Protokoll der Sitzung vom 14.06.2019

den Einsatz szeneangehöriger Informanten geht es leider nicht. Das wurde im Rahmen der Anhörung im Innenausschuss auch von mehreren Experten eindrücklich bestätigt. Die Bestim mungen des Gesetzentwurfs zum Einsatz verdeckt Ermitteln der gehören im Übrigen zu den strengsten bundesweit. Nach meiner festen Überzeugung werden sie Grenzüberschreitungen früherer Jahre, wie beispielsweise im Fall „Piatto“, wirksam begegnen.

Diesem Ziel dient auch die Stärkung der Führungsverantwor tung der Leitung der Verfassungsschutzabteilung. Die Innenre vision ist bewusst - der Name sagt es - im Inneren der Abtei lung platziert. Sie stellt sicher, dass die abteilungsinternen Ar beitsweisen der Abteilungsleitung nicht verborgen bleiben können. Wenn erforderlich, kann so sehr schnell reagiert wer den. Gepaart mit einer deutlich gestärkten parlamentarischen Kontrolle und umfangreich erweiterten Vorlage- und Informa tionspflichten bis hin zur Weiterleitung der Prüfberichte der Innenrevision an die PKK bestehen dann wirklich alle Mög lichkeiten, auf Fehlentwicklungen frühzeitig aufmerksam zu werden. Ich sagte es gestern schon: Da hat die PKK die Rechte eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses.

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Dem einen mögen die Änderungen nicht weit genug gehen, dem anderen sind sie schon viel zu viel. Deshalb haben wir uns irgendwo in der Mit te gefunden. Für meine fachliche Bewertung ist entscheidend, dass der Verfassungsschutz nach der Gesetzesänderung eine noch bessere Arbeit machen kann als bisher. Das ist sicherge stellt.

Noch ein Wort an die Kritiker und jene, die als Konsequenz aus dem NSU-Untersuchungsausschuss gar die Abschaffung des Verfassungsschutzes fordern: Meine Damen und Herren, ich will Sie daran erinnern, dass durch den Einsatz von Polizei und Verfassungsschutz sowie der Ermittlungsbehörden der Staats anwaltschaft sehr viel mehr terroristische Anschläge in unse rem Land vereitelt wurden als durchgeführt worden sind. Das verdanken wir auch den Verfassungsschutzorganen - auch un serem Verfassungsschutz. Deshalb halte ich ihn zur Stunde für unverzichtbar, und deshalb ist es gut, dass wir ihn stärken. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD sowie des Abgeordneten Christoffers [DIE LINKE])

Vielen Dank. - Wir sind am Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung. Wir stimmen zuerst über den Änderungsan trag der CDU-Fraktion auf Drucksache 6/11545 ab. Hierbei geht es um umfangreiche Änderungen und Ergänzungen im ge samten Text des Gesetzentwurfs. Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltun gen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales auf Drucksache 6/11537 zum Dritten Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes. Die CDUFraktion hat hierzu namentliche Abstimmung beantragt. Ich bitte Sie, Ihr Votum laut und deutlich abzugeben, damit die Schriftführer es ordnungsgemäß registrieren können.

Ich eröffne die Abstimmung und bitte um das Verlesen der Na men.

(Namentliche Abstimmung)

Ich schließe die Abstimmung und bitte um etwas Geduld für die Auszählung.

Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Ergebnis der na mentlichen Abstimmung zur Beschlussempfehlung auf Druck sache 6/11537 bekannt:

Dafür stimmten 44 Abgeordnete, dagegen stimmten 35 Abge ordnete, es gab 2 Enthaltungen. Damit ist die Beschlussvorlage in der 2. Lesung verabschiedet.

(Beifall SPD - Abstimmungslisten siehe Anlage S. 6952)

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales auf Drucksache 6/11538: „Verbesserung der personellen Aus stattung des Brandenburgischen Verfassungsschutzes“. Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstim men? - Stimmenthaltungen? - Damit sind Beschlussempfeh lung und Bericht mehrheitlich angenommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 11 und rufe Tagesordnungs punkt 12 auf:

Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Ver messungsgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 6/10608

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales

Es wurde vereinbart, hierzu keine Debatte zu führen. Wir kom men direkt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales auf Drucksache 6/11521, Neudruck. Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimment haltungen? - Damit sind Beschlussempfehlung und Bericht einstimmig angenommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 12 und rufe Tagesordnungs punkt 13 auf:

Gesetz zu dem Dritten Glücksspieländerungsstaats vertrag

Gesetzentwurf der Landesregierung

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses

Drucksache 6/11558

Auch hier wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Wir kommen direkt zur Abstimmung über die Beschlussempfeh lung und den Bericht des Hauptausschusses auf Drucksache 6/11558 zum Gesetz zu dem Dritten Glücksspieländerungs staatsvertrag. Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein Hand zeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit sind Beschlussempfehlung und Bericht bei einigen Enthaltungen einstimmig angenommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 13 und rufe Tagesordnungs punkt 14 auf:

Zweites Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf von 4 Abgeordneten

Drucksache 6/10978

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses

in Verbindung damit:

Drittes Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf von 4 Abgeordneten

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses

Drucksache 6/11524

Ich eröffne die Aussprache. Zu uns spricht der Abgeordnete Lüttmann für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäs te! Mit dem vorliegenden Gesetzespaket ziehen wir die Erfah rungswerte dieser Legislaturperiode zurate und geben den

künftigen Abgeordneten des Landtags Brandenburg eine gute Arbeitsgrundlage. Dabei geht es im Einzelnen um das Frakti onsgesetz, das Abgeordnetengesetz, das Untersuchungsaus schussgesetz, das Volksabstimmungsgesetz sowie weitere Ge setze, die ich namentlich hier nicht alle aufzähle.

Erstens: Im Fraktionsgesetz sorgen wir unter anderem für Klar stellungen hinsichtlich der Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen sowie im Hinblick auf die Bezahlung von Fraktionsmitarbeite rinnen und -mitarbeitern.

Eine ausführlichere Diskussion im Hauptausschuss gab es rund um die Prüfungsrechte des Landesrechnungshofs gegenüber den Fraktionen. Hier hegte der Landesrechnungshof zunächst die Befürchtung, dass es eine Verschlechterung zulasten des Landesrechnungshofs geben könnte. Ich bin sehr froh, dass wir diese Befürchtungen im Gesetzgebungsverfahren in konstruk tiven Gesprächen ausräumen konnten und uns der Landesrech nungshof heute sogar bescheinigt, dass wir es geschafft haben, eine noch größere Transparenz bei der Entscheidung der Land tagspräsidentin über vom Rechnungshof empfohlene Maßnah men herzustellen.

(Beifall SPD, DIE LINKE sowie vereinzelt CDU und B90/GRÜNE)

Es geht sogar weiter - ich zitiere den Landesrechnungshof -:

„Neu und in ganz Deutschland bislang einmalig ist, dass wegen der besonderen verfassungsrechtlichen Stellung von Fraktionen künftig das Große Kollegium des Landes rechnungshofs über die abschließende Prüfungsmittei lung entscheiden wird. Damit wird zum einen die Bedeu tung des Großen Kollegiums des Landesrechnungshofs gestärkt und zum anderen die Beurteilung von mitunter politisch sensiblen Fragestellungen wie zum Beispiel die Abgrenzung von Fraktions- und Parteiaufgaben in meh rere Hände gelegt und damit auf eine noch sicherere Grundlage gestellt.“

Schön, dass wir am Ende ein so einvernehmliches Ergebnis er zielt haben.

(Beifall SPD und B90/GRÜNE)

Zweitens: Im Hinblick auf das Untersuchungsausschussgesetz ziehen wir unter anderem Rückschlüsse aus dem hier mehrfach angesprochenen NSU-Untersuchungsausschuss: Wir moderni sieren die Verfahren und passen Formulierungen im Gesetz an die Neuformulierung in der Landesverfassung an, die wir zu letzt miteinander beschlossen haben. Auch erweitern wir die Kompetenzen von Sachverständigen in Untersuchungsaus schüssen, die deren Arbeit unterstützen können - auch dies eine positive Erfahrung aus dem NSU-Untersuchungsausschuss.