Frau Präsidentin, vielen Dank. - Frau Nonnemacher, ich weiß nicht, warum Sie bei diesem sensiblen Thema gleich wieder so unverschämt auf uns einreden. Das ist unverschämt!
(Domres [DIE LINKE]: Was heißt „unverschämt“? - Frau Mächtig [DIE LINKE]: Das ist doch nicht unverschämt!)
- Doch, weil sie das konfus nannte. Die Regelung, die in unse rem Änderungsantrag aufgeführt ist, ist die alte Regelung.
Das würde - nach Ihrer Diktion - heißen, dass nicht unser An trag, sondern die bisherige Regelung konfus ist. Vielleicht den ken Sie noch einmal darüber nach.
weil mich das Thema aus beruflicher Betroffenheit interessiert, und ich habe ihn besonders im Begründungsteil einfach nicht verstanden, weil er sich widersprechende Aussagen macht.
Ich habe hier, glaube ich, ganz neutral dargestellt, dass Sie in Ihrem Änderungsantrag ein wichtiges Problem aufgreifen, aber meiner Meinung nach nicht gut lösen,
weshalb ich mir mehr davon verspreche, dass uns das Sozial- und Gesundheitsministerium eine entsprechende Regelung vor legen wird. Ich kann daran nichts Despektierliches finden und weise deshalb Ihre Anschuldigung zurück.
Vielen Dank. - Wir kommen zum nächsten Redner. Zu uns spricht für die Landesregierung Herr Minister Schröter. Bitte.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste! Auch ich möchte mich für die wohltuend am Thema orientierte Debatte und für die große Sachlichkeit, mit der dieses Thema von Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, bearbeitet wird, herzlich be danken. Auch die Redebeiträge heute haben gezeigt, dass Ihnen allen dieses Thema wichtig ist und dass die Landesregierung mit ihrem Vorschlag eigentlich nur technische Dinge verändern wollte - bis auf eine Stelle, und diese eine Stelle ist sehr intensiv diskutiert worden.
Lassen Sie mich bitte erklären, warum der Gesetzentwurf der Landesregierung die Entnahme von geringen Aschemengen vorsieht. Dieser Wunsch ist vom Städte- und Gemeindebund, der die Gruppe der größten Friedhofsträger in unserem Land repräsentiert, ganz ausdrücklich an uns herangetragen worden. Die Kommunen haben in den letzten Jahren festgestellt, dass insbesondere bei älteren Hinterbliebenen, Witwen oder Wit wern, der Wunsch, den Urnen geringe Mengen von Asche ihrer Hinterbliebenen zu entnehmen, um sie in Erinnerungsstücke zu
geben, eine zunehmende Rolle spielt. Solche Erinnerungsstücke sind nur in Ausnahmefällen Diamanten, in der Regel kleine Kreuze, die man an einem Kettchen tragen kann, oder Herzchen, in die man die Asche tut. Nur in Ausnahmen handelt es sich hierbei um Mengen mit einem Gewicht von mehr als 500 Gramm, die zur Herstellung von sogenannten Erinne rungsdiamanten benötigt werden. Menschen, die diesen Wunsch haben, können ihn derzeit in unserem Land nicht realisieren und müssen, um in der Legalität zu bleiben, große Umwege auf sich nehmen. Dies, vorgetragen vom Städte- und Gemein debund, war für uns Anlass, Ihnen diese neue Regelung vorzu schlagen.
Meine Damen und Herren, es ist guter parlamentarischer Brauch, in Fragen, die tief in die eigenen Werte- oder religiösen Vorstellungen greifen, den Fraktionszwang aufzuheben und Abstimmungen freizugeben. Auch ich habe als junger Abge ordneter im 12. Deutschen Bundestag eine solche Abstimmung erlebt, und zwar zum § 218 - Schwangerschaftsabbruch -; Sie erinnern sich. Da gab es in der DDR und in der alten Bundesrepublik unterschiedliche Regelungen. Auch dies war eine Ge wissensentscheidung, die im Übrigen sogar mit einer namentlichen Abstimmung endete.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie alle haben in der Vergangenheit sehr viele Informationen durch Anhörungen oder Gespräche für Ihre Entscheidungsfindung erlangt, haben sich diese Informationen zu eigen gemacht. Ich bin mir sicher, dass Sie im Ergebnis aller Abstimmungen zu einer sehr ausge wogenen Entscheidung kommen werden, die für viele Jahre in diesem Land Bestand haben kann.
Zu einem Punkt Ihres Änderungsantrags, verehrte Frau Nonne macher, möchte ich noch einen Hinweis geben, und zwar zu Punkt d). Sie schreiben: „In Friedhofsordnungen ist festzule gen …“. Das ist eine harte Regelung, die einen Eingriff in die Satzungshoheit der Gemeinden darstellen würde. Ich denke, Frau Nonnemacher, dies ist ein Punkt, den das Verfassungsge richt des Landes Brandenburg beanstanden würde. Es sind also nicht nur Vollzugsprobleme, die diesem Punkt Ihres Ände rungsantrages im Wege stehen würden. Das können Sie gern nachprüfen. Hier bestehen wirklich ernsthafte Bedenken, ob das mit unserer Verfassung und der kommunalen Satzungsho heit vereinbar ist. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir steigen jetzt in einen komplexen Abstimmungsvorgang ein. Es sei mir, bevor wir in die Abstimmung eintreten, erlaubt, Sie auf eine Besonderheit hinzuweisen. Zunächst stehen die beiden Änderungsanträge mit den Drucksachennummern 6/9064 - der von Herrn Nowka vorgestellte Änderungsantrag - und 6/9065 - der von Frau von Halem vorgestellte Änderungsantrag - zur Abstimmung. Nach beiden Änderungsanträgen soll unter ande rem die gleiche Stelle im Bestattungsgesetz geändert werden, allerdings in unterschiedlicher Art und Weise. Einfach ausge drückt: Das ist eine klassische Entweder-oder-Situation. Sie
(Frau Johlige [DIE LINKE]: Es müssen auch Gegenstim men möglich sein! - Weitere Zurufe von der Fraktion DIE LINKE)
- Dafür, dagegen oder Enthaltung. Das ist der normale Abstim mungsprozess. Ich wollte nur sagen, dass es sich um den glei chen Tatbestand handelt, der danach geregelt werden soll, und entweder wird er auf die eine oder die andere Weise geregelt.
Wir stimmen jetzt ab. Ich rufe die einzelnen konkreten Anträge auf. Sie liegen Ihnen vor; am besten gehen Sie Stück für Stück mit.
Wir kommen zur ersten Abstimmung, über den von Herrn Nowka vorgestellten Änderungsantrag auf Drucksache 6/9064. Hier geht es um die generelle Bestattungspflicht. Wer dem Än derungsantrag folgt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Bitte die Arme richtig nach oben. Es ist für uns hier oben sonst nicht so einfach, alle zu sehen. - Jetzt die Gegenstimmen, bitte. - Stimmenthaltungen? - Wir haben ein Ergebnis: Für diesen An trag haben 28 Abgeordnete gestimmt, dagegen 45, zwei Stimm enthaltungen. Damit ist dem Antrag mehrheitlich nicht gefolgt worden.
Wir kommen jetzt zur zweiten Abstimmung. Wir stimmen über den von Frau von Halem vorgestellten Änderungsantrag auf Drucksache 6/9065 ab. Hier geht es um die Absenkung der Ge wichtsgrenze für eine Bestattungspflicht. Wer dem Antrag folgt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Jetzt die Neinstimmen, bit te. - Stimmenthaltungen? - Dann haben wir auch hier ein Ergeb nis vorliegen: Für den Antrag haben 57 Abgeordnete gestimmt, dagegen 15, sechs Stimmenthaltungen. - Damit ist der Antrag angenommen.
Wir kommen zum nächsten Antrag. Es geht um den von Herrn Kosanke vorgestellten Änderungsantrag auf Drucksache 6/9066. Hier geht es um die Ablehnung der Ascheentnahme. Wer dem Änderungsantrag folgt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Neinstimmen? - Enthaltungen? - Wir haben ein Ergebnis: Für den Antrag haben 40 Abgeordnete, dagegen 31 Abgeordnete gestimmt, und sechs haben sich enthalten. Damit ist der Antrag angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 6/9056. Darin geht es um den Zeitpunkt der vollständigen Leichenschau. Wer dem Antrag folgt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion auf Drucksache 6/9057. Darin geht es um die sogenannten Aschestreuwiesen. Wer dem Änderungsantrag folgt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthal tungen? - Damit wurde dem Antrag mehrheitlich nicht gefolgt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/9061. Darin geht es um Grabsteine aus fairem Handel und ohne aus beuterische Kinderarbeit. Wer dem Antrag folgt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das könnte eng werden. Wir müssen auszählen. - Noch einmal: Wer für den Antrag stimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Auch hier haben wir ein Ergebnis: Für den Antrag haben 38 Abgeordnete, dagegen 31 Abgeordnete gestimmt, vier haben sich enthalten. - Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Wir kommen zur Beschlussempfehlung und zum Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales - Gesetz zur Ände rung bestattungs- und gräberrechtlicher Vorschriften - auf Druck sache 6/9036. Darüber ist jetzt unter Berücksichtigung der ent sprechenden Änderungsanträge abzustimmen.
Wer der Beschlussempfehlung und dem Bericht so folgt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltun gen? - Damit wurde der Beschlussempfehlung mehrheitlich gefolgt.
Ich weise darauf hin, dass die 3. Lesung des Gesetzentwurfes für Freitagfrüh vorgesehen ist. - Ich bedanke mich.
Erstes Gesetz zur Änderung der Kommunalverfas sung des Landes Brandenburg - Beteiligung von Kin dern und Jugendlichen
Erstes Gesetz zur Änderung der Kommunalverfas sung des Landes Brandenburg - Ausbau von Beteili gungsmöglichkeiten