Protokoll der Sitzung vom 10.04.2019

- Das weiß ich nicht, ich gehe davon aus, dass es das gab. Das war für mich ein völlig normales Verfahren.

(Zuruf von der CDU: Das ist nicht normal! - Unruhe bei der CDU)

Wenn es jetzt zum ersten Mal so war, ist es eine Premiere ge wesen.

(Heiterkeit und vereinzelt Beifall bei der SPD)

Ob es ein Fehler war?

(Frau Lehmann [SPD]: Es kam aus dem Herzen!)

- Es war eine Herzensangelegenheit.

(Heiterkeit bei der SPD - Zurufe von der CDU - Schulze [fraktionslos]: Ich kann Sie beruhigen: Das gab es auch in der 3. Wahlperiode!)

Ich habe gerade gehört, in der 4. Wahlperiode gab es das auch; ich danke Ihnen sehr, Herr Abgeordneter.

(Heiterkeit bei der SPD - Ministerpräsident Dr. Woidke: Aber wenn Sie Hilfe brauchen: Wir helfen jedem gern! - Oh! bei der CDU - Allgemeine Unruhe)

Wenn Sie gestatten, Herr Präsident, setze ich fort.

Gibt es noch weitere Wortmeldungen seitens der Landesregie rung? - Das ist nicht der Fall. Dann spricht der Minister jetzt weiter. Bitte.

Die Straßenbaubeiträge sollen demnach rückwirkend zum 1. Januar 2019 abgeschafft werden.

Betonen möchte ich, dass die Landesregierung hinsichtlich des beabsichtigten Verbots der Erhebung von Straßenbaubeiträgen von einem Fall strikter Konnexität ausgeht. Das heißt, den Kom munen müssen die entsprechenden Aufwendungen vollständig ausgeglichen werden.

Der Gesetzentwurf macht dazu Vorschläge, die auf mehreren Säulen ruhen. Die in der Öffentlichkeit genannte Summe von 31 Millionen Euro pro Jahr bezieht sich dabei lediglich auf ei ne Säule, nämlich die jährliche Pauschale. Die Gesamtaufwen dungen werden voraussichtlich deutlich darüber liegen. Allein schon die Personalkosten, die dem Land bei der Bewirtschaf tung entstehen, aber auch Spitzabrechnungen für die Dinge, die teurer werden, sind hinzuzurechnen.

In Bezug auf die Erklärung der Konnexität hat der Präsident des Landkreistages, Wolfgang Blasig, zutreffend von einem Ewigkeitsversprechen gesprochen. So ist es, genau darum han delt es sich.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, heute ist die Zeit zu knapp, um den Gesetzentwurf komplett zu erör tern. Wir werden dieses Thema im Ausschuss im Rahmen von Anhörungen noch sehr intensiv erörtern. Dabei werden sicher lich auch die Fragen zur Sprache kommen, die heute Gegen stand der vorliegenden Änderungsanträge sind. Ich kann dar auf, wie gesagt, aus Zeitgründen nicht mehr eingehen.

Es wird am Ende aber wohl so sein, dass man es nie allen recht machen kann, denn auch dieses Thema ist sehr viel komplizier ter, als das klare Ziel es vermuten lässt. Es gibt hier noch so manche Haken und Ösen, manche Risiken und Nebenwirkun gen auf dem Weg, auf die ich gelegentlich schon pflichtgemäß aufmerksam gemacht hatte. Das ist so, und wir werden uns da gemeinsam sehr mühen müssen.

Aber selbstverständlich: Wenn es denn der klare politische Wille ist, die Straßenbaubeiträge abzuschaffen - und das ist so -, dann kann man das auch tun, in Brandenburg ebenso wie in anderen Ländern. Und so wird es wohl auch kommen, wenn wir nun sehr zügig in den weiteren fachlichen Beratungen zu entsprechenden Ergebnissen kommen.

An der tatkräftigen und intensiven fachlichen Unterstützung durch mein Ministerium wird es dabei in Zukunft nicht fehlen, ebenso wenig wie in der Vergangenheit. Denn ich sagte es ja: Neben dem Ministerium der Herzen sind wir auch in gewisser Weise Ministerium der Arbeit - in besonderen Fällen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD sowie vereinzelt DIE LINKE)

Vielen Dank. - Das Wort erhält noch einmal für die SPD-Frak tion der Abgeordnete Lüttmann. Steht das noch? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.

Die einreichende Fraktion beantragt die Überweisung des Ge setzentwurfes „Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Aus bau kommunaler Straßen“, Drucksache 6/10943 - Neudruck -, an den Ausschuss für Inneres und Kommunales. Ich darf Sie fragen: Wer möchte dem Überweisungsantrag zustimmen? - Gibt es Ge genstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Da mit ist der Überweisung einstimmig zugestimmt worden.

Gemäß § 48 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtags gelten die vier von Herrn Abgeordneten Vida gestellten Änderungsan träge sowie der von der CDU-Fraktion gestellte Änderungsan trag auf Drucksache 6/11153 als mit an den Ausschuss für In neres und Kommunales überwiesen.

Damit sind wir aber mit den Abstimmungen noch nicht fertig. Wir stimmen jetzt über die Beschlussempfehlung und den Be richt des Ausschusses für Inneres und Kommunales, Drucksa che 6/11064, „Bericht der Landesregierung zum Beschluss des Landtages Brandenburg ‚Grundlagen für eine Weiterentwick lung der Straßenausbaubeiträge schaffen!‘ vom 30. Mai 2018, Drucksache 6/8796-B“, ab. Der Ausschuss für Inneres und Kommunales empfiehlt die Kenntnisnahme. Ich darf Sie fragen: Wer stimmt zu? - Ist jemand dagegen? - Das ist nicht der Fall. - Gibt es Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Damit ist der Bericht der Landesregierung einstimmig zur Kenntnis genommen.

Wir stimmen jetzt über den Entschließungsantrag der AfD-Frak tion mit dem Titel „Straßenbaubeiträge im Kommunalabgaben gesetz abschaffen“, Drucksache 6/10190, ab. Wer möchte dem Entschließungsantrag zustimmen? - Wer stimmt dagegen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Bei einer Reihe von Enthaltungen ha ben Sie den Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse jetzt über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Hauptausschusses, Drucksache 6/11045, „Volksinitiative nach Artikel 76 der Verfassung des Landes Brandenburg - ‚Volksinitiative Straßenausbaubeiträge abschaffen!‘“ abstim men. Ich darf Sie fragen: Wer möchte der Beschlussempfeh lung und dem Bericht zustimmen? - Wer stimmt dagegen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung einstimmig angenommen.

Gemäß § 12 Absatz 4 Volksabstimmungsgesetz entfällt damit das Volksbegehren nach Artikel 77 der Landesverfassung.

Der Abgeordnete Vida hat die Abgabe einer mündlichen Erklä rung zu seinem Stimmverhalten laut § 70 unserer Geschäfts ordnung angezeigt. Herr Abgeordneter Vida, Sie haben das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Der soeben gefasste Beschluss zur Annahme der Volksinitiative,

wofür ich auch gestimmt habe, erfüllt mich mit großem Dank und einem Gefühl der Ehre. Ich freue mich, dass es gelungen ist, dieses so wichtige Thema zum Erfolg zu führen. Dabei ha be ich dankbar wahrgenommen, welcher sachliche und konstruktive Weg seit vielen Monaten gegangen worden ist.

Man hat auf die Argumente gehört und mit Augenmaß und Analyse die Rechtsänderungen vorbereitet. Viele von Ihnen ha ben ihre Meinung geändert und sich auf die Volksinitiative nicht nur symbolisch, sondern auch substanziell zubewegt. Da für danke ich ausdrücklich.

Der Prozess der letzten Monate war für mich auch eine beson dere Erfahrung, wie in einem fairen, wahrhaftig parlamentari schen Geist auf die Stimme der Bevölkerung gehört wurde, was möglich ist, wenn man fundiert, entschlossen und hartnä ckig eine Sache vorantreibt.

Ich danke allen, die an diesem Prozess mitgewirkt haben. Was auch immer die weiteren Beratungen bringen werden: Ich bin stolz darauf, das in der Sache und mit Ihrer Hilfe so schnell durchgesetzt zu haben. - Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank. - Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 13 und rufe Tagesordnungspunkt 14 auf:

Drittes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 6/10948

1. Lesung

in Verbindung damit:

Verbesserung der personellen Ausstattung des Bran denburgischen Verfassungsschutzes

Antrag der Fraktion der SPD der Fraktion DIE LINKE

Die Aussprache wird für die SPD-Fraktion von der Abgeordne ten Gossmann-Reetz eröffnet.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Gäste auf der Tribüne! Die Durch suchungen in Cottbus und in anderen Orten innerhalb und au ßerhalb Brandenburgs heute Morgen haben es wieder deutlich gemacht: Es gibt Verfassungsfeinde, Feinde der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Solche Menschen oder Orga

nisationen wollen unsere Zivilbevölkerung beeinflussen, ver unsichern und gegen unser demokratisches System aufbrin gen - sei es durch Auftritte in den sozialen Medien, durch pro pagandistisch organisierte Demonstrationen, reißerisch insze nierte Reden oder Indoktrination in privaten Gruppen.

Diese Aktivitäten, die nur punktuell öffentlich sichtbar werden, liegen oft vor konkreten Straf- oder Gewalttaten. Sie sind des halb auch nicht Gegenstand polizeilichen Handelns. Trotzdem ist das gezieltes politisches Handeln gegen unsere Demokratie. Genau deshalb müssen solche Entwicklungen frühzeitig er kannt und offengelegt werden.

(Beifall SPD sowie vereinzelt CDU)

Das ist das Ziel einer modernen Verfassungsschutzbehörde. Sie muss dafür offen zugängliches Material, aber auch verdeckt Material sammeln, auswerten und bewerten, Verfassungsfeinde auf dem Radar haben, die Entwicklung des Rechtsextremismus und die Bedrohung durch ihn im Blick behalten und so frühzei tig Gefährdungen für die Demokratie erkennen. Ich meine aus drücklich alle Formen des Extremismus.

Diese Erkenntnisse müssen dann Politik und Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Nur so verhindern wir, dass Demo kratiefeinde die Meinung im öffentlichen Raum sukzessive und dauerhaft unterwandern.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das Vertrauen in den Verfassungsschutz ist durch mehrere Skandale und die Arbeits weise vor dem Auffliegen des NSU-Trios erschüttert worden. Gerade weil sie teilweise verdeckt agiert, ist es unabdingbar, dass die Aufgaben dieser Behörde sichtbar und in klaren Geset zen eindeutig formuliert werden. Wir als Gesetzgeber müssen einen klaren Handlungsrahmen abstecken, der definiert, wie im Brandenburger Nachrichtendienst zu arbeiten ist.