Protokoll der Sitzung vom 21.03.2024

Bitte.

Durch das Schaffen von Möglichkeiten der Vorratsdatenspeicherung können schwere Straftaten gegen Kinder schnell aufgeklärt, kriminelle Strukturen zerschlagen und Täter zur Rechenschaft gezogen werden. Davor darf der Blick nicht versperrt werden. Unser Rechtsstaat darf sich schließlich nicht selbst künstlich blind machen.

Sehr geehrte Damen und Herren, die dritte Säule im Bereich des Kinderschutzes ist die Begleitung der Opfer. Sind Kinder oder Jugendliche erst Opfer von Gewalttaten, Vergewaltigungsopfer, Misshandlungsopfer geworden, ist die zerbrechliche Seele irreparabel beschädigt. Den Opfern im besten Interesse beratend und unterstützend zur Seite zu stehen und behutsam zu begleiten - auch das ist Teil des Kinderschutzes.

Ich frage Sie: Haben Sie sich die Ausstellung im Foyer des Landtags einmal genau angesehen? Eine der Pappfiguren, Deadpool, von einem traumatisierten Jungen gebastelt, spricht für sich. Für alle, die in den Marvel-Comics nicht sonderlich bewandert sind: Deadpool - vielleicht kennen andere Wolverine - ist in der Lage, Verletzungen wie Stich- und Schusswunden, Verbrennungen oder gar Enthauptungen innerhalb weniger Augenblicke zu heilen. Deadpool wachsen Gliedmaßen und Organe nach. Warum, glauben Sie, wählt ein traumatisierter Junge, der sexualisierte Gewalt erfahren hat, diesen Superhelden, diese Comicfigur, um etwas darzustellen? Wir können es nur vermuten. Aber eines kann auch Deadpool nicht: seine eigene Seele heilen.

Die Opferbegleitung ist und bleibt ein wichtiger Bestandteil des Kinderschutzes. Ob der Weiße Ring, STIBB e. V. oder weitere Opferverbände, sie alle widmen sich auch den Kindern, die zu Opfern geworden sind. Ich bin sehr dankbar, dass mit dem in der vergangenen Plenardebatte einstimmig unterstützen Antrag nun die Implementierung des Childhood-Hauses in Brandenburg angestoßen werden kann. Kinderschutzambulanzen, ChildhoodHäuser, Unterstützung und Förderung der Opferberatung - auch insoweit gibt es viele Möglichkeiten, den Kinderschutz weiter zu stärken.

Sehr geehrte Damen und Herren, das ist nicht das Ende, und das ist auch nicht abschließend, wenn wir den Kinderschutz in den Blick nehmen. Wichtig bleibt mir, auch an dieser Stelle die ressortübergreifende Aufgabe der Politik im Kinderschutz deutlich zu machen. Das sind nicht nur der Bildungsbereich, Gesundheit, Justiz oder Inneres. Alle Bereiche, wir alle, sind gefordert, wenn wir uns dem Kinder- und Jugendschutz widmen wollen.

Lassen Sie mich auch kurz auf die weiteren Punkte, die in Verbindung mit der Aktuellen Stunde stehen, eingehen.

Der Antrag der Fraktion Die Linke greift vor allem die Anhörung und abschließende Beratung im Rechtsausschuss auf. Und ja, auch das Thema Opferbeauftragter wurde dort diskutiert. Staatssekretär Markus Grünewald hat dort klargemacht, wie sich die aktuelle Betrachtung darstellt, und auch Ministerin Hoffmann machte deutlich, worum es sich hierbei handelt. Es gibt die interministerielle Koordinierung im Opferschutz, viele Bereiche, und die Beratungen sind auch noch nicht abgeschlossen. Unsere Rechtspolitikerinnen und Rechtspolitiker werden noch stärker

hierauf eingehen; aber ich denke, in der Sitzung des Rechtsausschusses ist klargeworden, dass wir hierüber noch nicht abschließend befinden können. Wir werden den vorliegenden Antrag ablehnen.

(Lachen der Abgeordneten Dannenberg [Die Linke] sowie Zuruf: Das ist doch lächerlich!)

Nun noch ein Blick auf das Kinder- und Jugendgesetz. Das Ausführungsgesetz, das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, war lang erwartet und steht heute in 1. Lesung auf der Agenda. Die Erarbeitung war umfangreich, und die gut 200 Seiten verdeutlichen dies auch. Wir werden, so der Überweisung im Anschluss zugestimmt wird, dazu im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport am 11. April - sogar hier im Plenarsaal - eine umfassende Anhörung durchführen. Das Gesetz umfasst neben den aufgetragenen Klarstellungen in der Kinder- und Jugendhilfe als Auswirkung des Bundesgesetzes wesentliche Schwerpunkte im Bereich der Inklusion und auch des Kinderschutzes.

Auch wenn es noch Diskussionsbedarf zum Gesetz gibt, möchte ich an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, gerade den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im MBJS für diesen wahren Kraftakt zu danken. Stellvertretend seien Abteilungsleiter Volker Westphal oder auch Melanie Balzer, Karsten Friedel und Heike Schneider genannt. Nicht zuletzt danke ich auch den Kindern und Jugendlichen, die in die Erarbeitung dieses Gesetzes eingebunden wurden, und das in Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendbeauftragten, Katrin Krumrey.

(Beifall CDU, SPD, B90/GRÜNE und BVB/FW Gruppe)

Katrin Krumrey danke ich auch in ihrer zusätzlichen Funktion und Aufgabe als Kinderschutzbeauftragter. Es wird leider hin und wieder vergessen, dass wir diesen Bereich damals bewusst in den Antrag, diese Stelle zu schaffen, mit eingebunden hatten. Sie ist also auch für den Kinderschutz zuständig. - Hierbei geht es übrigens einmal um einen Antrag, den NRW von uns kopiert hat.

Auch dem Justizministerium mit Ministerin Susanne Hoffmann und dem Innenministerium mit Minister Stübgen danke ich, die an vielen Teilen des vorliegenden Gesetzentwurfs mitgewirkt haben.

Sehr geehrte Damen und Herren, nun aber zurück zum eigentlichen Thema der Aktuellen Stunde. Ich bin sehr dankbar, dass wir mit dem Kinder- und Jugendgesetz wichtige Aspekte des Kinderschutzes aufgreifen, verbessern und stärken. Aber ich hätte mir für diese Legislaturperiode gewünscht, dass auch Brandenburg ein eigenständiges Kinderschutzgesetz bekommt. Hierbei ist uns Nordrhein-Westfalen um einiges voraus. Dabei geht es nicht darum, Parallelstrukturen zu schaffen, sondern im Gegenteil die Maßnahmen und Bausteine des Kinderschutzes zu bündeln. Wir dürfen die vielen engagierten Menschen, die in unserem Land mit Kindern arbeiten und diese regelmäßig im Blick haben, nicht allein lassen. Wir müssen Fachkräfte mit dem notwendigen Know-how versorgen, angefangen beim Erkennen von Verletzungen, die eindeutig von Misshandlungen herrühren, von Täterstrategien und auch von Reaktionsmustern von Opfern, dem Erkennen am Verhalten des Kindes, dass es von Gewalt betroffen ist.

Die vorhandenen Gesetze und Gesetzesvorlagen in Brandenburg sind schon richtig und wichtig. Aber wehmütig muss ich gestehen, dass ich mir im Bereich des Kinderschutzes doch ein eigenes Gesetz, das dies bündelt, gewünscht hätte. Handlungslei

tend für eine möglichst optimale Versorgung ist schließlich immer, den Blickwinkel der Kinder und Jugendlichen mit Missbrauchs- oder Gewalterfahrung einzunehmen und den gesamten Prozess auf diese auszurichten.

Aber wir sind mit der heutigen Aktuellen Stunde noch lange nicht am Ende dessen, was wir gemeinsam im Kinderschutz erreichen können. Die Verbesserung des Kinderschutzes ist ein andauernder Prozess. Es gilt, stetig zu überprüfen, an welchen Stellen wir nachjustieren können, welche Schritte als Nächstes folgen können. Glauben Sie mir, ich hätte noch viele weitere Anregungen, um Kinder in diesem Land zu schützen. - Für heute danke ich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, SPD, B90/GRÜNE und BVB/FW Gruppe)

Danke schön. - Auf der Redeliste steht der Abgeordnete Nothing für die Fraktion der AfD. Bitte schön.

(Beifall AfD)

Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Gäste! „Hinsehen, Handeln und Helfen - Kinderschutz in Brandenburg stärken“ lautet der Titel der Aktuellen Stunde der CDU-Fraktion. Sie wirft in ihrem Antrag die Frage auf, wie Kindeswohl und Kinderschutz im Land Brandenburg verbessert werden können. Die Antwort kann nach viereinhalb Jahren Regierung von SPD, CDU und Grünen nur lauten: indem diese Regierung bald und schnellstmöglich abgewählt wird.

(Beifall AfD)

Denn was, bitte schön, hat sich unter Ihrer Verantwortung im Bereich der Kinder-, Jugend und Bildungspolitik auch nur ansatzweise verbessert? Wenn wir Ihre Bilanz beim Kindeswohl und Kinderschutz Revue passieren lassen, stellen wir fest: Statt hinzusehen, zu handeln und zu helfen, haben Sie immer nur weggeschaut, nicht oder falsch gehandelt und damit den Kinderschutz gründlich ruiniert. Da bringt es überhaupt nichts, wenn Sie kurz vor Ende der Legislaturperiode einen 200-seitigen Gesetzentwurf zum Kinder- und Jugendschutz vorlegen.

Rufen wir uns einmal in Erinnerung, was in den letzten Jahren geschehen ist. Schon in Ihrem Koalitionsvertrag von 2019 hatten Sie vollmundig versprochen, das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu rücken. Brandenburg kämpft seit Jahren mit einem massiven Mangel an Erziehern, Lehrern und Mitarbeitern in der Jugendhilfe, und zwar deshalb, weil Sie es einfach nicht auf die Reihe bekommen, das steinzeitliche Kitagesetz zu reformieren oder für bessere Arbeits- und Rahmenbedingungen zu sorgen.

(Beifall AfD)

Dadurch fehlen ausgerechnet jene Berufsgruppen, die den Kinderschutz in Kindergärten und Schulen gewährleisten sollen.

Darüber hinaus befindet sich die Gesellschaft seit vier Jahren im Ausnahmezustand. Da waren zunächst einmal die CoronaZwangsmaßnahmen. Dann folgten der Krieg in der Ukraine und

parallel dazu eine völlig irre Wirtschafts- und Energiepolitik auf Bundes- und auf Landesebene. Seit Jahren werden Arbeitsplätze vernichtet, werden die Bürger finanziell ruiniert, wird der Mittelstand in die Insolvenz und werden Unternehmen reihenweise ins Ausland getrieben.

(Beifall AfD)

Diese ganze Gemengelage führt zu Zukunftsängsten, zu Erschöpfung, zu Überforderung, zu Frustration und zu Wut. All das schwächt Familien und gefährdet Kinder, statt sie zu schützen. Sie beklagen heute also Zustände, die ausschließlich Sie selbst zu verantworten haben und niemand sonst.

(Beifall AfD)

Für diese Politik sollten Sie sich eigentlich entschuldigen. Aber eine solche Entschuldigung werden Sie auch heute nicht über die Lippen bringen. Stattdessen inszenieren Sie sich schon wieder als Anwälte des Kindeswohls. Sie tun das völlig ungeniert, wenn Sie feierlich appellieren - ich zitiere aus dem Antrag der CDU-Fraktion -:

„[…] wir müssen den Schutz und die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen, sei es vor physischer, psychischer, sexualisierter Gewalt im analogen und digitalen Leben, erhöhen.“

Diesen Satz muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Denn was, bitte schön, heißt hier „wir“? Wer sind „wir“? Und warum fordern ausgerechnet Sie als Regierungspartei Dinge ein, die Sie selbst längst hätten umsetzen können?

(Beifall AfD)

Seit viereinhalb Jahren verfügen Sie gemeinsam mit SPD und Grünen über eine komfortable Mehrheit in diesem Haus. Mit dieser Mehrheit hatten Sie jederzeit alle Hebel in der Hand, um Familien, Bildung und den Kinderschutz durch eine verantwortungsvolle Politik zu stärken. Theoretisch bekennen Sie sich zum Kinderschutz; praktisch haben Sie das komplette Gegenteil getan.

(Beifall AfD)

Deshalb ist diese Aktuelle Stunde eine Scheindebatte, mit der Sie von Ihrem Totalversagen ablenken wollen. Wer es mit dem Kinderschutz wirklich ernst meint und wem das Wohl von Kindern am Herzen liegt, der muss Familien und Kinder stark machen, der muss für gesunde und motivierte Erzieher und Lehrer sorgen, der muss wenigstens ein Mindestmaß an elementarer Bildung garantieren können, der muss eine übergriffige und abartige Sexualpädagogik in Kindergärten und Schulen beenden -

(Beifall AfD)

der muss vor allem aber beweisen, dass er nach immerhin viereinhalb Jahren nicht nur wohlklingende Anträge mit abstrakten Absichtserklärungen verfassen kann, sondern dazu fähig ist, zur Abwechslung einmal konkrete politische Maßnahmen umzusetzen, die dem Kinderschutz helfen und nicht schaden.

(Beifall AfD)

Dazu waren und sind Sie entweder nicht willens oder nicht in der Lage.

Deshalb bleibe ich dabei: Wer besseren Kinderschutz will, der muss zuallererst diese Koalition abwählen. Denn Sie haben jedes Vertrauen restlos verspielt. - Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Danke schön. - Wir setzen die Debatte mit Herrn Abgeordneten Lux für die SPD-Fraktion fort. Bitte sehr.

(Beifall SPD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Am 10. Juni 2021 trat auf Bundesebene das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz in Kraft. Damit wurde die größte Reform des Sozialgesetzbuches VIII seit dessen Inkrafttreten im Jahr 1990 beschlossen. Diese Reform forderte eine Umsetzung auf Landesebene. Die Brandenburger Landesregierung entschied sich dazu, diese Umsetzung in besonderer Weise zu gestalten, nämlich in Form eines eigenen Kinder- und Jugendgesetzes. Die Regierung greift damit zusätzlich die im Koalitionsvertrag vereinbarte detaillierte Weichenstellung in Richtung eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes und dessen Stärkung auf. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir heute im Rahmen einer Aktuellen Stunde in 1. Lesung über den Gesetzentwurf hier im Haus diskutieren.

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Meine Damen und Herren! Das Gesetz ist das Grundgesetz für unsere brandenburgischen Kinder- und Jugendrechte. Ich möchte an dieser Stelle wertschätzend die große Bedeutung würdigen, welche dieses Gesetzesvorhaben für alle Kinder und Jugendlichen im Land Brandenburg haben wird. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, nimmt der Kinder- und Jugendschutz mit Kapitel 2 des Gesetzestextes eine prominente und umfassende Stellung ein.