Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie ganz herzlich zur 29. Sitzung des Landtages Brandenburg. Ich begrüße auch alle Zuschauerinnen und Zuschauer außerhalb des Saales, die unsere Sitzung am Livestream mitverfolgen.
Es gibt immer wieder Abgeordnete, die ihren Geburtstag absichtlich in die Plenarwoche legen. Wir gratulieren ganz herzlich Herrn Abgeordneten Dr. Redmann zum Geburtstag und wünschen viel, viel Glück und viel Erfolg!
Bevor wir über die Tagesordnung abstimmen, darf ich Sie fragen, ob Sie sich die schon angeschaut haben. Gibt es zu ihr Bemerkungen? - Dann lasse ich darüber abstimmen. Wer der Tagesordnung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist die Tagesordnung einstimmig angenommen.
Für den heutigen Sitzungstag wurde die ganztägige oder teilweise Abwesenheit der Damen und Herren Abgeordneten Augustin, Baier, Duggen, Fortunato und Hünich angezeigt.
Bemerkungen vor Eintritt in die Tagesordnung: Meine Damen und Herren, uns liegt der Entwurf des Haushalts für das Land Brandenburg 2021 vor, und es erscheint schon wie ein kleines Wunder, dass alles termingemäß gelaufen ist. Aber es ist natürlich kein Wunder; es ist die Arbeit der Abgeordneten im Haushalts- und Finanzausschuss, es ist die Arbeit der Mitarbeiter dieses Ausschusses, es ist die Arbeit des Ministeriums, und ich möchte an dieser Stelle vor Eintritt in den entsprechenden Tagesordnungspunkt all denen, die mit dem Haushalt befasst waren, ganz, ganz herzlich danken!
TOP 1: Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 2021 (Haus- haltsgesetz 2021 - HG 2021)
Personalbedarfsplanung 2024 und ressortübergreifende Personalentwicklungsplanung für die brandenburgische Landesverwaltung
Beschluss über das Vorliegen einer außergewöhnlichen Notsituation gemäß Artikel 103 Absatz 2 Satz 2 Landesverfassung in Verbindung mit § 18b Landeshaushaltsordnung
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Brandenburgs Stärken für die Zukunft sichern“ (Brandenburgs-Stär- ken-Sicherungsgesetz - BbgStSichG)
Gesetz zur Umsetzung des Kommunalen Rettungsschirms im kommunalen Finanzausgleich und weitere Änderungen
Des Weiteren liegt eine Vielzahl - nämlich über 100 - von Änderungsanträgen zu fast allen Einzelplänen und den weiteren Beratungsgegenständen vor, die an den entsprechenden Stellen aufgerufen werden.
Hinweise zum Ablauf der 2. Lesung des Haushaltsgesetzes 2021: Das Präsidium und die Parlamentarischen Geschäftsführer haben sich auf folgenden Ablauf verständigt: Jeder Fraktion und der Landesregierung stehen jeweils 95 Minuten Redezeit zur Verfügung. Eine Aufteilung der Redezeiten auf die Einzelpläne, die Gesetze, den Antrag der Landesregierung und die Unterrichtungen erfolgt nicht.
Analog dem Verfahren der letzten Haushaltsberatungen erfolgt die Reihung der Redeanmeldungen zu den Einzelplänen mit Ausnahme der Einzelpläne 01, 02, 13 und 14, zu denen von den Fraktionen mehrere Redner angemeldet wurden, fraktionsweise.
Zur Reihenfolge der Aussprache: Wir beginnen mit der gemeinsamen Beratung der Einzelpläne 01, 02, 13 und 14. Die weiteren Einzelpläne werden in der Abfolge 03 bis 11 einzeln beraten. Abschließend erfolgt die gemeinsame Beratung der Einzelpläne 12 und 20 des Haushaltsgesetzes, des Finanzplans, der Personalbedarfsplanung, des Antrags der Landesregierung, des Brandenburgs-Stärken-Sicherungsgesetzes und des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalen Rettungsschirms im kommunalen Finanzausgleich.
Zur Reihenfolge der Abstimmungen: Die Abstimmung über die Änderungsanträge und die Einzelpläne erfolgt unmittelbar nach der dazu geführten Debatte. Danach wird über das Haushaltsgesetz 2021 in 2. Lesung abgestimmt. Im Anschluss daran erfolgt die Abstimmung über die Überweisung des Haushaltsgesetzes an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zur Vorbereitung der 3. Lesung. Danach stimmen wir über die weiteren Be- schlussempfehlungen und die Berichte des Ausschusses für Haushalt und Finanzen ab.