Protokoll der Sitzung vom 27.06.2018

„Trotz der Bestimmungen in § 47 der Gemeindeordnung wurde auch in Schleswig-Holstein festgestellt, dass sich die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nicht als Selbstläufer flächendeckend etabliert.“

Das heißt also, im Ergebnis steht die beabsichtigte Regelung, die Mitwirkungsrechte von Kindern und Jugendlichen zu stär ken, für uns als ein Placebo da. Wir lehnen dies in der Form ab. Wir könnten uns vorstellen, dass Jugendliche ab dem 14. Le bensjahr - statt dem 16. Lebensjahr - beteiligt werden und einen Einwohnerantrag nach § 14 der Kommunalverfassung Bran denburg stellen können.

Anders sieht es mit der direkten Demokratie aus. Die finden wir sehr positiv. Wir finden auch die Regelungen dazu positiv und begrüßenswert, sie gehen jedoch nicht weit genug. Wir haben in einer Vielzahl von Anträgen - wir haben allein zu diesem Thema schon vier Gesetzentwürfe eingebracht - weitergehende Vorstel lungen zum Ausdruck gebracht und würden uns zu dem Vorlie genden positiv äußern, wenn es nicht mit dem vergifteten Ge schenk der Kinder- und Jugendlichenrechte verbunden wäre. Das ist auch der Grund dafür, dass wir uns im Ergebnis enthalten werden. Wir hätten uns gewünscht, dass wesentlich mehr Ele mente der direkten Demokratie von Rot-Rot aufgegriffen und umgesetzt worden wären. Wenn es nach uns gegangen wäre, hät ten wir schon 2015 eine entsprechende Abstimmung über …

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein. - … die Kreisgebietsreform gehabt. Das ist eine Form der direkten Demokratie. Des Weiteren - um es auf die Bundesre

publik zu übertragen - wäre es zu keiner Euro-Einführung ge kommen, sondern wir hätten weiter die D-Mark und kein Tar get2-System, das uns noch viel Geld kosten wird. - In dem Sinne vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abgeordnete von Halem.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Jung, erst einmal zu Ihnen: Ich habe das Gefühl, Sie haben gar nicht verstanden, worum es bei der Kinder- und Jugendbe teiligung eigentlich geht.

(Zurufe: Richtig! - Beifall SPD und B90/GRÜNE)

Denn von Zwang war doch überhaupt nie die Rede. Es wird niemand zu seinem Glück gezwungen, sondern es geht um ein Angebot. Wer Kind sein will, kann weiter Kind sein. Keiner muss sich beteiligen.

Für all diejenigen, die schon seit vielen Jahren darüber diskutie ren und genau wissen, worum es hier geht, ist das heute ein großer Tag.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und DIE LINKE)

Denn auch wenn diese Gesetzentwürfe jetzt aus dem federfüh renden Innenausschuss kommen, so geht es hier doch um den wichtigsten Beitrag zur politischen Bildung, den der Landtag in den letzten zehn Jahren beschlossen hat. Es ist auch ein großer Tag für uns Bündnisgrüne, die wir im Herbst 2011 zum ersten Mal einen Gesetzentwurf zur verpflichtenden Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf kommunaler Ebene vorgelegt haben, dann erneut im Herbst 2015, jetzt zum dritten Mal, und - auch wenn unser Antrag abgelehnt wird - endlich dafür Mehr heiten gewinnen konnten. Das ist großartig.

(Beifall B90/GRÜNE)

Vor allem aber ist es heute ein großer Tag für den Landesju gendring und all die Akteure der Jugendbeteiligung, die all die Jahre in unzähligen Diskussionsrunden darum gestritten und mit phantasievollen Aktionen dafür geworben haben. Herzli chen Dank an all diese Menschen und herzlichen Glück wunsch! - Da darf jetzt ruhig einmal jemand klatschen.

(Beifall B90/GRÜNE und SPD)

Dass Kindern und Jugendlichen in Gemeindeangelegenheiten jetzt Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte gewährt werden - in einer zunehmend von Älteren bestimmten Zeit -, ist eine der besten denkbaren Investitionen in die Demokratie. Sie werden früh lernen können, dass demokratische Prozesse oft schwierig und langwierig sind, dass man zwar platte Forderungen aufstel len kann, das echte Leben aber meist sehr viel komplizierter ist. Und das Wichtigste ist: Sie werden eine Stimme haben. Sie können künftig früh lernen, dass es sich lohnt, sich für das eige ne Umfeld und die Gesellschaft insgesamt zu engagieren. Wir

wissen aus allen Untersuchungen: Wer das früh erlernt, wird sich später wahrscheinlich eher beteiligen.

Ich will nicht verhehlen, dass Kinder- und Jugendbeteiligung vielerorts schon ganz hervorragend funktioniert, nur eben nicht überall. Es hat immer wieder Fälle gegeben, in denen Kindern und Jugendlichen das Mitspracherecht verwehrt wurde. Das wird künftig nicht mehr möglich sein.

Dass demokratische Aushandlungsprozesse im Leben nicht im mer zu dem Ergebnis führen, das man sich wünscht, haben auch wir hier erfahren. Die von uns geforderte Verpflichtung, die Be teiligungsverfahren zu dokumentieren, um die unterschiedli chen Formen gegeneinander abzuwägen und aus dem Prozess lernen zu können, ist bislang leider noch nicht mehrheitsfähig.

(Frau Große [DIE LINKE]: Fast!)

Aber seis drum.

Umgekehrt ist der Gesetzentwurf im Prozess auch besser ge worden. Die Beschränkung der Beteiligung auf Angelegenhei ten, die der kaum definierbaren „Einsichtsfähigkeit“ der Ju gendlichen entsprechen, ist gestrichen worden, und dass Kinder und Jugendliche künftig auch an der Konkretisierung der Betei ligung in der Hauptsatzung zu beteiligen sind, ist ein großer Gewinn - danke an die Linke!

Jetzt fällt der Startschuss für die Kommunen, die vielerorts schon lange mit den unterschiedlichen Formen der Jugendbe teiligung experimentieren: mit Kinder- und Jugendparlamen ten - die oft zu behäbig und zu bürokratisch sind, um wirklich attraktiv zu sein - oder mit anderen temporären und in ihrer Zusammensetzung manchmal eher zufallsorientierten Formen der Partizipation, bei denen sich immer wieder die Frage nach der demokratischen Legitimation stellt. Ich weiß, dass das alles nicht so simpel ist. Aber Kinder und Jugendliche abzuwimmeln mit dem Hinweis, sie könnten sich ja in der Bürgerfragestunde des Kommunalparlaments artikulieren, das wird es künftig nicht mehr geben.

(Beifall B90/GRÜNE, DIE LINKE sowie vereinzelt SPD)

Jetzt liegen noch viele Diskussionen um die Ausgestaltung vor uns. Wir freuen uns darauf und wünschen gutes Gelingen!

(Beifall B90/GRÜNE sowie der Abgeordneten Dannen berg [DIE LINKE])

Das Wort erhält die Abgeordnete Nonnemacher. Bitte schön.

Danke schön, Herr Präsident. - Wir Bündnisgrünen sehen die heutige Änderung der Kommunalverfassung mit einem lachen den und einem weinenden Auge. Zum lachenden hat meine Kollegin Marie Luise von Halem ausgeführt: Kinder- und Ju gendbeteiligung ist klasse! Sie hat sich über Jahre hartnäckig dafür engagiert, und heute ist da wirklich ein richtig toller Schritt erfolgt!

(Beifall des Abgeordneten Raschke [B90/GRÜNE])

Wir stellen aber fest, dass darüber hinaus der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung der Kommunalverfassung ein Minimalprogramm ist, das hinter den Möglichkeiten und Anforderungen der Zeit zurückbleibt. Ein Jahr vor der Kommu nalwahl hätten wir uns hier ein viel stärkeres Signal an die Städ te und Gemeinden gewünscht - das Signal, dass wir nicht nur auf das ehrenamtliche Engagement der Menschen in unseren Kommunen setzen, sondern dass wir ihnen auch starke Instru mente für bessere Beteiligung und Gestaltung an die Hand ge ben wollen. Der Änderungsantrag der CDU-Fraktionen zeigt ja, dass Bewegung in die richtige Richtung möglich ist. Die expli zite Aufnahme der Einwohnerbefragung in § 13 bei den Ele menten der Einwohnerbeteiligung ist sinnvoll - danke schön! -, genauso wie die Klarstellung bezüglich der Fristen bei den Bür gerbegehren.

Leider stellen sich die Koalitionsfraktionen bei anderen Fragen taub. Am augenfälligsten wird das bei den kommunalen Beirä ten, zum Beispiel den Beiräten für die Vertretung der Belange der Senioren und Seniorinnen. Der Wortlaut der Kommunalver fassung verbietet, dass Seniorenbeiräte direkt gewählt werden, wie wir es lange Zeit in Falkensee erfolgreich und mit hoher Wahlbeteiligung praktiziert haben. Diese von allen geschätzte Direktwahl musste in ein umständliches Nominierungsverfah ren umgewandelt werden. Es würde niemandem schaden, auch hier eine Direktwahl zu ermöglichen, wenn die betroffenen Städte und Gemeinden dies wünschen.

(Beifall der Abgeordneten Mächtig [DIE LINKE])

Einen diesbezüglichen Änderungsantrag stellen wir deshalb heute im Plenum erneut.

Dass wir bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden deutlich weiter gehen wollen als die anderen Fraktionen und den Men schen vor Ort mehr zutrauen, hat sich in den Diskussionen der letzten Wochen immer wieder gezeigt. Die Absenkung von Quoren, die Öffnung der Bauleitplanung für Bürgerbegehren - wie in anderen Bundesländern praktiziert - und die Möglich keit, auch ortsteilbezogene Bürgerentscheide durchzuführen, sind zurzeit aber leider nicht mehrheitsfähig.

Wichtig ist uns auch die bessere Vertretung gruppenbezoge ner Belange. Dazu gehören die Stärkung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sowie die Aufwertung der kom munalen Behindertenbeauftragten, deren Möglichkeiten in der Kommunalverfassung nach dem Willen der Koalition auch zukünftig zu schwach sein werden. Für genauso notwen dig halten wir es aus Sicht einer modernen Gleichstellungspo litik, in der Kommunalverfassung den Bezug zum Landes gleichstellungsgesetz herzustellen und damit rechtliche Unklarheiten zu beseitigen, wie es auch der Parlamentarische Beratungsdienst in seinem Gutachten vom 8. März 2018 vor geschlagen hat.

Unsere Änderungsanträge zu den Beiräten und den Gleich stellungsbeauftragten erhalten wir deshalb aufrecht, damit notwendige und letztlich breit akzeptierte Fortschritte nicht noch einmal Jahre auf sich warten lassen müssen. Dem Ge samtpaket werden wir unsere Zustimmung nicht verweigern. Die Verbesserungen sind richtig, aber leider zu zaghaft. - Ich danke Ihnen.

(Beifall B90/GRÜNE)

Vielen Dank. - Jetzt spricht der Abgeordnete Vida.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Bürger wollen mitbestimmen; sie wollen und können sich eine Meinung bilden. Deswegen ist es an der Zeit, den Bürgern in wichtigen Fragen auch mehr zuzutrauen. Sie wissen, dass Bran denburg zu den Bundesländern mit der geringsten Quote erfolg reicher Bürgerentscheide gehört. Das ist ein Problem und ein Defizit. Deswegen ist es richtig, Schritte zu unternehmen, um die Durchsetzbarkeit von Bürgerbegehren und Bürgerentschei den zu erleichtern und damit die demokratische Belebung zu fördern und die Bürgerschaft zu aktivieren.

Nach vier Jahren ist die Koalition nun bereit, sich etwas zu be wegen. Vieles von dem, was im Gesetzentwurf steht und be schlossen werden soll, habe ich in den vergangenen Jahren hier beantragt, und vieles wurde abgelehnt, beispielsweise die Ein führung der verpflichtenden Briefwahl. Nun wird es - natürlich unter anderer Flagge - heute hier beschlossen. Dadurch wird nicht mein Stolz verletzt; aber es zeigt, dass Sie selbst bei Fra gen des bürgerschaftlichen Engagements, der Aktivierung der Einwohnerschaft immer noch zu sehr parteipolitischen Zwän gen unterliegen. Die Antwort des Abgeordneten Scharfenberg hat ja auch gezeigt, welche Zwänge da bestehen.

(Dr. Scharfenberg [DIE LINKE]: Bitte keine Unterstel lungen!)

Dabei dienen Bürgerbegehren und Bürgerentscheide doch gera de dazu, bestimmte Entscheidungen von Gemeindevertretun gen zu korrigieren, also gerade nicht dazu, entlang von partei politischen Grenzen zu denken. Viele Jahre wurden vertan, in denen Bürgerentscheide ausgebremst wurden, und das liegt nicht daran, dass die Bürger die Entscheidungen der Gemeinde kritiklos hinnehmen. Wir haben eine beachtliche Zahl an Bür gerbegehren in Brandenburg, aber eine sehr schlechte Quote zustande gekommener Bürgerentscheide. Das zeigt, dass ein systematischer Fehler vorliegt - im Zusammenhang mit dem Quorum, aber auch im Zusammenhang mit den Schwierigkei ten, die sich bei der Einreichung eines Deckungsvorschlags er geben. Das ist auch die Kritik, die vor allem der Verein „Mehr Demokratie e. V.“ immer wieder vorgetragen hat.

Ich freue mich, dass zumindest einige Punkte hier Eingang ge funden haben. Im Januar habe ich hier den Aspekt vorgetragen, dass man mehr Zeit für ein kassatorisches Bürgerbegehren braucht, damit die Prüfung durch die Kommunalaufsicht noch vor Ablauf der Frist erfolgen kann. Ich freue mich, dass dieser Hinweis aufgenommen wurde. Das ist ein notwendiger und sinnvoller Schritt. Allerdings scheint die Koalition hier Angst vor der eigenen Courage zu bekommen. Ich habe im Januar auch einen Änderungsantrag mit der Forderung eingereicht, Bürger über B-Pläne mitbestimmen zu lassen. Ich finde, das müsste in das vorliegende Paket aufgenommen werden. Bau leitpläne sind wichtig für die gemeindliche Entwicklung - da brauchen Sie nicht zu prusten, Herr Abgeordneter Kurth -; denn die Annahme, dass Bürgermeinungen nach komplexen Verfah ren nicht mehr einzuholen seien, ist nicht zeitgemäß, ist über holt. Andere Sachverhalte, über die Bürgerentscheide stattfin den, sind auch komplex, sind auch Ergebnis eines langen

Abwägungsprozesses; trotzdem wird der Bürger am Ende nach seiner Meinung gefragt. Ich finde, bei solch einem wichtigen Element der kommunalen Selbstverwaltung ist es durchaus an gebracht, Bürger letztverbindlich über stadtbildprägende Ent scheidungen mitreden zu lassen. Ich sehe keinen sachgemäßen und vor allem keinen zeitgemäßen Grund, die Bürger in den Städten und Gemeinden nicht über Bauleitpläne mitbestimmen zu lassen.

Ebenso finde ich die Aufrechterhaltung des 25-Prozent-Quo rums bei Bürgerentscheiden nicht angemessen. Landräte und Bürgermeister werden mit einem Quorum von 15 % gewählt; bei Bürgerentscheiden sind es 25 %. Bei der Wahl zum Landrat bzw. zum Bürgermeister wird der Hauptverwaltungsbeamte für acht Jahre gewählt, beim Bürgerentscheid wird über eine einzi ge Sachfrage entschieden. Bei der einen Wahl reichen 15 %, bei der anderen sollen es 25 % sein. Ich halte das für unverhältnis mäßig. Bei klassischen Wahlen entscheidet die Mehrheit der Wähler; das sollte auch bei Bürgerentscheiden so sein. Deswe gen habe ich den Antrag auf Angleichung der Quoren einge bracht. Die Folge wäre kein Duell „Bürgerentscheid gegen Gemeindevertretung“, sondern demokratische Belebung, ein bisschen mehr Wettbewerb und vor allem eine Aktivierung des lokalen Engagements. Deswegen bedaure ich, dass dieser Punkt keinen Eingang in das Paket gefunden hat. - Danke schön.

Vielen Dank. - Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Mi nister Schröter.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abge ordneten! Werter Gast! Dem vorliegenden Gesetzentwurf liegt die Intention zugrunde, einen weiteren Schritt auf dem Weg, Bürgerbeteiligung zu verbessern, zu gehen. Meine Damen und Herren, dies ist sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung. Dabei sollen Bürgerbegehren erleichtert und Verfahrenshemm nisse abgebaut sowie die Rechte von Kindern und Jugendlichen gestärkt werden. Ziel der Änderung ist der Ausbau der Mög lichkeiten der Einwohnerinnen und Einwohner, sich in kommu nale Belange einzubringen. Ich bin davon überzeugt, dass die ses Sich-Einbringen - insbesondere bei den Themen, die jeden unmittelbar betreffen - nicht nur der Entwicklung unserer Ge meinden hilft, sondern auch der Demokratie in unserem Lande insgesamt den Rücken stärken wird. Zudem führt das zu einer stärkeren Bindung der Bürgerinnen und Bürger an die oftmals als ein wenig lebensfremd und unverständlich gewordene oder so empfundene Politik.

Laut Gesetzentwurf müssen die Initiatoren eines Bürgerbegeh rens künftig keinen Kostendeckungsvorschlag mehr unterbrei ten. Stattdessen muss die Verwaltung eine Kostenschätzung liefern. Zudem soll künftig anstelle der Gemeindevertretung die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens entscheiden. Außerdem sollen alle Bür gerinnen und Bürger per Briefwahl an Bürgerentscheiden teil nehmen können. Dies sind zweifelsohne klare Erleichterungen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will aber nicht versäumen, Sie auch im Ergebnis der Anhörung auf ein wenig Skepsis insbesondere bei den Vertretern - sie waren ausschließ lich männlich - der kommunalen Familie aufmerksam zu ma