Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Zuschauer! Kinder sind leider immer noch für viele junge Menschen nicht nur hier in Brandenburg ein Armutsrisiko. Dazu beigetragen haben viele Faktoren bzw. das häufige Nichthandeln der Regierungen der letzten Jahre und Jahrzehnte. Wir wollen mit unserem Antrag einen kleinen Gegenpol bilden, und ich stelle Ihnen den Antrag „Keine Schlechterstellung von Eltern bei der Betreuung des erkrankten oder von Schließungen von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen betroffenen Kindes“ vor.
Spielen wir ein kleines Gedankenspiel: Stellen Sie sich eine junge Familie - beide, Mutter und Vater, arbeiten - vor; leider wird die Arbeit schlecht bezahlt, und es gibt drei kleine Kinder. Die Familie hat ohnehin genug zu tun, um finanziell halbwegs über die Runden zu kommen, die Kinder zu ernähren und ihnen Hobbys zu ermöglichen. Nun wissen Sie selbst - jeder, der Kinder hat, weiß -: Kleine Kinder werden zu Anfang häufig krank. Man fragt sich manchmal dann schon, wann man dem Kinderarzt das „Du“ anbieten kann, so oft wie man bei mehreren Kindern beim Kinderarzt ist. Kinder können dann häufig nicht in die Schule oder die Kitaeinrichtung besuchen, was natürlich sinnvoll ist. Ein Elternteil muss und möchte dann in der Regel zu Hause bleiben, um das kranke Kind zu betreuen oder zu pflegen. Alles andere wäre unverantwortlich, beispielsweise das Kind bei Krankheit in eine Kitaeinrichtung zu schicken.
Wie ist es allerdings, wenn ein Arbeitnehmer erkrankt? Er bekommt bis zu sechs Wochen eine Entgeltfortzahlung in Höhe des Nettogehalts - und zwar nicht pro Jahr, sondern pro Krankheitsfall. Wie ist das bei Kindern? Bei Kindern ist es so, dass jedem Elternteil für jedes Kind ein Krankengeldanspruch für zehn Tage pro Jahr - nicht pro Krankheitsfall - zusteht. Wenn dieser Anspruch vollständig ausgeschöpft ist, besteht nur noch Anspruch auf unbezahlte Freistellung - die Eltern können Urlaub nehmen -, was für solche Familien, wie ich sie Ihnen gerade zu beschreiben versucht habe, einen maximalen Katastrophenfall darstellt.
Jetzt kommt aber der Knackpunkt: Eine Familie, die drei oder vielleicht mehr Kinder hat, wird doppelt bestraft, denn dieser 10Tages-Anspruch pro Jahr beschränkt sich auf maximal 25 Tage pro Jahr - egal, wie viele Kinder man hat und wie oft diese Kinder krank werden. Das heißt also, es gibt schon eine Schlechterstellung ab dem dritten Kind, und das in einem Land, das sowieso schlechte Geburtenraten hat. Ich kann dazu nur sagen, das ist soziale Kälte und für uns absolut unverständlich.
Diejenigen von Ihnen, die in der letzten Legislaturperiode schon hier waren, erinnern sich vielleicht daran, dass wir bereits im September 2018 einen ähnlichen Antrag eingebracht haben, den Sie alle nicht unterstützen konnten. Keiner von Ihnen war bereit, sich dafür einzusetzen, dass wir uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass der Entgeltfortzahlungsanspruch erhöht wird. Aktuell wird auf Bundesebene allerdings doch Regelungsbedarf gesehen. So scheint die Bundesregierung - dass man diese Regierung familienfreundlich nennen kann, wage ich zu bezweifeln - doch auf jeden Fall - wegen Corona - auf den Trichter gekommen zu sein, eine Verbesserung vorzunehmen - wenn auch nur minimal, und zwar um fünf Tage je Kalenderjahr und Elternteil, bisher bis zum Jahresende 2020 begrenzt. Diese Verengung auf die Notwendigkeit durch Corona und die deshalb im Raum stehende Befristung bis Jahresende ist natürlich so nicht ausreichend. Aus den dargestellten Gründen gab es ja schon vor Corona den Bedarf, Eltern längere Betreuungszeiten zu ermöglichen und Familien mit mehreren Kindern nicht zu bestrafen.
Nun wissen wir alle, dass es in den letzten Monaten wegen Corona längere Schulschließungen gab; Betreuungseinrichtungen wurden wegen Corona-Fällen geschlossen. Vielleicht wissen Sie auch, dass es zwei Studien aus Baden-Württemberg und Sachsen gibt, die nicht nur zeigten, dass diese Schließungen der entsprechenden Einrichtungen epidemiologisch unbegründet waren, sondern dass es Familien und Kinder vollkommen unverschuldet trifft, wenn sie erkranken oder wenn die entsprechenden Einrichtungen geschlossen werden.
Deswegen sind wir der Meinung, dass Schließungen von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen einer Erkrankung von Kindern gleichgestellt werden müssen, wenn es um den Krankengeldanspruch der Eltern geht. Und wie beseitigt man diese Ungerechtigkeit am besten? Wir haben Ihnen angeboten, dass es konsequent und die richtige Lösung wäre, wenn man die Erkrankung von Kindern der von Eltern gleichstellt. Das bedeutet, dass ab dem Tag einer Erkrankung bis zu sechs Wochen lang zunächst eine Entgeltfortzahlung gewährt wird, bevor das Kinderkrankengeld zum Tragen kommt. Ich hoffe, dass Sie - ähnlich wie Ihre Kollegen auf Bundesebene - mittlerweile eine andere Sicht auf diese Situation haben, als es noch 2018 der Fall war, und freue mich auf Ihre Beiträge. - Vielen Dank.
Wir fahren mit dem Redebeitrag der Abgeordneten Schier fort. Sie spricht für die Koalitionsfraktionen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle erst einmal fest, dass ein Antrag nicht besser wird, wenn er öfter gestellt wird. Im September 2018 haben wir diesen Antrag unter dem Titel „Entgeltfortzahlung für Eltern bei Betreuung kranker Kinder“ schon einmal diskutiert. Der Antrag wurde damals abgelehnt. Zwei Jahre später nun hat die AfD ihn im Kontext von Corona wieder hervorgeholt. Auch diesmal werden wir ihn ablehnen. Daran hat auch die Corona-Lage nichts geändert.
Ich stelle einmal voran, dass während des Lockdowns gerade Eltern und Alleinerziehende mit Kindern im Kindergarten- und Schulalter vor großen Herausforderungen standen und Großartiges geleistet haben. Neben der Kinderbetreuung kamen oft Homeoffice, Essenkochen und das Kontrollieren von Schularbeiten hinzu. Viele Eltern sind bis an ihre Grenzen gegangen. Dafür möchte ich im Namen der Koalition allen ganz herzlich danken.
Die Bundesregierung hat sehr wohl zur Kenntnis genommen, dass Familien mit Kindern in der Corona-Zeit besonders gefordert waren. Als Teil des Corona-Konjunkturpakets der Bundesregierung erhalten Familien, die durch die Corona-Krise besonderen Belastungen ausgesetzt waren und sind, eine finanzielle Hilfe. Die Zahlung des Kinderbonus in Höhe von 300 Euro für jedes Kind läuft ja gerade erst an.
Wenn Kinder krank werden, stehen Eltern vor besonderen Herausforderungen. Jeder Elternteil kann pro Jahr zehn Krankheitstage und Alleinerziehende können bis zu 20 Tage pro Kind in Anspruch nehmen, wenn sie aufgrund von Pflege und Betreuung des erkrankten Kindes nicht arbeiten gehen können. Auch hier hat die Bundesregierung nachgesteuert - das haben wir gerade gehört -: Wegen der Corona-Pandemie wird der Anspruch auf Kinderkrankengeld erhöht. Im Jahr 2020 erhalten Elternteile jeweils 5 weitere Tage bzw. Alleinerziehende zusätzlich 10 Tage, um der Pflege des kranken Kindes nachzukommen. Jedoch
- das will ich auch aus meiner vor zwei Jahren gehaltenen Rede noch einmal herausstellen - darf man die Rechnung nicht ohne die Arbeitgeber machen. Innerhalb von zehn Jahren haben sich bis 2017 die Kosten für krankheitsbedingte Entgeltfortzahlungen von 25 Milliarden auf 53 Milliarden Euro erhöht. Wie passt diese Forderung damit zusammen, dass die Wirtschaft durch Corona im Moment sehr stark geschwächt ist?
Ich will auch auf eine andere Perspektive eingehen: Frauen - und gerade Alleinerziehende - mit kleinen Kindern haben es bei allen Anstrengungen nach wie vor schwer, einen Arbeitsplatz zu finden. Wenn Alleinerziehende sechs Wochen wegen ihres kranken Kindes zu Hause bleiben könnten, meinen Sie ernsthaft, dass das die Chancen dieser Frauen auf dem Arbeitsmarkt erhöht? In manchen Bereichen würden flexiblere Arbeitszeiten oder Homeoffice-Modelle den Betroffenen weitaus mehr helfen, um im Krankheitsfall des Kindes Familie und Beruf zu vereinbaren.
Da bin ich beim zweiten Punkt Ihres Antrages. Laut ihm sollen nicht die Krankenkassen, sondern soll der Steuerzahler zahlen, denn er ist ja gemeint, wenn Sie vom Staat reden. In dem entsprechenden Absatz und in der Begründung Ihres Antrags heißt es - ich zitiere -:
„Im letzteren Falle ist es jedoch folgerichtig, dass die entstehenden Kosten der Entgeltfortzahlungen nicht wie im Krankheitsfalle die Krankenkassen und Arbeitgeber, sondern der Verursacher der Schließungen - der Staat - an die verauslagenden Krankenkassen und Arbeitgeber begleicht.“
Verursacher, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist das Virus. Ja, Sie erkennen nicht an, dass Menschen in großer Gefahr sind - nicht einmal, nachdem Sie mittelbar betroffen sind. Ich kann nur davor warnen, in unserem Tun nachlässig zu werden. Die steigende Zahl der Neuinfektionen und Verstorbenen sollte auch Sie aufwachen lassen. Wir lehnen Ihren Antrag ab.
Vielen Dank. - Wir kommen nun zum Redebeitrag der Fraktion DIE LINKE. Für sie spricht Frau Abgeordnete Fortunato.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Titel des Antrags lässt auf den ersten Blick ein vernünftiges Thema vermuten.
Wenn man sich Ihren Antrag dann aber genauer anschaut, wird deutlich, dass Sie sich treu bleiben - egal, ob die Ebene stimmt: Wir täuschen erst einmal Aktivitäten vor.
Ja, meine Damen und Herren, dort gehört Ihr Antrag nämlich hin: in den Bundestag. Dort werden diese Gesetze beschlossen und verändert.
DIE LINKE hat im Bundestag in der vergangenen Woche zu genau diesem Thema einen Gesetzesvorschlag eingebracht, ein „Gesetz zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch klare Regelung des Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsanspruches bei Erkrankung der Kinder“. Dieser Gesetzesantrag wurde durch Anträge der Grünen und der FDP flankiert, die in die gleiche Richtung gingen.
Aber: Ich habe mich gefragt und habe vergeblich gesucht, wo die Bemühungen der AfD zu dem Thema im Bundestag waren. Ja, es ging in diesen Gesetzesvorschlägen um die Entgeltfortzahlung bei der Erkrankung der Kinder, um Lohnentschädigungen, die im Fall von Einschränkungen des Regelbetriebs von Kitas, Schulen und anderen Kindereinrichtungen entstehen. Ja, es bedarf auf Bundesebene - das wissen wir alle; Frau Schier hat es auch gesagt - einer klaren und auskömmlichen Neuregelung für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, aber eben keine pandemische.
Diese Pandemie hat Ihr Abgeordneter Dr. Berndt in der letzten Sitzung noch infrage, ja sogar in Abrede gestellt. Er hat uns hier lang und breit erklärt, dass es die pandemische Lage mit Covid19 nicht gebe und dass alle Maßnahmen überzogen seien und abgebrochen werden sollten. Sie und Ihre Parteikollegen trommeln genauso wie Verschwörungstheoretiker und Rechtsextremisten für Veranstaltungen und Demonstrationen, die die Gefahren und die notwendigen Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie leugnen. Viele in Ihren Reihen - das haben wir heute wieder gesehen - tragen keinen Mund-Nasen-Schutz und bringen so möglicherweise mit Ihren eigenen Erkrankungen andere Menschen in Gefahr.
Jetzt fordern Sie Hilfe und Solidarität mit Eltern, die im Falle von Maßnahmen, wie das zeitweilige Schließen von Kindertageseinrichtungen, die Leidtragenden seien. Nehmen Sie sich selbst noch ernst? Einerseits fordern Sie heute noch die Abschaffung der Maskenpflicht in Schulen und Horten, andererseits fordern Sie Leistungen, wenn Einrichtungen aus pandemischen Gründen geschlossen werden müssen. Man kann Sie wirklich nicht mehr ernst nehmen.
Ihr Antrag reiht sich in Ihre Simulation parlamentarischer Arbeit - das hat meine Kollegin heute schon einmal gesagt - ein, und wir werden ihn ablehnen.
Wir kommen jetzt zum Redebeitrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion. - Frau Abgeordnete Nicklisch, bitte.
Sehr geehrte Landtagsabgeordnete! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Das hier angerissene Thema ist für mich ein ganz kleiner Teilbereich innerhalb des übergeordneten Themas der Benachteiligung der Familie in unserer modernen Gesellschaft insgesamt. Leider reichen die zur Verfügung stehenden drei Minuten nicht ansatzweise aus, um den hier zur Diskussion gestellten relativ kleinen Teilbereich des Gesamtproblems zu beleuchten.
Lassen Sie mich deshalb nur kurz etwas Grundsätzliches zur Krankschreibung und zum Lohnausgleich sagen: Grundsätzlich kann Lohn nur gezahlt werden, wenn damit ein Wert geschaffen wird, über dessen Verkauf die Arbeit bezahlt werden kann. Wenn ein Mensch krank wird, kann er die geplante Leistung logischerweise nicht erbringen. Dieser Logik folgend könnte er dann auch
Es mag ein edles Ziel des Antragstellers sein, dass auch im Falle der Erkrankung von Kindern im Alter zwischen drei und 12 Jahren einhundertprozentige Lohnfortzahlungen sinnvoll sind. Jedoch bleibt die große Frage, wie das finanziert werden soll, offen.
Unstreitig ist, dass gerade jetzt zu Pandemie-Zeiten dann von den Schließungen von Bildungseinrichtungen Familien unverschuldet betroffen sind, was jedoch größtenteils durch die verschiedenen finanziellen Hilfsmaßnahmen abgesichert ist.
Weiterhin bleibt zu kritisieren, dass der Antrag zwei ungleiche Situationen vermischt: Die Erkrankung eines Kindes ist nicht mit der Schließung von Bildungseinrichtungen gleichzustellen. Gerechtigkeitsausgleich für Familie? Ja. Da im letzten Fall alle Eltern gleichzeitig betroffen sind, aber nicht unbefristet - wie der Antragsteller hier formuliert -, wollen wir wissen, wie die Finanzierung dieses Bundesthemas gestaltet werden soll. Das geht aus dem Antrag leider nicht hervor. Deshalb werden wir ihm nicht zustimmen, sondern uns der Stimme enthalten. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Wir setzen mit dem Beitrag der Landesregierung fort, für die Frau Ministerin Nonnemacher spricht.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn ein Kind erkrankt, stellt dies immer eine besondere Belastungssituation für Eltern dar. Der Spagat zwischen Beruf und Familie wird schwieriger. Es gilt, einerseits fürsorglich für das kranke Kind da zu sein und andererseits die beruflichen Verpflichtungen nicht zu vernachlässigen.
Hier hat der Gesetzgeber schon in den 90er-Jahren angesetzt und über § 45 SGB V das sogenannte Kinderkrankengeld eingeführt, womit Eltern zumindest für maximal 25 Arbeitstage pro Kind und Jahr Anspruch gegen ihre gesetzliche Krankenkasse auf anteilige Lohnfortzahlung zugesprochen wird. Damit ist das Kinderkrankengeld eine Entgeltersatzleistung, die ebenso wie das Krankengeld bei eigener Krankheit aus der gesetzlichen Krankenversicherung gewährt wird. Das ist auch systemlogisch, denn Kinder gehören, wenn sie gesetzlich krankenversichert sind, ebenso zur Solidargemeinschaft der Versicherten wie ihre Eltern auch.
Nun haben die Auswirkungen der Corona-Pandemie uns allen große Zugeständnisse, viel Geduld, viele Entbehrungen und viel Einsatz über das übliche Maß hinaus abgefordert. Familien waren aufgrund der Schließungen der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen ganz besonders betroffen; das war und ist uns bewusst. Die verständliche Vorsicht von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen macht noch immer eine über das übliche Maß hinausgehende Betreuung der Kinder notwendig, entweder weil die Kinder erkrankt sind oder weil vorsorglich ein Fernbleiben erwünscht ist.
Ich denke aber, dass wir dieses Problem differenziert betrachten müssen, denn für nichterkrankte, aber betreuungsbedürftige Kinder können und dürfen wir keinen Entgeltfortzahlungsanspruch
über die gesetzliche Krankenversicherung konstruieren. Hier müssen andere Lösungen her: weitere Aufklärung über das SARS-CoV-2-Virus, flexiblere Arbeitszeitmodelle, Anpassung der Kinderbetreuung in den Einrichtungen. Das sind einige der Themen, die mir in diesem Zusammenhang einfallen.
Sind Kinder krank und reicht der Krankengeldanspruch der Eltern eben nicht aus - ganz besonders in Zeiten wie diesen -, braucht es entlastende Lösungen; da stimme ich voll zu. Hier hat der Staat gehandelt. Der Koalitionsausschuss auf Bundesebene hat am 25. August 2020 die Verlängerung des Anspruchs um fünf bzw. zehn Arbeitstage - für Alleinerziehende - beschlossen. Die Heraufsetzung begrüßen wir ausdrücklich. Ebenfalls richtig und wichtig war, dass sich das Land Schleswig-Holstein der Angelegenheit angenommen und länderseitig einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht hat, der sich für eine weitere Verbesserung und Verlängerung der Möglichkeiten zur Beanspruchung von Kinderkrankengeld ausspricht und den Bundesgesetzgeber zum Handeln auffordert. Das ist ein Antrag, dem wir uns als Land Brandenburg als Mitantragsteller anschließen wollen; die entsprechenden Abstimmungen unter den Koalitionspartnern laufen gerade.
Wir müssen uns aber auch darüber klar sein, dass das zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung und damit zulasten der Beitragszahlerinnen und -zahler gehen wird, denn schon jetzt müssen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die zahlreichen Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus tragen. Für das Jahr 2021 klafft eine Finanzierungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung von fast 17 Milliarden Euro. Dieses Delta wird aus Steuermitteln und Beitragszahlungen ausgeglichen werden müssen - auch das gehört zur Wahrheit.
Meine Damen und Herren, ich glaube aber, hier geht es nicht unbedingt nur um die fachlichen Pros und Kontras von Leistungsausweitungen der gesetzlichen Krankenversicherung. In dem Antrag geht es auch um andere Dinge. In der Begründung wird Corona systematisch geleugnet, zum Beispiel in der Darstellung des Staates als Verursacher von Schließungen. Dabei ist es der Staat, der mit den ergriffenen Maßnahmen versucht, das Infektionsgeschehen gering zu halten, um die Bevölkerung zu schützen, um Krankheit, Leid, Spätfolgen und Sterbefälle zu verhindern. - Ich danke Ihnen.