Protokoll der Sitzung vom 18.06.2024

Die deutschen Grenzen werden von der Bundespolizei geschützt. Das bedeutet freilich nicht, dass wir als Landesregierung untätig sind, wenn es um die Frage der Eindämmung illegaler Migration geht. Ich will an dieser Stelle nur auf einige wenige Maßnahmen eingehen.

(Frau Kotré [AfD]: Die mangelnden Abschiebungen zum Beispiel!)

Es ist dem Einsatz Brandenburgs und Sachsens zu verdanken, dass die Bundesregierung im vergangenen Oktober endlich Grenzkontrollen an den Grenzen zu Polen und Tschechien ermöglicht hat. Seitdem wurden an der Grenze Tausende illegal Einreisende gestoppt und hunderte Schleuser und Kriminelle festgenommen. Um Rückführungen zu beschleunigen und die kommunalen Ausländerbehörden zu entlasten, haben wir die Zuständigkeiten für die Vorbereitung und Durchführung von Rückführungen neu geregelt und der ZABH die Hauptlast übertragen.

(Zuruf des Abgeordneten Bretz [CDU] - Frau Kotré [AfD]: Funktioniert nicht!)

Außerdem hat die von mir eingerichtete Taskforce „Abschiebung Straftäter“ seit ihrem Bestehen rund 200 ausländische Straftäter zurück in ihre Heimatländer geführt.

(Frau Bessin [AfD]: Wohin denn? Nach Polen!)

Darunter befanden sich jedoch kein einziger Syrer und kein einziger Afghane. Warum ist das so? Das ist eindeutig das Versagen der Bundesregierung, die zwar regelmäßig große Versprechungen und Ankündigungen macht, aber letztlich nichts umsetzt.

(Frau Kotré [AfD]: Aber Sie haben doch im Bund das Prob- lem geschaffen!)

Und viel schlimmer ist, dass es offensichtlich gar nicht am Unwillen der Ampelkoalition liegt, denn im Koalitionsvertrag der Bundesregierung steht sogar, dass sie Rückführungsabkommen mit den Herkunftsstaaten abschließen will. Sogar die Drittstaatenlösung gibt es als Prüfauftrag im Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Es wurde extra ein Sonderbevollmächtigter eingesetzt, nur passiert ist bisher nichts, wenn man einmal vom Rückführungsabkommen mit Indien absieht. Wir hatten in Brandenburg ganze zwei indische Asylbewerber.

Im Gegenteil: Die Gesetzesinitiativen der Bundesregierung führen sogar dazu - wie bei dem sogenannten Rückführungsbeschleunigungsgesetz -, dass Abschiebungen für unsere ZABH noch schwieriger geworden sind.

Aber wie in Ihrem Antrag ausgerechnet Großbritannien und Italien zu möglichen nachahmungswürdigen Vorbildern zu erklären, geht an der Sache genauso völlig vorbei.

(Zuruf von der AfD: Warum?)

Ich erkläre es Ihnen: Großbritannien musste Ruanda per Gesetz zum sicheren Drittstaat erklären. Denn selbst das oberste Gericht in London machte im Vorfeld deutlich, dass der sogenannte Ruanda-Plan rechtswidrig ist. Gegenwärtig ist er nicht auf Deutschland übertragbar.

(Frau Kotré [AfD]: Man kann es aber erklären! Das ist doch nicht in Stein gemeißelt!)

Ich lasse mich aber gerne von Frau Baerbock eines Besseren belehren und werde mir das Konzept genau anschauen, das die Bundesregierung ja bei der morgigen Ministerpräsidentenkonferenz vortragen will. - Herr Präsident, ich brauche eine Minute länger.

Die italienische Lösung, die Sie nachahmen möchten, haben Sie sich offensichtlich noch nicht einmal genau angeschaut. Sie baut darauf, dass Flüchtlinge, die von italienischen Behörden im Mittelmeer aufgegriffen werden - auf dem Mittelmeer, bevor sie ins italienische Staatsgebiet gekommen sind -, per Schiff nach Albanien gebracht werden können. Für Deutschland mit seiner Nord- und Ostseeküste ist das nicht sinnvoll, praktikabel oder effizient. Wenn Sie sich - und wir uns - schon an Best Practices von Ländern orientieren wollen, dann doch lieber an Ländern, deren Rückführungsstrategien erstens für uns praktikabel und zweitens rechtskonform sind.

(Frau Bessin [AfD]: Aber Sie haben doch gar keine Idee!)

Schweden zum Beispiel hat die Auflagen für Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive kontinuierlich erhöht. Ferner bietet Schweden Ausreisemöglichkeiten über Transitstaaten, von wo aus Flughäfen in Syrien und Afghanistan angeflogen werden können. Die Zahl der freiwilligen Ausreisen nimmt in Schweden auf diese Weise stark zu. Und auch Dänemark ist aktiv. So verlieren dort derzeit viele Syrer ihren Schutzstatus - das geht nach europäischem Recht -, wenn sie aus bestimmten Gebieten Syriens kommen, die längst sicher sind. Auch sie werden nicht direkt abgeschoben, sondern auf Transitzentren verteilt, bis sie das Land freiwillig verlassen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie sehen: Vieles ist möglich, wenn man sich intensiv mit den Themen Rückführung und freiwillige Ausreise beschäftigt

(Zuruf von der AfD: Ach!)

und wenn anders als bei der Bundesregierung dieser Beschäftigung auch konkrete Maßnahmen folgen. Ich habe gerade erläutert, dass Ihr Antrag mit Ruanda und Italien für Deutschland überhaupt nicht anwendbar ist - daher empfehle ich die Ablehnung des Antrags. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU - Frau Kotré [AfD]: Das sind doch Beispiele!)

Vielen Dank. - Das Wort geht noch einmal an die einbringende Fraktion. Frau Abgeordnete Kotré, bitte schön.

(Beifall AfD - Bretz [CDU]: Waren Sie schon einmal in Neu- seeland?)

Herr Präsident! Werte Kollegen Abgeordnete! Jetzt muss ich mich ein bisschen beeilen, die Zeit ist ja doch knapp. Herr Lakenmacher, Sie sagen, der Antrag sei überflüssig. Sie sagen immer dann, wenn die CDU gerade dabei ist, auf den Zug der AfD aufzuspringen, dass unsere Anträge überflüssig seien. Das war ja schon immer so.

(Beifall AfD)

Das war ja schon immer so, denn als wir die von Ihnen eben viel beschworenen Grenzkontrollen gefordert haben, haben Sie und Ihre Koalitionskollegen alle noch gesagt, dass es menschenunwürdig sei und man es so nicht machen könne. Und jetzt auf einmal ist es doch gar nicht so menschenunwürdig, jetzt kann man es doch tun.

(Beifall AfD)

Und genauso kann man diese Abkommen schließen. Das ist auch nicht überflüssig, denn es wird ja auf Innenministerebene diskutiert. Aber Sie wissen doch selbst, dass die Bundesinnenministerin mit der Ampelkoalition, die hinter ihr steht, diesen Weg blockieren wird. Daher sagen wir: Wir möchten den Innenminister mit dem Auftrag ausstatten, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen. Das kann er, und das weiß er auch. Das Einzige, was fehlt, ist das Wollen - er will es nämlich nicht.

(Frau Bessin [AfD]: Lena, er kann es auch nicht!)

- Ich weiß nicht. Er könnte es. Er kann es vielleicht nicht, er könnte es.

Herr Stübgen, Sie haben das Argument genannt, dass der Bund zuständig sei. Lesen Sie doch einfach den Antrag. Dort steht drin, dass Sie sich auf Bundesebene dafür einsetzen sollen. Ich habe es eben dargelegt: Sie können das im Rahmen der Innenministerkonferenz durchaus tun. Wie gesagt, es fehlt bei Ihnen leider der Wille.

Und wenn Sie sagen, dass Länder wie Albanien oder Ruanda nicht geeignet wären, dann haben Sie den Antrag tatsächlich nur überflogen. Das sind die Beispiele. Wir fordern, dass mit einem sicheren Drittstaat ein Abkommen geschlossen wird. Wir sagen nicht, dass es Ruanda sein muss. Ruanda könnte man übrigens auch zu einem sicheren Herkunftsland erklären; es ist nicht in Stein gemeißelt, welche Herkunftsländer sicher sind, sondern das kann man ändern. Das kann man auch an den Zeitgeist und die Geschehnisse in diesen Ländern anpassen; dann könnte auch Ruanda in Betracht kommen. Aber es kommt jedes andere Land auf dieser Welt genauso in Betracht.

Wenn Sie sagen, man komme dort mit dem Schiff nicht hin - ich muss Ihnen doch nicht erklären, dass man mit dem Flugzeug heutzutage fast die ganze Welt bereisen kann. Was ist das denn bitte für ein Argument?

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss festhalten: Der Wunsch ist nicht da. Alles, was Sie immer zur illegalen Massenmigration und zur Verhinderung dieser hier tun zu wollen vorgeben, ist reines Wahlkampfgetue, ist nicht ernst gemeint. Das ist schäbig, verlogen und peinlich. - Danke schön.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. - Wir sind damit am Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion, „Durchführung des Asylverfahrens in außerhalb von Deutschland und der Europäischen Union liegenden Asylzentren in Ruanda und Albanien nach dem Vorbild Großbritanniens sowie Italiens“, Drucksache 7/9756. Wer folgt dem Antrag? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt, es gab keine Enthaltungen.

Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 11 und rufe Tagesordnungspunkt 12 auf.

TOP 12: Reform des Wahlrechts - freie, gleiche und geheime Wahlen stärken, Sicherheit erhöhen und Briefwahl als Ausnahme normieren

Antrag der AfD-Fraktion

Drucksache 7/9759

Ich eröffne die Aussprache. Es beginnt Frau Abgeordnete Kotré für die AfD-Fraktion. Bitte sehr.

(Beifall AfD)

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Mit unserem Antrag zur Reform des Wahlrechts wollen wir die Ausnahmeregelung zur Briefwahl wieder als solche normiert wissen. Unsere Fraktion hat diesen Antrag eingebracht, um die Integrität und die Sicherheit unserer Wahlen zu gewährleisten. Die Briefwahl ist ein als Ausnahmefall konzipierter Bestandteil unseres Wahlsystems, der es den Bürgern, die aus tatsächlichen Gründen ausnahmsweise nicht persönlich an der Urnenwahl teilnehmen können, ermöglichen soll, an der Wahl teilzunehmen. Die Betonung liegt auf „Ausnahme“ und „Nachweis der Ausnahme“. Dieser kann nur in einem plötzlichen Krankheitsfall, beispielsweise einem Beinbruch oder Ähnlichem, begründet sein.

Allerdings haben wir in den vergangenen Jahren eine besorgniserregende Zunahme der Briefwahl erlebt, die das Potenzial für Manipulationen und Verzerrungen des Wahlergebnisses in sich birgt. Betrug der Anteil der Briefwähler 1990 noch weniger als 10 %, so lag auf Bundesebene der Anteil der Briefwähler zur Bundestagswahl 2017 bei 28,6 % und im Jahr 2021 sogar bei 47,3 %.

(Walter [Die Linke]: Was!? - Oh! bei der Fraktion Die Linke)

- Ja, die Unruhe kann ich nachvollziehen. Und sie ist auch angemessen; denn das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Entscheidungen stets den Ausnahmecharakter der Briefwahl zum Ausdruck gebracht, der bei einem Anteil von mehr als 20 % schon lange nicht mehr gegeben ist. Bei fast 50 % wird die Entartung der Ausnahme zur Regel mehr als deutlich.

(Walter [Die Linke]: Das interessiert Sie doch gar nicht!)

Unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse und rechtlicher Vorgaben ist es daher unerlässlich, notwendige Maßnahmen zu ergreifen, um die Briefwahl wieder als Ausnahme zu normieren und die Urnenwahl als Regel zu stärken.

Dazu gehören naturgemäß strenge Regeln für die Beantragung von Briefwahlunterlagen, eine transparente und sichere Handhabung der Wahlbriefe sowie die Schaffung von Sonderwahlbezirken in sensiblen Einrichtungen. So müssen natürlich einerseits Gründe nachgewiesen werden, wenn jemand ausnahmsweise eine Briefwahl anstatt einer Urnenwahl durchzuführen beantragt, und andererseits muss das Vorliegen dieser Gründe eidesstattlich versichert werden.

Die juristischen Experten wie der Göttinger Staatsrechtler Dr. Alexander Thiele und auch die zitierten Gerichtsentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts haben bereits auf die Risiken und Gefahren hingewiesen, die mit einer uferlosen und unbegrenzten Briefwahl einhergehen. Es ist daher unsere Verantwortung, die Grundprinzipien freier, fairer und geheimer Wahlen zu schützen und das Vertrauen der Bürger in unser demokratisches System zu bewahren bzw. wiederherzustellen. Wir dürfen nicht zulassen, dass Manipulation oder Betrug das Ergebnis einer Wahl beeinflussen können.

(Beifall AfD)