Noch einmal zum Einsatz: Die Befliegung erfolgt flächen scharf. Die Flugbahnen werden nachprüfbar aufgezeichnet. Es sind über 3 000 ha mit Pflanzenschutzmitteln besprüht worden, und es gab keinerlei Konflikte. Das hängt aber auch mit dem Verantwortungsbewusstsein aller zusammen. Es gibt eine All gemeinverfügung über die Waldschutzmaßnahmen. Sie wird veröffentlicht, und daran muss man sich halten. Bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners hat sich eine Geg nerin - das ist ein alter Fall - unter einer Eiche versteckt und sich besprühen lassen. Das sollte man nicht tun, und das steht auch in der Allgemeinverfügung.
Jetzt komme ich auch gern noch einmal zur Allgemeinverfü gung in Bezug auf die Beeren: Rechtsgrundlage der All gemeinverfügung sind die §§ 18, 19, 32 und 34 Landeswaldge setz. Hinzu kommt das Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden. Der Zeitraum, die Landkreise und Gemeinden sind in der Allgemeinverfügung festgelegt und es wird darauf hingewiesen, dass ein Sammelverbot von Wald pilzen und wild wachsenden Früchten besteht. Auch wird darauf hingewiesen, dass wir keine Alternative zur sofortigen Vollziehung haben.
Ich komme zu den Schutzgebieten. Da hat das Gericht einen Stopp verhängt. Das hat der eine oder andere als Teilerfolg ge feiert. Ich habe Gerichtsurteile zu respektieren. Die Fläche, die davon betroffen ist und nicht beflogen werden kann, hat eine
Größe von unter 100 Hektar - 100 Hektar sind 100 Hektar, aber nicht 7 700 Hektar, dort geht der Einsatz bis zu einer gericht lichen Klärung weiter. Die UNB Potsdam-Mittelmark hat das geprüft und nach meiner Kenntnis auch ihr Einverständnis mit der Befliegung und Bekämpfung erklärt. Das ist aber ohne Relevanz, das Gericht hat in diesem Fall den Einsatz des Insek tizids gestoppt.
Herr Minister, die von Ihnen gesehene Alternativlosigkeit hat das Gericht wohl nicht gesehen. Aber unbestritten ist ja - und ich denke, das bestreiten auch Sie nicht -, dass sich der Einsatz auf das Ökosystem und auch auf Nichtzielorganismen aus wirkt: Eine bestimmte Art soll bekämpft werden, aber es gibt auch Auswirkungen auf Arten, die nicht zu den Zielarten ge hören. Meine Frage ist, ob ein Monitoring zu den Auswirkun gen des Insektizideinsatzes auf Nichtzielorganismen durch die Landesregierung durchgeführt wird.
Meine zweite Frage: Die Pflanzenschutzmittel wirken ja ab hängig vom Standort auch unterschiedlich, sie werden teils schneller abgebaut, teils dauert es etwas länger. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie angesichts der Größenordnung, in der dieses Mittel versprüht wird, inwieweit ein Monitoring zur Dauer der insektiziden Wirkung des Mittels unter den gegebe nen Standortbedingungen erfolgen soll.
Ich will es einmal grundsätzlicher erklären: Mich wundert die Haltung der Grünen. Es droht der Verlust von 3 000 Hektar Kiefernwald,
eine ökologische Katastrophe, auch deshalb, weil dort über Jahrzehnte kein Waldumbau mehr stattfinden wird. Der Schutz des Kieferndachs wird auch für Insekten und andere dort lebende Tierarten benötigt.
Die Dosis des Insektizids „Karate Forst flüssig“ ist für Mai käfer und viele Laufkäferarten nicht gefährlich, das Insektizid ist auch nicht bienengefährlich. Für andere Insekten ist es ge fährlich, das will ich nicht verschweigen. Man muss abwägen, ob man den Totalverlust von 3 000 Hektar Wald zulässt. Es sind über 1 100 Waldbesitzer betroffen. Zumeist handelt es sich dabei um Kleinstwaldbesitzer, die keine Chance haben, dort eine Bekämpfung durchzuführen.
Ich will noch einmal aus dem Waldgesetz des Landes Branden burg - das ist ein gutes Gesetz - zitieren. Im § 19 Abs. 2 steht zum Waldschutz:
„Die Waldbesitzer sind verpflichtet, zum Schutz des Wal des vorbeugend und bekämpfend tätig zu werden, wenn die Funktionen des Waldes maßgeblich beeinträchtigt werden können.“
„Maßgeblich beeinträchtigt“ - Ein Totalverlust entspräche dem meiner Auffassung nach. Über 1 100 Waldbesitzer können die sen Einsatz nicht selbst organisieren. Es ist kein Landeswald betroffen, aber ich fühle mich als Forstminister den privaten Waldbesitzern gegenüber verpflichtet, genauso wie mein Lan desbetrieb Forst und selbstverständlich auch das von mir ge schätzte Landeskompetenzzentrum Forst in Eberswalde. - Vie len Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Wir kommen zum letzten Fragesteller der heuti gen Fragestunde. Die Frage 1669 (Zukünftige Situation der Klärschlammentsorgung) wird vom Abgeordneten Vida ge stellt.
Frau Präsidentin! Aufgrund aktueller Entsorgungsprobleme von Klärschlamm und geänderter Bundesgesetze werden aktu ell deutschlandweit Klärschlammverbrennungsanlagen geplant bzw. gebaut, da eine Verbringung auf landwirtschaftliche Flä chen zukünftig wegen Überdüngung kaum noch möglich sein wird. Entsprechende Anlagen stehen im Land Brandenburg jedoch nur begrenzt zur Verfügung, sodass gegebenenfalls flächendeckend unter wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten hinsichtlich der Transportentfernung zusätz liche Verbrennungsanlagen errichtet werden könnten.
Ich frage die Landesregierung: Wo in Brandenburg befinden sich Klärschlammverbrennungsanlagen im Genehmigungsver fahren oder sind genehmigt, im Bau oder angedacht?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordne te! Auf diese Frage kann ich kürzer antworten: In Brandenburg werden derzeit keine Monoverbrennungsanlagen für Klär schlamm betrieben. Es gibt auch keine laufenden Genehmi gungsverfahren. - Vielen Dank.
Angesichts der überraschend kurzen Antwort erlaube ich mir eine Nachfrage. Es sind keine dieser Anlagen im Genehmi gungsverfahren. Aber sind gemeinsame Projekte der Errich tung und Nutzung beispielsweise mit Berlin oder anderen Bundesländern vorgesehen, angedacht, in Überlegung?
Wir sammeln die Fragen. Herr Raschke stellt bitte seine Frage, dann können Sie, Herr Minister, beide Fragen zusammen beantworten.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Über „ange dachte Überlegungen“ werde ich hier nicht spekulieren. Es geht um Genehmigungsverfahren und darum, ob Anlagen im Bau sind. Beides kann ich verneinen.
Herr Minister, Sie haben gesagt: Es sind keine Monoverbren nungsanlagen angedacht und keine in Betrieb. Können Sie vielleicht sagen, welche kombinierten Anlagen, also Anlagen, in denen Klärschlamm mitverbrannt wird, in Betrieb sind und ob dort Erweiterungen genehmigt oder in der Planung sind?
Klärschlamm kann nicht nur in Monoverbrennungsanlagen verbrannt werden, das stimmt. Meist wird er in Industrie- oder Abfallverbrennungsanlagen mitverbrannt. Das ist in Branden burg in sechs Anlagen der Fall. Es ist zulässig, diese Anlagen dafür zu nutzen, sie sind dafür technisch ausgerüstet. Ich nenne Ihnen die Orte, in denen sich diese Anlagen befinden: Zwei gibt es in Rüdersdorf, je eine in Premnitz, Großräschen, Schwedt und Spremberg. Wenn die Betreiber die Notwendig keit der Erweiterung sehen, müssen sie entsprechende Anträge stellen und ein Genehmigungsverfahren durchlaufen.
Ich möchte noch etwas loben - nachdem ich das Landeskompe tenzzentrum Forst gelobt habe -: Mein Landesamt für Umwelt hat sehr kompetente Mitarbeiter im Bereich des Genehmi gungsverfahrens für Industrieanlagen. - Vielen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir setzen die Sitzung fort. Bevor ich Tagesordnungspunkt 3 aufrufe, begrüße ich auf der Besuchertribüne Schülerparlamentarier von der Erich-Kästner
Gesetz über die soziale Wohnraumförderung im Land Brandenburg (Brandenburgisches Wohnraumförde rungsgesetz - BbgWoFG)
Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Brandenburg (Brandenburgisches Zweckentfremdungsverbotsgesetz - BbgZwVbG)
Des Weiteren liegen ein Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 6/11375 - so wie ein Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/11383 vor.