In der Anhörung zu den haushalterischen Teilen der Änderung der Kommunalverfassung haben die kommunalen Spitzenverbände keinen Hehl daraus gemacht, dass eher eine Abschaffung als eine Fortführung der Doppik sinnvoll erscheint. Jedenfalls wurde dort gefordert, das Jahresabschlussbeschleunigungsgesetz fortzuführen und die Regelung zu § 69 Abs. 6 zu streichen.
Das Jahresabschlussbeschleunigungsgesetz haben Sie durch Ihren Änderungsantrag zwar erst einmal in Bezug auf die zeitliche Befristung verlängert, jedoch nicht bezogen auf die Rechnungsjahre. Bei Inkrafttreten von Abs. 6 würde eine Vielzahl von Kommunen in die vorläufige Haushaltssicherung fallen - mit verheerenden Konsequenzen und spürbaren Folgen nicht nur für die Kommunen selbst, sondern vor allem auch für die Ehrenamtler, deren Engagement Sie doch sonst immer hochhalten, Herr Noack. Zudem würde dies dazu führen, dass den Kommunen, die gut gehaushaltet haben und daher unverschuldet in die vorläufige Haushaltsführung fallen, das Geld buchstäblich wegliefe bzw. durch die Finger rinnen würde.
Stimmen Sie daher unserem Überweisungsantrag und unserem Gesetzentwurf zu, wenn Ihnen die Kommunen und ihre Handlungsfähigkeit wichtig sind, Herr Noack.
Im nächsten Schritt sollte überlegt werden, die Doppik entweder auch auf Landesebene einzuführen oder aber auch auf kommunaler Ebene wieder zur Kameralistik zurückzukehren.
Das Änderungsgesetz zum Kommunalabgabengesetz, das hier weiterhin Gegenstand ist, soll der verfassungsrechtlich notwendigen Sicherstellung der Finanzierung kommunaler Selbstver-
waltungsaufgaben dienen. Stattdessen werden Genderideologien umgesetzt, indem zum Beispiel in § 2 Abs. 1 Satz 2 das Wort „Abgabenschuldner“ durch das Wort „Abgabenschuldenden“ ersetzt wird. In § 8 Abs. 2 Satz 6 soll „der Nutzer“ zur „nutzenden Person“ werden.
Also wenn das der große Wurf ist, die große Änderung, die Sie erarbeitet haben, dann haben Sie fachlich und inhaltlich nicht viel beigetragen, Herr Noack. So viel zu dem, was Sie mir gerade vorgeworfen haben - oder unserer Fraktion. Wieder einmal ergeben sich Änderungen, die nicht notwendig sind, weil nur Genderwahn dabei herausspringt.
Die weiteren Regelungsentwürfe klingen zunächst sinnvoll - doch mit ihnen wird das Ziel der auskömmlichen Finanzierung nicht erreicht. Sie sind nicht ausreichend, da eine auskömmliche Finanzierung wegen des mangelhaften Systems der zu geringen Bemessung der Schlüsselzuweisungen stets zu Finanzlücken führt.
Zudem gibt es in § 11 des Gesetzentwurfs Anpassungen zur Dogmatik der Gästebeiträge, Kurbeiträge und Tourismusbeiträge. Demnach sollen nunmehr alle Gemeinden Ortsfremde an den Kosten für Erholungs-, Kur- und Tourismusangebote beteiligen und dabei auch Tagesgäste einbeziehen können. Ob das immer sinnvoll ist, daran bleiben Zweifel bestehen.
Ich kann nur an die Koalition appellieren, einzulenken und endlich einmal etwas Sinnvolles für unsere Kommunen und vor allem für die Bürger zu tun. Stimmen Sie unserem Antrag zu und entlasten wir gemeinsam die Kommunen, statt sie weiter zu belasten! Denn auch dort ist - wie die Wahlergebnisse im ganzen Land bereits gezeigt haben - das Maß voll.
Jetzt, Herr Noack, komme ich auf Ihre Vorwürfe zurück, jetzt sollten Sie zuhören. Herr Schaller möchte als Nächster auch noch etwas sagen. Wir beide haben in der Anhörung diskutiert. Sie waren der Meinung, es sei notwendig, im Hinblick auf die Kommunen endlich einen Schlussstrich zu ziehen, damit Sie als Gemeindevertreter in Velten - wohlgemerkt - wissen, was der Sachstand ist. Wenn Sie das nach all den Jahren immer noch nicht wissen, dann tut mir das leid. Es gibt einen Kämmerer, der Ihnen das sagen kann.
Wir haben gesagt, es ist notwendig, den Kommunen zur Hand zu gehen und eine Verlängerung umzusetzen. Sie waren strikt gegen diese Maßnahmen, Herr Schaller ebenfalls - das habe ich extra nachgelesen -,
also die Koalition an sich. Dass wir uns inhaltlich nicht eingebracht hätten - ich sehe das ein bisschen anders -, ist laut den Protokollen eine Lüge, die Sie hier erzählt haben - eine absolute Lüge -, und es ist eine bodenlose Frechheit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Kommunalabgabengesetz ein für die Kommunen so wichtiges Thema hier zum Auftakt der letzten regulären Plenarwoche dieser Legislaturperiode zu behandeln, finde ich absolut angemessen. Meinen Kommentar zum Redebeitrag von Herrn von Lützow werde ich mir bis zum Schluss aufheben.
Ich fange erst einmal mit den grundsätzlichen Dingen an und werbe dafür, dass Sie dem Gesetzentwurf in der Form, die er durch den Innenausschuss erhalten hat, zustimmen. Man könnte fast sagen: Es war eine schwere Geburt. - Wir haben uns viel Zeit gelassen, aber vielleicht stellt das Vorgehen sogar ein Idealbeispiel dafür dar, wie man mit einem Gesetzentwurf umgehen kann: Wir haben eine Anhörung durchgeführt. Wir haben aufgrund der Anhörung einige Änderungen vorgenommen, die wir intensiv diskutiert hatten. Manche haben sich eingebracht, manche nicht. In dem Sinne denke ich, dass wir hier wirklich ein ausgewogenes Gesetz mit Änderungen vorliegen haben, dem man zustimmen sollte.
Ich werde kurz auf drei Punkte eingehen. Erstens, die Änderungen im Tourismusbereich: Über die Gästebeiträge für Tagesgäste wurde gerade schon gesprochen. Ortsfremde bzw. Tagesgäste können in Zukunft einbezogen werden. Ich denke, dazu muss man nicht viel sagen. Die Kommunen erhalten mehr Möglichkeiten - ob sie sie nutzen oder nicht, entscheiden immer noch die Kommunen selbst. Das entscheiden vor allem die Abgeordneten vor Ort. Dahin gehend muss man sich also keine Sorgen machen, Herr von Lützow. Die Kommunen werden entscheiden, ob und wie sie davon Gebrauch machen. Wir haben von den Spitzenverbänden Lob bekommen - mehr geht nicht.
Nicht so viel Lob haben wir für die Thematik Wiederbeschaffungszeitwert bekommen. Ich gebe zu, ich bin klar der Meinung, dass wir diese Änderung jetzt bitte unbedingt in der Form vornehmen sollten - wie das auch empfohlen wurde. „Wiederbeschaffungszeitwert“ ist ein sperriger Begriff, aber er ist an sich auch kein Teufelszeug - im Gegenteil, ich halte in diesem Zusammenhang einiges für sehr spannend. Das ist nicht gerade das üblichste kaufmännische Instrument, aber im Hinblick auf die Kommunen finde ich es langfristig nicht verkehrt, über dieses Thema nachzudenken.
Doch wir hatten zwei Probleme, deshalb konnten wir diesen Punkt in dem Moment nicht regeln. Erstens: Meine ganz persönliche Meinung - gerade angesichts der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Thema Altanschließer - ist, wir dürfen hier nicht den Eindruck erwecken, dass man Umgehungstatbestände schafft.
Zweitens: Wenn man sich tatsächlich irgendwann einen Wiederbeschaffungszeitwert überlegt, muss man natürlich auch dazu stehen, dass man Mehreinnahmen hat. Diese Mehreinnahmen müssen im Rahmen von Investitionsrücklagen wieder für den Bürger zur Verfügung gestellt werden.
Unter diesem Gesichtspunkt, denke ich, wird das Thema in Zukunft noch einmal diskutiert werden, aber erst einmal ist es gut und richtig, dass wir es rausstreichen.
Ich komme zum dritten Thema. Egal, ob es der Antrag der Linken oder jener der AfD ist, ich frage Sie, Herr von Lützow: Wie funktioniert es denn im unternehmerischen Bereich? - Sie gerieren sich doch gerne mal als Versteher der Wirtschaft.
Soweit ich weiß, erstellt man innerhalb von zwölf Monaten einen Jahresabschluss. Man blickt innerhalb des laufenden Jahres auf das vergangene Jahr zurück. Wir reden hier nicht über zwölf Monate, sondern darüber, dass das vorletzte Jahr in irgendeiner Art und Weise betrachtet wird. Die Panikmache, die von Ihnen kommt, verstehe ich überhaupt nicht. Ich finde es völlig legitim, sich wenigstens im laufenden Jahr verbindlich mit dem vorletzten Jahr zu befassen.
Ich sage Ihnen dazu erstens: Die Doppik gibt es bei uns seit 20 Jahren - ob Sie das mögen oder nicht. 1998 habe ich als Gemeindevertreter die Kameralistik kennengelernt. Jetzt bin ich Vorsitzender des Finanzausschusses in Woltersdorf und arbeite mit der Doppik. Ich bin ganz klar Fan der Doppik. Wenn Sie für Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter etwas Transparenz und eine Möglichkeit, so etwas zu lesen, schaffen wollen, können Sie nicht für die Kameralistik sein. Ich glaube, Sie kennen dieses System einfach nicht.
Zweitens: Wenn Sie hier für das Ehrenamt kämpfen, müssten Sie dafür sein, dass wir das so machen, wie wir es in der Kommunalverfassung längst geregelt haben. Es muss doch selbstverständlich sein, dass Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, die gerade vor zehn Tagen - nicht einmal - gewählt wurden, Anspruch darauf haben, in ihrer ersten Sitzung zu wissen, wie das vorletzte Jahr finanziell ungefähr ausgegangen ist.
Wollen Sie sie dumm halten, damit sie haushalterisch nicht mithalten können? - Das kann doch nicht Ihr Ernst sein!
Es ist sehr wichtig, dass man Ehrenamtliche in Kenntnis setzt. In dem Sinne bitte ich um Zustimmung für unseren Entwurf, so, wie er vorliegt. - Die letzte Minute schenke ich uns allen. In einer Woche der Torschlusspanik, glaube ich, können wir alle etwas auf die Zeit achten. Glück auf!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf zum KAG ist als Verbesserung der Praxistauglichkeit gedacht. Er soll dem Abbau von Standards und Normen und gleichzeitig der Steigerung der Einnahmen von Kommunen und Aufgabenträgern dienen.
Erstens sollten die Kommunen erweiterte Möglichkeiten erhalten, Gästebeiträge erheben zu können - das wurde schon gesagt. Wir halten das tatsächlich für richtig. Das ist auch in der Anhörung deutlich geworden. Allerdings haben Sie, liebe Koalition, zumindest in diesem Jahr verhindert, dass die Kommunen diese zusätzlichen Einnahmen generieren können, indem Sie - sagen wir mal - sehr lange für Ihre Änderungsanträge gebraucht haben. Das ist schade, aber die Kommunen können dann zumindest im nächsten Jahr davon profitieren.
Die zweite geplante Änderung betraf die Möglichkeit der Aufgabenträger, Benutzungsgebühren auch auf Basis des Wiederbeschaffungszeitwerts zu kalkulieren. Auch darüber haben Sie hier schon gesprochen, Herr Schaller. Wir hatten dazu einen Änderungsantrag eingebracht, den die Koalition in Teilen übernommen hat. Allerdings haben Sie unsere weiteren Vorschläge zur Beibehaltung der Kalkulationszeiträume abgelehnt. Damit verlängern Sie die Frist zur Rückzahlung von übererhobenen Gebühren auf sechs Jahre - sechs Jahre, die Bürgerinnen und Bürger auf einen Ausgleich warten müssen, wenn sie dem Zweckverband aufgrund seiner Kalkulation zu viel Geld überweisen mussten. Das halten wir für einen Fehler.
Für die Leistungsfähigkeit der Kommunen ist aber nicht nur das Kommunalabgabengesetz entscheidend. Deshalb hat es Sie sicherlich nicht überrascht, dass wir noch einen Anlauf nehmen, die Regelung zu den Jahresabschlüssen zumindest zu verändern. Der Städte- und Gemeindebund hat sich an uns alle gewandt und uns mitgeteilt, dass ca. 50 % der Kommunen ab dem kommenden Jahr, ab dem 01.01.2025, handlungsunfähig sein werden, weil sie in die vorläufige Haushaltsführung rutschen.
Herr Noack, zum Thema fundierte Daten: Ich hätte hier heute gern auf der Grundlage aktueller Zahlen mit Ihnen darüber geredet. Leider war das Innenministerium nicht in der Lage, meine Kleine Anfrage zu dem Thema in der vorgesehenen Zeit zu beantworten. Ich hatte bei der Fristverlängerungszustimmung darum gebeten, dass sie zumindest vor dieser Plenardebatte beantwortet wird. Wahrscheinlich kommt die Antwort morgen - ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Doch so arbeitet das Innenministerium, und so geht es ja auch schon seit längerer Zeit mit dem Landtag um.
Ich will noch einmal in Erinnerung rufen, was vorläufige Haushaltsführung heißt. Vorläufige Haushaltsführung heißt: keinerlei freiwillige Ausgaben, Stillstand bei Investitionen, Jugendarbeit, Straßenbau, Erschließungen oder kommunaler Infrastruktur, keine Vereinsförderung, keine Neueinstellungen. Selbst wenn sich ein Bauamtsleiter, den man fünf Jahre lang gesucht hat, meldet, kann man ihn leider nicht einstellen. Für die Lausitz-Kommunen bedeutet das: kein Abrufen von Mitteln für den Strukturwandel.
Meine Damen und Herren, wenn der Städte- und Gemeindebund recht hat und 50 % der Kommunen von dieser Regelung - teils über Jahre - betroffen sein werden, legen Sie dieses Land lahm.
Nach unserem Antrag, die Regelung ganz aufzuheben - den haben Sie abgelehnt -, haben wir als Kompromiss vorgeschlagen, eine Ausnahmeregelung für die Kommunen einzuführen, die es nur einmal nicht geschafft haben. Das haben Sie auch abgelehnt. Nun ein neuer Kompromissvorschlag: Die Einführung der Regelung wird um ein Jahr nach hinten verschoben, um dem neuen Landtag die Chance zu geben, hier eine Lösung zu finden, die nicht das halbe Land lahmlegt.
Meine Damen und Herren, Politik mit der Brechstange ist an dieser Stelle falsch. Die vorläufige Haushaltsführung als Sanktionsmittel ist der falsche Weg.