Protokoll der Sitzung vom 24.03.2021

Das Verfahren wurde im Jahr 2011 mit zahlreichen Prüfaufträgen abgeschlossen. Diese Prüfaufträge wurden in Vorbereitung auf den nächsten Planungsschritt, die sogenannte Linienbestimmung, von der DEGES abgearbeitet. Die Ergebnisse der Prüfungen wurden gemäß § 16 FStrG dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur von meinem Ministerium mit Schreiben vom 7. Dezember 2020 zur Linienbestimmung übermittelt.

Bei der Linienbestimmung durch das BMVI handelt es sich um ein verwaltungsinternes Verfahren. Eine Wirkung im Außenbereich kommt ihr nicht zu. Dritte können daher die Entscheidung des BMVI als solche auch nicht anfechten.

Die unter anderem vom Amt Plessa und betroffenen Bürgern angeführten Einwände und Argumente gegen die Ortsumfahrung Plessa-Kahla werden natürlich sehr ernst genommen. Sie wurden von der DEGES sorgfältig erfasst und abgewogen.

Im Rahmen einer öffentlich zugänglichen digitalen Informationsveranstaltung am 18. März 2021 hat die DEGES das Ergebnis der oben genannten Untersuchung erläutert und die Auswirkungen der Nordumgehung von Plessa im Zuge der B 169 sowie Möglichkeiten zur Minderung der Betroffenheit, soweit es um Emissionen - Lärm usw. - geht, dargestellt.

Ich hoffe, dass es der DEGES im Rahmen dieser Informationsveranstaltung gelungen ist, transparent zu machen, weshalb für Plessa die Nordumfahrung im Ergebnis der Abwägung aller Argumente die Vorzugsvariante für die Linienbestimmung durch das BMVI ist.

Wie bereits erwähnt, sind die Prüfaufträge aus der landesplanerischen Beurteilung durch die DEGES sorgfältig abgearbeitet worden. Das Ergebnis sind die aktuell diskutierten Linienführungen. Die Linienbestimmung bestimmt insbesondere den Grobverlauf der Strecke einschließlich der Anfangs- und Endpunkte sowie der Verknüpfung mit dem bestehenden Straßennetz, der Schnittstellen mit den Anlagen anderer Verkehrsträger und der

Lage benachbarter schutzbedürftiger Bereiche. Daneben werden die Straßengattungen, die Straßencharakteristika sowie die Straßenquerschnitte festgelegt.

Um die weiteren Planungsschritte gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern transparent zu gestalten, werden diese in den Planungsprozess eingebunden und über das aktuelle Planungsgeschehen informiert.

Nach der Linienbestimmung wird die DEGES im darauffolgenden Planungsstadium der Entwurfsplanung die Kommunen und die Öffentlichkeit laufend beteiligen. Im darauffolgenden Planfeststellungsverfahren können Betroffene im Rahmen des Anhörungsverfahrens ihre Einwendungen und Bedenken vorbringen. Und natürlich besteht am Ende immer noch die Möglichkeit, gegen einen Planfeststellungsbeschluss Klage zu erheben. - Vielen Dank.

Herr Abgeordneter Görke, Sie haben eine Nachfrage. Bitte sehr.

Vielen Dank, Herr Minister, für die sehr ausführliche Beantwortung der Frage der Kollegin Hiekel und meiner Frage.

Ich habe vernommen, dass Sie nicht beabsichtigen, diesen Antrag zurückzunehmen. Sie sprachen die Informationsveranstaltung am 18. März an. Diese ist nach meiner Kenntnis ausgegangen wie das Hornberger Schießen. Bezweifeln Sie angesichts der neuen Fakten, die die Bürgerinitiative, das Amt und auch Vertreter des Landkreises dargestellt haben, nicht auch, dass es eine gute Entscheidung war, diese Linienführung beim BMVI anzumelden?

Ich möchte noch auf zwei Punkte hinweisen. Wir queren mit der Nordumfahrung nicht nur Infrastruktur, Straßen, Schienen, sondern dieses Areal sieht mit den Spülkippen und Tagebauen auch aus wie ein Schweizer Käse. Wenn jemand das verorten will, sage ich nur: Kraftwerk Plessa. Ist es nicht angesichts dieser Befunde ratsam, sich noch einmal mit diesem Antrag zu beschäftigen?

Das war meine Frage. - Vielen Dank.

Herr Minister, bitte.

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Görke. Zur Einschätzung der Veranstaltung werden sicherlich jene, die daran teilgenommen haben, unterschiedlicher Auffassung sein. Insoweit werde ich mich hier einer Bewertung enthalten. Aber wichtig ist, dass diese Veranstaltung stattgefunden hat, dass dort die Möglichkeit bestand, sich auszutauschen, und dies in schwierigen Zeiten. Denn wegen Corona konnte sie nicht so stattfinden, wie man sich das bei einem solch wichtigen Vorhaben wie der Ortsumfahrung Plessa vorstellt. Ich bin der DEGES und im Übrigen auch der Bürgerinitiative und allen anderen dankbar, dass sie teilgenom

men haben. Soweit ich es mitbekommen habe, ist die Veranstaltung in einem guten, sachlichen, konstruktiven Ton abgelaufen. Das ist auch die Voraussetzung.

Dass das Thema ein schwieriges ist, weil verschiedene Aspekte zu betrachten und abzuwägen sind, liegt auf der Hand. Wir haben es gehört: Seit 20 Jahren wird überlegt, wie man dort zu einer Lösung kommt. Gleichzeitig ist aber auch klar: Wir reden hier über die Neugestaltung eines Straßennetzes, und das in einem Teil Brandenburgs, in dem diese unbedingt notwendig ist, weil es sich hierbei um eine - man kann fast sagen - Magistrale für den Süden Brandenburgs handelt. Dieses Thema mussten wir unbedingt aufgreifen, und wir müssen es auch behandeln. Deshalb ist es meiner Meinung nach gut, die Dinge dort weiter voranzubringen.

Es liegt im Wesen solcher Planungen, dass es unterschiedliche Aspekte gibt, die nicht jeden glücklich und zufrieden machen. Insofern ist es notwendig, verschiedene Dinge in einem solch aufwendigen Prozess abzuwägen. Ich habe es vorhin beschrieben. Sie wurden im Raumordnungsverfahren betrachtet, und im Nachgang zu dem Raumordnungsverfahren sind verschiedene Maßgaben und Aspekte aufgenommen worden, die von der DEGES in einem Prozess seit 2011 sehr umfänglich und sehr intensiv betrachtet und am Ende in einer Abwägung zu einem Ergebnis geführt wurden.

Dass die Bedenken trotzdem sehr ernst genommen werden, kann ich allein dadurch dokumentieren, dass wir in unserem Schreiben an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur deutlich und ausdrücklich darauf hingewiesen haben, dass zum Beispiel das Amt Plessa eine Südumfahrung bevorzugen würde, um damit den Diskussionsstand deutlich zu machen.

Wie gesagt, handelt es sich um ein internes Verfahren, in dem es darum geht, wie am Ende die Linie bestimmt wird. Das geschieht durch das BMVI. Die Argumente sind ihm entsprechend vorgetragen worden. Das ist natürlich ein immer weiterlaufender Prozess. Planung ist, wie man so schön sagt, immer ein iterativer Prozess.

Ich denke, es ist gut, dass die Dinge adressiert werden, es ist gut, dass die Argumente aufgenommen und abgewogen werden, dass auch neue Erkenntnisse, so sie vorhanden sind, mit einfließen und in einem solchen Prozess betrachtet werden. Es ist aber auch gut, wenn ein solcher Prozess vorangetrieben wird; denn für die Region ist dies notwendig. Dabei geht es nicht nur um Plessa, sondern dabei geht es auch um Elsterwerda und um Kahla, wo ebenfalls verschiedene Ortsumfahrungsvarianten diskutiert werden, um die Maßnahmen voranzubringen.

Frau Abgeordnete Hiekel möchte ebenfalls nachfragen.

Herr Minister Beermann, Sie haben meine Frage eigentlich nicht beantwortet. Ich hatte gefragt: Unter welchen Voraussetzungen kann das Linienbestimmungsverfahren noch einmal zur Änderung der Vorzugsvariante aufgegriffen werden?

Ich sehe es so: Wir haben hier einen Fall, bei dem in einem Raumordnungsverfahren eine Südvariante favorisiert wurde.

Das kann man im Internet nachlesen. Die Menschen vor Ort sind knapp zehn Jahre in dem Glauben gelassen worden, dass diese Südvariante auch geplant wird. Dann sind sie Ende letzten Jahres vor die Tatsache gestellt worden, dass es jetzt eine Nordvariante geben soll, die quasi durch die Gärten der Menschen dort führen wird.

Ich denke, das Problem, das hier besteht, ist menschengemacht und kann durch Menschen gelöst werden. Man kann doch darüber nachdenken, ob man diese Linienbestimmung noch einmal anfasst und auch andere Belange einbezieht. Der Altbergbau ist schon angesprochen worden. Er stellt quasi ein Steuergeldgrab dar. Man weiß gar nicht, was einen dort erwartet. Auch geht es um naturschutzfachliche Belange.

In diesem Zusammenhang würde mich interessieren, ob Sie denn die naturschutzfachlichen Aspekte überhaupt in die Bewertung dieser Variante einbezogen haben.

Bitte, Herr Minister.

Ich habe versucht, in meiner Antwort deutlich zu machen, dass wir am Ende eines langen Prozesses sind und dass in diesem Prozess die Aspekte, die Erkenntnisse, die Würdigung der Schutzgüter eingeflossen sind, was am Ende zur Entscheidung für diese Variante, zu einer solchen Linienführung geführt hat.

Dabei muss man berücksichtigen, dass wir über die Zeit seit 2011 reden, in der es ein Raumordnungsverfahren gab, in der Maßgaben festgelegt wurden. Dabei sind - auch das möchte ich deutlich sagen - ebenfalls verschiedene Varianten betrachtet worden, und es hat in dem Sinne auch keine Vorzugsvariante gegeben. Vielmehr hat man gesagt, man könne die Südvariante betrachten, wobei auch Maßgaben mit zu berücksichtigen waren, die die Nordvariante betreffen. Gleiches gilt natürlich auch umgekehrt.

Wichtig ist, dass sich seitdem auch Dinge verändert haben. Ich will jetzt nicht in die Details einsteigen, aber wir haben beispielsweise einen LEP HR, um diesen kurz anzusprechen, sodass das Thema der Freiraumverbünde in besonderer Weise zu betrachten ist. Es gibt also eine ganze Reihe von Punkten, die dort eingeflossen und auch gewürdigt worden sind.

Ich habe den Prozess beschrieben. Ich habe dargestellt, dass die Festlegung einer solchen Linie erst einmal ein internes Verwaltungsverfahren ist, dem weitere Schritte folgen, und dass in den weiteren Schritten - das sieht das Verfahren so vor - weitere Beteiligungen vorgesehen sind und die Diskussionen weiterlaufen werden. Auch gibt es Beispiele, die deutlich machen, dass auch im Rahmen solcher weiteren Verfahren noch Änderungen möglich sind.

Die Dinge werden also weiter betrachtet. Nur zum gegenwärtigen Zeitpunkt, mit Stand heute, liegt die Linienführung dem BMVI so vor, wie sie herausgearbeitet und im Rahmen der Abwägung durch die DEGES festgestellt wurde.

Vielen Dank. - Weitere Wortmeldungen dazu sehe ich nicht.

Die Frage 475 (Vergabe von Beratungsleistungen an Kienbaum) stellt Herr Abgeordneter Ronny Kretschmer für die Fraktion DIE LINKE.

Nach Auskunft der Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz in der Antwort auf meine Kleine Anfrage 1035 erfolgte die Vergabe von Beratungsleistungen an das Unternehmen Kienbaum durch die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg in Form einer „Dringlichkeitsvergabe/Interimsvergabe“.

Ich frage die Landesregierung: Anhand welcher konkreten rechtlichen Vorschriften ist die Vergabe von Beratungsleistungen an das Unternehmen Kienbaum erfolgt?

Danke schön. - Für die Landesregierung antwortet die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Nonnemacher. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Verehrter Herr Abgeordneter Kretschmer! Die Beauftragung der Kienbaum Consulting GmbH mit der Gesamtsteuerung der Umsetzung der nationalen Impfstrategie im Land Brandenburg erfolgte unter Beachtung der Voraussetzungen für eine Dringlichkeitsvergabe nach § 8 Abs. 4 Nummer 9 der Unterschwellenvergabeverordnung bzw. nach § 14 Abs. 4 Nummer 3 der Vergabeverordnung. Demnach können Aufträge im Wege der Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn die Leistung aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber nicht voraussehen konnte, besonders dringlich ist und die Gründe für die besondere Dringlichkeit nicht dem Verhalten des Auftraggebers zuzurechnen sind. Ist das der Fall, darf nach § 12 der erwähnten Unterschwellenvergabeverordnung auch nur ein Unternehmen zur Abgabe eines Angebots oder zur Teilnahme an Verhandlungen aufgefordert werden.

Die besondere Dringlichkeit war gegeben: Die aktuelle Covid-19Pandemie, die unmittelbar nach Weihnachten 2020 vorfristig beginnende Impfkampagne - Sie erinnern sich an die vorgezogene Zulassung des Impfstoffs von BioNTech am 21. Dezember - sowie das sehr dynamische Infektionsgeschehen machten ein schnelles Handeln der Verwaltung zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung erforderlich.

Die vom Land Brandenburg unter Hinzuziehung der Kassenärztlichen Vereinigung eingeleitete Brandenburger Impfstrategie war unter anderem durch den nicht vorhergesehenen und sofortigen personellen Ausfall der gesamtverantwortlichen Projektleitung an Silvester 2020 unmittelbar gefährdet. Zugleich erforderten unvorhergesehene Personal- und Impfstoffengpässe und ein häufiges Umsteuern von Impfdosen eine fortlaufende Anpassung der Impfstrategie und eine stärkere Untersetzung des Projektbüros. Die Gründe waren nicht vorhersehbar und sind dem Auftraggeber nicht zuzurechnen.

Die Beauftragung von Kienbaum erfolgte von vornherein mit dem Ziel der Erarbeitung bzw. Entwicklung einer belastbaren Projektstruktur und Projektträgerschaft innerhalb eines Zeitraums von einem bzw. maximal zwei Monaten. Anschließend sollte das Projekt in Verantwortung der KVBB und im Auftrag des Ministeriums

für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz oder durch das Ministerium selbst fortgeführt werden.

Herr Abgeordneter Kretschmer hat eine Nachfrage. Bitte schön.

Herzlichen Dank, Frau Gesundheitsministerin Nonnemacher.

Mitte März 2020 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ein Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts versandt. Darin steht auf Seite 4:

„Zwar empfiehlt es sich im Sinne einer effizienten Verwendung von Haushaltsmitteln, nach Möglichkeit mehrere Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sollten es die Umstände - wie in der jetzigen Situation - aber erfordern, kann auch nur ein Unternehmen angesprochen werden.“

Weiter heißt es:

„So ist die direkte Ansprache nur eines Unternehmens auch nach den Ausführungen der Europäischen Kommission […] dann möglich, wenn nur ein Unternehmen in der Lage sein wird, den Auftrag unter den durch die zwingende Dringlichkeit auferlegten technischen und zeitlichen Zwängen zu erfüllen.“

Ich frage die Landesregierung: Ist sie der Meinung, dass Kienbaum das einzige Unternehmen war, das diesen Auftrag hätte ausführen können?