Protokoll der Sitzung vom 23.09.2020

Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie sehr herzlich zur 21. Sitzung des Landtages Brandenburg. Ich begrüße auch alle Zuschauerinnen und Zuschauer außerhalb unseres Saales.

Meine Damen und Herren, gibt es Ihrerseits Bemerkungen zum Entwurf der Tagesordnung? - Da das nicht der Fall ist, lasse ich über den Entwurf der Tagesordnung abstimmen. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist die Tagesordnung einstimmig beschlossen.

Für den heutigen Sitzungstag wurden ganztägige bzw. teilweise Abwesenheiten angezeigt. Das betrifft Frau Ministerin Lange sowie die Damen und Herren Abgeordneten Baier, Hiekel, Hohloch und Wiese.

Eine Bemerkung vor Eintritt in die Tagesordnung: Ich informiere Sie, dass ich nach Abwägung der notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen infolge der mir angezeigten positiven Corona-Testung eines Mitarbeiters der AfD-Fraktion und aufgrund der aktuellen Einordnung des Robert Koch-Instituts zur steigenden Zahl an Corona-Erkrankungen in der Bevölkerung mit Datum vom 21.09.2020 eine Allgemeinverfügung erlassen habe, die das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Landtagsgebäude anordnet.

Mit Datum vom 23.09.2020 haben Herr Abgeordneter Hohloch und weitere 22 Beteiligte - alle Abgeordnete der AfD-Fraktion - gegen diese Anordnung Klage und Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingereicht.

Die Anordnung wird gegenwärtig - bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts - nicht vollzogen.

Ich bitte Sie sehr herzlich - und das sage ich seit Monaten in jeder Tagung -, den Mund-Nasen-Schutz zu tragen, um sich und andere damit vor der Infektion zu schützen.

Meine Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf.

TOP 1: Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 2021 (Haus- haltsgesetz 2021 - HG 2021)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 7/1942

1. Lesung

in Verbindung damit:

Finanzplan des Landes Brandenburg 2020 bis 2024

Unterrichtung der Landesregierung

Drucksache 7/1943

und

Personalbedarfsplanung 2024 und ressortübergreifende Personalentwicklungsplanung für die brandenburgische Landesverwaltung

Unterrichtung der Landesregierung

Drucksache 7/1944

und

Gesetz zur Umsetzung des Kommunalen Rettungsschirms im kommunalen Finanzausgleich und weitere Änderungen

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 7/1945

1. Lesung

und

Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Brandenburgs Stärken für die Zukunft sichern“ (Brandenburgs-Stär- ken-Sicherungsgesetz - BbgStSichG)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 7/1946

1. Lesung

und

Beschluss über das Vorliegen einer außergewöhnlichen Notsituation gemäß Artikel 103 Absatz 2 Satz 2 Landesverfassung in Verbindung mit § 18b Landeshaushaltsordnung

Antrag der Landesregierung

Drucksache 7/1947

und

Sechstes Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf der Abgeordneten Steeven Bretz (CDU-Fraktion), Sahra Damus (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Daniel Keller (SPD-Fraktion)

Drucksache 7/1998

1. Lesung

Des Weiteren liegen drei Änderungsanträge der Frak- tion DIE LINKE - Drucksachen 7/2039, 7/2040 und 7/2043 - vor.

Ich eröffne die Aussprache. Ministerin Lange erhält für die Landesregierung das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Haushaltsplan 2021 ist bereits der dritte Haushalt, der in dieser Wahlperiode beraten wird - nach zwei Nachträgen allerdings der erste vollständige. Und um es gleich vorwegzusagen: Dieser Haushalt ist kein gewöhnlicher Haushalt - nicht nur das außergewöhnliche Haushaltsvolumen von gut 15 Milliarden Euro, sondern auch die vorgesehene Neuverschuldung in Höhe von 1,9 Milliarden Euro machen das deutlich. Beide Werte sind nicht normal, sie sind aber begründet, denn auch dieser Haushaltsentwurf steht im Zeichen der Corona-Pandemie und ihrer ganz erheblichen Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung. Für den Landeshaushalt bedeutet die Pandemie auf der einen Seite niedrigere Einnahmen und auf der anderen Seite - krisenbedingt - deutlich höhere Ausgaben. Es gibt Finanzlagen, die ich als leichter bezeichnen würde.

Meine Damen und Herren, mit diesem Entwurf setzt die Landesregierung in besonders schwierigen Zeiten drei Schwerpunkte:

Erstens: Der Entwurf setzt den begonnenen Aufbruch in ein Jahrzehnt der Investitionen in und für Brandenburg fort. Wir haben angekündigt, nicht gegen die Krise anzusparen, und werden das auch nicht tun. Falsch verstandene Sparsamkeit zum jetzigen Zeitpunkt würde uns letztlich teuer zu stehen kommen.

Der Zukunftsinvestitionsfonds ist hier das zentrale Instrument für die vor uns liegenden Jahre. Nach der Gründung des Sondervermögens sind im Nachtragshaushalt 2020 erste Vorhaben berücksichtigt worden. Diese beliefen sich auf ein Volumen von knapp 365 Millionen Euro. Mit dem Haushaltsplan 2021 ist das Fondsvolumen von 1 Milliarde Euro nun weitgehend durch konkrete Vorhaben untersetzt. Richtschnur für die Vorhabenauswahl war neben den gesetzlichen Vorgaben vor allem der Landtagsbeschluss vom 1. April 2020 - so, wie es sein soll. Darin hatte der Landtag die Landesregierung aufgefordert, die Mittel aus dem Zukunftsinvestitionsfonds für folgende drei Kategorien vorzusehen: für innovative und nachhaltige Wirtschaftsförderung, für Projekte aus den Bereichen Verkehrsinfrastruktur - ÖPNV, SPNV -, Gesundheitsversorgung und Klimaanpassungsmaßnahmen sowie für zukunftsorientierte Regionalentwicklung. - Die nun ausgewählten 48 Vorhaben teilen sich auf alle drei Kategorien auf. Sie besitzen strategische Bedeutung für das Land und werden weit in dieses Jahrzehnt hineinwirken.

Vor diesem Hintergrund ist auch die Investitionsquote des Haushaltsentwurfs mit 13,3 % außergewöhnlich hoch: Sie liegt mehr als 2 % über der des Jahres 2020. Da die Investitionen des Zukunftsinvestitionsfonds nicht nur auf die Jahre 2020 und 2021, sondern auf viele Jahre angelegt sind, gehe ich davon aus, dass wir auch in den kommenden Jahren eine vorzeigbare Investitionsquote aufweisen werden. Das Jahrzehnt der Investitionen nimmt damit in Brandenburg sichtbar Gestalt an.

Zweitens verdeutlicht dieser Haushalt die politische Handschrift der Kenia-Koalition. Zahlreiche politische Vorhaben des Koalitionsvertrages sind aufgenommen - die Koalition hält damit Wort: Die Sicherung der nachhaltigen Leistungsfähigkeit der Landesverwaltung wird fortgesetzt. Ein starker Staat, dessen Wert gerade in der Krise deutlich wird, braucht eine funktionsfähige Verwaltung, ausreichend Fachkräfte und Nachwuchs - das ist ein besonders wichtiges Thema. Dies spiegelt sich insbesondere in der Schaffung 805 neuer Stellen im Haushalt 2021 wider. Für die Polizei wurde als Zielzahl vereinbart, bis Ende 2024 8 500 Stellen zu schaffen. Die Justiz erhält weitere 93 Stellen sowie 44 Anwärter- und Azubistellen. An der inneren Sicherheit wird in Brandenburg also auch in der Krise nicht gespart - im Gegenteil: Insgesamt enthält der Haushalt 3 447 Anwärterstellen. Damit setzen wir ein deutliches Zeichen für eine zukunftsfähige Verwaltung.

Auch im Bereich der Sachausgaben setzen wir gezielt Schwerpunkte, von denen ich hier nur drei ansprechen möchte, weil ich davon ausgehe, dass Sie die einzelnen Positionen schon ausführlich studiert haben.

Zum einem spreche ich das Teilentschuldungsprogramm für kreisangehörige Gemeinden, das einen Umfang von rund 50 Millionen Euro hat, an. Ein weiterer Punkt ist die Konzepterstellung für die Hochschulmedizin in der Lausitz - sie wird ebenso wie die MHB finanziell abgesichert -, und wir setzen die pauschale Krankenhausförderung in Höhe von 110 Millionen Euro pro Jahr fort.

Nun zum dritten Schwerpunkt dieses Landeshaushaltes: Dieser Haushalt ist ein Antikrisenhaushalt. Die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie werden mit einem beispiellosen Einbruch der zu erwartenden Einnahmen sowie pandemiebedingten Mehrausgaben alle staatlichen Ebenen vor enorme Herausforderungen stellen.

Auch die Kommunen sehen sich erheblichen Belastungen gegenüber. Mit Blick auf die unerlässlichen Aufgaben der Gemeinden für das öffentliche Leben und die Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes sind pandemiebedingte finanzielle Notlagen der Kommunen unbedingt zu verhindern. Die Aufrechterhaltung der kommunalen Handlungsfähigkeit und Investitionstätigkeit ist sicherzustellen - das jedenfalls ist das klare Ziel dieser Landesregierung. Daraus erwächst auch Regelungsbedarf für den kommunalen Finanzausgleich. Der aufgespannte Rettungsschirm sieht drei Komponenten vor: