Mit dieser Entlastung bleiben dem Stiftungsrat mehr Ressour cen, um die wesentliche Verantwortung für die strategische Be ratung und die Entscheidung über Strukturentwicklungsfragen der Universität noch besser wahrzunehmen. Hier wünsche ich der Viadrina, dass sie noch intensiver Fahrt aufnimmt, und der neuen Hochschulleitung, dass sie die Viadrina in diesem Sinne positiv weiterentwickelt. Dieses Verfahren werden wir natür lich in einem dynamischen Prozess begleiten.
Der Gesetzentwurf sieht in den verschiedensten Bereichen ge rade den Verzicht auf Anzeige- und Genehmigungserfordernis se im Rahmen der Rechtsaufsicht vor - also genau das Gegen teil von dem, was Sie vorhin angedeutet haben, Herr Koch.
Alles in allem darf der Gesetzentwurf durchaus für sich in An spruch nehmen, der Stiftung EUV und der Hochschule mehr Freiheiten zu geben, als sie vorher hatten. In keinem Fall ist das ein Verlust an Autonomie, es ist ein Mehr an Autonomie.
Ich habe auch nicht das Gefühl, dass im Gesetzgebungsverfah ren hier in nennenswertem Umfang Fragen offengeblieben wä ren. Es geht um die beiden Punkte, die Frau Liedtke und Frau Vandre schon angesprochen haben: Die Zuständigkeit des Hauptpersonalrats für das Personal der Stiftung ist nicht mög lich, weil wir auch in anderen Bereichen Stiftungen haben, wo das Personal zur Stiftung und gerade nicht zum Landesperso nal gehört. Der Sitz des Ministeriums und die Möglichkeit, hier einzugreifen, hat ganz stark mit der Verantwortung dieses Ho hen Hauses zu tun. Denn die Viadrina ist eine öffentliche Hochschule, auch wenn sie die Form einer Stiftungsuniversität hat. Natürlich müssen wir in dem Sinne auch kontrollierend eingreifen können, denn das Geld, das Sie als Gesetzgeber uns zur Verfügung stellen, müssen wir natürlich verantwortlich verwalten. Das nehmen wir in diesem Fall auch verantwor tungsvoll war.
Stiftung und Hochschulleitung haben zu dem für diese Evaluati on relevanten Bereich Anregungen formuliert, die wir mit Inter esse aufgenommen und gegenüber dem Ausschuss kommentiert haben. Von einer grundsätzlichen Ablehnung kann keine Rede sein, im Gegenteil, es ist ein konstruktiver Zwischenschritt. Wir werden die Viadrina weiterhin sehr positiv begleiten und freuen uns über eine gute Entwicklung. Ich bitte Sie deshalb um Zu stimmung zur Beschlussempfehlung und bedanke mich.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der „Stiftung Europa-Universität Viadrina Frank furt (Oder)“ auf Drucksache 6/11041. Wer stimmt der Be schlussempfehlung und dem Bericht zu? - Stimmt jemand da gegen? - Gibt es Enthaltungen? - Bei einer Reihe von Enthal tungen ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenom men und das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.
Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Über weisung des Gesetzentwurfs „Gesetz zu dem Dritten Glücks spieländerungsstaatsvertrag“, Drucksache 6/10922, an den Hauptausschuss. Wer stimmt dem zu? - Stimmt jemand dage gen? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? - Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die Überweisung einstimmig be schlossen.
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD der Fraktion DIE LINKE des Abgeordneten Péter Vida (fraktionslos)
Bericht der Landesregierung zum Beschluss des Land tages Brandenburg „Grundlagen für eine Weiterent wicklung der Straßenausbaubeiträge schaffen!“ vom 30. Mai 2018 (Drucksache 6/8796-B)
Volksinitiative nach Artikel 76 der Verfassung des Landes Brandenburg - „Volksinitiative Straßenaus baubeiträge abschaffen!“
Des Weiteren liegt ein Entschließungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 6/10190 vor. Der Entschließungsantrag auf Drucksache 6/10175 wurde vom Antragsteller zurückgezogen.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Gäste! Die Fülle der Drucksachen - Gesetzentwurf, An träge und Entschließungsanträge -, die gerade verlesen wurden, zeigt, wie intensiv wir in den letzten Monaten über die Ab schaffung bzw. die Modifizierung der Straßenbaubeiträge mit einander gerungen haben.
Ich erinnere mich an die Debatte, die wir vor ziemlich genau einem Jahr hier geführt haben - da haben wir ebenfalls über die Straßenbaubeiträge gesprochen -: Damals habe ich gegenüber den Medien sinngemäß gesagt, dass sich die bisherige Rege lung grundsätzlich bewährt habe. Danach gab es von manchen Seiten Lob und von manchen Seiten auch Kritik.
In den letzten Jahren ist im Bereich Straßenbau so einiges passiert. Viele unserer Städte und Gemeinden sind mit den Straßenbaubeiträgen, also mit den Beiträgen der Anliegerin nen und Anlieger, verschönert worden. Insofern kann man si cherlich davon sprechen, dass sich diese Beiträge bewährt haben.
In den letzten Jahren habe ich im Rahmen der Diskussion in meiner Partei immer wieder von Abgeordneten gehört - es gab nicht wenige, und inzwischen hat sich der Innenminister ähn lich geäußert -, die eher eine Modifizierung denn eine Abschaf fung der Straßenbaubeiträge bevorzugt hätten. Ich will gar nicht verhehlen, dass heute auch in meiner Brust zwei Herzen schlagen; denn wir alle wissen nicht genau, wie die Operation „Abschaffung der Straßenbaubeiträge“ am Ende ausgehen wird.
Es handelt sich um eine große Operation. Das gilt zum einen für die Kommunen, die künftig anders verhandeln und ihren Straßenbau anders finanzieren müssen als bislang. Sie müssen sich umstellen. Das gilt zum anderen auch für die Ministerien, die das Geld, das nun dem Landeshaushalt entnommen wird, administrieren müssen. Insbesondere das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung ist davon betroffen.
Lassen Sie mich, bevor ich tiefer in die Materie einsteige, zu nächst einen Dank aussprechen für die gute Zuarbeit des In nenministeriums und des Infrastrukturministeriums zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen von Linke und SPD, dem sich nun auch der Abgeordnete Vida angeschlossen hat.
Wo wir gerade bei Herrn Vida sind: Herr Vida, ich möchte es nicht versäumen, Ihnen zu gratulieren. Die Volksinitiative mit über 100 000 Unterschriften in sehr kurzer Zeit war ein Erfolg. Sie belegt eindeutig, dass viele Menschen in Brandenburg die Abschaffung der Straßenbaubeiträge wollen. Auch die Umfra gen, die im Umfeld dieser Volksinitiative durchgeführt wur den, deuten darauf hin, dass es tatsächlich eine parteiübergrei fende Ablehnung dieser Beiträge gibt. Ganz egal, welcher Par tei die Menschen ihre Stimme gegeben haben, sie haben sich in den Regionen zu 80 %, 90 % für die Abschaffung ausgespro chen.
Nicht zuletzt haben auch die Regierungen in MecklenburgVorpommern und Thüringen die Abschaffung der Straßenbau beiträge auf den Weg gebracht bzw. sind dabei, wie in SachsenAnhalt, wo die Abschaffung der Beiträge bevorsteht. Wir kön nen also durchaus von einem bundesweiten Trend sprechen.
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf nehmen die Fraktionen von SPD und DIE LINKE die Ziele der Volksinitiative auf und setzen sie um. Dabei schaffen wir die Beiträge nicht erst für die Zukunft ab, sondern rückwirkend zum 01.01.2019. Der Be zugspunkt ist dabei die Abnahme der Baumaßnahme; das heißt, alle Baumaßnahmen, die noch bis zum 31.12.2018 abgenom men worden sind, bleiben beitragspflichtig. Alle Baumaßnah men jedoch, die nach dem 01.01.2019 fertiggestellt werden, sind bereits beitragsfrei. Damit profitieren bereits diejenigen von der Neuregelung, bei denen in diesem Jahr Straßenbau maßnahmen durchgeführt werden.
Sicherlich - diejenigen, die in den vergangenen Jahren Straßen baubeiträge gezahlt haben, werden das als eine neue Ungerech tigkeit empfinden. Wir haben immer vor dieser entstehenden neuen Ungerechtigkeit gewarnt. Sie muss jedoch bei der Ab schaffung der Straßenbaubeiträge in Kauf genommen werden. Ganz egal, wie man den Stichtag setzt - ob man für den 01.01.2018 plädiert, für den 01.01.2019 oder für den 01.01.2017 -, es gibt immer Menschen, die kurz vorher ihre Beiträge gezahlt haben und insofern ein Gefühl der Ungerech tigkeit empfinden werden. Dieses Dilemma bleibt bestehen, völlig unabhängig davon, wie wir den Stichtag setzen.
Für die Zukunft hoffe ich auf Vorteile für die Eigenheimbesit zenden, aber auch für die Kommunen. Für die Hausbesitzer - in Brandenburg sind das häufig Menschen mit kleineren Porte monnaies - bedeutet die Abschaffung eine deutliche Entlas tung, die sich schnell im Bereich von 5 000 Euro, 10 000 Euro oder 15 000 Euro bewegen kann. Ich glaube aber auch, dass es für die Kommunen deutliche Entlastungen bzw. Verbesserun gen geben wird:
Erstens. Durch die Pauschale, die die Kommunen künftig ver lässlich erhalten, wird die Planung des kommunalen Straßen baus deutlich einfacher. Während man früher die Straßenbau beiträge nur Pi mal Daumen berechnen konnte, gibt es jetzt ei ne verlässliche Pauschale.
Zweitens. Durch die Höhe der Pauschale werden die meisten Kommunen - so jedenfalls die gegenwärtige Berechnung - nach der Abschaffung der Beiträge deutlich mehr Geld im Stadtsäckel haben, als sie vorher mit Straßenbaubeiträgen ein genommen haben.
Drittens. Bürokratie fällt weg. Es müssen keine Bescheide mehr erhoben werden; dafür werden Kapazitäten in den Bauverwal tungen frei.
Viertens. Kommunalen Straßenbau zu betreiben wird einfa cher. Vor Ort wird es keinen Widerstand mehr geben. Es wird sich nicht sofort eine Bürgerinitiative gründen, die sich aus Angst vor hohen Straßenbaubeiträgen gegen den Straßenaus bau wendet. Die Stadtverordneten können ihre Ausbauplanung künftig rein nach Priorität und Wichtigkeit einer Maßnahme vornehmen.
Fünftens. „Kein Widerstand“ heißt natürlich auch: weniger Rechtsstreit. Es wird weder im Vorfeld noch im Nachgang ju ristische Auseinandersetzungen mit Bürgerinnen und Bürgern über Straßenbaubeiträge geben. Das kann durchaus zum sozia len Frieden vor Ort beitragen.
Eigenheimbesitzende und Kommunen sind daher die deutli chen Gewinner der Neuregelung. Verlierer ist sicherlich der Landeshaushalt, der künftig mit mindestens 31 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich belastet wird. Wahrscheinlich ist diese Zahl noch etwas zu niedrig angesetzt. Perspektivisch kann man wohl eher von 40 Millionen Euro oder 50 Millionen Euro aus gehen. Damit müssen wir umgehen.
Lassen Sie mich zum Schluss noch ein Thema aufgreifen, das in der weiteren Debatte über den Gesetzentwurf sicherlich noch eine Rolle spielen wird: die sogenannten Erschließungs beiträge. Teilweise wird argumentiert, dass ohne einen Einbe zug der Erschließungsbeiträge neuer Unmut in die Bevölke rung getragen würde.
Es ist richtig: Die Erschließungsbeiträge schaffen wir nicht ab. Dazu muss man allerdings sagen, dass sich die Erschließungs beiträge deutlich von den Straßenbaubeiträgen unterscheiden.