Viele Bürger beschweren sich, dass die EU in der Außenwirkung bürgerfern erscheint und bürokratisch ist. Die Briten haben mit ihrem Austritt aus der EU gezeigt, dass es mit der EU so nicht weitergehen kann. Was können wir als Brandenburger Politiker tun? Wir wollen den Informationsfluss über Entscheidungen auf der europäischen Ebene in dieses Plenum tragen.
Die europapolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen sollen in Zukunft die Gelegenheit bekommen, ihre Sichtweise auf EU-Vorgaben in diesem Plenum vorzutragen. Wir wollen, dass sich das Land Brandenburg der Tradition anderer Landesparlamente anschließt. Die komplizierten und umfangreichen EU-Regelungen, welche in die Gestaltungshoheit der Bundesländer eingreifen, sollen nicht mehr nur im Ausschuss für Europaangelegenheiten und Entwicklungspolitik behandelt werden.
Wenn wir ein bürgernahes Europa wollen, müssen wir mehr tun, als nur im EU-Ausschuss darüber zu diskutieren. Wir Abgeordneten des Landtages wollen uns aktiver als bisher mit der EUKommission, dem EU-Parlament und in dem Zusammenhang mit dem Europarat und dem Kongress der Regionen auseinandersetzen.
Europa muss gelebt und nicht nur verwaltet werden. Gemeinsam haben wir als Brandenburger die Pflicht, uns Sinn und Unsinn
der EU-Bürokratie vor Augen zu führen und die komplexen Sachverhalte als Landespolitiker abzuklären.
Wir als Volksvertreter der föderalen Ebene Deutschlands haben Verstöße der EU gegen das Subsidiaritätsprinzip öffentlich zu machen und EU-Verstöße mit Beschlussanträgen abzuwehren.
Es kann nicht sein, dass wir als Landesparlament bisher alles, was aus Brüssel kommt, nur absegnen. Die Zeit dürfte aufgrund der Wahlergebnisse vorbei sein. Wir wollen nicht mehr Europa - im Gegensatz zu Ihnen -, aber wir wollen mehr Debatte über Europa in diesem Landtag. Insbesondere was die Umsetzung neuer EU-Regeln in nationales Recht angeht, wollen wir hier ein großes Mitspracherecht.
Unser Antrag dient dazu, diesen Prozess in der nächsten Legislaturperiode einzuleiten. Wir bitten um Zustimmung und sind gespannt auf die Diskussion. - Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf, den uns die sogenannte Alternative für Deutschland heute vorlegt, ist ein Antrag, der landläufig als Schaufensterantrag bezeichnet wird. Da stellt sich die Frage: Was ist eigentlich ein Schaufensterantrag?
Ein Schaufensterantrag ist ein Antrag, der nur dazu dient, dass über ihn und die Antragsteller gesprochen wird. Darüber hinaus möchte sich der Antragsteller gegenüber seiner Wählerklientel profilieren. In der Regel sind Schaufensteranträge, wie auch der vorliegende, wenig oder auch gar nicht konstruktiv. Dass auch dieser Antrag ein Schaufensterantrag ist, zeigt sich darin, dass es dem Abgeordneten Möller nicht möglich war, sich einmal mit dem Antrag selbst auseinanderzusetzen. Stattdessen konnte er nur seine europakritische Haltung darlegen.
Was macht den vorliegenden Gesetzentwurf zu einem Schaufensterantrag? Das sind mehrere Punkte. Erstens wissen wir alle bzw. diejenigen, die sich mit der Politik und dem Gesetzgebungsverfahren auseinandersetzen, wie gründlich diese Prozesse sind und wie lange sie daher teilweise dauern können, insbesondere wenn es um Verfassungsänderungen geht. Da müssen wir ganz
Jetzt legt die AfD-Fraktion in der allerletzten regulären Plenarsitzung in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf vor, wohl wissend, dass dieser gar nicht mehr abschließend behandelt werden kann. Der AfD geht es also nicht um die Sache, sondern es geht ihr allein um ihren wenig konstruktiven Antrag.
Zweitens. Offensichtlich hat die AfD-Fraktion für ihren Gesetzentwurf von der Verfassung des Landes Baden-Württemberg abgeschrieben. Denn in dem dortigen Artikel 34a findet sich fast der identische Wortlaut, der hier vorgelegt wird.
Dabei hat die AfD nicht nur schlampig abgeschrieben, wenn sie beispielsweise in Absatz 4 auf die Bindungswirkung gemäß Satz 3 verweist, obwohl es gar keinen Satz 3 gibt,
sondern sie kehrt auch die positive Einbettung, welche die Verfassungsänderung in Baden-Württemberg hatte, in eine negative - wer ganz böse ist, würde sagen: in eine zerstörerische - um.
Während in Baden-Württemberg davon gesprochen wird, dass mit der Verfassungsänderung die Arbeit des Europäischen Parlaments und der Europäischen Union insgesamt eher aufgewertet würden und eine enge Zusammenarbeit des Landes und der EU wichtig sei, so sieht die AfD-Fraktion laut ihrem Antrag eine drohende Aushöhlung des Föderalismus durch die Mitgliedschaft Deutschlands in der Europäischen Union.
Es geht der AfD hier also nicht um die Sache, sondern nur darum, ihre europaskeptische Haltung zu untermauern.
Drittens. Hat sich die AfD-Fraktion damit auseinandergesetzt, wie sich das Zusammenspiel zwischen Landesregierung und Landtag in Brandenburg in dieser Sache darstellt? Ich denke, eher nicht. Denn wir haben bereits eine Unterrichtungspflicht der Landesregierung gegenüber dem Landtag in Artikel 94 unserer Verfassung verankert. Diese wurde bereits im Jahr 2010 mit einer Vereinbarung zwischen den beiden Akteuren unterlegt, in der auch festgehalten ist - ich zitiere -:
„Die Landesregierung wird ihr rechtzeitig zugegangene Stellungnahmen des Landtages zu Vorhaben der Europäischen Gemeinschaften, die Gesetzgebungszuständigkeiten der Länder berühren, bei ihrer Entscheidung einbeziehen.“
„Die Landesregierung berücksichtigt bei ihrem Abstimmungsverhalten im Bundesrat die Beschlüsse und Stellungnahmen des Landtages zu Vorhaben der Europäischen Union, die die Gesetzgebungskompetenzen der Länder wesentlich berühren.“
Ich kann mich nicht erinnern, dass die Vereinbarung oder der Koalitionsvertrag in Bezug auf die Angelegenheiten der Europäischen Union auch nur ein einziges Mal verletzt oder dieses von der AfD moniert worden wäre. Sie sehen, auch hier geht es der AfD nicht um die Sache, sondern nur darum, hier ihren Schaufensterantrag zu stellen.
Zu Ihrer Ausführung, Herr Möller, der Landtag müsse sich mehr mit der Europäischen Union beschäftigen und befassen: Dann tun Sie das doch. Ich habe von Ihrer Seite keinen überbordenden Eifer im Europaausschuss gesehen, dass Sie etwa Anträge gestellt hätten, worüber Sie sich informieren möchten, worüber Sie Informationen haben wollen, bevor es in den Gesetzgebungsgang der Europäischen Union geht.
- Herr Hünich, mit Ihnen spreche ich gar nicht. - Herr Abgeordneter Möller, wo waren Sie denn, wenn es um wichtige Debatten …
- Herr Abgeordneter Hünich, es wäre sehr freundlich, wenn Sie mich ausreden ließen. Für Ihre Kinderstube kann ich nichts, aber Sie sollten sich selber mal überlegen, wie sie aussieht.
Ich möchte sagen: Egal, ob man aus Ost oder West kommt; es gibt gute und schlechte Kinderstuben. Aber dass die im Osten schlechter oder besser seien als die im Westen, hat keiner behauptet. Deswegen ist es auch nicht richtig, wenn Sie sagen, dass Ihre Kinderstube besser sei.
Meine Damen und Herren, der AfD-Fraktion geht es hier nicht um die Europäische Union, um den Informationsgehalt, den der Landtag durch Informationen der Landesregierung bekommen könnte. Herr Möller ist nicht einmal darauf eingegangen, dass es darum geht, die Landesregierung zu binden. Es ging ihm immer nur um Informationen. Deswegen lehnen wir sowohl die Überweisung - in welche Ausschüsse auch immer; meines Wissens finden keine regulären Ausschusssitzungen mehr statt -
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es bleibt wohl das Geheimnis der AfD, weshalb sie diesen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht hat, zumal zur vorletzten Sitzung dieser Wahlperiode.
Im Sinne der AfD sei die Europäische Union nicht reformierbar, heißt es in Ihrem Europawahlprogramm. Dennoch wollen Sie über die EU informiert werden. Das ist erst einmal nicht schlecht und Ihr gutes Recht als Mitglieder des Landtages. Es wirft aber auch Fragen auf.
Sie schreiben, dass mit der Verfassungsänderung - ich zitiere - „die Mitwirkung des Landtages in EU-Angelegenheiten deutlich verstärkt werden“ soll. Dass ein Landesparlament, wie Sie ebenfalls schreiben, damit für durch die Gründung der Bundesrepublik Deutschland und die Europäisierung verlorene Gestaltungsfreiheit entschädigt werden kann - das lasse ich mal so stehen, das ist mir einfach zu krude.