Protokoll der Sitzung vom 15.05.2019

Des Weiteren liegen ein Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 6/11375 - so wie ein Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/11383 vor.

Die Aussprache wird für die SPD-Fraktion von der Abgeordne ten Lieske eröffnet. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kolle gen! Mit der heutigen Verabschiedung des Wohnraumförde rungsgesetzes schaffen wir im Land Brandenburg eine aus meiner Sicht solide, transparente, gut strukturierte und natür lich auch flexible gesetzliche Grundlage, um bezahlbares Wohnen für alle Bevölkerungsgruppen im ganzen Land Brandenburg zu sichern.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Brandenburg ist in den letzten Jahren gewachsen und tut dies auch zukünftig. Darauf müssen unsere Kommunen und auch

unsere Wohnungsunternehmen vorbereitet sein. Brandenburg wächst allerdings in den einzelnen Regionen immer noch unterschiedlich stark. Analysen belegen, dass der Zuzug in den berlinnahen Raum anhalten wird. Doch gleichzeitig besteht auch Bedarf im gesamten Land. Die Bevölkerungsanteile ver ändern sich. Während in den berlinfernen Regionen der Anteil der älteren Generation prozentual zunimmt, hält in den berlin nahen Regionen der Zuzug von Familien weiter an.

(Zuruf von der Fraktion DIE LINKE: Ja!)

- Ja, das kann man auch tatsächlich belegen, denn der BBU, auf dessen Statistik ich hier gerne verweisen möchte, meint, dass die höchsten Anteile der älteren Bevölkerung in den Land kreisen Oberspreewald-Lausitz mit 28,3 % zu finden sind, ge folgt von der Prignitz und von Elbe-Elster mit 27,4 % sowie Brandenburg an der Havel. Der niedrigste Anteil der älteren Bevölkerung befindet sich - das wird uns alle nicht verwundern - in Potsdam mit 19,6 %.

Die Bevölkerungsanteile verändern sich und deshalb müssen unsere Kommunen darauf auch entsprechende Antworten ge ben können. Wir sind der Auffassung, dass genau mit diesem Wohnraumförderungsgesetz in vielerlei Hinsicht Antworten gegeben werden, die natürlich in ganz konkrete kommunale Konzepte umzuwandeln sind.

Dieses Gesetz ist dafür da, diese Veränderungsprozesse tat sächlich abzubilden. Es werden Wohngemeinschaften für Seni oren, Angebote für Studierende und generationsübergreifendes Wohnen genannt. Das sind noch lange nicht alle denkbaren Wohnformen, die wir uns auch für die Zukunft vorstellen kön nen. Das umfasst nicht zuletzt auch die Anforderungen an barrierefreies Wohnen. Da denke ich nicht nur an Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, sondern auch an junge Familien, an jeden von uns, der vielleicht schon einmal mit einem Unfall konfrontiert wurde und damit in seiner Beweg lichkeit eingeschränkt war. Ich glaube, Barrierefreiheit ist etwas, was immer stärker im Baugeschehen berücksichtigt werden wird.

(Beifall SPD)

Der konkrete Bedarf an bezahlbarem Wohnen kann natürlich immer nur direkt vor Ort eingeschätzt werden. Sie erinnern sich alle noch daran, dass 30 Kommunen im berlinnahen Bereich 2015 einen besonderen Förderbedarf zugesprochen be kamen. Andere haben ebenfalls gesagt, dass sie diesen beson deren Förderungsbedarf hätten. Warum auch nicht? Im Laufe der Zeit ist die gesamte Wohnraumförderung auch auf das gesamte Land ausgeweitet worden. Integrierte Entwicklungs konzepte begleiten die gesamträumliche Entwicklung und geben die Antwort der jeweiligen Kommune genau auf ihre Bedarfe im Bereich Wohnen, Verkehr, Gewerbe, soziale Infra struktur, harte Infrastruktur. Daran orientieren sich zunehmend auch unsere Wohnungsunternehmen, wie wir in der Anhörung zum Gesetzentwurf gehört haben.

Unserer Fraktion kommt es ganz besonders darauf an, dass keine Familie ihren angestammten Wohnsitz verlassen muss, in dem Nachbarschaftskontakte gepflegt wurden, in dem solidari sche Unterstützungssysteme bestehen, Kinder auf soziale Strukturen zurückgreifen können, persönliche Freundschaften gepflegt haben, ihre persönliche Entwicklung also auch von

vielen weichen Faktoren geprägt war. Gleiches gilt natürlich auch für alle anderen Bevölkerungsgruppen. Ganz besonders möchte ich hier noch einmal die Senioren erwähnen.

All diese Belange abzudecken darf nicht vom Einkommen der Familie abhängen, sondern unsere Familien sollen überall im Land Brandenburg unabhängig von ihrer finanziellen Situation wohnen können. Überall in Brandenburg soll für alle Bevölke rungsschichten auch das Wohnen in modernen Wohnungen möglich sein, nicht nur in Wohnungen, die sie vielleicht schon immer besitzen, sondern Modernisierung und Instandsetzung müssen weiterhin möglich sein. Hierzu sind Kommunen und Wohnungsunternehmen aufgefordert, das Beste zu tun, denn da liegt die Verantwortung und da gehört sie auch hin.

Im Zweckentfremdungsverbotsgesetz betrachten wir natürlich auch die Situation, dass Wohnungen teilweise zweckentfrem det werden. Wir sagen, wir brauchen die Wohnungen tatsäch lich für Wohnzwecke. Ja, es gibt erste Signale aus Potsdam. Aber vorbeugend - muss man sagen - haben auch die Kommu nen für die Zukunft die Gelegenheit, über das Zweckentfrem dungsverbotsgesetz lokale Satzungen zu erlassen, wenn bei ihnen solche Tatbestände vorliegen. Gewünscht wurde in der Anhörung auch eine starke Flexibilität der Förderrichtlinien.

Frau Abgeordnete, kommen Sie bitte zum Schluss.

Ja. - In der letzten Ausschusssitzung hat uns die Ministerin zu gesagt, auf viele Argumente dazu einzugehen. In unserem Ent schließungsantrag sagen wir: Auch für Wohnungen unter 50 Quadratmetern müssen Modernisierung und Instandsetzung nach den Richtlinien möglich sein.

Wir wollen auch den Studenten im Land Brandenburg das Leben nicht so schwer machen, wenn es darum geht, einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten, sondern wollen da auf ganz unkomplizierte Art und Weise - vielleicht mit Vorlage der Studienbescheinigung - vorgehen.

Machen Sie es mir auch nicht so schwer: Kommen Sie bitte zum Schluss!

Vielen Dank.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Genilke.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu mindest einmal eine interessante Äußerung meiner Vorredne rin: Brandenburg wächst. Das wird, denke ich, Einzug halten in die Dinge, die wir noch im Zusammenhang mit der Kreis

gebietsreform hören können. Da haben Sie ständig erzählt, Brandenburg schrumpft. Das ist nun zumindest schon einmal eine neue Erkenntnis.

Und in der Tat ist das ja auch so. Die Wohnraumförderung wird jetzt angepasst - eine überfällige Anpassung, vor allem was die Einkommensgrenzen angeht. Was ich nicht verstehe, ist - das habe ich auch schon im Ausschuss gesagt -, dass man bezüg lich der gut begründeten Anpassung nicht dem folgt, was die Grünen beantragt haben, nämlich einen Inflationsausgleich vorzunehmen und die Förderung auf eine Höhe, die heute gerechtfertigt wäre, nämlich von 22 500 Euro bei einem ZweiPersonen-Haushalt, anzupassen. Ich denke, das wäre eine konsequente und vor allem zielführende Änderung des Gesetzes gewesen.

(Beifall CDU und B90/GRÜNE)

Das gilt auch dafür - das wurde im Sozialausschuss auch ange nommen -, dass wir bei der Anzahl der Kinder keine Ausnahme machen. Wenn eine Wohnung gemietet wird, ist es relativ egal, wieviel Kinder dort mit einziehen - die Miete wird sich da durch nicht ändern. Da haben wir einen sehr weisen Beschluss gefasst, dies herauszunehmen. Hier mein besonderer Dank an die Grünen, dass sie das angestoßen haben. Mitgetragen haben es dann alle Fraktionen; das macht auch Sinn. Trotzdem einige Anmerkungen zum Wohnraumförderungsgesetz:

Folgendes finde nicht nur ich nicht in Ordnung, sondern auch der gerade zitierte BBU, der Verband der Berlin-Brandenbur gischen Wohnungsbauunternehmen, sowie interessanterweise auch der Bürgermeister von Hennigsdorf, unser ehemaliger Kollege Günther. Er hat gesagt, dass wir zur Erlangung des Wohnberechtigungsscheins zwingend einen Beleg der Bedürf tigkeit brauchen, der alle drei Jahre überprüft wird. Eine solche Überprüfung erfolgt selbstverständlich auch bei allen anderen Zahlungen, die das Land und der Bund leisten. Drei Jahre ist ein sehr langer Zeitraum.

Wenn es unkompliziert möglich ist, einen Wohnberechtigungs schein zu beantragen - beispielsweise für Studenten -, dann muss die Bedürftigkeit aber auch überprüft werden. Zu einer sozialen und letztlich auch gerechten Wohnungsbaupolitik ge hört es auch, dass, wenn jemand sein Studium abgeschlossen hat und nicht mehr zwingend Anspruch auf einen Wohnberech tigungsschein hat, er den Status dann verliert. Dabei bin ich nicht der Meinung, dass jemand, der Student war und anschlie ßend 4 000 oder 5 000 Euro verdient, unbedingt aus der Woh nung raus soll, er muss aber dann den Marktpreis für die Woh nung bezahlen. Das ist Gerechtigkeit und da halte ich die Fest legung von drei Jahren als Zeitraum für die Überprüfung - wie der BBU, wie Ihr Bürgermeister in Hennigsdorf vorschlagen - für eine wohlüberlegte Maßnahme, denn es kann nicht sein, dass wir auf Dauer jemanden fördern, der die Förderung gar nicht nötig hat. Wir haben uns um die zu kümmern, die bedürf tig sind und unsere Hilfe brauchen. Das ist Sozialstaat und nicht einfach ein Verteilen per Gießkanne über sämtliche Ein kommenshöhen.

(Beifall CDU)

Zur Zweckentfremdung habe ich bereits im Ausschuss etwas gesagt. Es betrifft - hören Sie zu! - 0,001 % der Brandenburger Wohnungen. Da machen wir ein Gesetz? Wir sind sonst nicht

so kleinlich. Dann heißt es immer, es ist ja ein Einzelfall; wir kommen heute Nachmittag noch darauf. Aber bei 0,001 % der Wohnungen machen wir ein Gesetz, das Kommunen dazu er mächtigt, zukünftig dem Zweckentfremdungsverbot nachzu gehen. Schauen Sie mal, wie toll das in Berlin läuft! Da werden Leute denunziert. Da kommen Leute, wollen in Ihre Wohnung und mal schauen, was da so läuft. Das war eine Zeitungsmel dung - wir machen hier also Gesetze auf der Basis einer Zeitungsmeldung -, dass es in Potsdam 200 Wohnungen geben müsste, auf die das zutreffen könnte, aber nichts Genaues weiß man nicht. Ich erlebe es wirklich zum ersten Mal, dass wir Gesetze aufgrund einer Zeitungsmeldung machen. Wir sollten mit dem Geld, was Kommunen in Zukunft ausgeben können, um Leuten hinterherzuspionieren, Grundlagen in den Bauäm tern legen, damit wir schneller preiswerten Wohnraum schaf fen können. Das wäre eine vernünftige Maßnahme. - Vielen Dank, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abge ordnete Tack.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Wir sind froh, dass wir heute die Gesetze beschließen können. Sie werden dringend gebraucht. Wir haben uns in der 1. Lesung und auch in der Anhörung schon sehr ausführlich damit be fasst. Wir brauchen die Gesetze, zumindest das zur sozialen Wohnraumförderung, unbedingt und nicht nur, weil - wie uns hier mehrheitlich klar ist - das Wohnen zu den elementaren Grundrechten der Menschen gehört, sondern weil uns klar ist, dass es eben kein Recht auf Maximalgewinne auf dem Wohnungsmarkt zulasten der Mieterinnen und Mieter gibt.

In den letzten Jahren hat sich die soziale Wohnungssituation mit bezahlbaren Mieten enorm verschärft und zugespitzt - regional sehr unterschiedlich, das ist klar. Es hat sich aber auch viel getan; viele Menschen gingen und gehen auf die Straße, um gegen Mietwucher und Vertreibung zu kämpfen. Sie fordern völlig zu Recht einen Mietenstopp.

In Berlin zum Beispiel ist das Volksbegehren für die Enteig nung großer Wohnungsunternehmen oder, anders formuliert, deren Vergesellschaftung gestartet. Es gibt damit einen An schub für die gesellschaftliche Debatte: Wem gehören die Wohnungen und wer soll über Mieten bestimmen? Ich finde das eine gute Debatte, denn sie bekräftigt die Forderung vieler Menschen nach bezahlbaren Mieten und sicheren Wohnungen.

In Berlin werden vom Senat beispielsweise bis Juni Eckpunkte für eine Mietpreisbegrenzung auf Landesebene erarbeitet. Viel leicht wird das bei uns Schule machen. Das ist juristisch, glau be ich, gut geprüft und bezieht sich auf die Stärkung des öf fentlichen Rechts. Der sogenannte Mietendeckel soll auf fünf Jahre befristet eingeführt werden. Wenn es in Berlin erfolg reich ist, könnte es vielleicht auch für ca. 30 unserer Städte zur Anwendung kommen.

Wir haben in der sehr umfangreichen Anhörung sehr viele inte ressante Anregungen bekommen, die wir in den Entschlie

ßungsantrag aufgenommen haben - Frau Lieske ist kurz darauf eingegangen. Ich möchte die drei Punkte auch nennen:

Erstens. Wir wollen Studierenden ohne unnötige bürokratische Hürden zu Wohnraum verhelfen - §§ 13 und 14 des Gesetzes.

Zweitens. Wir wollen Wohnraum mit weniger als 50 Quadrat metern im Bestand fördern. Das ist insbesondere eine Forde rung der Seniorenvertretungen in den Städten, die gerade für Singlehaushalte, für ältere Bürgerinnen und Bürger solche kleinen Wohnungen wollen. Und es wurde gesagt, dass viele Studierende gerne kleine Wohnungen hätten.

Drittens. Ein wichtiger Punkt, den wir mit aufnehmen, ist, nichtkommerzielle Baugemeinschaften in die Fördernehmer schaft einzubeziehen - das betrifft § 10. Das ist uns sehr wich tig, um auch hier diese Personengruppe zu fördern.

Wir wissen, dass wir eine sehr angespannte Situation bei Sozialwohnungen - also belegungs- und mietpreisgebundenen Wohnungen - im Land Brandenburg haben. Es ist also höchste Eisenbahn, die Förderung gesetzlich zu regeln und auch - so wie wir besprochen haben - den sozialen Wohnraum für mehr Menschen nutzbar zu machen.

Wir haben gemeinschaftlich beschlossen, dass wir im Land 100 Millionen Euro Landes- und Bundesmittel im Jahr zur Verfügung stellen. Wir wollen - und dazu können wir alle beitragen -, dass die Städte ihre Verantwortung wahrnehmen, diese Mittel im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung auch auszuschöpfen. Denn ausreichend sozialer Wohnraum ist uns sehr wichtig, um den sozialen Frieden in den Städten zu behalten. Wir wollen, dass die Städte hier ihre Verantwortung auch dahin gehend wahrnehmen, dass sie die integrierten Stadt entwicklungskonzepte erarbeiten, dass sie ausreichend Bauland bereitstellen, dass sie ihre städtische Entwicklung gemäß nach haltiger Stadtentwicklungsgrundsätze vollziehen. All das wol len wir, das wird wichtig sein, und dazu trägt die soziale Wohn raumförderung bei.

Ich gucke auch gern auf die Bundesebene, das wissen Sie, wir haben uns dazu ausgetauscht. Wir brauchen mehr finanzielle Unterstützung vom Bund, wir brauchen mehr gesetzliche Regelungen für Mieten, ein bisschen Schrauben an der Miet preisbremse wird da nicht ausreichen.

Abschließend noch ein Satz an Herrn Genilke - oder mehrere Sätze, wenn ich Zeit habe; das gehört traditionell schon zu meinen Redebeiträgen. Herr Genilke, Sie kommen dran: Herr Genilke hat versucht, im Ausschuss sehr große Angst zu ver breiten, indem er uns deutlich gemacht hat, es würde spioniert, es würde geschnüffelt und legale Untervermietung sei nicht möglich. Wir sagen Ihnen: Wohnungen sind zum Wohnen da, und deshalb gibt es dieses Ermächtigungsgesetz für die Kom munen, damit sie es da, wo es ein Problem gibt, zur Anwen dung bringen, eine Satzung erarbeiten und Regelungen überall da treffen, wo touristische oder gewerbliche Nutzung im Vordergrund steht. Wir wollen Wohnungen für Wohnzwecke haben und deshalb wird es dieses Gesetz geben. Und ich bin der Überzeugung, dass die Kommunen sehr verantwortungs voll damit umgehen werden. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank. - Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Kalbitz.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Her ren! Liebe Kollegen und Gäste! Sie schießen mit Kanonen auf Spatzen. Genauso hat der Deutsche Ferienhausverband den Gesetzentwurf der Landesregierung bewertet. Völlig unbeirrt von der Tatsache, dass der Ferienhaustourismus in Branden burg eine wichtige Chance für unser Land ist und negative Auswirkungen durch die Vermietung von Ferienwohnungen in Brandenburg gar nicht nachweisbar sind, drücken Sie mit aller Macht diesen völlig unsinnigen Gesetzentwurf durch - ich rede über den zweiten Gesetzentwurf, nicht über den ersten -, nur um sagen zu können: Wir haben ja und wir wollen ja … Aber ich sage Ihnen mal ganz deutlich, was Ihre Aufgabe ist und vor allem war: