Das kann doch nicht unser gemeinsames Ziel sein! Unser ge meinsames Ziel muss sein, dass die Bauordnung klar und widerspruchslos ausgelegt wird. Deshalb legen wir einen Ent schließungsantrag vor, in dem wir das zuständige Ministerium bitten, eine Klarstellung gegenüber den Baubehörden vorzu nehmen und in den entsprechenden Ausschüssen - im Wirt schafts- und Infrastrukturausschuss - in den nächsten Beratun gen dazu zu informieren. Eine Änderung der Bauordnung auf grund von ein, zwei oder drei Fällen ist nicht nötig.
Wir haben uns vorhin draußen darüber verständigt, dass es jetzt Anfragen an Bauaufsichtsbehörden gibt - auch an meine ört liche Bauaufsichtsbehörde in Märkisch-Oderland -, die sich alle ein Stück weit hinter dem Rechtsurteil aus OPR ver stecken.
Ich finde es abenteuerlich, dass man sich auf Rechtsstreite be zieht, die noch nicht ausgeurteilt sind.
Die Bauordnung braucht diese Änderung nicht, wir bitten aber die Ministerin darum, den Bauaufsichtsbehörden eine entspre chende Klarstellung aus ihrer Sicht zukommen zu lassen. - Vie len Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Jutta Lieske, ich hätte gedacht, dass Du Dich vor der Rede mit diesem Fall wenigstens ein Stück weit beschäftigst.
Ich mache mir ernsthaft Sorgen: Irgendwann ist auch eine Ministerin nicht mehr Ministerin, Frau Schneider. Irgendwann wird man rückblickend irgendetwas mit Ihrer Zeit als Ministe rin verbinden wollen. Bisher sind das vier Dinge: Es sind volle Züge - Dauerstehplätze für Pendler -, zu wenige Mittel für den Landesstraßenbau, ein Landesentwicklungsplan, der vor allen Dingen für die dritte Reihe keine Antworten hat, und die Posse mit einem Hausboot. Das wird übrig bleiben.
Und wenn jetzt von meiner Vorrednerin behauptet wird, das seien Einzelfälle, nenne ich Ihnen einmal einen Einzelfall. Den Einzelfall des Herrn Günther haben wir gerade gehört. Ich neh me einen Fall aus dem Landkreis Märkisch-Oderland: Hier stellt ein Ehepaar eine Bauvoranfrage zum Kauf eines Haus bootes - soweit sind wir schon gekommen. Jetzt passen Sie auf, was unsere unteren Bauaufsichtsbehörden antworten: Sie schreiben, dass dieses Hausboot eine Kajüte hat, aber keine Küche, keine sanitären Anlagen, und sie deshalb davon ausge hen, dass es sich hierbei grundsätzlich um eine bauliche Anla ge nach § 2 Abs. 1 der Brandenburgischen Bauordnung handelt - ohne Küche, ohne sanitäre Anlagen. Und dann wird es verrückt, meine Damen und Herren: Jetzt kommt die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises OPR und sagt öffentlich in der Zeitung - Britta Avantario, selbst SPD-Mitglied - zu die sem speziellen Fall Günther, von dem hier alle sagen, das sei einer von 100 Einzelfällen:
„Ein Hausboot kann weiterhin im Einzelfall eine bauliche Anlage darstellen. Dies gilt solange, wie die Branden burgische Bauordnung diese Problematik nicht explizit regelt und Boote aller Art aus dem Geltungsbereich der BbgBauO ausdrücklich ausklammert.“
Diese untere Bauaufsichtsbehörde ruft förmlich danach, dass wir etwas tun - und Sie wollen Hinweise geben.
Wir sind Gesetzgeber! Wenn ihr glaubt, ihr seid Hinweisgeber, dann werdet in irgendeinem Kino Platzanweiser!
Wir sind gesetzgeberisch tätig. Von uns verlangt man Taten und dass wir unserer Aufgabe gerecht werden. Da kann es doch
Wenn das ein Einzelfall sein soll, erinnere ich daran: Vorhin haben wir uns wegen 0,001 % aller Wohnungen ein Zweckent fremdungsgesetz gegeben. - Hier haben wir mehrere Fälle, die danach rufen, dass wir eine klare Regelung finden.
Zum Schluss noch ein Hinweis: Liebe Jutta Lieske, was ist mit den Booten unter 2,50 m und warum sind es eigentlich 2,50 m bis 24 m? Auf diese Frage war ich vorbereitet, und ich will an der Stelle auch deutlich sagen, wo das steht: nämlich in der Landesschifffahrtsverordnung, einem Gesetz des Landes Bran denburg. Dort ist normiert, dass ein Sportboot zwischen 2,50 m und 24 m lang ist. Von mir aus ändern wir das, damit auch ein 10 cm langes Boot ein Sportboot ist.
Sie können mir aber nicht vorwerfen, dass wir eine Regelung schaffen, die auf der Rechtsgrundlage der eigenen Gesetze beruht. Deshalb bitte ich um Zustimmung, damit wir dieses Thema ein für alle Mal beenden können. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Genilke! Von der Aktivität oder der Tätigkeit des MIL und der Koalition wird mehr übrig bleiben, als Sie gesagt haben.
Das Problem, über das wir hier zu reden haben, ist ernst genug, und wir sollten andere Sachverhalte, die wir im Wahlkampf sicherlich hervorragend miteinander bereden können, ausklam mern, wenn wir zu einer Lösung kommen wollen.
Zweitens: Das Problem ist bekannt. Seit längerer Zeit wird öffentlich klargestellt, dass ein Boot ein Boot ist und ein Haus ein Haus. Herr Genilke, seit wann gilt eine gesetzliche Rege lung für einen Sachverhalt, obwohl er nicht einbezogen ist? Aus meiner Sicht ist es richtig, dass wir mit dem Entschlie ßungsantrag die Landesregierung auffordern, das einfach noch einmal klarzustellen und das Problem zu lösen, denn Sie und auch Herr Loehr haben recht: Es ist viel Verunsicherung ent standen, und angesichts des Schleusenausbaus und all dessen, was wir im Zusammenhang mit dem Wassertourismus in der
letzten Zeit zu bewältigen hatten, ist das ein Problem, das schnell lösbar ist. Dazu dient unser Entschließungsantrag, und deswegen werbe ich für ihn.
Sehr geehrter Herr Christoffers, wenn das Problem seit einem Jahr bekannt ist, warum haben dann die Koalitionsfraktionen - die ja die Regierung stellen und tragen - in diesem einen Jahr nichts unternommen, um es zu lösen, sondern bringen jetzt einen Entschließungsantrag mit einem Auftrag an die Landes regierung vor, sie möge doch endlich etwas tun? Können Sie mir das erklären?
Sehr geehrter Herr Kollege, die Fraktionen haben etwas unter nommen: Die Klarstellung, was in der Bauordnung gilt oder nicht, ist mehrfach öffentlich gemacht geworden. Ob das im Ausschuss oder bei den IHKs gewesen ist: Diese Klarstellung ist erfolgt. Insofern gehe ich davon aus, dass wir mit dem jetzi gen Entschließungsantrag ein Problem beenden können, das für große Beunruhigung gesorgt hat und einfach zu lösen ist. Dazu brauche ich keine Gesetzesänderung, sondern einen Runderlass oder eine Weisung, und ich gehe davon aus, dass der Entschließungsantrag genau diese Konsequenz hat. - Vie len Dank.
Herr Christoffers, wäre Ihr letzter Satz nicht gefallen, dann hät te ich mich jetzt nicht zur Kurzintervention durchgerungen. Ich glaube, Sie graben immer noch an der falschen Stelle: Sie glauben immer noch, dass die Sache mit irgendeinem Voll zugshinweis geregelt ist.
Frau Ministerin schreibt an die IHKs - das Schreiben hat sie uns dankenswerterweise zur Verfügung gestellt -: Ich möchte aus dem Anlass der aktuellen Diskussion klarstellen, dass
Sport- und Charterboote, die zweckentsprechend als Wasser fahrzeuge genutzt werden, in Brandenburg nicht dem Bauord nungsrecht unterfallen. Wenn also mit einem Boot dauerhaft keine ortsunveränderliche Nutzung, beispielsweise temporäres Wohnen, beabsichtigt ist, besteht auch keine Gefahr eines bau ordnungsrechtlichen Einschreitens. Eine Änderung der Bau ordnung ist daher nicht notwendig. - Ich frage Sie, Herr Chri stoffers: Warum richtet sich eine Ministerin an eine Industrie- und Handelskammer, die in diesem Land gar keine Gesetze verabschieden darf? Dieser Satz gehört in die Brandenbur gische Bauordnung, wie wir das hier ausgeführt haben - nur dann ändert sich etwas.
Eine Ministerin ist nicht dazu da, der IHK Spaß zu bereiten, sondern diesem Land eine Last zu nehmen, die mittlerweile drei Jahre fortbesteht, Herr Schulze. Diese Unfähigkeit ist Versagen und - das sage ich so deutlich - auch Führungs schwäche. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Herr Kollege, die Ministerin hat sich an die IHK gewandt, weil die IHK in einer Mail ein Schreiben ge schickt hat, das zu beantworten war. Ich finde, das ist eine rich tige Geste.