Protokoll der Sitzung vom 15.05.2019

Für die Landesregierung antwortet Ministerin Ernst. Bitte.

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Nowka, die Arbeitshefte und Arbeitsblätter gehören nach § 1 Abs. 1 Satz 2 der Verord nung über die Zulassung von Lernmitteln und über die Lern mittelfreiheit als sonstige gedruckte oder elektronische Werke, die zusätzlich zu den Schulbüchern oder an deren Stelle für die Erreichung der Lernziele benötigt werden, zu den Lernmitteln. Der von Ihnen genannte Höchstbetrag bezieht sich ausdrück lich nicht auf dieses Unterrichtsmaterial. Da die Schülerinnen und Schüler die Arbeitshefte, Arbeitsblätter und Aufgaben sammlungen beschreiben, können sie nur einmal benutzt werden. Eine Ausleihe über mindestens drei Jahre an verschie dene Schülerinnen und Schüler ist somit nicht möglich.

Arbeitshefte, Arbeitsblätter und andere Lernmittel, die von der Lernmittelfreiheit ausgenommen sind, sollen gemäß § 10 Abs. 3 der Lernmittelverordnung nur in dem unbedingt not wendigen Umfang verlangt werden. Das heißt, die Schulen müssen sehr sorgfältig prüfen und begründen, ob Arbeitshefte tatsächlich erforderlich sind oder ob die Lernziele auch mit Mitteln und Methoden erreicht werden können, die die Eltern finanziell weniger belasten. Die Schulen haben bei der Ent scheidung über die Arbeitshefte auch die Grundsätze der Wirt schaftlichkeit, Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und des sinnvol len Einsatzes im Unterricht zu beachten, die jeweiligen Fach konferenzen haben sich über die Verwendung von Arbeits heften untereinander abzustimmen. Die Konferenz der Lehr kräfte entscheidet gemäß § 11 Abs. 4 der Lernmittelverord nung, welche Lernmittel im Rahmen der vom Schulträger be reitgestellten Mittel angeschafft werden. Sie entscheidet auch, welche Lernmittel im Rahmen des Eigenanteils von den Schü lerinnen und Schülern bzw. Eltern gekauft werden sollen. Für nicht der Lernmittelfreiheit unterliegende Lernmittel ist eine entsprechende Entscheidungskompetenz zwar nicht ausdrück lich geregelt, nach Sinn und Zweck kann aber auch diese Ent scheidung von der Konferenz der Lehrkräfte getroffen werden.

In Anbetracht dessen, dass es den Schulen und Schulträgern obliegt, entsprechend den dargestellten Grundsätzen über die Verwendung von Arbeitsheften und Arbeitsblättern zu ent scheiden, liegen der Landesregierung bzw. dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport keine Kenntnisse über die Kosten der Verbrauchsmittel vor.

Vielen Dank. Herr Nowka hat noch Fragen. Bitte, Herr Abge ordneter.

Danke schön für die Antwort bis hierhin. Es ist so, dass diese Arbeitshefte häufig quasi elementarer Bestandteil der dazu an gebotenen Schulbücher sind und sich somit die Frage, ob man diese Arbeitsgrundlage in Ergänzung zu den Schulbüchern anschafft oder nicht, in der Realität gar nicht stellt. Wie realis tisch ist es aus Ihrer Sicht, die Verantwortung bei den Schulen zu belassen und diese Zweiteilung zwischen den Verbrauchs materialien und den nicht zu verbrauchenden Materialien zu belassen?

Frau Ministerin.

Herr Abgeordneter Nowka, aus meiner Sicht macht diese Unterscheidung weiterhin Sinn, weil wir Arbeitsmaterialien haben, die über mehrere Jahre von mehreren Schülerinnen und Schülern benutzt werden können, und Arbeitshefte, bei denen das nicht der Fall ist. Ich bin aber der Auffassung, dass die Kostenbelastung für die Eltern von der Schule sehr im Blick behalten und sehr sorgfältig mit diesen Entscheidungen umge gangen werden muss.

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 1666 (Landesarbeitsge richtsurteil Studentische Beschäftigte), die die Abgeordnete Vandre stellt.

Gegen die bisherige rechtswidrige Beschäftigungspraxis der Hochschulen von Studierenden und den Konsequenzen, die die Hochschulleitung aus diesen ziehen möchte, regt sich aktuell Protest an der Universität Potsdam. Konkret befürchtet die Initiative „StudisGutBezahlt?!“, dass die Hochschulleitung in Reaktion auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Bran denburg einige bisher von Studierenden besetzte Stellen strei chen und nicht neu vergeben wird. Dies hätte massive Auswir kungen auf die Öffnungszeiten einiger Hochschuleinrichtun gen und die Studiensituation an den Brandenburger Hoch schulen. An der Humboldt-Universität zu Berlin wurde zudem bekannt, dass die Hochschulleitung sich mit dem Gedanken befasst, zukünftig externe Dienstleister zum Beispiel für die Abdeckung der Bibliotheksöffnungszeiten zu beauftragen.

Ich frage die Landesregierung daher: Wie setzt sie sich mit den Hochschulen Brandenburgs im Sinne des erklärten politischen Ziels der Eindämmung prekärer, befristeter Beschäftigungs verhältnisse an den Hochschulen dafür ein, die bisherige rechtswidrige Praxis zu ändern und dies nicht zum Nachteil studentischer Beschäftigter sowie der Lern- und Studiensitua tion werden zu lassen?

Das Wort erhält Ministern Dr. Münch, bitte.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Vandre, Ihr letzter Satz klingt ja ein bisschen wie die Quadratur des Krei ses, die auch mir nicht vollständig gelingen wird. Das Anliegen von „StudisGutBezahlt!?“ ist mir natürlich bekannt und die Initiative hat sich auch unmittelbar an mich gewandt. Ich möchte aber für die, die mit dem Thema nicht so sehr vertraut sind, das Problem noch einmal kurz umreißen:

Wie auch sonst in vielen Bereichen des Arbeitslebens gelten an den Hochschulen unterschiedliche tarifliche bzw. arbeitsrecht liche Regelungen für unterschiedliche Beschäftigungskategori en. Studentische Hilfskräfte werden bisher generell nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz beschäftigt und unterfallen damit nicht dem TV-L, dem Tarifvertrag für die Beschäftigten der Länder.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat jetzt ent schieden, dass die Hochschulen genauer hinschauen müssen, welche Tätigkeiten die Studierenden tatsächlich ausüben. Falls sie nämlich nicht wissenschaftlich oder studienbegleitend tätig sind, sondern normale Verwaltungstätigkeiten zum Beispiel in der Bibliothek oder in anderen Bereichen der Universität wahr nehmen, sind sie nach dem TV-L zu beschäftigen; ich finde das auch sehr nachvollziehbar. Wenn ich TV-L-Beschäftigter bin, hat das unter anderem Auswirkungen auf den Stundenlohn und die Befristungsmöglichkeiten, und es geht sogar so weit, dass Studierende im Nebenjob, wenn sie nach dem TV-L beschäftigt werden, unbefristet zu beschäftigen wären - eine Konstellation, die zumindest bei Vollzeitbeschäftigung mit dem Studium nicht mehr vereinbar wäre.

Die Entscheidung erging in einem Musterverfahren, das von Studierendenvertretungen geführt wurde. Deshalb gehe ich da von aus, dass zumindest dort schon länger Kenntnis über die Folgen eines Prozesserfolgs herrschte. Deswegen verstehe ich auch die große Überraschung nicht, die teilweise jetzt von den Studierenden ausgedrückt wird. Die Hochschulen müssen jetzt wie jeder andere Arbeitgeber auch mit dieser Gerichtsentschei dung organisatorisch umgehen. Ich habe aus der Universität Potsdam erfahren, dass zahlreiche Arbeitsverträge mit wissen schaftlichen Hilfskräften in wissenschaftlichen Einrichtungen fortgesetzt werden, insbesondere wenn es sich um studienbe gleitende Tätigkeiten handelt, was auch im Sinne des Gesetzes ist. Die Reduzierung von Öffnungszeiten von Hochschulein richtungen, in denen jene Studierenden beschäftigt sind, die künftig nach dem TV-L zu behandeln wären, ist bislang nicht zu verzeichnen. Ich gehe zum jetzigen Zeitpunkt auch davon aus, dass die Hochschulen eigenverantwortlich und verantwor tungsbewusst die notwendigen arbeitsorganisatorischen Kon sequenzen ziehen werden. Am Anfang wird das sicher etwas weniger glatt laufen als in ein oder zwei Jahren, und es ist sicherlich eine Übergangsfrist, die für Verunsicherung sorgt, aber ich denke, dass die unbefristete Beschäftigung teilweise in Vollzeit nicht Anliegen der Sache sein kann, und ich erwarte, dass die Hochschulen so etwas vermeiden. Selbstverständlich werden wir aber die Entwicklung beobachten, und im Fall eventueller Auswüchse in die eine oder andere Richtung zum Nachteil der einen oder anderen Seite werden wir natürlich versuchen, gegenzusteuern. - Danke.

Vielen Dank. Es gibt Nachfragen. Bitte.

Ich habe eine konkrete Nachfrage. Eine der Forderungen, die die Studierenden auch aktuell artikulieren, bezieht sich auf die Frage, ob und inwiefern studentische Beschäftigte generell in den Tarifvertrag oder in Tarifverträge aufgenommen werden können. Das betrifft zum einen die Forderungen, entweder alle in einen TV-L zu integrieren, als auch die, gesondert einen studentischen Tarifvertrag auf den Weg zu bringen. Dazu würde mich natürlich auch Ihre Position interessieren.

Liebe Frau Vandre, ich weiß, dass das eines der Lieblings themen ist, das immer wieder auftaucht. Wir sind dazu auch im Austausch mit den Berliner Kolleginnen und Kollegen. Ich halte es nicht für zielführend, Studierende in den TVL zu über nehmen, weil angestellt zu sein, einer regulären Berufstätigkeit nachzugehen, etwas anderes ist, als ein Studium voranzutrei ben. Ich halte die Tätigkeiten der wissenschaftlichen Hilfs kräfte für sehr sinnvoll. Dass es dafür aber neue vertragliche Regelungen braucht, davon bin ich bis jetzt nicht überzeugt. Dazu stehen wir aber in einem intensiven Austausch. Es gibt ja auch das Wissenschaftszeitvertragsgesetz und das hat entspre chende Regelungen für studierende Beschäftigte. Aber ich denke, wir sind da weiter im Dialog miteinander. - Danke.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir kommen zur Frage 1667 (Brückenbau in Hennigsdorf) , die der Abgeordnete Galau stellt.

In der Stadt Hennigsdorf soll im Jahr 2021 eine neue Havelbrü cke errichtet werden, die den bestehenden Bau ersetzen soll. Hierbei soll auf die Errichtung einer Behelfsbrücke verzichtet werden, wie das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt jüngst bekannt gegeben hat. Nicht nur in der Stadt Hen nigsdorf regt sich scharfer Protest gegen diese Entscheidung. Auch Pendler aus den umliegenden Kommunen kritisieren zu Recht das drohende Verkehrschaos sowie die drohenden lan gen Umwege, welche zudem dem Wirtschaftsstandort Hen nigsdorf schaden werden.

Ich frage die Landesregierung: Welche Maßnahmen werden er griffen, um eine Sperrung der Verbindung zwischen Hennigs dorf und dem Ortsteil Stolpe-Süd zu verhindern?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Ministerin Schneider.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordne ter, Bauherr dieser Brücke ist die Bundeswasserstraßenverwal

tung. Aufgrund der Bedeutung zur Aufrechterhaltung des Ver kehrs sowohl für die Wirtschaft als auch für die Bürgerinnen und Bürger hat die Straßenbauverwaltung des Landes sehr frühzeitig auf den Bau einer Behelfsbrücke hingewiesen und diese eingefordert. In allen Besprechungen, die wir mit der Wasserstraßenverwaltung hatten, auch mit der Stadt Hennigs dorf, wurde immer wieder der Bau dieser Behelfsbrücke verab redet. Zwischenzeitlich liegt ein Schreiben von Anfang Mai vor, und auch der Bund hat dies im Wesentlichen bestätigt und auch über die Errichtung einer Behelfsbrücke gesprochen.

Gegenwärtig laufen Untersuchungen, wie das mit Blick auf die vorhandene sanierungsbedürftige Brücke realisiert werden kann. Ich habe die Wasserstraßenverwaltung des Bundes so verstanden, dass die Untersuchungen Ende Mai abgeschlossen sind - dass sie aufwendiger waren, als sie zu Anfang einge schätzt worden sind - und auf dieser Basis weitere Entschei dungen getroffen werden.

(Vereinzelt Beifall SPD)

Als Nächstes stellt Herr Raschke die Frage 1668 (Einsatz von „Karate Forst flüssig“ im Brandenburger Wald).

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich möchte mich zum groß flächigen Einsatz von „Karate Forst“ im Brandenburger Wald erkundigen.

In den Landkreisen Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming sollen jetzt ungefähr 8 000 ha Forstflächen unterschiedlicher Eigentümer mit dem Totalinsektizid „Karate Forst flüssig“ aus der Luft besprüht werden. Dieses Insektizid ist nicht selektiv und wirkt bereits in geringen Konzentrationen hochtoxisch auf viele Insekten und nicht nur auf die unerwünschten Schädlin ge. Der Wirkstoff ist schwer abbaubar, verbleibt über Monate in toxischen Konzentrationen in der Umwelt und ist somit eine dauerhafte Gefahr für das gesamte Ökosystem. Zudem kam es in der Vergangenheit bei der Ausbringung dieser Insektizide über Waldflächen immer wieder zu Fehlversprühungen und wurden Abstandsgebote zu Wohnbebauungen nicht eingehal ten. Die Nachteile liegen also auf der Hand.

Ich frage daher die Landesregierung: Welche konkreten Alter nativen zum großflächigen Einsatz des Totalinsektizids „Kara te Forst flüssig“ hat sie geprüft und warum gegebenenfalls verworfen?

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Vogelsänger. Bitte.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordne te! Ich möchte zunächst festhalten, dass dem Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln durch den Landesbetrieb Forst eine sorgfältige und umfassende Abwägung der verschiedenen

Aspekte, insbesondere auch der Wirkung auf andere Insekten, vorausgeht. Die Mitarbeiter der Forstverwaltung und die Wald besitzer haben grundsätzlich ein hohes Interesse an einem funktionierenden Ökosystem mit einer intakten Flora und Fau na. Seit rund 300 Jahren stehen Eberswalder Forstwirtschaftler für den Gedanken einer nachhaltigen Waldwirtschaft.

(Beifall des Abgeordneten Roick [SPD])

Auf diesen Sachverstand können wir heute stolz sein und auf bauen. Ihn haben wir im aktuellen Fall genutzt.

(Vereinzelt Beifall SPD)

Die Grünen haben keinerlei Vertrauen zum Landeskompetenz zentrum Forst in Eberswalde.

(Vereinzelt Beifall SPD sowie des Abgeordneten Laken macher [CDU])

Das Landeskompetenzzentrum Forst in Eberswalde hat sich bundesweit einen Namen bei der Entwicklung und Pflege un serer Wälder gemacht. Unser Waldschutzkonzept wurde 2018 ausdrücklich von der Europäischen Union als vorbildlich aner kannt. Wir Brandenburger sind stolz darauf. Auch der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wird sorgfältig abgewogen, aber jeder muss wissen, dass das auch immer Konflikte schürt und Fragen aufwirft. Was aber wäre die Alternative?

Der Einsatz eines solchen Pflanzenschutzmittels im Wald ist immer das letzte Mittel, um ihn zu erhalten. Auch in der kon kreten Situation hat eine Abwägung stattgefunden. Sie hat dazu geführt, dass wir das einzig wirksame und zur Verfügung stehende Mittel „Karate Forst“ einsetzen. Probefällungen von Kiefern in betroffenen Gebieten haben an einzelnen Baum kronen einen Befall mit bis zu 2 000 Raupen erwiesen. Für Fachleute ist dies ein klares Indiz dafür, dass der Verlust von Waldflächen in beträchtlichen Größenordnungen droht. Schät zungen gehen davon aus, dass bei den rund 7 700 ha, für die der Einsatz des Pflanzenschutzmittels gegen die Nonne empfohlen wird, ein Totalverlust von 3 000 ha droht. Unsere Fachleute sagen: Den sterbenden Wald kann man sehen, riechen und hören. Die angeblichen Alternativen führen bei nä herem Hinsehen in die Sackgasse.

(Beifall der Abgeordneten Roick und Rupprecht [SPD])

Der erhebliche Verlust von Waldfläche wäre eine Katastrophe für das Ökosystem. - Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Es gibt Nachfragen. Herr Raschke, bitte.

Vielen Dank, Herr Minister. Sie haben die Vertrauensfrage gestellt: Unser Vertrauen in das Landeskompetenzzentrum ist ungebrochen. Es ist immer eine Vertrauensfrage an den Minis ter - das nur nebenbei.

Sie sind nicht wirklich konkret geworden. Meine eigentliche Frage war, welche Alternativen Sie geprüft haben. In der Produktdatenbank werden zum Beispiel verschiedene Mittel mit dem viel unschädlicheren Wirkstoff Dipel ES aufgeführt. Laut BVL-Datenbank sind das allein sechs Mittel für den Forst. Was ist hier mit welchem Ergebnis geprüft worden?

Zum Zweiten müssen wir feststellen, dass einige der Gebiete, die sie jetzt ausgewiesen haben, FFH-Schutzgebiete sind. Da möchte ich gern wissen: Liegt hierfür das Einverständnis des LfU vor bzw. wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen - und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Zum Dritten kann man aus dem Produktdatenblatt des Mittels, dessen großflächigen Einsatz Sie jetzt anordnen, auch heraus lesen, dass man es beispielsweise nicht für Beeren einsetzen sollte, wenn die Blüte schon vorbei ist. Danach dürfen die Beeren nicht verzehrt werden. Jetzt ist die Beerenblüte - zum Beispiel die Blüte der Erdbeeren - im Wald längst vorbei, und das Mittel wird eingesetzt. Wie stellen Sie sicher, dass diese ernst zu nehmenden Hinweise des Produktdatenblattes im Herbst auch umgesetzt werden?

Ich glaube, ich bin mit meinen Ausführungen sehr konkret ge wesen, aber ich komme gern noch zur Zulassung von Pflanzen schutzmitteln: Bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wird geprüft, welches am besten geeignet ist. Das selektiv wir kende Dipel ES, das in der Vergangenheit für die Eichen prozessionsspinner-Bekämpfung verwendet wurde, weist für diesen Zweck keine ausreichende Wirkung auf und ist am Markt nicht verfügbar. Auch das vor Kurzem als Notfallzu lassung zur Verfügung gestellte Foray 76 B mit dem gleichen Wirkstoff wie Dipel ES hat eine unzureichende Wirkung. Die Prüfversuche haben dies ergeben.

Noch einmal zum Einsatz: Die Befliegung erfolgt flächen scharf. Die Flugbahnen werden nachprüfbar aufgezeichnet. Es sind über 3 000 ha mit Pflanzenschutzmitteln besprüht worden, und es gab keinerlei Konflikte. Das hängt aber auch mit dem Verantwortungsbewusstsein aller zusammen. Es gibt eine All gemeinverfügung über die Waldschutzmaßnahmen. Sie wird veröffentlicht, und daran muss man sich halten. Bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners hat sich eine Geg nerin - das ist ein alter Fall - unter einer Eiche versteckt und sich besprühen lassen. Das sollte man nicht tun, und das steht auch in der Allgemeinverfügung.