Protokoll der Sitzung vom 14.05.2020

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Liebe Solo-Selbstständige und mittelständische Unternehmer an den Bildschirmen! Rückblickend zeigt diese Pressemitteilung einmal mehr: Gut gemeint ist nicht gut gemacht. - Herr Barthel, zu Ihrer Aussage, dass kleine und mittelständische Unternehmen drei Monate überbrücken können müssen: Das können Sie so sehen, aber diese Pressemitteilung hat Ihre Aussage von eben beiseite gewischt und macht sie überflüssig.

Konnte man die Landesregierung Mitte März noch für ihre Idee des schnellen Handelns loben, holt uns die gewohnte Realität brandenburgischen Regierungshandelns schnell wieder ein. Haben wir am 1. April noch einen Nachtragshaushalt beschlossen, der laut Schreiben vom 29. März 2020 Soforthilfen in Höhe von 1,35 Milliarden Euro ermöglichen sollte, hat sich das Land mittlerweile nahezu vollständig dieser Verantwortung entzogen. Zunächst sollte es eine schnelle, unbürokratische, nicht rückzahlbare Soforthilfe sein, doch Anfang April wurde eine neue Richtlinie, eine Bundesrichtlinie, umgesetzt: drei auszufüllende Formulare und am Ende die Unsicherheit, ob man das im besten Fall ausgezahlte Geld überhaupt behalten bzw. ausgeben darf.

Wie können Sie heute davon sprechen, alle Zusagen eingehalten zu haben? Das ist für mich völlig unverständlich. Ich würde an Ihrer Stelle vor Scham im Boden versinken, aber offensichtlich haben Sie im Umgang mit den Menschen und Unternehmern in unserem Land jedes Schamgefühl verloren, Herr Minister und werte Koalitionsfraktionen.

Als gewählte Volksvertreter fühlen wir uns als AfD-Fraktion für die Menschen in unserem Land und ihre Zukunftsperspektiven verantwortlich. Darum haben wir das Thema bereits am 15. April im Wirtschaftsausschuss angesprochen, in der vorletzten Plenarsitzung einen Entschließungsantrag eingebracht und unterstützen wir natürlich auch diesen Antrag einer anderen Oppositionsfraktion, da es uns nicht um parteipolitische Selbstdarstellung, sondern um die Menschen und die Unternehmer im Land Brandenburg geht.

Wir wollen nicht, dass Zehntausende Brandenburger Unternehmer zum Amt gehen und Grundsicherung beantragen müssen - die Landesregierung offensichtlich schon. Werter Herr

Prof. Dr. Steinbach, die Kernaufgaben eines Wirtschaftsministers sind die Sicherung bestehender Arbeitsplätze und das Schaffen neuer Jobs, nicht das Schaffen neuer Sozialhilfeempfänger.

Fassen wir zusammen: Die brandenburgische Landesregierung hat versagt - mal wieder. Fleißige Unternehmer lässt man in die Grundsicherung rutschen, und denen, die Geld ausgezahlt bekommen haben, mutet man eine zehnjährige juristische Unsicherheit zu. Herzlichen Glückwunsch! Sie, liebe Koalitionsfraktionen, Sie, werter Herr Minister, haben verstanden, wie man den Mittelstand erfolgreich gegen die Wand fährt. Danke für nichts!

Kommen wir zu unserem heutigen, neuen Entschließungsantrag: In ihm fordern wir die Wiedereröffnung der Fitness- und Gesundheitsstudios bei Vorlage eines plausiblen Hygieneschutzkonzepts. Nicht nur uns erreichten in den letzten Tagen und Wochen viele Hilferufe von Fitnessstudiobetreibern. Auch Sie, werte Damen und Herren Abgeordnete der anderen Fraktionen, werden zahlreiche E-Mails und Briefe erhalten haben. In ihren Zuschriften fordern die Unternehmer gerade unter dem Gesichtspunkt einer gesunden Lebensweise die Wiedereröffnung ihrer Studios. Dieser Forderung werden sie am Sonnabend auch wieder durch eine Demonstration direkt vor dem Landtag Nachdruck verleihen. Wir unterstützen die Unternehmer dabei und geben ihnen mit unserem Antrag eine Stimme hier im Parlament.

Wir fordern Sie mit Nachdruck auf: Stimmen Sie unserem Antrag zu. Ermöglichen Sie den Fitnessstudios die Wiedereröffnung, fördern Sie eine gesunde Lebensweise und ermöglichen Sie es den Sportbegeisterten in unserem Land, ihrer Leidenschaft nachzugehen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. - Wir fahren in der Aussprache fort. Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Bommert für die CDU-Fraktion.

Versuchen wir einmal, nach den zwei pathetischen Reden etwas Ruhe und Sachlichkeit in die Debatte zu bringen.

Herr Walter, glauben Sie mir eines: Die Unternehmen im Land Brandenburg werden der Linkspartei nicht abnehmen, dass sie jetzt die Retterin der Unternehmen ist. Wir haben hier schon so

viele Anträge beraten, bei denen gerade die Linkspartei opponiert und solche Anliegen nicht unterstützt hat. Kommen Sie heute also nicht mit einem solchen Antrag! Dass Sie das als Oppositionspartei müssen und wollen, dafür habe ich volles Verständnis, aber man wird es Ihnen nicht abnehmen.

Herr Münschke, wir reden hier von den Solo-Selbstständigen. Ich glaube nicht, dass das Wirtschaftsministerium, wie Sie gerade sagten, den Mittelstand gegen die Wand fährt. Ein mittelständischer Unternehmer beschäftigt nach meiner Kenntnis etwas mehr als zehn Personen. Wenn wir einmal in die alten Bundesländer schauen, sehen wir, dass der Mittelstand dort bei 50 bis 100 Mitarbeitern beginnt. Diese Unternehmer sind hier nicht gemeint.

Brandenburg - das muss man ehrlicherweise sagen - hat als eines der ersten Bundesländer - das haben wir im Wirtschaftsausschuss mit durchgeboxt - ein Soforthilfeprogramm auf den Weg gebracht, mit dem Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern schnell nicht rückzahlbare Zuschüsse erhalten.

Herr Bommert, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Lassen Sie mich erst einmal ausführen. - Herr Barthel hat schon vom Einsatz der ILB gesprochen. Ich kenne selbst Leute, die bei der ILB arbeiten. Mir hat jemand gesagt, seine Frau sei an den Wochenenden durchweg dort gewesen. Und die Hilfe kommt an. Es sind über 50 000 Anträge, die jetzt bewilligt wurden und bei denen Geld ausgezahlt wurde. Ich weiß, dass das Geld bei vielen angekommen ist und sie sehr dankbar dafür sind.

Das Kriterium für die Soforthilfe wurde am 24.03. veröffentlicht; das Ministerium hat als dieses die existenzbedrohende wirtschaftliche Schieflage definiert. Dieses Kriterium galt für alle Antragsteller, auch für die Ihnen wichtige Gruppe der Solo-Selbstständigen und Freischaffenden, für die eine Höchstsumme von 9 000 Euro vorgesehen war. Für die Bemessung der Summe war laut Richtlinie vom 24.03. der durch die Maßnahme zur Eindämmung der Corona-Krise entstehende Gesamtschaden des Betriebes in den nächsten drei Monaten anzugeben.

Am 23.03. beschloss der Bundestag, die Länder mit einem 50Milliarden-Programm bei den gewaltigen Aufgaben im Bereich der Betriebe mit fünf bis zehn Mitarbeitern zu unterstützen. Ausgezahlt werden die Hilfsgelder durch die Länder, wie es in der Verwaltungsvereinbarung geregelt ist.

Zu diesem Zweck musste eine neue Richtlinie für die Zeit ab dem 02.04. aufgestellt werden. Entscheidungskriterium ist weiterhin die existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage. Die auszuzahlende Summe wird nun allerdings anhand der offenen betrieblichen Ausgaben in den nächsten drei Monaten bestimmt.

Das ist in sich logisch, denn für alles, was nicht die wirtschaftliche Tätigkeit der Antragsteller betrifft, wurden vom Bund am 27. März mit dem Sozialpaket weitreichende Unterstützungsmaßnahmen - zum Beispiel der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung ohne Vermögens- und Wohnraumprüfung - festgelegt. Für den Großteil der nicht bearbeiteten sowie der noch zu stellenden Anträge bedeutet das keinen Unterschied. Die Unternehmen haben ohnehin meist Betriebsausgaben, die das übersteigen.

Für Solo-Selbstständige und Freischaffende hieß das nun aber, klar nach betrieblichen Ausgaben und Kosten für den Lebensunterhalt zu unterscheiden. Das fällt ihnen in ihrer besonderen Situation verständlicherweise nicht leicht. Auch hatte ein großer Teil der Betroffenen schon Anträge gestellt und war nun verunsichert, was verständlich ist. Klar ist aber auch: Jeder Solo-Selbstständige, jeder Freischaffende bekommt aus dem Soforthilfeprogramm einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für seine betrieblichen Ausgaben.

Ich hatte heute früh einen Anruf: Da hat sich jemand bei mir bedankt, der jetzt 6 500 Euro bekommen hat. Er sagte, er erhalte nicht die volle Summe, aber es decke seine betrieblichen Ausgaben.

Aber jeder Solo-Selbstständige oder Freischaffende kann darüber hinaus zur Deckung seiner Lebenshaltungskosten einen Antrag zur Grundsicherung stellen - das hatten wir gerade schon. Vom Gesetzgeber wurden der Zugang dazu, wie erwähnt, stark vereinfacht sowie die Vermögens- und Wohnraumprüfung ausgesetzt.

Was, meine Damen und Herren, ist jetzt für Sie als Linke oder Freie Wähler gerecht? Alles zu fördern würde eine Duplizität der Hilfen für den Lebensunterhalt erzeugen. Ist das gerecht? Was sagen die Unternehmer, die mehr als fünf Beschäftigte haben, dazu?

Ich hatte heute noch ein Gespräch mit einer Frau im Einzelhandel, die ihr Geschäft wieder öffnen konnte. Der Umsatz ist rapide zurückgegangen. Sie kann jetzt nirgendwo mehr hingehen. Sie fällt nicht mehr in dieses Programm und muss auch sehen, wie sie klarkommt. Deshalb: Wo fängt Gerechtigkeit an und wo hört sie auf?

Viele Menschen erleiden aufgrund der Folgen der Corona-Eindämmung Verluste - das ist ganz klar. Die werden wir nicht eins zu eins ausgleichen können; das wird nicht gehen. Wir werden dieses Geld nicht haben. Richtig ist aber auch: Wir müssen in Zukunft über neue spezifische Unterstützungsmaßnahmen für verschiedene Bereiche nachdenken. Hier müssen wir uns die Situation der Solo-Selbstständigen in der Tat noch einmal vornehmen und dürfen sie nicht aus dem Blick verlieren. Aber es gilt auch, Maß zu halten. Steuerschätzungen von heute sagen, dass wir ungefähr 100 Milliarden Euro - 100 Milliarden! - weniger Steuereinnahmen haben werden. Meine Damen und Herren, die Sie diesen Antrag stellen, wo kommt dieses Geld am Ende her? Es muss auch irgendwo wieder verdient werden; es ist ja nicht endlos vorhanden.

Herr Kollege Bommert, Sie müssten jetzt bitte zum Schluss kommen.

Wenn wir mit unseren sozialstaatlichen Instrumenten weiterarbeiten, müssen wir zum Beispiel auch einmal nach Amerika schauen: 30 Millionen Arbeitslose. Also wird auch das Exportgeschäft zusammenbrechen, was wir merken werden und berücksichtigen müssen.

Eines noch zur Problematik NRW und Baden-Württemberg: Die zahlen nur rückwirkend für März und April aus und weiter nicht. Danach deckeln sie auch. - Vielen Dank.

Herr Kollege Bommert, eine kleine Anmerkung: Sie haben Ihre Rede völlig grußlos begonnen. Ich bitte allgemein darum, dass wir uns dieses kleine bisschen Höflichkeit - das ist die gute Tradition dieses Hauses - gönnen.

Es wurden zwei Kurzinterventionen angemeldet, zum einen vom Kollegen Walter und zum anderen vom Kollegen Münschke. Ich rufe sie nacheinander auf, weil ich nicht weiß, in welchem Zusammenhang sie stehen. - Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Bommert, ich weiß nicht, ob wir alle hier einschätzen können, wer uns was abnimmt und ob die Unternehmer jetzt alle die Linke wählen. Der Unterschied ist, dass wir das nicht als Oppositionsspiel verstehen, sondern dass wir die Not dieser Solo-Selbstständigen und auch der kleinen und Kleinstbetriebe in Brandenburg ernst nehmen. Ich sehe, dass gerade auf diesen Bereich, auf die 50 000 Unternehmen, die Anträge gestellt haben, eine wirtschaftliche Katastrophe zurollt und wir alle miteinander auf einen irreparablen Vertrauensverlust zusteuern. Die Leute denken sich das doch nicht aus.

Sie tun so, als würden wir etwas fordern, was nicht möglich ist. Lieber Herr Bommert, wir wollen eigentlich nur eines: Wir wollen, dass die Landesregierung ihre Richtlinie, die es gab, wieder in Kraft setzt. Das ist nicht mal eine linke Idee. Wir wollen einfach nur, dass Sie Ihre Politik weitermachen, dass Sie das, was Sie versprochen haben, auch umsetzen, so wie es andere Länder tun. Noch einmal: Berlin tut es, NRW hat gestern klar gesagt: 2 000 Euro.

Deshalb: Wenn Sie sagen, ich würde hier etwas Falsches behaupten, weisen Sie mir das bitte an einer einzigen Stelle meiner Rede nach. Das haben Sie bislang nicht getan. Wir wollen Ihnen eigentlich nur helfen, das Vertrauen der Menschen nicht zu verspielen und Ihre Versprechen zu halten. Darum geht es uns mit diesem Antrag. - Vielen Dank.

Herr Kollege Bommert? - Herr Kollege Bommert möchte antworten.

Jetzt begrüße ich Sie: Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! - Herr Walter, wir wollen daran arbeiten. Das habe ich in meiner Rede gesagt. Was Sie jetzt aber behaupten, ist falsch und blanker Populismus. Sie sagen, dass die Landesregierung 50 000 Betriebe an die Wand fährt. Das ist Quatsch. So viele Solo-Selbstständige sind nicht dabei. Es sind eine Menge Handwerksbetriebe, eine Menge Unternehmen, die vorausschauend beantragt haben, weil absehbar war, dass sie nicht arbeiten können.

Ich kann es Ihnen aus meinem Unternehmen berichten. Die Kunden haben gesagt: Kommen Sie nicht wegen einer Reparatur zu

uns, wir haben Angst. - Es gibt Menschen, ältere Menschen, die einfach Angst haben. Wenn da Monteure kommen, sagen sie: Nein, kommen Sie jetzt nicht zu mir, kommen Sie in drei Monaten. - Behaupten Sie also nicht, dass jetzt 50 000 Betriebe an die Wand gefahren würden. So viele Solo-Selbstständige sind nicht dabei. Es sind viele Handwerksbetriebe. Wollen Sie jetzt auch jeden Handwerksbetrieb darunter fassen?

(Zuruf des Abgeordneten Walter [DIE LINKE])

- Sie haben gerade gesagt, die Landesregierung fahre 50 000 Betriebe an die Wand, und das ist Quatsch. - Danke.

Wir kommen zur Kurzintervention des Kollegen Münschke.

Herr Vizepräsident! Ich bin begeistert, dass wir die Diskussion, die wir im Ausschuss hatten, hier ein Stück weit fortsetzen.

Herr Bommert, Sie als Ausschussvorsitzender sagten gerade, was Herr Walter alles falsch behauptet habe. Wenn der Minister redet - wir haben ja die Möglichkeit, Kurzinterventionen anzumelden -, wird er aktuelle Zahlen nennen, wie viele Solo-Selbstständige betroffen sind. Dann werden Sie sich wundern, wie viele Tausend es tatsächlich sind.

Zu Ihrer hart an der Grenze der Wahrheit befindlichen Aussage, dass der Mittelstand nicht aus Kleinst- und Kleinbetrieben bestehe - ich war in meiner Rede darauf eingegangen -, möchte ich kurz noch einmal die Pressemitteilung des Wirtschaftsministers zitieren und hoffe, dass zumindest diese Passage beim zweiten Hören hängen bleibt:

„Es sind die kleinen und mittleren Unternehmen, die die Substanz unserer Wirtschaft ausmachen. Wir wissen, dass gerade der Mittelstand …“

- da ist es: „gerade der Mittelstand“ -

„… mit seinen vielen Klein- und Kleinstbetrieben oft nur über ein sehr dünnes finanzielles Polster verfügt.“

Also bitte, wenn das kein Gegen-die-Wand-Fahren des Mittelstands ist, was ist es sonst? - Herzlichen Dank.

Herr Bommert hat die Gelegenheit, zu antworten.

Herr Kollege Münschke, jetzt bin ich enttäuscht. Jetzt habe ich wirklich ein bisschen mehr erwartet. Was der Mittelstand ist, an einer Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums festzumachen, ist eine ganz schwache Kür. Es gibt eine klare Definition dafür. Wenn Sie die aus der Pressemitteilung des Wirtschaftsministers nehmen, weiß ich nicht, ob wir uns vielleicht einmal im Ausschuss damit befassen sollten, um zu erklären, dass es etwas anderes ist. - Auf eine Kurzintervention können Sie nicht intervenieren. Also, setzten Sie sich mal wieder hin.