Protokoll der Sitzung vom 27.06.2018

(Beifall CDU)

Vielen Dank. - Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Dr. van Raemdonck.

(Dr. Redmann [CDU]: Schon wieder? Er war schon!)

- Ja, ich spreche jetzt als Abgeordneter der AfD-Fraktion, falls das nicht klar ist. Und ich möchte auch in dieser Funktion dem Landesrechnungshof für seine wie immer auf den Punkt ge brachten präzisen Analysen, die präzisen Zusammenfassungen und die konstruktiven Hinweise und Vorschläge dazu, wie man es besser machen könnte, danken.

Neben den jährlich wiederkehrenden Themen Haushaltsrech nung und Haushaltslage hat uns der Rechnungshof dieses Mal acht neue Prüfergebnisse ins Stammbuch geschrieben und vier Aufarbeitungen von Prüfungen früherer Jahre nachgehalten. Nach meinem Eindruck fand insbesondere das Kapitel, man könnte in den Handwerkskammern Potsdam und Cottbus auch kleinere Brötchen backen, ein breites Echo in den Medien. Ebenso wie bei der Abhandlung zur Stiftung „Großes Waisen haus zu Potsdam“ handelt es sich hier jedoch nur um Aspekte der mittelbaren Landesverwaltung. Wir alle hier in diesem Hau se sind jedoch aufgerufen, an beiden - wie natürlich an allen weiteren - Hinweisen aufmerksam dranzubleiben.

Zusammen mit meinem Kollegen im Ausschuss für Haushalts kontrolle, Herrn Uwe Schmidt, dem ich an dieser Stelle für sei ne stets konstruktive, sachliche und kollegiale Zusammenarbeit danken möchte, habe ich mich eines Prüfungsergebnisses ganz besonders und persönlich angenommen: dem zum Wohnungs bauvermögen unseres Landes. Die wohlwollenden Hinweise und Anmerkungen des Rechnungshofs mit positivem Ausblick haben Herr Schmidt und ich zum Anlass genommen, sowohl im Infrastrukturministerium bei Frau Staatssekretärin Ines Jesse wie auch in der Investitionsbank des Landes Brandenburg einen Vor-Ort-Termin wahrzunehmen. Die Investitionsbank verwal tet nicht nur treuhänderisch unser Landeswohnungsbauvermö gen, sondern ist auch für das Land Geschäftsbesorger für die Wohnraumförderung und schließlich Bank für dieses Vermö gen.

Warum haben wir uns diese Mühe gemacht? Wir wollten mit betroffenen und involvierten Personen ins Gespräch kommen und uns einen eigenen Eindruck von den Prozessen rund um das Wohnungsbauvermögen verschaffen. Wir haben sowohl im Ministerium wie auch in der Investitionsbank sehr informative und konstruktive Gespräche führen können, nachdem deutlich wurde, dass wir nicht als Oberkontrolleure, sondern als an der Sache interessierte Abgeordnete gekommen waren.

Die Ergebnisse der Präsentationen und Diskussionen mündeten in der Beschlussvorlage zu dem Bericht, der Ihnen hier vorliegt. Im Ergebnis konnten wir die Feststellung des Rechnungshofs besser nachvollziehen und haben einen lebendigen Eindruck von der Materie gewonnen. Die personellen und zeitlichen Res sourcen aufseiten aller Beteiligten werden es uns nicht erlau ben, jedes Jahr mehr als ein oder zwei Prüfthemen des Landes rechnungshofs so unmittelbar zu hinterleuchten. Ich bin mir jedoch schon heute sicher, dass ich mir auch im nächsten Jahr ein oder zwei Prüfberichte auswählen und persönlich vor Ort die Verhältnisse in Augenschein nehmen werde. Für mich ist das auch ein Ausdruck gelebter Wertschätzung gegenüber der Arbeit in unseren Ministerien und im Landesrechnungshof.

In diesem Sinne lege ich Ihnen die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushaltskontrolle ans Herz und bitte Sie, ihr bei der Abstimmung zu folgen. - Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete Vogel.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Klopf, klopf! - Jedes Jahr widmet sich der Haushaltskontrollausschuss mit viel Zeit, Energie und Akribie dem Jahresbericht des Lan desrechnungshofes. Wenn die zu einem einzigen Tagesord nungspunkt zusammengezogenen Schlussfolgerungen und Empfehlungen des Haushaltskontrollausschuss hier im Plenum aufgerufen werden, liegt bereits eine Menge Arbeit hinter uns: die Befassung der Berichterstatterinnen und Berichterstatter mit den einzelnen Prüfergebnissen des Landesrechnungshofs, die Beratungen mit den Vertretern der Ministerien, die Anhö rung der Ressortchefs im Haushaltskontrollausschuss und schließlich die Vorlage der Beschlussempfehlungen und des Berichts an das Plenum.

Die Zustimmung zu diesem Bericht setzt dann nur einen vor läufigen Schlusspunkt hinter die parlamentarischen Beratun gen. Die Prüfung der in der Beschlussvorlage erteilten Arbeits aufträge wird den Haushaltskontrollausschuss allerdings noch über Monate, vielleicht auch Jahre beschäftigen.

Eine Premiere bei diesem Jahresbericht bestand darin, dass der Landesrechnungshof die Kammern als Bereich der mittelbaren Landesverwaltung nicht nur einer Prüfung unterzogen hat - das macht er regelmäßig -, sondern seine Prüfergebnisse auch in den Jahresbericht aufgenommen hat. Das hat er im Falle von Kammern noch nie gemacht; es handelt sich dabei um die Handwerkskammern.

Während sich aktuell die Industrie- und Handelskammern noch mit Händen und Füßen gegen eine Prüfung durch den Landes rechnungshof wehren und die Koalition noch nicht weiß, wie sie mit diesem Widerstand umgehen soll, sind die Handwerks kammern da schon weiter. Sie haben erkannt, dass es ihnen als mittelbarer Landesverwaltung - ja, das sind die Kammern: mit telbare Landesverwaltung - gut zu Gesicht steht, in ihrem Fi nanzgebaren dem Landesrechnungshof und schließlich auch dem Haushaltskontrollausschuss Rede und Antwort zu stehen und damit auch ihren Mitgliedern erweiterte Rechenschaft zu legen.

Die vorliegende Prüfung des Landesrechnungshofes - das ist vielleicht ein bisschen untergegangen - hat ergeben, dass die Handwerkskammern finanziell solide aufgestellt sind. Natür lich gibt es aber auch Mängel, und die sind auch benannt wor den. Das betrifft unter anderem die Führungsebene; ich erinne re nur mal an die Bezüge der Hauptgeschäftsführer und Geschäftsführer oder den allgemeinen Klassiker: die Bereitstel lung von Dienst-Kfz.

Das alles sollte ausgewertet werden in den Organen, in den Selbstverwaltungsgremien der Handwerkskammern. Dort sol len die Schlussfolgerungen gezogen werden. Das ist weitestge hend schon geschehen. Ein solches Vorgehen - externe Prüfung auf der einen Seite und Diskussion der Ergebnisse in den Kam merorganen auf der anderen Seite - halte ich für außerordent lich hilfreich, um die Legitimation dieser berufsständischen Einrichtungen zu befördern. So können nebenbei auch die Selbstverwaltungsorgane der Kammern gestärkt werden.

Ich kann den Industrie- und Handelskammern die Offenlegung ihrer Bücher und das Rede-und-Antwort-Stehen gegenüber dem Landesrechnungshof nur zur Nachahmung empfehlen. Ein trot ziges Festhalten an einer überholten Rechtsauffassung, nach der die IHKs vom Landesrechnungshof nicht geprüft werden dürfen, ist nicht zeitgemäß und überdies unwürdig.

Die Tatsache, dass die Pflichtmitglieder mit ihren Beiträgen da für bluten, dass teure Gerichtsverfahren und Rechtsanwälte zum Schutze ihrer Führungskräfte ein Mehr an Transparenz so lange wie möglich hinauszögern, sollte den Gesetzgeber end lich dazu veranlassen, das Prüfungsrecht des Landesrechnungs hofs im IHK-Gesetz klarzustellen.

(Beifall B90/GRÜNE)

Der Landesrechnungshof prüft aber nicht nur - Frau Geywitz hat es dargelegt -, sondern er hat auch eine Beratungsfunktion gegenüber Landesregierung und Landtag. Vorbildlich kommt das im heute zur Überweisung an die Ausschüsse vorgesehenen

Beratungsbericht über die mögliche Ausgestaltung der Schul denbremse im Land Brandenburg zum Ausdruck.

Auch wenn die Haushaltslage des Landes derzeit sehr gut ist und ab 2020 die Bundesländer vom Bund noch einmal 10 Mil liarden Euro mehr pro Jahr bekommen sollen - der Versuchung, neue Schulden aufzunehmen, werden auch künftige Landesre gierungen kaum widerstehen können, wenn es finanziell wieder enger wird. Hierfür muss es Regeln geben.

Im Gegensatz zur landläufigen Meinung ist die Schuldenbrem se im Grundgesetz kein grundsätzliches Neuverschuldungsver bot. Sie wird aber ab 2020 zu einem faktischen Neuverschul dungsverbot, wenn die Länder bis dahin keine landesgesetzlichen Regelungen verabschieden, die die zulässige Neuverschuldung definieren.

Der Landesrechnungshof hat dieses Thema mit dem vorliegen den Bericht proaktiv aufgegriffen und dem Landtag in Form eines Beratungsberichtes die Spielräume aufgezeigt. Ich möch te mich dafür ausdrücklich bedanken.

(Beifall B90/GRÜNE)

Ich bin mir sicher: Wir werden gemeinsam mit großer Mehrheit hier im Landtag eine Verfassungsänderung verabschieden.

Damit komme ich zum Schluss: Wie jedes Jahr bedanke ich mich wie meine Vorrednerinnen und Vorredner besonders beim Landesrechnungshofpräsidenten, aber auch bei allen Beteilig ten im und um den Haushaltskontrollausschuss für die großarti ge Arbeit.

Sehr geehrter Herr Weiser, liebe Mitarbeiterinnen und Mitar beiter des Landesrechnungshofs, auch wenn Ihre Vorschläge nicht immer sofort auf fruchtbaren Boden fallen - bleiben Sie dran! Bei einigen Samen dauert es etwas länger, bis sie keimen; am Ende aber setzen auch sie sich durch. Alles Gute für Ihre weitere Arbeit!

(Beifall B90/GRÜNE)

Vielen Dank. - Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Mi nister Görke.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte mich im Namen meiner Staatssekre tärin und meiner Kolleginnen und Kollegen des Kabinetts bei den Abgeordneten des AHK und natürlich beim Landesrech nungshof für die Zusammenarbeit bei der Erarbeitung der Be schlussempfehlung bedanken. Intensive Diskussionen ergaben sich erwartungsgemäß bei den Beschlussvorschlägen 5 bis 10; das sind Gliederungspunkte zur Haushaltslage. Deshalb werde ich mich in meinem Beitrag eher auf diesen Sachverhalt kon zentrieren.

Hierzu hat der Ausschuss in seinem Bericht positiv vermerkt, dass der Haushaltsüberschuss aus dem Jahr 2016 mit insgesamt 359 Millionen Euro je zur Hälfte zur Schuldentilgung sowie zur

Rücklagenbildung eingesetzt worden ist, was zu einem Jahres abschluss mit einer Rücklage in Höhe von 1,3 Milliarden Euro geführt hat. Es freut mich auch, dass der Ausschuss festgestellt hat, dass die Verschuldung zum 31. Dezember 2016 mit 7 230 Euro pro Einwohner im Vergleich zum Vorjahr um 278 Euro pro Einwohner gesunken ist.

Die solide Arbeit meines Hauses findet ihre Bestätigung auch in der Feststellung des Ausschusses, dass das strukturelle Defizit - Herr Vogel hatte in den letzten Haushaltsberatungen mehrfach auf diese Entwicklung hingewiesen - von 247 Millionen Euro im Jahre 2015 auf 97 Millionen Euro im Jahr 2016 weiter ge sunken ist.

(Beifall B90/GRÜNE)

Ich freue mich, dass die Anstrengungen des Finanzministeri ums vom Ausschuss positiv bewertet worden sind.

Wir verfolgen weiterhin einen klaren Konsolidierungskurs und sind bemüht, Risiken zu minimieren und gleichzeitig transpa rent darzustellen. Die im letzten Jahr erfolgte Triple-A-Bewer tung des Landes durch die Rating-Agentur Moody‘s bestätigt diese Einschätzung.

(Beifall B90/GRÜNE)

In diesem Zusammenhang möchte ich positiv hervorheben, dass wir im Zusammenhang mit dem Thema „Derivate“ trotz eines teilweise schwierigen Diskussionsprozesses in den letzten Jahren eine Versachlichung auch im Austausch untereinander gefunden haben. Mein Haus hat sich darum verdient gemacht. Wir haben stetig daran gearbeitet, das Volumen der Derivate verträge zu reduzieren. Sie sind im Ergebnis weiter rückläufig. Das konnte ich bei der letzten Haushaltsausschusssitzung schon für das Jahr 2017 darstellen.

Der Ausschuss hat angeregt - das spielte auch in den Ausfüh rungen einiger meiner Vorrednerinnen und Vorredner eine Rol le -, dass eine landesrechtliche Regelung zur Umsetzung der Schuldenbremse getroffen werden muss. Nur so können verfas sungsrechtlich zulässige Spielräume zu einem Haushaltsaus gleich mithilfe von Krediten genutzt werden, wenn außerge wöhnliche Notsituationen bzw. konjunkturell negative Entwicklungen dies erfordern. Wir sind da alle einer Meinung.

Wie in der letzten Sitzung des Haushaltsausschusses angekün digt, hat diese Koalition einen klaren Fahrplan - Frau Geywitz hat es für die sozialdemokratische Fraktion dargestellt -, der gewährleistet, dass die Bestimmungen des Artikel 109 Grund gesetz mit einer Norm in der Landesverfassung verankert und mit einer landesrechtlichen Regelung untersetzt werden. Wir werden Ihnen im Herbst dieses Jahres einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten, um ihn dann in der Breite des Parla ments und der demokratischen Fraktionen zu diskutieren.

In dem Zusammenhang der Hinweis, Herr Vogel: Wir stehen nicht unter einem zeitlichen Druck, selbst wenn wir es im nächsten Jahr nicht hinbekommen - wovon ich nicht ausgehe -, denn auch nach dem 1. Januar 2020 können wir eine landes rechtliche Regelung treffen. Es gibt dabei keine Zeitfenster, die schließen. Wenn allerdings Anfang des Jahres 2020 etwas pas siert, hätten wir sicherlich ein Problem.

Meine Damen und Herren! Ich bin davon überzeugt, dass zwi schen dem Haushaltskontrollausschuss und dem Finanzminis terium Einigkeit besteht, dass wir weiterhin eine solide und verlässliche finanzielle Ausstattung des Landes benötigen, um auch künftig unsere Aufgaben wahrzunehmen. Das betrifft vor allem die zukunftsweisenden Bereiche Bildung, Hochschulen, Digitalisierung und Investitionen in die Infrastruktur. Hier wer den wir - das werden Sie in der nächsten Woche mit dem Be schluss der Landesregierung zum Landeshaushalt 2019/2020 sehen - die gute wirtschaftliche und finanzielle Situation nut zen, um uns nachhaltig für die Zukunft aufzustellen. Wir wer den in dem Zusammenhang auch über eine bessere Finanzierung der kommunalen Familie, die die Angebote an die Bürgerinnen und Bürger absichern muss, reden. Dazu werden wir den Vor schlag unterbreiten, die Verbundquote in verschiedenen Stufen auf 22,43 % zu erhöhen.

Trotz aller Konsolidierungserfolge gibt es noch Hausaufgaben und Herausforderungen. So muss weiterhin kritisch beleuchtet werden, wie sich die steigenden Personalausgaben entwickeln. Die Personalausgabenquote ist zu beobachten. Weiterhin bleibt der Anstieg der Versorgungsbezüge eine Herausforderung, die aufmerksam im Fokus zu behalten ist. Selbstverständlich ent hält der Jahresbericht 2017 schon Anregungen und Verbesse rungen für die Arbeit der Verwaltung, die im Detail umzusetzen sind. Wie in den vergangenen Jahren haben wir uns bemüht, die Verbesserungsvorschläge und Anregungen des Landesrech nungshofes, soweit es möglich ist, schon im laufenden Vollzug des Haushalts 2018 aufzunehmen.

In diesem Sinne würde ich mich freuen, wenn Sie der Be schlussempfehlung des Ausschusses für Haushaltskontrolle zu stimmten und der Landesregierung damit Entlastung für das Rechnungsjahr 2015 erteilten. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Vielen Dank. - Ich beende die Aussprache. Damit ist der Be richt der Präsidentin des Landtages, Drucksache 6/8586, zur Kenntnis genommen. Wir kommen zu den Abstimmungen. Zu erst lasse ich über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle auf Drucksache 6/8942, Rechnung der Präsidentin des Landtages Brandenburg für das Rechnungsjahr 2015, abstimmen. Wer seine Zustimmung er teilt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstim men? - Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung einstimmig angenommen.

Ich rufe die Beschlussempfehlung und den Bericht des Aus schusses für Haushaltskontrolle, Drucksache 6/8943, Rech nung des Präsidenten des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg für das Rechnungsjahr 2015, auf. Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? - Stimmt jemand dagegen? - Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist auch dieser Beschlussempfehlung einstimmig gefolgt worden.

Ich rufe - drittens - die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle, Drucksache 6/8944, Rechnung des Landesrechnungshofes Brandenburg für das Rechnungsjahr 2015, auf. Ich darf Sie fragen: Wer möchte die ser Beschlussempfehlung zustimmen? - Gibt es Gegenstim

men? - Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Beschlussempfehlung ebenfalls einstimmig gefolgt worden.