differenzieren: Das eine ist das Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2007 im Zusammenhang mit der Aneignung bzw. widerrechtlichen An eignung von Bodenreformflächen. Beim EGBGB - darum geht es - sind alle ostdeutschen Länder davon betroffen gewesen, und zwar bezüglich der Entscheidung, die auch von Ihnen rich tig dargestellt worden ist - ich glaube, Frau Mächtig und Herr Holzschuher haben das auch getan -, als im Jahre 1992 über Nacht eine andere Regelung im Zusammenhang mit der Bes serberechtigung, das heißt der Zuteilungsfähigkeit bei Boden reformflächen ergangen ist. Das ist in allen ostdeutschen Län dern der gleiche Zustand. Deshalb glaube ich, dass es sich trotzdem lohnt, diese Initiative zu starten. Ich würde mich freu en, wenn Sie noch einmal Gespräche führen würden, denn es wäre gut, wenn wir da nicht allein stünden. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Abgeord neter Wilke, Sie haben es richtig gesagt: Das Kommunale In vestitionsprogramm umfasst für die genannten Förderbereiche ein beachtliches Volumen von 130 Millionen Euro. Durch ein verstärktes Controlling und Berichtswesen, insbesondere im Bereich der Bildungsinfrastruktur, hat die Landesregierung da für gesorgt, dass die Anzahl der Bewilligungen jetzt deutlich gestiegen ist. Auch die Anpassung der Richtlinie hat sicherlich dazu beigetragen. Unter anderem haben wir darin den Eigenan teil der kommunalen Familie von 40 auf 25 % gesenkt, womit das Programm deutlich attraktiver geworden ist.
Insgesamt wurden im Rahmen des Kommunalen Investitions programms bis zum heutigen Tag 43,7 Millionen Euro bewil ligt. Bis zum Jahresende rechnet das Finanzministerium in Ab sprache mit den betroffenen Ressorts mit einem Bewilligungs volumen von 70,7 Millionen Euro, was einer Quote von 54,4 % entspricht. Nach der derzeitigen Antragslage werden die Mittel für alle vier Programmteile vollständig eingesetzt werden kön nen. Die höchsten Mittelabflüsse erwarten wir im Jahr 2018 sowie im Jahr 2019.
Der Ministerpräsident hat es heute in seiner Regierungserklä rung schon angekündigt: Für die Bereiche Feuerwehrinfra struktur sowie Sport- und Freizeitinfrastruktur sind die Pro gramme deutlich überzeichnet, sodass im Rahmen des Nach tragshaushaltes zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt wer den. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Es kommt im parlamentarischen Alltag nicht oft vor, dass eine Oppositionsfraktion einen vollständigen Gesetzentwurf vor legt. Insofern mein persönliches Kompliment an Sie! Aber, Herr Vogel, gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wie Sie schon ausgeführt ha ben, will Ihre Fraktion die Vorsorge für spätere Pensionszah lungen mit der Schuldentilgung verbinden. Ihr Gesetzentwurf sieht vor, dass für jeden Beamten und Richter pro Jahr eine pauschale Summe - für das Jahr 2018 hochgerechnet wären das ungefähr 166,4 Millionen Euro - in die Schuldentilgung gege ben wird. Die in den Folgejahren entstehenden Zinsersparnisse sollen dann zur Absicherung der steigenden Ausgaben - so auch in Ihrer Begründung - eingesetzt werden. Soweit die Idee, die hinter diesem Konzept steht.
Sehr geehrter Herr Vogel, mit dem vorliegenden Ansatz wird das Ziel, eine nachhaltige Versorgung für spätere Pensionszah lungen aufzubauen, aus meiner Sicht verfehlt. Denn erstens wird durch die Schuldentilgung lediglich erreicht, dass eine ge ringe Zinsersparnis, die sich aufgrund der Schuldentilgung er gibt, zur Finanzierung der Beamtenpensionen verwendet wer den kann. Das eingesetzte Kapital steht später aber nicht mehr für die Zahlung der Beamtenpensionen zur Verfügung.
Zweitens schränkt der Gesetzentwurf jede finanzpolitische Handlungsfähigkeit ein, denn die für die Schuldentilgung ein gesetzten Mittel stehen nicht mehr für wichtige Ausgaben - da bin ich dann bei Frau Prof. Färber aus der Anhörung - wie bei spielsweise Investitionen zur Verfügung. Insofern ist der Ge setzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch nicht er forderlich. Denn wie Sie wissen, wurde in diesem Haus be schlossen, die jährlichen Zuführungen an den Versorgungs fonds für die ab 2009 neu eingestellten Beamten auszusetzen, da unter den aktuellen Rahmenbedingungen die Renditeziele nicht erreicht werden können.
Werden diese Renditeziele wieder erreicht, sind wieder Kapi talzuführungen für alle aktiven Beamten nach Maßgabe des Haushaltes möglich. Insofern ist weiterhin eine gewisse Flexi bilität gegeben, um damit auch die Vorsorge auszubauen.
Gestatten Sie mir zum Schluss meiner Ausführungen noch ei nen Hinweis zur Schuldentilgung. Ich habe es hier im Landtag schon mehrfach gesagt - die Kollegen Schmidt und Wilke sind darauf schon eingegangen: Die Koalition braucht zur Schul dentilgung keine gesetzliche Vorgabe - wir praktizieren sie. So hat der Ministerpräsident vorhin in seiner Regierungserklärung erläutert, dass wir die Steuermehreinnahmen 2017 wie folgt verwenden: Von 220 Millionen Euro Steuereinnahmen fließen 110 Millionen Euro in Investitionen, und 110 Millionen Euro werden für die Tilgung eingesetzt. Mit diesem erneuten Til gungsbetrag haben wir in den letzten vier Jahren nun fast 600 Millionen Euro getilgt, gleichzeitig investiert und dann auch noch eine Schwankungsrücklage aufgebaut, die auch be nötigt wird. Insofern setzen wir unseren Kurs unverändert und unbeirrt fort. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Wich tigste zuerst auch von mir: den Dank auch meiner Kolleginnen und Kollegen, aber auch meiner Staatssekretärin an die Abge ordneten im Ausschuss für Haushaltskontrolle für die Zusam menarbeit bei der Erstellung der vorliegenden Beschlussemp fehlung. Die Arbeitsatmosphäre - das kann man ja fast traditio nell sagen - war sachlich, lösungsorientiert, mitunter sehr kont rovers. Aber erstaunlich ist, dass bei aller konstruktiven Ausei nandersetzung die überwiegende Zahl von Beschlussvorschlä gen einstimmig gefasst und verabschiedet worden ist. Mein Dank gilt gleichermaßen den Mitarbeiterinnen und Mitarbei tern des Landesrechnungshofs, dem Herrn Präsidenten, natür lich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landes verwaltung und der Ausschussassistenz für die hilfreiche Un terstützung.
Meine Damen und Herren, es freut mich, dass der Vorsitzende des Haushaltskontrollausschusses dem Plenum empfiehlt, die Beschlussempfehlung anzunehmen, die Landesregierung für das Haushaltsjahr 2015 zu entlasten.
Herr Präsident, warum schreiben wir kein Tilgungsgebot ins Gesetz - zum Beispiel ins Haushaltsrecht? - Ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie das heute thematisiert haben, geben Sie mir doch die Möglichkeit, noch einmal klarzustellen, was wir oh nehin bereits tun. Diese rot-rote Landesregierung braucht kein Gesetz, um zu tilgen, um Schulden zurückzuzahlen. Wir tun das bereits - und das wissen Sie.
Sie wissen auch, dass ich derjenige bin, der es seit 2014 - na türlich mit Unterstützung der Koalition - erreicht hat, dass wir es erreicht haben, den Schuldenberg des Landes um 470 Milli onen Euro abzutragen.
Das ist eine klare Aussage. Wir werden diesem Weg auch künf tig treu bleiben - die eine Hälfte des Jahresüberschusses kommt in die Rücklage und die andere Hälfte wird zur Tilgung ver wendet.
Meine Damen und Herren! Ich freue mich insgesamt, dass die Anstrengungen und die Beschlusslagen des Finanzministeri ums vom Ausschuss positiv wahrgenommen wurden. Wir ver folgen weiterhin klar die Konsolidierung, sind bemüht, Risiken zu minimieren und gleichzeitig auch transparent darzustellen, wo wir Probleme haben. Die kürzlich erfolgte Triple-A-Bewer tung des Landes durch Moody‘s bestätigt, so glaube ich, diese Einschätzung nochmals.
Meine Damen und Herren, unsere solide Finanzpolitik wird auch im Bereich des Kredit- und Schuldenmanagements sicht bar; Herr Vogel hatte es bereits angesprochen. Auch hier hat der Ausschuss den eingeschlagenen Weg begrüßt. Wir sind noch nicht am Ende, aber wir haben auch das Volumen der De rivate zur Absicherung der Risiken deutlich reduziert. Wir sind 2015 bei einem Volumen von 12,3 Milliarden Euro.
Meine Damen und Herren, der Ausschuss bittet das MdF, bis Jahresende 2017 über Analysemöglichkeiten des Portfolioma
nagements zu berichten und darzustellen, welche Verbesserun gen der Risikosteuerung im Controlling des Kredit- und Deri vatemanagements umgesetzt werden. Dieser Bitte werden wir selbstverständlich nachkommen. Ich habe diesbezüglich auch schon in der letzten Ausschusssitzung über erste Schritte infor miert.
Meine Damen und Herren, trotz aller Konsolidierungserfolge bleiben natürlich klare Herausforderungen. Es muss weiterhin kritisch beleuchtet werden, wie wir mit steigenden Personal ausgaben umgehen. Auch die damit einhergehende Erhöhung der Personalausgabenquote ist - ebenso wie das Stemmen der Versorgungsbezüge - mit dem Haushalt in Einklang zu bringen.
Hier bitte ich uns alle - damit spreche ich auch Sie an, Herr Abgeordneter Petke - um mehr Ehrlichkeit bei diesem Prozess. Diesbezüglich ist mir noch die letzte Haushaltsdebatte in Erin nerung, mit welchen Wünschen und Forderungen zu zusätzli chem Personal Sie in diese Haushaltsdebatte gegangen sind. Ich bitte darum, dass wir uns miteinander ehrlich verabreden. Das, was geht, müssen wir tun, aber all diese Forderungen sind möglicherweise nicht komplett zu stemmen.
Es gibt noch einen weiteren Punkt, über den wir reden müssen, und zwar die Verbeamtung - insbesondere für Bereiche, die nicht in die Hoheits- bzw. Eingriffsverwaltungen von Polizei, Justiz oder Finanzämtern gehören. Eines dieser Themen ist die Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern.
Ich weiß, welche Entwicklung wir diesbezüglich haben, und deswegen werde ich mich in der Runde der Finanzministerin nen und Finanzminister dafür einsetzen, dass wir diese Diskus sion noch einmal führen. Denn es kann nicht sein, dass jetzt das Ringen um neue Lehrerinnen und Lehrer nur mit dem Ver beamtungsstatus in Verbindung gebracht wird. Eine Abkehr von diesem Weg ist beispielsweise in Mecklenburg-Vorpom mern festzustellen, wo in einigen Bereichen wieder verbeamtet wird. Auch in Sachsen gibt es erste Verbeamtungen von Lehre rinnen und Lehrern; in Thüringen gibt es Verbeamtungen von Lehrerinnen und Lehrern - und bei uns auch. Deshalb bitte ich darum, dass wir uns - möglicherweise auch in der Länderfami lie - dazu verständigen. Diesen Wettlauf werden und können wir nicht gewinnen. Deshalb, so glaube ich, brauchen wir da ein wenig Klarheit.
Sehr geehrter Herr Vogel, Sie sprachen das Konjunkturbereini gungsverfahren an. Schauen wir dafür einmal auf die aktuelle Situation: Wir haben jetzt mit den Verfassungsänderungen und den neuen Bund-Länder-Finanzbeziehungen einen Stabilitäts rat mit mehr Kompetenzen. Dieser wird ein einheitliches Kon junkturbereinigungsverfahren für die Länder zu erarbeiten ha ben. Es ist davon auszugehen, dass die Länder, die jetzt schon bestehende Verfahren haben, möglicherweise etwas ändern müssen. Mit anderen Worten: Wer zu schnell war, hat mögli cherweise für den Papierkorb gearbeitet. Deshalb werden wir uns als Land Brandenburg - so sind auch die Verabredungen mit dem Bundesfinanzminister - an einem einheitlichen Kon junkturbereinigungsverfahren beteiligen. Wir werden daran mitarbeiten, es ausgestalten und dann in Landesrecht überfüh ren. Ich glaube, das ist noch eine wichtige Information.
Meine Damen und Herren, ich bitte um die Entlastung der Lan desregierung. Dafür werbe ich.
Ich wünsche uns allen hier heute weiterhin eine gute Diskussion.
Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Petke, wir ha ben im Haushaltsjahr 2016 erstmals Ausgaben und Verpflich tungsermächtigungen für das Kommunale Investitionspro gramm - KIP genannt - getätigt.
Ich sage Ihnen ganz klar und habe das schon im Haushaltsaus schuss formuliert - deshalb bedanke ich mich für die Frage, Herr Petke -: Ich selbst bin mit dem Umsetzungsstand dieses Programmes nicht zufrieden. Insbesondere vor dem Hinter grund unserer eigenen Erwartung, die Sie richtig formuliert und mich zitiert haben, ist der aktuelle Mittelabfluss bei einem Ansatz von 27,5 Millionen Euro sehr überschaubar.
Ich möchte in dem Zusammenhang sagen und es auch als Bot schaft für die kommunale Familie betonen: Die vom Landtag bereitgestellten Mittel sind nicht verloren. Sie werden zusam men mit den veranschlagten Mitteln, die Sie im Dezember für den Doppelhaushalt 2017/2018 freigegeben haben, bedarfsge recht bewilligt und ausgereicht.
Ich komme jetzt zu den Details, die Sie in Ihrer Anfrage erbe ten haben, und beziehe mich dabei auf den Stichtag 23.02.2017. Im Bereich der Bildungsinfrastruktur liegen jetzt 28 Anträge mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 79 Millionen Euro vor. Jedoch sind noch keine Mittel abgeflossen, weil unter an derem das vom Landtag erst im Dezember beschlossene Pro gramm „Inklusive Schule“ in die Bescheidung einbezogen werden muss.
Der zweite Punkt: Im Bereich ÖPNV sind es 14 Einzelvorha ben mit einem Investitionsvolumen von 10,9 Millionen Euro. Mit den Vorhaben wurde im letzten Jahr begonnen bzw. ein Vorhaben ist in diesem Jahr beschieden worden; der Mittelab fluss beträgt hier 335 000 Euro.
Die größte Anzahl von Förderanträgen gibt es im Bereich Feu erwehr: 61 Anträge mit einem Investitionsvolumen von 71 Millionen Euro. Das Programm ist damit deutlich über zeichnet. Bislang gibt es hier noch keinen Mittelabfluss, weil die abschließende Meinungsbildung mit dem Feuerwehrver band im Februar noch andauerte. Nach der eben erfolgten Rücksprache mit meinem Kollegen, dem Innenminister, erwar tet auch er, dass die Bewilligungen und Mittelabflüsse im Jahr 2017 greifen werden.
Im Bereich Sport- und Freizeitinfrastruktur sind bisher rund 385 000 Euro abgeflossen. Insgesamt liegen 16 Anträge mit ei nem Investitionsvolumen von 6,4 Millionen Euro vor.
Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich stel le zusammenfassend fest: Der Umsetzungsstand des KIP ist nicht zufriedenstellend. Der Investitionsbedarf in der kommu nalen Familie ist groß; das belegt die starke Überzeichnung ge rade der Programme für Bildungsinfrastruktur und Feuerwehr. Damit bestätigt sich auch meine Aussage, die Sie richtigerwei se zitiert haben.
Wir haben das Problem des geringen Mittelabflusses koaliti onsintern besprochen. Die zuständigen Ressorts sind von mir beauftragt worden, jetzt ihre Hausaufgaben zu machen, sodass sich die Bewilligungen und der Mittelabfluss in diesem Jahr erheblich verbessern werden. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Petke, bevor ich zu der Frage „Wo klemmt es?“ komme, möchte ich noch etwas richtigstellen: Wir haben Verpflichtungsermächtigungen bis 2019 in Höhe von 130 Mil lionen Euro ausgereicht und reden jetzt über eine Budgetgröße von 27,5 Millionen Euro. Ich bitte Sie, das in Ihrer Bewertung zu berücksichtigen.
Die Ursachen für den schwachen Mittelabfluss sind vielschichtig. Es gibt zum einen die kommunale Planungshoheit. Da laufen na türlich auch Entscheidungsprozesse bei den Antragsstellern, die jetzt mit den neuen Investitionsprogrammen zur Gemeinschafts schule bzw. inklusiven Schule in Übereinstimmung gebracht werden. Es bedarf auch der Bereitstellung eines kommunalen Ei genanteils. Und die Ursachen reichen teilweise bis zur Genehmi gung durch die Kommunalaufsicht. Das ist der eine Punkt.
Der andere Punkt ist, dass wir aufseiten des Landes natürlich auch Prioritätensetzungen vornehmen werden. Wir hätten auch nach einer Art Windhundprinzip bescheiden können, aber da mit würde der Prioritätensetzung, die auch Sie mit den Be schlüssen des Landtages im Dezember und im Januar vorge nommen haben, sicherlich nicht entsprochen. Auch hier gilt der Grundsatz: Gründlichkeit vor Schnelligkeit!
Wie gesagt, habe ich mich auch gegenüber meinem Kabinetts kollegen sehr deutlich geäußert und hege die Erwartung, dass diese Mittel jetzt mit den für 2017 veranschlagten ausgereicht werden. Das sind ungefähr 60 Millionen, die den Kommunen am Ende möglicherweise für Investitionen zur Verfügung ge stellt werden.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst danke ich Kollegen Wilke, dass ich nicht alle Zahlen und Fak ten des MdF hier wiederholen muss, da er das schon übernom men hat. In dem Zusammenhang geht mein Dank auch an die Koalitionsfraktionen für die Initiative, die Steuerfahndung zu sätzlich zu meinen Initiativen im Haus mit weiteren Stellen auszustatten. Ich hoffe, dass sie von der Mehrheit des Hauses mitgetragen wird.
Sehr geehrter Herr Vogel, es war ein richtiger und aus meiner Sicht vor allen Dingen auch fundierter Vortrag, den Sie hier ge halten haben und den man im Zusammenhang mit dem Thema Rendite und Neuanlagen beim Versorgungsfonds nicht besser hätte halten können.
Wir werden sicherlich morgen trotzdem noch einmal eine De batte dazu führen. Insofern habe ich Verständnis für Ihren Vor schlag, den nächsten Doppelhaushalt 2019/2020 vielleicht in einem anderen Format zu gestalten. Ich komme darauf noch zurück.
Meine Damen und Herren, wir werden morgen sicherlich noch einmal die unterschiedlichen finanzpolitischen Ansätze der Fraktionen bewerten. Sehr geehrter Herr Bretz, ich freue mich schon auf Sie und den Kollegen Petke. Aber eines müssen wir heute schon beleuchten - obwohl ich dachte, das sei gar nicht Thema des Einzelplans 20, aber Sie haben es gesetzt -: die Ver waltungsstrukturreform.
Sehr geehrter Herr Petke, ich habe nicht die Absicht, Ihnen noch einmal Ihr Zitat vorzulesen. Der Ministerpräsident hatte mich darum gebeten, weil Sie gestern nicht da waren, damit Sie es noch einmal hören.
Die Zeit spare ich mir, Sie können es nachlesen. Fakt ist: Wer sagt, die Bevölkerungsstruktur des Landes verändere sich nicht, der macht sich etwas vor und blendet bewusst aus. In Premnitz im Westhavelland ist jetzt schon jeder Zweite 60 Jah re oder älter, in Rathenow, meiner Heimatstadt, 58.
- Zu den Schülerzahlen komme ich gleich, bleiben Sie mal ganz ruhig.
Das bedeutet: Wir haben einen Wandel, der sich jetzt schon vollzieht. 45 % der Brandenburger Bevölkerung wohnen im berlinnahen Raum, auf 10 % der Landesfläche. Das hat natür lich Auswirkungen. Sie negieren die finanzpolitischen Auswir kungen; denn auch Verwaltung muss über Kreisgrenzen hinaus finanziert werden.
Die Menschen werden nicht nur im Westhavelland, sondern im gesamten Land älter. Der Anteil der reifen Generation wird sich von 23 % im Jahr 2015 auf 37 % im Jahr 2020 erhöhen.
Sie wissen, was das bedeutet: Die Rente wird eine der domi nierenden Einkommensformen in diesem Land. Das kann man nicht einfach ausblenden.
Ich würde jetzt gern weiter vortragen. - Der Anteil der Er werbstätigen von 60 % im Jahr 2015 wird auf 46 % im Jahr 2030 zurückgehen. Das alles wird sich auf die Finanzhaushalte des Landes, aber vor allen Dingen der kreisangehörigen Ge meinden und der Landkreise auswirken. Wer sagt, alles kann so bleiben, wie es ist, macht den Leuten etwas vor.
Ich bitte, das in Zukunft ein bisschen differenzierter zu sehen.
Kommen wir zur Demografie.
- Ja, die Anzahl der Schülerinnen und Schüler steigt wieder. Wir haben jetzt 1 % mehr Schülerinnen und Schüler, als wir 2009 an unseren Schulen hatten.
Und jetzt sage ich Ihnen … Herr Petke, hören Sie doch bitte einmal zu! Nehmen Sie die Karte, dann können Sie sich mel den.
Die Anzahl der Lehrerinnen und Lehrer ist im Zeitraum von 2009 bis jetzt um 12 % gestiegen. Das sind 2 000 zusätzliche
Lehrerinnen und Lehrer im System. Das sind die richtigen Verhältnisse, und ich bitte Sie, das in Zukunft zu berücksich tigen.
Sehr geehrter Herr Vogel, ich dachte, Sie würden hier auch zu Ihrem Entschließungsantrag zum Einzelplan 20 vortragen. Sie fordern, die Landesregierung solle ihre Finanzplanung überar beiten.
Sie sagen - so Ihr Antrag -: Die finanziellen Spielräume ab 2020 sollen genutzt werden, um massiv in frühkindliche Bil dung zu investieren. Sie sagen erstens: „Die Landesregierung wird aufgefordert, den Finanzplan […] zu überarbeiten“,
und zweitens, „aus der Neuregelung resultierende Mehreinnah men […] in Höhe von 200 Millionen Euro [sind] für zusätzli che Ausgaben […] einzuplanen […], [die] in den Bereich der frühkindlichen Bildung fließen [sollen].“
Wer will das nicht?
Aber unabhängig davon, dass wir die Finanzplanung selbstver ständlich überarbeiten können, gibt es ein paar Probleme. In der Regel überarbeiten wir sie bei jedem Haushaltsplanent wurf. Was jetzt bei den Bund-Länder-Verhandlungen auf dem Tisch liegt, ist noch nicht berücksichtigt, denn es gibt noch kei ne Änderung des Grundgesetzes. Es gibt auch noch kein Fi nanzausgleichsgesetz des Bundes, das diese Neujustierungen berücksichtigt. Bislang haben wir nur Modellrechnungen, die auf den ersten Blick sehr viel auf der Habenseite und ein deut liches Plus - Sie sagen: 330 Millionen Euro - dokumentieren. Sie müssen aber, sehr geehrter Herr Vogel - das habe ich auch im Haushalts- und Finanzausschuss gesagt -, die letzte Rate des Jahres 2019, fast 300 Millionen Euro, die letzte Zuweisung aus den SoBEZ-Mitteln, gedanklich abziehen.
Dann sind wir bei 30 Millionen Euro mehr. Von diesen 30 Mil lionen Euro müssen nach dem Finanzausgleichsgesetz 20 % an die kommunale Familie weitergegeben werden. Dann sind es nur noch 22 Millionen Euro. Mit diesem neuen Finanztableau werden die sogenannten Entflechtungsmittel wegfallen. Diese Mittel müssen Sie natürlich auch abziehen. Das sind 107 Millionen Euro,
die für den Hochschulbau, die Wohnraumförderung und den kommunalen Straßenbau nicht mehr zur Verfügung stehen. In sofern haben wir nicht mehr, sondern etwas weniger. Wir ha ben aber nicht so viel weniger, wie wir befürchtet hatten. Inso fern stelle ich die Warnung in den Raum: Einen warmen Geld regen wird es mit diesem neuen Finanztableau nicht geben. Das bitte ich zu berücksichtigen.
Ja, gerne.
Sehr geehrter Herr Schulze, Sie sind lange mit diesem Projekt konfrontiert gewesen. Sie haben damals alle wichtigen Finanz beschlüsse, die in Kapitalzuweisungen an diesen Flughafen ge endet haben, unterstützt. Wir haben dem Flughafen - das möch te ich in dem Zusammenhang noch einmal sehr deutlich sa gen - in der vorherigen und in der jetzigen Legislaturperiode kein zusätzliches Geld gegeben. Wir haben dem Flughafen ein Darlehen zugestanden - das reichen wir gerade aus -,
das er zurückzahlt.
Zweitens: Wir werden für eine Fremdfinanzierung bürgen. Das ist eine Bürgschaft - ja, das ist richtig -, aber es ist kein Cash. Ich bitte Sie, das zu berücksichtigen und nicht mit einer Frage stellung zu suggerieren, wir würden schon wieder zusätzliches Geld in dieses Flughafenprojekt stecken.
- Dann habe ich Sie falsch verstanden.
Dann habe ich Sie falsch verstanden. Ich will versuchen, diese Frage anders zu beantworten. Richtig ist: Der Landtag hat die Ausreichung eines Darlehens in Höhe von 409 Millionen Euro beschlossen. Es wird über das Sondervermögen ausgereicht. Bis zum Dezember sind nach meinem heutigen Kenntnisstand 102 Millionen Euro für den Zweck der Inbetriebnahme ausge reicht worden. Ich gehe davon aus, dass die Mittel im Doppel haushalt 2017/2018 vollständig abfließen werden und der Flughafen dann möglicherweise auch seinen Betrieb aufnimmt.
Sehr geehrter Herr Vogel, Sie wissen, dass ich ein Fan des The mas Elternbeitragsfreiheit bin. Aber wir müssen natürlich ge nau hinschauen, ob die finanziellen Spielräume, die wir ab dem Jahr 2020 haben, in der Summe wirklich ausreichen, um alle diese Zukunftsaufgaben zu bewältigen. Im Zusammenhang mit dem zuletzt diskutierten Einzelplan 11 - Infrastruktur - sind auch von Ihrer Fraktion zahlreiche Forderungen, zum Beispiel zur Mobilität, formuliert worden.
Ich will davor warnen, dass man sagt, man habe jetzt 300 bzw. 286 Millionen Euro - die Zahlen variieren noch - mehr auf der hohen Kante. Unser Petitum lautete immer: Wir werden uns die Zahlen aus dem Jahr 2019 anschauen und einen realen Ver gleich anstellen. Ohne die Solidarpaktmittel ist das eben fast ein Nullsummenspiel. Insofern, glaube ich, ist das eine Relati vierung des Antrages. Sie als Parlament werden die Entschei dungen im Zuge der Haushaltsberatungen 2019/2020 zu treffen haben. - Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Januar 2014 haben wir das brandenburgische Besoldungsversorgungs recht geändert. Es hat sich gezeigt, dass es inhaltliche und re daktionelle Änderungen geben muss. Wir haben in dem Zu sammenhang auch in einem Spitzengespräch zwischen Finanz minister und Innenminister im Bereich der Besoldung vorgese hen, die Stellenobergrenze für Ämter der Besoldungsgruppe A 9 des mittleren Polizeivollzugsdienstes von 50 auf 60 % der Stellen dieser Laufbahngruppe anzuheben. Damit verbessern wir die Beförderungsmöglichkeiten für Polizisten im mittleren Dienst und machen die Laufbahn attraktiver.
Ich möchte auch kurz erwähnen, dass ich den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen im Zusammenhang mit dem nicht ru hegehaltsfähigen Zuschlag für Kolleginnen und Kollegen, die länger arbeiten wollen, unterstütze. In dem Gesetzeswerk gibt es aber auch weitere Anreize für eine Weiterarbeit: Einkünfte nach einem Ruhestandseintritt können weniger stark als bisher auf die Versorgungsbezüge angerechnet werden. Damit sollen Möglichkeiten zur Weiterarbeit flexibilisiert und ein Beitrag zur Gewinnung qualifizierten und erfahrenen Personals geleis tet werden. Das ist uns unter anderem bei der Bewältigung der Flüchtlingssituation sehr zu Hilfe gekommen.
Meine Damen und Herren, abgesehen davon geht es im Be reich der Beamtenversorgung im Wesentlichen darum, den Vertrauensschutz der Beamtinnen und Beamten zu verbessern. Dazu werden die Übergangsvorschriften eingeführt, und inso fern möchten wir auch keine neuen Standards setzen, wie sie von der Wählergemeinschaft vorgeschlagen werden.
In dem Zusammenhang würde ich gern noch einmal auf den Antrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zurück kommen. Wir hatten zu dieser Frage eine intensive Debatte. Sie haben meine Zusicherung und auch die Zusicherung des Innenministers …
Kleinen Moment.
Sie haben unsere Zusicherung, dass wir dies im Rahmen der Spitzengespräche mit den Beamtenverbänden thematisieren, weil wir mit den Gewerkschaften über den einfachen Dienst und seine Abschaffung - das ist der letzte Bereich, in dem wir im Land Brandenburg den einfachen Dienst haben - durchaus sehr offen reden wollen. Wenn wir da zu einer Entscheidung kommen, werden wir sie Ihnen natürlich sofort übermitteln. In dem Zusammenhang empfehle ich, den Antrag abzuleh nen.
Insgesamt haben die Änderungen, die noch eine ganze Reihe von Einzelpunkten betreffen, Mehrausgaben in Höhe von 4 Millionen Euro zur Folge. - Damit bin ich am Ende meines Beitrags und für Nachfragen bereit.
Die Frage, ob der Verband der Kommunalen Wahlbeamten be teiligt wurde, kann ich nicht beantworten. Die Antwort würde ich nachreichen.
Bei der Entscheidung zu den Rechtsanwälten geht es um Ver trauensschutz. Es gab eine Petentin; der Petitionsausschuss hat sich dazu verhalten. Wir haben uns dann vor dem Hintergrund des Vertrauensschutzes der Ansprüche zu dieser heilenden Re gelung entschlossen.
Im Zusammenhang mit der Frage zur Zulage: Die Polizei stellt einen Sonderfall dar. Wie Sie wissen, haben die Beschäftigten dort bisher die Möglichkeit, mit dem 60., später mit dem 62. Lebensjahr in den Ruhestand zu treten. Wir haben in den nächsten Jahren - das hat der Kollege Scharfenberg auch noch einmal verdeutlicht - die Situation, dass eine Reihe von Beam tinnen und Beamten, vor allem des mittleren und gehobenen Dienstes, ausscheiden wird. Mit der Regelung wollen wir einen finanziellen Anreiz schaffen, um die Zeit, die vergeht, bis wir die Anwärterinnen und Anwärter ausgebildet haben und dann auf die Stellen bringen können, zu überbrücken.
Warum nicht auch in anderen Bereichen? Wir haben in anderen Bereichen eine andere Pensionsregelung: 65 plus X - je nach
dem. Wir haben jetzt die Rente mit 67 mit den entsprechenden Veränderungen, die dann zur individuellen Lebensarbeitszeit führt. Insofern haben wir da zurzeit keinen Bedarf.
Der Bedarf ist angemeldet und muss vom Dienstherrn bestätigt werden. Der Innenminister hat diesen Bedarf artikuliert. Inso fern, glaube ich, ist das der richtige Weg, über diesen Ände rungsantrag eine solche nicht ruhestandsfähige Zulage, be grenzt bis zum Jahr 2019, zu zahlen.
Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Homeyer, Sie fragen nach offenbar eingetretenen Schäden, die ein Gericht festzustellen hat. Insofern gilt das, was in Brandenburg wie auch in der gesamten Bundesrepublik Standard ist: das rechtsstaatliches Grundsatzprinzip der Unschuldsvermutung. Sie endet nicht mit der Erhebung der Anklage, sondern am Ende eines rechtsstaatlichen Verfahrens. Insofern wird sich die Landesregierung weder an Spekulationen beteiligen noch jetzt zu aktuellen Verfahrensständen äußern. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, genau das ist die Frage, die ein Gericht zu klären hat. Insofern würde ich mich jetzt nur wiederholen. Wir beide waren Mitglied des Untersuchungsausschusses 5/1, in dem 166 Grundstückvorgänge von 2006 bis 2010
- entschuldigen Sie bitte, Herr Abgeordneter - gesichtet und überprüft worden sind. Es gibt aus meiner und heutiger Sicht keine neuen Erkenntnisse.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Grund dafür, dass wir diesen Gesetzentwurf heute vorlegen, ist die bundesgesetzliche Vorgabe der Zuführung an die Versorgungsrücklage. Sie ist 1999 durch Bundesgesetz eingeführt worden und endet mit Ablauf des Jahres 2017. Deshalb muss eine Entscheidung über die weitere Verwaltung und Verwendung des angesparten Vermögens getroffen werden, das sich bis Ende 2017 auf ca. 213 Millionen Euro belaufen wird.
Die Landesregierung schlägt hierzu vor, dass das Vermögen der Versorgungsrücklage mit Beginn des Jahres 2018 in den Versorgungsfonds des Landes Brandenburg überführt wird. Damit entsteht ein einheitliches Versorgungssystem für die Pensionsverpflichtungen des Landes Brandenburg. Die aus der Versorgungsrücklage stammenden Mittel werden dann getrennt ausgewiesen. Dies erhöht die Transparenz und verringert den Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen Kosten.
Darüber hinaus sollen die Mittel aus der Versorgungsrücklage ab dem Jahr 2018 für den Zweck verwendet werden, für den sie angespart wurden: zur Dämpfung der Versorgungslasten des Landes Brandenburg. Diese werden sich laut Haushaltsplanentwurf im Jahr 2018 auf 245 Millionen belaufen und schon zwei Jahre später auf knapp 300 Millionen Euro erhöhen. Es besteht deshalb die Absicht, der ehemaligen Versorgungsrücklage ab dem Jahr 2018 die Beträge zu entnehmen, die jährlich durch die Endfälligkeit der fest verzinsten Wertpapiere frei werden. Für das Jahr 2018 handelt es sich dabei um 8,5 Millionen Euro.
Gestatten Sie mir an dieser Stelle eine Klarstellung, die sich sowohl auf die Versorgungsrücklage als auch den Versorgungsfonds bezieht. Die Pensionsansprüche unserer Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter bestehen gegenüber dem Land Brandenburg, sie sind verfassungsrechtlich verbrieft und
damit gesichert. Die Versorgungssysteme, überschlägig jetzt rund 850 Millionen Euro, die wir angespart haben, stellen für das Land lediglich ein Refinanzierungsinstrument dar, mit dem wir auch nur einen Teil der Pensionsverpflichtungen abdecken werden.
Der zweite Teil des Gesetzentwurfs, meine Damen und Herren, befasst sich mit dem Versorgungsfonds, der 2009 durch Landesgesetz entstanden ist. Damit soll erstens teilweise Kapitaldeckung für die Pensionsansprüche der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter aufgebaut werden, die bis 2008 in den Landesdienst eingetreten sind. Dazu haben wir der Rücklage damals 200 Millionen Euro entnommen und sie entsprechend den Richtlinien kapitaldeckend angelegt.
Zum Zweiten soll für diejenigen, die ab 2009 in den Dienst getreten sind, im Versorgungsfonds eine nahezu vollständige Kapitaldeckung ihrer Pensionsverpflichtungen entstehen. Für diese Gruppe schreibt das Versorgungsfondsgesetz deshalb in der jetzigen Fassung eine feste Zuführungsgrundlage auf Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens vor. Die Zuschlagssätze liegen nach den zuletzt 2015 aktualisierten Gutachten bei 33,2 und 43 %. Diese Mittel, meine Damen und Herren, müssen so angelegt werden, dass einerseits eine ausreichende Gewähr für die Rückzahlung des investierten Kapitals besteht und andererseits eine Rendite von mindestens zwei Prozentpunkten über dem aktuellen Inflationssatz erzielt wird. Bislang ist es dem Finanzministerium insgesamt auch gelungen, die Renditeziele für den Vermögensbestand des Versorgungsfonds zu erreichen.
Im Hinblick auf die jetzt zu tätigende Neuanlage gibt es - das ist jedem bekannt - in Anbetracht der fortdauernden Niedrigzinsphase ein Problem. Insofern werden wir nach der Anlagerichtlinie diese Rendite nicht erreichen und sollten unsere Risikoeinschätzung bzw. unsere Anlagepolitik nicht verändern. Es ist für die Landesregierung nicht verantwortbar, dass der Anlagegrundsatz der Kapitalsicherheit für angemessene Erträge aufgegeben wird. Deshalb schlagen wir im Gesetzentwurf vor, die allgemeinen Zahlungsverpflichtungen für die ab 2009 eingestellten Bediensteten aufzuheben und weitere Kapitalzuführungen an den Versorgungsfonds nur nach Maßgabe des Haushalts vorzunehmen.
Die Gesetzesänderungen ermöglichen es, mit jedem Haushalt - das will ich deutlich sagen - erneut über weitere Zuführungen an den Fonds zu entscheiden und sie insbesondere dann wieder aufzunehmen, wenn Risiko und Renditeerwartungen wieder in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.
Nun herrscht in diesem Zusammenhang sicherlich Konsens darüber, dass man eine angemessene Verzinsung erreichen sollte, die Risiken in Anbetracht der Niedrigzinsphase jedoch hoch sind. Deshalb herrscht auch die Meinung, dass die zur Verfügung stehenden Zuführungsmittel der Schuldentilgung zugeführt werden sollen. Darüber lässt sich vortrefflich streiten, und das werden wir jetzt sicherlich auch tun. Natürlich können diese Mittel prinzipiell in die Schuldentilgung fließen. Im Hinblick auf den Versorgungsaspekt für spätere Pensionsverpflichtungen wäre der Effekt aber relativ gering, weil dann nur noch die Zinsersparnis für die Finanzierung der Beamtenpensionen verwendet werden könnte, nicht aber das eingesetzte Kapital. Das ist nur ein Aspekt.
Der andere und aus meiner Sicht wichtigere Aspekt ist, dass die für die Schuldentilgung eingesetzten Mittel nicht für andere
wichtige Ausgaben zur Sicherung der Zukunft des Landes zur Verfügung stehen. Ich möchte noch einmal ein paar dieser Ausgaben nennen: Wir beabsichtigen ab dem Jahr 2017 den schrittweisen flächendeckenden Einstieg in das gemeinsame Lernen. Bis 2020 wären damit 100 Millionen Euro strukturelle Belastung verbunden. Ein weiteres Beispiel ist die Verbesserung des Betreuungsschlüssels, die alle wollen. Dafür sind ab 2017 - da ist noch nicht einmal der Einstieg in die Elternbeitragsfreiheit eingerechnet - 80 Millionen Euro angedacht. Oder: Alle wollen in Anbetracht des demografischen Wandels die Gesundheitsforschung in Brandenburg durch den Aufbau eines Gesundheitscampus stärken. Alle begrüßen das.
Oder, Herr Bretz: Wir fordern alle den Krankenhausstrukturfonds.
Oder: die Musikschulförderung. Oder: Die CDU-Fraktion hat sich dafür ausgesprochen, die vollständige Kofinanzierung des Masterplans II des Bundes zu übernehmen - das sind 140 Mil- lionen Euro. - Oder: schnelles Internet, was heute Thema war. Wir haben im Haushaltsentwurf 35 Millionen Euro dafür vorgesehen bzw. durch die Umschichtungen auf Vorschlag der Koalitionsfraktionen noch einmal 75 Millionen Euro usw.
Ich könnte die Aufzählung weiterführen. Es handelt sich dabei sämtlich, Herr Bretz - Sie sind mit Forderungen immer ganz vorn dabei -,
um Vorhaben, die umgesetzt werden können, aber nicht umgesetzt werden müssen.
Bei der Abwägung, ob die dafür erforderlichen Mittel bereitgestellt oder besser für die Schuldentilgung eingesetzt werden, hat sich die Landesregierung für ersteres entschieden.
Um das noch einmal anders auszudrücken: Wir, Herr Bretz, die Landesregierung, sind der festen Überzeugung, dass die Umsetzung dieser Maßnahmen für die Zukunft des Landes gegenwärtig eine höhere Bedeutung hat als die zusätzliche Tilgung. Bevor Sie es möglicherweise wieder verdrängen: Hier steht der erste Finanzminister Brandenburgs, der getilgt hat, nämlich fast 300 Millionen Euro. Ich sage Ihnen zu: In dieser Legislaturperiode werde ich das auch noch weiter tun.
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, meine Damen und Herren, am Ende der Beratungen dem vorliegenden Gesetzentwurf, mit dem die weitere Zuführung an den Versorgungsfonds an die Entscheidungen des Haushaltsgesetzgebers gebunden wird, zuzustimmen. - Ich bedanke mich zunächst für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich freue mich auf die Vorschläge und vor allem die Debatte zum Haushalt. Wenn das ganze Orchester von Ihnen bestellt worden ist, werden wir sehen, wem die Rechnung in den Briefkasten geworfen wird.
Herr Bretz, noch einmal: Ja, es ist richtig, unser Koalitionsvertrag ist mit folgenden Worten überschrieben: „Sicher, selbstbewusst und solidarisch: Brandenburgs Aufbruch vollenden.“ Meine Damen und Herren, zumindest was das Thema Vorsorge für Beamte betrifft, war es die rot-rote Regierung, die überhaupt den Weg des Einstiegs in die Vorsorge genommen hat.
Das haben Sie als damaliger Koalitionspartner - jetzt die Gründe zu diskutieren ist müßig - nicht geschafft. Insofern will ich Ihnen sagen: Wir haben Vorsorge getroffen. 830 Millionen Euro sind für die Vorsorge in den verschiedenen Instrumenten des Versorgungsfonds und der Versorgungsrücklage vorhanden. Wir zehren nicht auf. Wir zehren auch unsere Rücklage nicht auf. Wir haben einen Bestand von über 800 Millionen Euro. Das ist eine Schwankungsrücklage, die uns Sicherheit verschafft.
Was steht überhaupt im Gesetzentwurf? Ich hatte bei Ihrer Rede den Eindruck, dass Sie sich nur bedingt bemüht haben, den Kern zu treffen. Wir frieren unter den Bedingungen der Niedrigzinsphase die Zuweisungen erst einmal ein. Das heißt, wir ändern den Automatismus, dass zugeführt werden muss. Ihnen als Haushaltsgesetzgeber steht es frei, dem Fonds, wenn Risiko und Renditeerwartung wieder in einem besseren Verhältnis zueinander stehen, Geld zuzuführen. Ich teile die Auffassung des Abgeordneten Vogel, dass wir in den nächsten zwei, drei Jahren bei dieser Niedrigzinsentwicklung über diese Frage wahrscheinlich nicht so vortrefflich streiten werden wie jetzt.