Meine Damen und Herren! Das Gesetz ist das Grundgesetz für unsere brandenburgischen Kinder- und Jugendrechte. Ich möchte an dieser Stelle wertschätzend die große Bedeutung würdigen, welche dieses Gesetzesvorhaben für alle Kinder und Jugendlichen im Land Brandenburg haben wird. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, nimmt der Kinder- und Jugendschutz mit Kapitel 2 des Gesetzestextes eine prominente und umfassende Stellung ein.
Der Schutzgedanke ist jedoch nur ein Teil der Ziele, die das Gesetz insgesamt formuliert. Das Gesetz ist deshalb nicht nur bloße Schutzmauer für die Kinder und Jugendlichen, sondern gleicht für mich mehr der Architektur eines Möglichkeitsraums. Er ermöglicht es, die Rechte und Perspektiven von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien durch Beratung und Unterstützung besser umzusetzen. Er ermöglicht es, Kinder und Jugendliche, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen, besser zu fördern. Weiterhin ermöglicht er es, Hilfen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung aus einer Hand bereitzustellen. Nicht zuletzt ermöglicht er eine noch stärkere Beteiligung von Jugendlichen, Eltern, Familien und auch Trägern der Jugendhilfe an Entscheidungsvorgängen, von denen sie betroffen sind.
Meine Damen und Herren! Zur Schaffung dieses Möglichkeitsraums wurde im Jahr 2021 ein intensives, dreistufiges, umfangreiches Beteiligungsverfahren eröffnet. Dieses Verfahren ist für
mich vorbildhaft und beispielgebend. Die erste Stufe des Verfahrens beteiligte die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die zweite Stufe umfasste die Beteiligung des Landes- Kinder- und Jugendausschusses sowie seiner Unterausschüsse. Die dritte Stufe realisierte eine intensive Kinder- und Jugendbeteiligung. In Form von Workshops und einer groß angelegten Beteiligungsumfrage konnten über 1 000 Kinder und Jugendliche einbezogen werden.
Im Jahr 2023 begann das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport mit dem internen Schreibprozess. Ab Mai 2023 erfolgte die Beteiligung der übrigen Ressorts und der Verbände, woraufhin mehr als 60 Stellungnahmen eingereicht wurden.
Dieses umfangreiche Beteiligungsverfahren hat von allen Mitwirkenden viel Kraft und sicherlich auch Ausdauer gefordert. Es hat aber gleichzeitig eine Vielzahl von wertvollen fachlichen Hinweisen, Anregungen und Perspektiven in den vorliegenden Gesetzentwurf einfließen lassen. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle bedanken.
Zuvorderst gilt dieser Dank allen beteiligten jungen Menschen. Sie haben diesem Möglichkeitsraum ein neues Design gegeben. Zudem gilt es, die öffentliche Hand sowie die beteiligten freien Träger der Jugendhilfe zu adressieren. Sie alle haben die genannte Architektur des Möglichkeitsraumes vorgedacht und dem Gesetzentwurf damit die notwendige Lebendigkeit und Praxisnähe gegeben.
Zudem gilt mein besonderer Dank - damit schließe ich mich Kristy Augustin an - der Abteilung 2 unseres Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport und selbstverständlich auch unserer Kinder- und Jugendbeauftragten Katrin Krumrey, die ich oben sitzen sehe. Herzlich willkommen!
Trotz der umfassenden und lang andauernden Entwurfsarbeit herrschte im Ministerium immer ein offenes Wort für Ideen und Änderungsvorschläge. Die Abteilung 2 und unsere Kinder- und Jugendbeauftragte stehen sinnbildlich für die juristische Statik, die den Möglichkeitsraum dieses Gesetzes belastbar und stabil macht. Herzlichen Dank dafür!
Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir nochmals ein Wort zur Beteiligung der Kinder und Jugendlichen! Wir alle kennen das oft wiederholte Diktum, dass Kinder und Jugendliche unsere Zukunft seien. Dies ist aber nur ein Blickwinkel, nämlich der Blickwinkel von uns Erwachsenen. Das Problem daran ist nicht, dass dieser Blickwinkel falsch wäre. Das Problem daran ist, dass er unvollständig ist. Es fehlt die Sicht der Betroffenen, nämlich der Kinder und Jugendlichen selbst.
In umfangreichen Beteiligungsverfahren zu diesem Gesetzentwurf wurde vor allem auch der Blickwinkel der Kinder und Jugendlichen berücksichtigt. Damit war genauso eine Erweiterung unserer eigenen Perspektiven verbunden. Die Kinder sind nicht nur unsere Zukunft, sondern es geht in erster Linie um ihre eigene Zukunft, und genau diese Möglichkeit bietet der Gesetzentwurf.
Genau deswegen geht der Gesetzentwurf über reine Schutzbestimmungen für Kinder und Jugendliche weit hinaus. Zum einen
schafft er die Voraussetzungen für eine selbstbestimmte Lebensweise. Dank der Regelungen zur Inklusion ist damit eine frühe Entwicklungsmöglichkeit aller Kinder und Jugendlichen verbunden. Zum anderen fordert der Gesetzentwurf explizit Gestaltungsspielraum ein. Die Kinder und Jugendlichen sollen dadurch sowohl ihr eigenes Leben als auch - darüber hinaus - unser aller Leben früh mitgestalten.
Meine Damen und Herren, mit der heutigen 1. Lesung des Gesetzentwurfs beginnt die eigentliche parlamentarische Befassung. Es gilt nun, die erhaltenen Perspektiven im Ausschuss und auch im Anhörungsverfahren klug abzuwägen. Natürlich werden am Ende unterschiedliche Bewertungen des Gesetzentwurfs vorliegen. Bereits jetzt bescheinigen jedoch viele der abgegebenen Stellungnahmen weiten Teilen des Gesetzentwurfs sehr gelungene und innovative Regelungen.
Diese Innovationen bestehen nicht in Ge- und Verboten. Sie bestehen vielmehr in der Möglichkeit, Kinder und Jugendliche zu eigenverantwortlichen und selbstständig handelnden Persönlichkeiten werden zu lassen. Der darin enthaltene dynamische Schutzgedanke basiert auf den Kindern und Jugendlichen selbst und unterstreicht deren umfassende Einbeziehung.
Ich komme zum Schluss. Damit ist es jetzt an uns, ein innovatives Kinder- und Jugendgesetz für Brandenburg auf den Weg zu bringen. Das sollte uns bis zur 2. Lesung im Juni ein gemeinsamer Ansporn sein. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Unsere Besuchertribüne hat sich sehr gut gefüllt. Ich darf gleich drei Gruppen nacheinander begrüßen: Schülerinnen und Schüler des Friedrich-Gymnasiums Luckenwalde, Schülerinnen und Schüler der Torhorst-Gesamtschule Oranienburg auf Einladung des Abgeordneten Björn Lüttmann, SPDFraktion, sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Auszubildende der Sparkassen Barnim und Uckermark auf Einladung der Abgeordneten Hanka Mittelstädt, SPD-Fraktion. Seien Sie uns alle herzlich willkommen!
Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Sehr geehrte Gäste! In der Aktuellen Stunde der CDU sollen das Kindeswohl und der Kinderschutz im Mittelpunkt stehen. Sie wollen gemeinsam mit uns überlegen, wie Kinder in Brandenburg besser geschützt werden und Opfer eine gute Begleitung und Beratung finden können. Nun, das lässt mich ziemlich ratlos zurück, denn, werte Abgeordnete der CDU, über diese Fragen haben wir in den letzten Monaten im Rahmen von zwei Fachgesprächen sowie im Zuge von Landtagsdebatten, zum Beispiel zum gemeinsamen Kinder
schutzantrag oder auch zum Schulgesetz, intensiv debattiert, zuletzt erst im Februar im Zusammenhang mit Ihrem Antrag zur Errichtung eines Childhood-Hauses.
Ich erinnere Sie gern an unseren Entschließungsantrag. Hierin hatte meine Fraktion in sieben konkreten Maßnahmen zusammengefasst, was es bräuchte, um Kinder und Jugendliche besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen und Opfer angemessen zu begleiten. Das haben Sie abgelehnt.
Abgelehnt haben Sie auch Vorschläge, die helfen würden, das Kindeswohl zu sichern und in Kitas, Horten und Schulen pädagogisch präventiv handeln zu können.
Abgelehnt haben Sie, dass jede Schule einen Rechtsanspruch auf Schulsozialarbeit hat. Abgelehnt haben Sie die Landesfinanzierung von Schulgesundheitsfachkräften. Abgelehnt haben Sie die zusätzliche Unterstützung von Schwerpunktschulen, den Rechtsanspruch von Kindern mit Behinderung auf Nachmittagsbetreuung und die Änderungen zur Kita-Personalverordnung.
Darum frage ich Sie: Welches Ziel hat denn Ihre Aktuelle Stunde? Alle Fakten zu diesem Thema liegen auf dem Tisch. Wollen Sie endlich mit uns gemeinsam konkrete Maßnahmen verabschieden, die in der Praxis tatsächlich ankommen? Wenn Ihnen das Thema so wichtig ist, wo ist Ihr Entschließungsantrag? Bei allem Respekt, Sie werden diesem ernsten Thema nicht gerecht.
Und Sie können sich auch keinesfalls auf dem Entwurf der Landesregierung zum Kinder- und Jugendgesetz ausruhen und behaupten, die Koalition liefere damit eine wirksame Grundlage für den Kinderschutz. Folgendes Ziel des Koalitionsvertrages sollte umgesetzt werden - Zitat -:
„Wir werden ein Kinderschutzgesetz erarbeiten, das einheitliche Standards festschreibt und das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellt.“
Sehr geehrte Damen und Herren, lieber Hardy Lux, genau das leistet dieser Gesetzentwurf leider nicht.
Der Entwurf stellt zwar verbal das Wort „Kindeswohl“ in den Mittelpunkt, das aber überwiegend mit Absichtserklärungen, Appellen oder Maßnahmen, die unter Haushaltsvorbehalt stehen. Eine konkrete Stärkung des Kinderschutzes erfolgt nicht. Machen wir einmal stichprobenartig einen Soll-Ist-Abgleich zwischen dem, was Expertinnen und Experten fordern, und dem, was im Gesetzentwurf steht:
Erstens: Expertinnen und Experten fordern, in dem Landesgesetz die Begriffe „Kinderschutz“, „Kindeswohl“ und „Kindeswohlgefährdung“ klar zu bestimmen. Das ist nicht passiert. Zu lesen sind nur sprachliche Allgemeinplätze statt konkreter Regelungen. Gerade dieses Thema, das in der Praxis immer wieder zu viel Verunsicherung führt, bräuchte präzise Formulierungen ohne überflüssige Beschreibungen.
Im ersten Entwurf hatte man noch den Mut, eine an den Kinderrechten orientierte Definition des Kindeswohls zu verankern. Das
war ein gut gesetzter Mindeststandard, der in der Kabinettsbefassung anscheinend verloren gegangen ist. Warum? Wer hat denn Angst davor? Das Kindeswohl ist nur dann gesichert, wenn Kinderrechte gewährleistet sind. Genau das müssen wir tun, wenn wir Kinder und Jugendliche ernsthaft schützen wollen.
Zweitens: Wir wissen, dass lokale interdisziplinäre Kinderschutznetzwerke wichtig wären. Zumindest findet sich in dem Gesetzentwurf die Überschrift „Netzwerke Kinderschutz“. Inhaltlich findet sich aber nur eine Kopie der bereits seit 2012 geltenden bundesrechtlichen Bestimmungen. Dabei wissen wir, dass diese Netzwerke doch überwiegend nicht funktionieren. Gerade Schulen, Polizei, Gerichte und Gesundheitsämter beteiligen sich nicht. Gefordert waren die Verankerung einer stärkeren Teilnahmeverpflichtung sowie Ressourcen für die Koordinierung, also für die Netzwerkstrukturen. Beides ist nicht umgesetzt worden.
Drittens: Wir wissen, dass ein wirksamer Kinderschutz den Ausbau einer flächendeckenden Beratungs- und Unterstützungsstruktur für Familien, Kitas, Schulen und Träger der Jugendhilfe braucht. Ist das klar geregelt? Nein. Angekündigt wird eine unbestimmte Anzahl von Fach- oder Ombudsstellen, und die Förderung der Netzwerke Frühe Hilfen wird unter Haushaltsvorbehalt gestellt. Damit ist nichts an Struktur gesichert.
Viertens: Der Entwurf schafft weder die Grundlage für ein bedarfsdeckendes Angebot an Schulsozialarbeit noch für ein ausreichendes Angebot an interdisziplinären, ambulanten Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche, die Opfer oder Zeugen von sexualisierter oder körperlicher Gewalt geworden sind. Darüber haben wir hier schon zigmal debattiert. Frau Augustin, Sie hätten doch dafür sorgen können, dass es ins KJG kommt. Warum ist das nicht passiert?
Fünftens: Der Gesetzentwurf versucht, den Kinder- und Jugendschutz weitestgehend auf die gesamte Gesellschaft auszudehnen. Diese Idee ist richtig und gut; das gelingt aber so nicht. Zukünftig sollen nicht nur alle Träger der Jugendhilfe, sondern sämtliche Personen, Organisationen und Unternehmen, die Angebote für Kinder und Jugendliche machen, die Aufgaben des Kinderschutzes umsetzen, eigene Schutzkonzepte erarbeiten und mit den Jugendämtern zusammenarbeiten.
Jetzt einmal ehrlich: Ich frage mich, wie die Jugendämter dieses riesige Netzwerk an Akteuren begleiten und die vielen Schutzkonzepte prüfen wollen. Die Jugendämter sind schon heute überlastet. Wenn flächendeckender Kinder- und Jugendschutz Realität werden soll, muss das Land in diese Strukturen investieren. Die Formulierung von nicht umsetzbaren Verpflichtungserklärungen hilft uns nicht weiter.
Ich fasse zusammen: Der Gesetzentwurf mit dem Schwerpunkt Kinder- und Jugendschutz ist im Wesentlichen eine Kopie geltender bundesrechtlicher Regelungen. Die landesrechtliche Umsetzung wird nicht konkret definiert. Träger und Gebietskörperschaften werden nicht in die Lage versetzt, die geltenden Gesetze zum Schutz der Kinder und Jugendlichen gut umzusetzen.
Werte Frau Augustin, Sie stellen fest, dass die gesamtgesellschaftliche Daueraufgabe, Kinder und Jugendliche zu schützen, aktueller sei denn je. Diese Einschätzung teilen wir. Wir dürfen aber nicht nur feststellen, sondern müssen auch handeln und
den vorliegenden Gesetzentwurf durch Änderungsanträge zumindest zu einer wirksamen Grundlage für gelingenden Kinder- und Jugendschutz in Brandenburg gestalten. Daran werden Sie gemessen, Frau Augustin - nicht an warmen Worten. - Vielen Dank.