Protokoll der Sitzung vom 23.09.2020

Antrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion

Drucksache 7/135 (Neudruck)

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales

Drucksache 7/2008

Entschließungsantrag der AfD-Fraktion

Drucksache 7/2048

in Verbindung damit:

Rückzahlung an Altanschließer schrittweise ermöglichen

Antrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion

Drucksache 7/1140

Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Abgeordneten Vida für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sie müssen sich fragen lassen: Wie viel wollen wir den Bürgern dieses Landes noch zumuten? Insgesamt etwa 250 000 Haushalte, die betroffen waren; eine mittlerweile ein Jahrzehnt währende Odyssee durch alle Gerichtsebenen wird den deutlich älter werdenden Bürgern zugemutet. Wir haben eine sozial- und auch rechtspolitisch katastrophale Wirkung, die den Bürgern durch Gesetzesänderungen hier im Landtag, durch politische Positionierungen verschiedener Parteien, durch Verwaltungshandeln, durch Rundschreiben der Landesregierungen zugemutet wurde. All das hat zur Beitragserhebung beigetragen, und genau deswegen müssen wir auch hier im Landtag handeln und Verantwortung zeigen.

Es ist unzumutbar, den Bürgern weitere Gerichtswege aufzubürden. Der politische Hintergrund der Beitragserhebung ist eindeutig, und Rechtsfrieden kann nicht hergestellt werden, indem man das weiter vor sich hinplätschern lässt wie das Abwasser.

Wir brauchen auch endlich Klarheit, wer welchen Anteil des Geldes zurückbekommt, oder zumindest - zwei Anträge liegen ja vor - eine Kompromisslösung.

Für das Protokoll: Die Beitragserhebung im Bereich Altanschließer war rechtswidrig. Die entsprechende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015 ist eindeutig, klar und hat weiterhin Bindungswirkung. Zu Unrecht wurden 800 Millionen Euro an verjährten Beiträgen erhoben, mitunter für Anschlüsse, die viele Jahrzehnte zurücklagen.

Das Bundesverfassungsgericht kommt im Jahr 2020 zu keinem anderen Ergebnis. Die Entscheidung vom Juli 2020 war ein Nichtannahmebeschluss, der materiell-rechtlich gemäß Bundesverfassungsgerichtsgesetz keine Bindungswirkung entfaltet,

sondern lediglich feststellt, dass die Zivilgerichte eine andere, einfachgesetzliche Auslegung vornehmen durften.

Was ist nun der Fall? Jene Bürger, die verwaltungsrechtlich gegen die Bescheide vorgegangen sind und keine bestandskräftigen Bescheide haben, bekommen ihr Geld zurück, haben ihr Geld zurückbekommen, haben weiterhin Anspruch darauf, es zurückzubekommen, weil die Entscheidung aus dem Jahr 2015 gilt und Bindungswirkung hat. Jene Bürger, die ihre Bescheide haben bestandskräftig werden lassen, also nicht dagegen vorgegangen sind, konnten nur noch zivilrechtlich dagegen vorgehen und bekommen dort leider kein Recht.

Selbst das Bundesverfassungsgericht nennt diese Situation unbefriedigend und weist in seinem neuerlichen Beschluss darauf hin, dass dies eine „der Rechtssicherheit […] abträgliche Konstellation“ sei. Das heißt, wer sich hier auf die Rechtsprechung vom vorletzten Monat beruft und meint, damit wäre Rechtsfrieden, Rechtssicherheit gegeben, nehme zur Kenntnis: Selbst das Bundesverfassungsgericht negiert das in seiner Entscheidung mit Verweis darauf, die Bürger hätten ja verwaltungsgerichtlich dagegen vorgehen können. Und - noch einmal für alle, die sich auf diese vermeintlich glorreiche Entscheidung berufen wollen - selbst das Bundesverfassungsgericht sagt, die Auslegung der Zivilgerichte sei nicht zwingend gewesen, aber die Grenze zur Willkür sei nicht überschritten worden.

Die Frage ist, ob es uns befriedigt zurücklässt, dass eine Gruppe das Geld zurückbekommt, die andere Gruppe nicht. Dies mag in beschränkten Einzelrechtsfragen dem Rechtsfrieden dienlich sein, nicht hingegen bei Vorgängen, die Zehntausende betreffen, Vorgängen, bei denen es ein systematisches, generelles Problem gegeben hat, welches nicht durch das einzelne „Zögern“ des Bürgers entstanden ist, sondern welches durch regierungsamtliches und behördliches Handeln herbeigeführt wurde: Gemeindevertretungen erklärten den Bürgern, Widersprüche seien nicht sinnvoll. Es gab Rundschreiben der Landesregierung zur Beitragserhebung an die Zweckverbände, und das am laufenden Band. Sogar noch in der Landtagsdiskussion 2014/2015 wurde hier von den Regierungsbänken erklärt, dass das alles aussichtslos sei. Genau deswegen trägt hier auch die Politik eine Verantwortung.

Für all jene, die jetzt darauf hinweisen, dass die Gerichte selbst gesagt hätten, wer keinen Widerspruch eingelegt hat, hat Pech gehabt: Das maßgebende Zivilgericht Brandenburgs, welches die Beitragserstattung negiert hat, nämlich das Oberlandesgericht, hat im Jahr 2018 selbst gesagt, dass sie es nur deswegen negieren, weil legislatives Unrecht vorliege, die Verantwortung also beim Landtag liege. Bevor Sie sich also auf diese Rechtsprechung berufen, immer aufpassen: Der Finger zeigt auf Sie zurück!

Meine Damen und Herren, wie kann eine Lösung aussehen? Viele Bürgerinitiativen hoffen darauf, dass das, was die Landesregierung im Jahr 2016 sagte, dass eine Erstattung möglich ist, grundlegend überlegt wird. Wir haben hierzu im Ausschuss eine fundierte Anhörung durchgeführt; sie hat gezeigt, dass die Erstattung nicht zwingend, aber möglich ist. Da müssen wir uns jetzt die politische Frage stellen: Wie reagieren wir darauf, dass das Vertrauen in den Rechtsstaat massiv erschüttert wurde, dass Bürger davon abgehalten, demotiviert worden sind, Widersprüche einzulegen?

Wir glauben, dies darf ihnen jetzt nicht zum Nachteil gereichen. Wir sollten die Odyssee nicht fortsetzen, indem wir den Vertrauensverlust in rechtmäßiges Verwaltungshandeln damit zu heilen versuchen, die Betroffenen auf weitere fünf, zehn oder noch

mehr Jahre Klageweg zu verweisen. Der Landtag ist in der Pflicht, eine Lösung zu wollen - und die Landesregierung hat eine zu bieten, meine Damen und Herren, wenn es nottut, gerne auch im Wege eines Kompromisses, aber nicht, indem man das Problem hinnimmt, wie das Laufenlassen von Abwasser. - Vielen Dank.

Wir fahren in der Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Für sie spricht der Abgeordnete Noack.

Sehr geehrte Vizepräsidentin! Werte Kollegen! Herr Vida, manchmal habe ich das Gefühl, dass in diesem Landtag - und ich bin erst ein Jahr hier - die Copy-and-paste-Funktion am Computer gerade von Ihrer Fraktion oder von der AfD-Fraktion häufiger verwendet wird als vielleicht von anderen.

Kommt man in den Landtag, sieht man die 30. Sie steht für 30 Jahre Brandenburg. Und man hat sicherlich das Gefühl, Herr Vida, dass die Altanschließer- oder Neuanschließerproblematik hier ähnlich lange diskutiert wird. Nur, neue Erkenntnisse sind - zumindest in der letzten Zeit - nicht dazugekommen, außer, dass Sie unter neuen Überschriften immer wieder den Versuch unternehmen, hier speziell Ihre Klientel zu bedienen.

Ich möchte das nicht am Geld festmachen. Sie erwecken hier immer wieder den Eindruck, dass der materielle Wert der errichteten Trinkwasser- und Abwasseranlagen, der durch Beitragsbescheide erhoben wurde, nicht vorhanden sei. Das ist nicht die Frage, sondern für Sie ist nur die Frage - und die ist letztendlich juristisch beantwortet worden -: Haben Bürgerinnen und Bürger, die auch den materiellen Vorteil genießen, ein Anrecht darauf, die Erschließungsbeiträge für Trinkwasser- oder Abwasseranlagen zurückerstattet zu bekommen? Schon in der ersten Sitzung des Infrastrukturausschusses im letzten Jahr - insoweit sind wir Ihrer Fraktion auch entgegengekommen - hat man sich darauf verständigt, dazu eine Anhörung durchzuführen. Diese hat im Februar dieses Jahres stattgefunden, und der Abschlussbericht, Herr Büttner - jetzt ist er nicht da -, liegt jetzt vor.

Ob Sie die Wahrheit nun wahrhaben wollen oder nicht, sei dahingestellt, aber der Bericht enthält eindeutige Aussagen dazu, wie damit zu verfahren ist. Ihr Wunsch ist es, dass man zusätzliches Landesgeld in die Hand nimmt. Die Frage ist: Sind es 60 Millionen Euro pro Jahr, Herr Vida, oder sind es 60 Millionen …

(Zuruf)

Sind es 200 Millionen Euro in den nächsten fünf Jahren? Das ist aus Ihrem Antrag nicht ganz klar herauszulesen.

Was sich allerdings wiederholt, auch in Ihrer Begründung, ist, dass Sie der Landesregierung immer wieder Rechtsbruch vorwerfen. Das geht sogar so weit - Sie haben es eben wieder erwähnt -, dass Sie die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen von Widerspruchs- und Klageverfahren haben feststellen lassen, sie seien politisch unter Druck gesetzt worden. Dabei lassen Sie aber regelmäßig offen, auf welche Art und Weise dies geschehen sein soll.

Lassen Sie mich dies aber nicht nur fiskalisch beurteilen, sondern ich will ganz kurz auf die Begründung des Städte- und Gemeindebundes zu sprechen kommen; denn dieser hat sich in der Anhörung im Infrastrukturausschuss dazu geäußert. Seiner Stellungnahme schließe ich mich voll an, im Übrigen auch der Stellungnahme des MIK, welches dazu in der Anhörung auch ausführte. Ich will nur zwei Dinge aus der Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes vom Februar dieses Jahres zitieren, und zwar einmal ein Gerichtsurteil. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Verfahren zur Rücknahme eines bestandskräftigen Trinkwasseranschlussbeitragsbescheides mit Urteil vom 12. November 2019 wie folgt ausgeführt:

„Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens […], keinen Anspruch auf Rücknahme des Beitragsbescheides vom 20. Juni 2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 9. September 2011 […], keinen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Neubescheidung ihres Rücknahmeantrages […] und auch keinen Anspruch auf verzinste Rückzahlung des Beitrages von 323,76 Euro […].“

Am Ende kommt der Städte- und Gemeindebund zu der Auffassung - ich will nicht alles zitieren, das würde zu weit führen -:

„Vor diesem Hintergrund sollten dem Land, das auch aufgrund vieler Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag vor nicht unerheblichen Zusatzaufgaben steht, keine nur schwer bezifferbaren Ausgaben im schätzungsweise mittleren dreistelligen Millionenbereich aufgebürdet werden.“

Sie fordern hier in jeder Landtagssitzung etwas - entweder 4 Milliarden Euro für Erschließungsbeiträge oder möglicherweise jetzt 240 Millionen Euro für die Rückerstattung von Erschließungsbeiträgen an diejenigen, die eine wirtschaftliche Leistung entgegengenommen haben - und schaffen damit nicht Rechtsfrieden, sondern neue Ungerechtigkeiten. Wer finanziert denn letztendlich den in Ihrem Antrag genannten Millionenbetrag, der aus dem MIK kommen müsste? Den finanziert der Steuerzahler. Vielleicht finanzieren ihn auch die Kommunen über die Zuweisungen des Landes. Aber letztendlich werden hier wieder Kosten für Maßnahmen, dank derer Einzelne einen wirtschaftlichen Vorteil genießen, solidarisiert. Das ist auch in der Anhörung sehr deutlich geworden. Da scheitern Sie auch regelmäßig mit Ihren Anträgen, mit denen Sie hier eine Mehrheit bekommen wollen, weil Sie Klientelpolitik machen.

Herr Vida, allen alles recht zu machen - damit werden Sie hier nicht durchkommen. Zum Beginn der heutigen Landtagssitzung ist sehr deutlich geworden, wer hier Vorschläge unterbreitet. Sie unterbreiten Vorschläge im fiskalischen Bereich, die zum Teil in die Hunderte von Millionen Euro gehen. Wir werden uns wahrscheinlich auch noch einmal über die Straßenausbaubeiträge, die in der letzten Wahlperiode beschlossen worden sind und bei denen heute noch nicht feststeht, welche fiskalischen Auswirkungen sie letztendlich wirklich haben werden, unterhalten. Dann bin ich sehr gespannt, Herr Vida, wie Sie für eine solidarische Gesellschaft im Land Brandenburg Vorschläge unterbreiten, von denen alle profitieren und nicht nur Einzelne. - Vielen Dank.

Es wurde eine Kurzintervention angezeigt. Herr Abgeordneter Vida, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Noack, es ist schon bemerkenswert, wie Sie es schaffen, wenn man sich für die Behebung eines vom Bundesverfassungsgericht als rechtswidrig festgestellten Umstands einsetzt, hier von Klientelpolitik zu sprechen. Das ist beschämend; denn es geht hier darum, das 250 000 Haushalte in verfassungswidriger Weise Beiträge bezahlen mussten. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass im Land Brandenburg eine offensichtlich verfassungswidrige Beitragspraxis herrscht. Und wer sich dafür einsetzt, dieses Problem zu lösen, bedient keine Klientel, sondern sorgt dafür, dass der Rechtsstaat durchgesetzt wird, der hier in Brandenburg in dem Punkt auf der Strecke geblieben ist.

Peinlich sind auch Ihre Ausführungen, es handele sich um Copyand-paste; denn - vielleicht haben Sie es ja nicht mitbekommen - dieser Antrag wurde im Landtag noch gar nicht diskutiert. Den haben wir im November eingebracht, es gab dann große Übereinstimmung im Präsidium, dass wir das an den Ausschuss überweisen, und an der Anhörung - übrigens nicht im Infrastrukturausschuss, sondern im Innenausschuss; ich weiß nicht, ob Sie teilgenommen haben - und am Abschlussbericht können Sie erkennen, dass es gerade nicht Copy-and-paste ist; denn üblicherweise werden nach Anhörungen nicht noch einmal die gleichen Anträge gestellt, sondern der Antrag wird hier beraten, er ist seit November auf der Tagesordnung. Bitte etwas genauer in die Drucksachen gucken!

Des Weiteren haben wir hier zwei Anträge vorliegen. Sie haben nur auf den einen Bezug genommen und mir vorgeworfen, ich würde dem Landtag Rechtsbruch vorwerfen. Ich habe Ausführungen des Oberlandesgerichts aus dem Jahr 2018 zitiert. In dessen mündlicher Verhandlung im März 2018 - anwesend war genau ein Landtagsabgeordneter, Nachname beginnt mit V; alle anderen waren nicht da - hat die Vorsitzende Richterin ausgeführt

(Zuruf)

- na ja, ich war dabei, er war es nicht; Vorname P. -, dass die Verbände deswegen nicht zurückzahlen müssen, weil legislatives Unrecht seitens des Landtages vorliege. Das hat das oberste Zivilgericht Brandenburgs ausgeführt. Und genau deswegen, weil der Landtag das durch seine Rechtsetzung, durch seine Gesetzesänderung überhaupt auf den Weg gebracht hat, brauchen wir eine Lösung hier im Landtag. So viel zur Klarstellung.

Herr Abgeordneter Noack, möchten Sie auf die Kurzintervention reagieren?

Herr Vida, erst einmal danke, dass Sie mir zusätzliche Redezeit verschaffen. - Ich möchte noch einmal auf die Stellungnahme im AIK - auch in der Anhörung - verweisen. Ich zitiere wieder: Die Entscheidung, ob Rückzahlungen auch auf bestandskräftige Bescheide vorgenommen werden sollten, sei im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung vor Ort zu treffen. Die Aufgabenträger - im Regelfall die Zweckverbände - hätten weitgehend bereits Entscheidungen getroffen. Das Ministerium wies darauf hin, dass sich auch die Anhörungsteilnehmer mehrheitlich gegen die Annahme des Antrages ausgesprochen hätten.

Ich will noch auf eines hinweisen: Untätigkeit vom Landtag sehe ich nicht, weil Finanzmittel für den wirtschaftlichen Fortbestand der Zweckverbände auch in der letzten Wahlperiode zur Verfügung gestellt wurden.

Herr Vida, der Landtag kommt seiner Verantwortung nach. Es ist eine schwierige Rechtsmaterie. Wahrscheinlich werden die meisten draußen überhaupt nicht verstehen, was Sie eben gesagt haben, was Bundesverfassungsgericht, Beitragsbescheid, materielle Sicherheit betrifft. Wichtig ist aber Folgendes, um es zu vereinfachen: Die Menschen bei uns im Land haben Abwasseranlagen und sind grundsätzlich auch bereit, für diese Abwasseranlagen entweder eine Mengen- oder eine Anschlussgebühr - die Gebührenkalkulationen bzw. -aufstellungen sind ja sehr unterschiedlich - zu zahlen. Sie versuchen stetig, auch heute wieder, die Akzeptanz der bestandskräftigen Bescheide, die also auch Rechtsfrieden gebracht haben - nicht aus Ihrer Sicht, aber aus meiner -, zu mindern. Wenn Sie hier im Landtag dann noch behaupten, dass Menschen dazu aufgefordert wurden, nicht von ihren Rechten Gebrauch zu machen, politisch unter Druck gesetzt wurden - das steht ja sogar in Ihrer Begründung -, dann möchte ich, dass Sie das hier an diesem Rednerpult auch darlegen und konkret benennen und nicht immer solche Behauptungen im Raum stehenlassen. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Wir fahren jetzt in der Aussprache fort. Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Freiherr von Lützow.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Es war einmal im Lande Brandenburg - einige, die schon länger hier sitzen, werden sich vielleicht noch daran erinnern können -, im Jahr 2003, da beschloss der damalige Landtag eine hochumstrittene Änderung des Kommunalabgabengesetzes, wonach § 8 Abs. 7 Satz 2 wie folgt lautet:

„Wird ein Anschlussbeitrag nach Absatz 4 erhoben, so entsteht die Beitragspflicht, sobald das Grundstück an die Einrichtung oder Anlage angeschlossen werden kann, frühestens jedoch mit dem Inkrafttreten der rechtswirksamen Satzung; die Satzung kann einen späteren Zeitpunkt bestimmen.“