Die Sicherstellung der Krankenhausversorgung ist verfas sungsrechtlich Ländersache, und so soll es auch bleiben. Frau Lehmann, Sie haben ja auch genau das erkannt und auch in Ih rer Rede genannt.
Nun kann es bei der Sicherstellung der flächendeckenden Ver sorgung mit Krankenhäusern aber natürlich nicht um eine Si cherstellung um jeden Preis gehen, ich meine um den Preis schlechter Qualität.
Mit dem Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhaus versorgung vom 10.12.2015 wollte man vor allem der Über versorgung mit Krankenhäusern in einigen westdeutschen Bundesländern begegnen. Natürlich kann nicht die Devise sein: Wir brauchen jedes Krankenhaus, Hauptsache nah am Pa tienten, völlig egal, wie schlecht dort die Versorgung auch im mer sein mag. - Das natürlich nicht. Ich denke aber, mit dem Gesetzentwurf, über den wir heute zu befinden haben, besteht diese Gefahr nicht. Qualitätsaspekte spielen weiterhin sehr wohl eine Rolle.
Wir haben nun in Brandenburg die Möglichkeit, die Qualitäts kriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses jeweils zu hin terfragen, bevor wir unsere eigenen Entscheidungen über die Krankenhäuser in Brandenburg treffen. Nur darum geht es, und nicht darum, den Patienten gegenüber schlechte Qualität zu lie fern und für die Zukunft auch noch festzuschreiben.
Auch die angestrebte Zusammenarbeit mit Berlin bei der Kran kenhausplanung sehen wir sehr positiv. Brandenburg umgibt Berlin, die Menschen wohnen in Brandenburg und arbeiten in Berlin oder auch umgekehrt. Warum soll es nicht bei der medi zinischen Versorgung eine enge Zusammenarbeit geben?
Wir können es aber auch nicht als unveränderbares Naturgesetz betrachten, dass die Überlebungschancen bei schweren Herzin farkten in Brandenburg immer noch sehr viel schlechter sind als in Berlin. Fragen der Qualität müssen auch in Brandenburg weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Wichtig ist dabei vor al lem, dass die Landesregierung für eine ausreichende Finanzie rung unserer Brandenburger Krankenhäuser sorgt. Es besteht immer noch ein Investitionsstau in der Größenordnung von fast 100 Millionen Euro.
Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache fort. Zu uns spricht Frau Nonnemacher für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ NEN.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Land kann mit der Planung der Krankenhäuser wesentlich Einfluss darauf nehmen, mit welchen medizinischen Angeboten die Menschen an welchen Standorten versorgt werden. Doch nicht nur auf das „Was“ und das „Wo“ kann das Land hier Einfluss nehmen. Vor einigen Jahren hat der Bundesgesetzgeber mit dem Krankenhausstrukturgesetz einen neuen Maßstab für die Planung von stationärer Gesundheitsversorgung eingeführt, und zwar die Qualität. Wir Bündnisgrünen haben begrüßt, dass damit neben der Frage der Versorgungssicherheit, also dem „Was“ und dem „Wo“, die Frage des „Wie“ gestellt wird. Si cher spielen bei allen Beteiligten ohnehin Indikatoren zur Güte von Strukturen, Prozessen und Ergebnissen schon immer eine wichtige Rolle. Für uns - das haben wir bisher immer deutlich gemacht - ist die Behandlungssicherheit der Patientinnen und Patienten jedoch ein zentrales Anliegen.
Nun sind die vorgeschlagenen Qualitätsindikatoren des G-BA - des Gemeinsamen Bundesausschusses - aber kein in Stein ge meißeltes Dogma und stehen zum Teil auch in der fachlichen Kritik. Zudem muss die Anwendung von Qualitätsindikatoren in einem dünn besiedelten Flächenland unter Versorgungsge sichtspunkten besonders sorgfältig abgewogen werden. Das Bundesgesetz gibt den Ländern die Möglichkeit, die vorge schlagenen Qualitätsindikatoren auszuschließen, damit diese nicht automatisch Bestandteil des Krankenhausplans werden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bereitet sich die Landes regierung darauf vor, von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch machen zu können. Es ist daher ein Gesetzentwurf von großer Relevanz. Der Ausschuss und das Gesundheitsministerium sind mit dieser Relevanz angemessen umgegangen. Die Anhö rung zum Gesetzentwurf war sehr instruktiv, in Teilen aber auch durchaus emotional. Was vor allem deutlich wurde, sind die unterschiedlichen Perspektiven darauf, was eine gute stati onäre Versorgung ausmacht. Die Erfassung der Qualität medi
zinischer Leistungen ist komplex. Der Diskurs darüber, was das für die Krankenhausplanung hier im Land bedeutet, war es glücklicherweise auch.
Wir sind mit der im Ausschuss gefassten Beschlussempfehlung sehr zufrieden. Unser Änderungsantrag, der darauf abzielte, den Landesgesetzgeber stärker in die Entscheidungen der Kran kenhausplanung einzubeziehen, wurde angenommen. Zukünf tig muss der Gesundheitsausschuss des Landtages vor der An nahme oder der Ablehnung eines bundesseitig vorgegebenen Qualitätsindikators gehört werden.
Und nicht nur das: Die Aufnahme oder Ablehnung eines bun desseitig vorgegebenen Qualitätsindikators muss dem Gesund heitsausschuss auch fachlich begründet werden. Unsere Hoff nung ist, dass das Land mit den so hinzugewonnen Perspekti ven, mit diesem für jeden Patienten und jede Patientin hoch gradig relevanten Aspekt der Behandlungsqualität abwägend und in großer Verantwortung umgehen wird.
Ich freue mich darüber - es ist praktisch bei allen Rednern zum Ausdruck gekommen -, dass in Bezug auf dieses Abwägen, in wieweit die Qualität zu berücksichtigen ist oder wir wegen der Versorgungssicherheit Abstriche machen müssen, bei allen an gekommen ist, dass es nicht ein Entweder-oder sein kann, son dern wir wollen beides haben.
Wir sind zudem ausgesprochen froh, dass die Anhörung die Frage der Informationsweitergabe beim Verdacht auf Kindes wohlgefährdung näher beleuchtet hat. Die bisherige Regelung dazu im Landesgesetz war zwar durch eine bundesrechtliche Regelung faktisch obsolet geworden, der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen mit der Wiederaufnahme der Regelung in dieses Gesetz ist jedoch ein unmissverständliches Bekenntnis zum Schutz von Kindern. Bei Missbrauchsverdacht sind klar zugeordnete Zuständigkeiten ebenso unabdingbar wie transpa rente Kommunikations-, Kooperations- und Meldestrukturen.
Wir stimmen der Beschlussempfehlung des Ausschusses zum Gesetzentwurf zu und denken, dass er gut geworden ist.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Her ren! Liebe Gäste! Ich freue mich, dass der Gesetzentwurf nicht nur von den Fraktionen hier im Landtag so gut aufgenommen wird. Auch die Beteiligten der Krankenhausplanung haben in der Anhörung im Ausschuss einhellig bestätigt, dass die haupt sächliche Intention des Gesetzes, nämlich der Erhalt der Pla nungshoheit des Landes, mit dem Gesetz sehr gut umgesetzt wird. Ich betone es gerne noch einmal: Unser gemeinsames Ziel ist es, eine bedarfsgerechte, flächendeckende, gut erreich
Kernstück des Gesetzentwurfs ist die Regelung, die bestimmt, wie wir im Land Brandenburg mit den vom gemeinsamen Bun desausschuss - dem G-BA - vorgegebenen planungsrelevanten Qualitätsindikatoren in der Krankenhausplanung umgehen wer den.
Die Krankenhausplanung ist aus gutem Grund Ländersache. Durch die Krankenhausplanung wird darüber entschieden, in welchen Krankenhäusern welche Versorgungsangebote mit welchem Spezialisierungsgrad und vor allem in welchem Um fang vorgehalten werden sollen. Für eine gute Krankenhaus planung und damit für die Qualität der stationären Versorgung ist es auch wichtig, die Angebote der stationären Versorgung nicht isoliert zu betrachten, sondern ganz konkret die regionale Versorgung und die Versorgungsstrukturen insgesamt in den Blick zu nehmen. Deswegen müssen wir, bevor die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses in der Krankenhauspla nung des Landes angewendet werden, sorgfältig prüfen, wel che Auswirkungen die Vorgaben bei der Umsetzung in den re gionalen Versorgungsstrukturen bei uns im Land haben. Des halb hat der Landtag die Landesregierung aufgefordert, einen Vorschlag dazu zu erarbeiten. Mit dem Gesetzentwurf ist die Landesregierung dieser Aufforderung nachgekommen.
Darin, dass die qualitativen Vorgaben eine landesspezifische Umsetzung erfordern und deshalb die zentralen Vorgaben des G-BAs keinesfalls ungeprüft oder automatisch in der Kranken hausplanung Anwendung finden sollen, sind sich die Länder Brandenburg und Berlin einig. Letzte Woche konnte ich der Landesregierung das Grundlagenpapier für die Gemeinsame Krankenhausplanung Berlin-Brandenburg 2020 vorstellen. Dass es erforderlich ist, die Qualitätsvorgaben landesspezifisch um zusetzen, ist als wesentlicher gemeinsamer Grundsatz im Grund lagenpapier verankert. Ich bin sehr froh, dass meine Berliner Kollegin dieser Ansicht folgt.
Ich möchte noch einmal betonen, dass mit dem vorliegenden Gesetz kein Weniger, sondern ein Mehr an Qualität verbunden ist. Qualität ist ein sehr wichtiges Kriterium in der Kranken hausplanung. Der Gesetzentwurf regelt deswegen ausdrück lich, dass auch die Qualitätsanforderungen Gegenstand des Krankenhausplanes sein können. Schon jetzt sind derartige An forderungen im Krankenhausplan enthalten, beispielsweise bei der geriatrischen Versorgung und der neurologischen Frühreha bilitation. Wir wollen in den neuen Krankenhausplan, der der zeit erstellt wird, nach entsprechender Erörterung mit allen Be teiligten weitere Qualitätsanforderungen mit Augenmaß auf nehmen und entscheiden, welche Anforderungen zur Qualitäts sicherung insgesamt notwendig sind.
Das Gesetz enthält über die hier debattierten Kernregelungen hinaus weitere Anpassungen. Wir nutzen beispielsweise die Ge legenheit, das Landespflegegesetz zu ändern, um Modellvorha ben zur kommunalen Beratung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen nach dem SGB XI landesrechtlich zu ermöglichen. Ob solche Modellvorhaben tatsächlich genutzt werden, ist den Kommunen überlassen. Aber mit dieser Rege lung erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte zumindest den notwendigen Spielraum, um zu entscheiden, ob sie die
bundesrechtliche Möglichkeit in Anspruch nehmen möchten oder nicht. Das ist ein wichtiges Signal, dass wir die Rolle der Kommunen in der Pflege stärken, und ergänzt andere Wege, auf denen sich die Kommunen für eine stärkere Zusammenar beit und Koordinierung in der Pflege einsetzen. Es funktioniert in einigen Kommunen ganz gut und soll das Beratungsangebot verbessern.
Die Änderungen am Gesetzentwurf der Landesregierung, die der Ausschuss empfiehlt, sind sinnvolle Ergänzungen, und ich bin davon überzeugt, dass wir mit diesem Gesetz eine gute Grundlage für die weitere Krankenhausplanung schaffen. - Vie len Dank.
Wir stimmen über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zum Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes und des Landespflegege setzes auf Drucksache 6/11037 ab. Wer der Beschlussempfeh lung folgt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstim men? - Enthaltungen? - Damit wurden die Beschlussempfeh lung und der Bericht einstimmig angenommen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Des Weiteren liegen auf Drucksache 6/11148 ein Änderungs antrag der CDU-Fraktion und auf Drucksache 6/11163 ein Än derungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE vor.
Ich eröffne die Aussprache. Für die SPD-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE spricht der Abgeordnete Büchel.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Durch die Entdeckung von besonderem Quellwasser wurde der Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg zu einer vierwöchigen Kur angeregt. Diese trat er im Jahr 1684 im damaligen Freien
walde - dem heutigen Bad Freienwalde - an. Es war der Beginn der kurörtlichen Entwicklung sowohl von Bad Freienwalde - dem ältesten Kurort des Landes - als auch des gesamten Lan des Brandenburg. Denn weitere Orte folgten in den letzten 335 Jahren, viele brandenburgische Orte entwickelten sich zu Kur- und Erholungsorten und dürfen sich seitdem so bezeich nen: Buckow, Templin, Bad Liebenwerda, Bad Wilsnack, Burg, Bad Belzig, um einige Orte zu nennen, die ein staatliches Prädikat als Kur- bzw. Erholungsort haben. Es sind Orte mit Möglichkeiten von Moor-, Sole- oder Kneipp-Anwendungen. Es sind Orte mit Historie.
Unsere Kurorte in Brandenburg sind Perlen, werte Kolleginnen und Kollegen. Denn jeder hat seine ganz individuelle Entste hungsgeschichte, jeder für sich hat einen Reiz und eine Quali tät. Zusammen sind unsere Kurorte, sozusagen unsere branden burgische Perlenkette, von großem Wert für Brandenburg, für die Bürgerinnen und Bürger, aber eben auch für unsere Gäste.
Die Brandenburger Kurorte sind einerseits Orte zum Kuren, zum Erholen, zum Gesundwerden oder auch Gesundbleiben, aber andererseits auch wichtiger Wirtschaftsfaktor. Durch Reha-Einrichtungen, Hotels, Pensionen oder andere Einrich tungen sind sie auch wichtige Arbeitgeber und Partner für regi onale Wirtschaft. Unsere Kurorte sind auch ein wichtiger An ker für den Tourismus, für den wachsenden Gesundheitstouris mus in Brandenburg. Es ist wichtig und gut, dass unsere Kuror te in ihren Entwicklungen aktiv von der Landesebene begleitet werden.
Genauso ist es richtig, dass das Brandenburgische Kurortege setz von 1994 nun novelliert wird. Es ist eine wichtige gesetzli che Grundlage für die Kurorte in Brandenburg. Vor allem gibt die Novelle einen wichtigen Rahmen, auch einen gewissen Qualitätsrahmen, vor, der notwendig ist, damit die entspre chende Qualität in und mit unseren Kurorten vorgehalten wer den kann. Aber wir dürfen unseren Kurorten in Fragen von Qualitätsbestimmungen und Begriffsdefinitionen nicht ein en geres Korsett anlegen, als es der Deutsche Kur- und Bäderver band in seinen Empfehlungen anregt.
Ja, zu Kurorten gehört es auch, dass eine gewisse Anzahl von Betten für Gäste und Touristen vorgehalten wird. Ich bin sehr froh, dass nach der Anhörung im Ausschuss eine Formulierung hinsichtlich Qualität, Qualitätsbestimmung und des Begriffs der Klassifizierung geprüft wurde und mit dem Änderungsan trag der Koalitionsfraktionen im Ausschuss auch einstimmig Zustimmung gefunden hat, die nicht gegen die Kurorte agiert, sondern mit ihnen, und vor allen Dingen einer Anregung des Brandenburgischen Gesundheits- und Kurorteverbandes ge recht wird. Gemeinsam haben wir auch die Entwicklung von Betten in Hotels, in Pensionen etc. im Rahmen der vorhande nen Qualitäts- und Klassifizierungsmöglichkeiten erörtert, die die Betriebe bereits haben und bei denen es nicht nur darum geht, ob das einzelne Bett klassifiziert ist.
Neben der Verabschiedung des Brandenburgischen Kurortege setzes ist es vor allem wichtig, werte Kolleginnen und Kolle gen, dass wir ganz selbstbewusst über unsere Kurorte reden und für sie werben. Wir sind in Deutschland auch im Wettbe werb, und ich finde, die besten und schönsten Kurorte gibt es nun einmal in Brandenburg.