Eine präzise Auskunft, Stand heute, kann ich nicht geben. Ich habe beschrieben, was wir dort planen und vorhaben. Ziel ist es in der Tat, dass der Bau dieses Gleises möglichst schnell in Angriff genommen wird. Frau Spring-Räumschüssel, ich kann Ihnen nur zustimmen, dass dieses Gleis dringend notwendig ist. Zum Prozess kann ich sagen, dass dies, als das Strukturstärkungsgesetz aufgelegt wurde und die Diskussionen im Nachgang zur Braunkohlekommission geführt wurden, von Brandenburg sehr deutlich adressiert wurde.
Man muss dazu wissen, dass diese Strecke nicht im Bundesverkehrswegeplan enthalten war und wir sie nun im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes aufgenommen haben. Der Bundesgesetzgeber hat also entschieden, dass diese Maßnahme umgesetzt werden kann. Die Vorarbeiten - die Leistungsphasen 1 bis 4 habe ich gerade beschrieben - leisten einen großen Beitrag, um möglichst schnell voranzukommen. Sie können davon ausgehen, dass wir alle das gemeinsame Interesse haben, so schnell wie möglich an die Arbeit zu gehen und dies umsetzen zu können.
Einen genauen Termin kann ich Ihnen, Stand heute, wie gesagt, nicht mitteilen. Aber Sie können davon ausgehen, dass ich den Ausschuss, was diese Frage betrifft, gern auf dem Laufenden halte. Dies ist ein zentrales Projekt für uns.
Herr Minister, danke für Ihre Ausführungen, die Sie uns teilweise schon im Ausschuss vorgetragen haben. Ich habe zwei konkrete Nachfragen in Bezug auf das von Ihnen angesprochene Genehmigungsverfahren, in dem Sie sich, wie Sie ausgeführt haben, gerade befinden.
Erstens interessieren mich speziell die landschaftspflegerischen Begleitplanungen. Wie ist da der aktuelle Stand? Welche Erkenntnisse haben Sie bisher gewonnen?
Meine zweite konkrete Nachfrage bezieht sich darauf, dass Sie auf einige Kleine Anfragen, die ich gestellt habe, geantwortet haben, dass sich die DB Netz AG an dem mit der Landesregierung vereinbarten Rahmenterminplan orientiere. Weil Sie auf eine andere Kleine Anfrage antworteten, die DB Netz AG habe den Rahmenterminplan festgelegt, hätte ich gern gewusst: Wer von der Landesregierung hat an den Verhandlungen zu diesen Vereinbarungen teilgenommen? Welche Weisungsbefugnisse wurden erteilt?
Was die erste Frage angeht, bitte ich um Nachsicht. Die kann ich ad hoc nicht beantworten. Wenn Sie einverstanden sind, werde ich das nachliefern.
Auch zu Ihrer zweiten Frage, wer konkret verhandelt hat, kann ich Ihnen jetzt nichts sagen. Wenn Sie eine valide Antwort haben wollen, müsste ich erst nachschauen, bevor ich Ihnen jetzt etwas sage, was nicht stimmt.
Ich bin insofern zufrieden, als ich Ihnen die Fragen gern noch einmal schriftlich zukommen lasse, damit Sie sie schriftlich korrekt beantworten können.
Wir kommen zu Frage 472 (Instrumentenanflugbetrieb am Flug- platz Kyritz). Sie wird von Herrn Abgeordneten Dr. Jan Redmann, CDU-Fraktion, gestellt. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Die Betreiberin des Verkehrslandeplatzes Kyritz strebt an, den Flugbetrieb unter Instrumentenflugbedingungen einzuführen, um die Sicherheit der gewerblichen Flüge zu erhöhen und auch die qualifizierte Ausbildung von Privat-, Berufs- und Verkehrspiloten am Standort zu erhalten.
Sicherer und zuverlässiger gewerblicher Flugbetrieb hat einen großen Mehrwert für zahlreiche lokale Unternehmen und trägt insbesondere zur Förderung des Wirtschaftsstandortes Nord
westbrandenburg bei. Deshalb hat das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung eine Voruntersuchung zur Einrichtung des Instrumentenflugbetriebs bei der Deutschen Flugsicherung in die Wege geleitet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dr. Redmann! Die Betreiberin des Verkehrslandeplatzes Kyritz beabsichtigt eine Erweiterung des Flugplatzbetriebs durch die Einführung von Instrumentenanflugverfahren. Neben einer Änderung der Flugplatzgenehmigung durch die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg ist ein Entscheid des Bundesverkehrsministeriums zum Vorhalten von Flugsicherungsdiensten und flugsicherungstechnischen Einrichtungen erforderlich.
Zur Bewertung der Erfolgsaussichten dieser Verfahren wird in der Regel eine Voruntersuchung der generellen Machbarkeit der Einrichtung von IFR-Flugverfahren bei der Deutschen Flugsicherung GmbH vorgeschaltet. Das MIL hat den Antrag der Verkehrslandeplatzbetreiberin beim BMVI durch eine Bitte zur Beauftragung der Voruntersuchung durch das BMVI unterstützt.
Der Verkehrslandeplatz Kyritz hat eine luftverkehrspolitische Bedeutung, und zwar aufgrund seiner Lage zur luftverkehrlichen Anbindung der Region, der angesiedelten Geschäftsfelder zur Pilotenausbildung für den gewerblichen Flugbetrieb und der Wartung von Flugzeugen mit zu erwartenden positiven Auswirkungen auf die Entwicklung auf die Region.
Die vom BMVI beauftragte Voruntersuchung bei der DFS ist inzwischen mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen worden. Die Voruntersuchung bestätigte eine grundsätzliche Realisierbarkeit unter Auflagen. Dabei sind bestehende Luftraumnutzungen im Umfeld benachbarter Flugplätze sowie der Bundeswehr zu berücksichtigen.
Nunmehr liegt es an der Betreiberin des Verkehrslandeplatzes, die Ergebnisse der Voruntersuchung auszuwerten und über die Beantragung der Änderung der Flugplatzgenehmigung zu entscheiden. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. Der Instrumentenanflug treibt weitere Flugplätze in unterschiedlichen Regionen um. Daher meine Nachfrage.
Es ist klar: Der Instrumentenanflug hilft in erster Linie, die Sicherheit in der Luft und am Boden zu erhöhen. Um den Luftfahrt
standort Berlin-Brandenburg zu stärken, muss der BER zusammen mit seinen Nachbarflugplätzen - ich erwähne hier den Flugplatz Neuhardenberg - seine Marktstellung behaupten und ausbauen, ob mit Blick auf Wartung oder auch Business Aviation, allgemeine Luftfahrt oder alternative Flugplätze.
Daher frage ich Sie: Was kann neben dem geplanten neuen Luftverkehrskonzept getan werden, um die Rahmenbedingungen auch für weitere Landeplätze zu verbessern, und ist es dabei auch denkbar, gemeinsam mit dem Bund nach Lösungen zu suchen, vielleicht sogar eine Task Force zu gründen, um den Flugplätzen, die noch auf den Instrumentenanflug warten - Strausberg hat das Glück, dass im Juni dieser Meilenstein erreicht wird -, und damit auch den Regionen, ähnlich wie es mein Kollege Redmann für Kyritz ausgeführt hat, Wachstumschancen zu geben? Denn Ziel muss sein - ich glaube, darin sind wir uns einig -, die Ansiedlung interessierter Firmen zu fördern, weil diese ansonsten in andere Bundesländer oder ins Nachbarland Polen ausweichen. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Abgeordnete Augustin, die Einführung von Instrumentenflugverfahren bedeutet neben den erforderlichen Verwaltungsentscheiden vor allem einen erhöhten organisatorischen und finanziellen Aufwand für den Flugplatzbetreiber. Sofern sich der jeweilige Betreiber für eine Etablierung von Instrumentenflugverfahren an seinem Flugplatz einsetzt, unterstützt das MIL dieses Anliegen nach Darlegung der luftverkehrlichen und auch wirtschaftlichen Bedeutung eines solchen Vorhabens gegenüber dem BMVI.
Für Flugplätze in Brandenburg bestehen ausreichende Entwicklungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Einführung von Instrumentenflugverfahren. Darauf möchte ich auch hinweisen. Am Ende entscheidet das BMVI über das Vorhalten von Flugsicherungsdiensten und natürlich auch von flugsicherungstechnischen Einrichtungen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Verfahrensabläufe zur Einführung von Instrumentenflugverfahren sind dabei etabliert.
Wichtig ist mir, deutlich zu machen, dass die Entscheidung immer eine Einzelfallentscheidung ist. Die abgeschlossenen und die derzeit laufenden Verfahren zu Instrumentenflugverfahren in Brandenburg wurden bzw. werden nach dem etablierten Prozedere jeweils in zwei voneinander unabhängigen Verfahren durchgeführt.
Zum einen ist ein Verfahren zur Einrichtung eines Instrumentenanflugverfahrens notwendig, bei dem es um eine Änderungsgenehmigung der Landesluftbehörde für den Betrieb des Flug- platzes geht.
Zum anderen bedarf es natürlich, wie schon in der Antwort auf die Frage von Herrn Dr. Redmann beschrieben, auch einer Genehmigung durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, wenn es um flugsicherungstechnische Einrichtungen geht.
Ich kann sagen, dass nach Einschätzung meines Hauses das Einrichten zusätzlicher bilateraler Gremien mit dem Bund zur Etablierung von Instrumentenflugverfahren keine besseren und
schnelleren Lösungen erzeugen wird, und denke, dass wir ein eingespieltes Verfahren haben, in dem dann auch solche Fragen behandelt werden.
Wir kommen zur gemeinsamen Beantwortung der Fragen 473 (Ortsumfahrung Plessa) und 474 (Überprüfung der Variantenent- scheidung zur Ortsumfahrung Plessa [B 169]). Ich bitte die Fragesteller, zunächst ihre Fragen nacheinander zu stellen. Frau Hiekel, bitte.
Frau Präsidentin! Seit zwei Jahrzehnten wird über die Ortsumgehungen B 101/B 169 Elsterwerda-Plessa diskutiert. Der Beschluss zum Raumordnungsverfahren im Jahr 2011 favorisierte eine südliche Umfahrung von Plessa in Trassenbündelung mit den in Planung befindlichen Hochwasserschutzanlagen.
Im Linienbestimmungsverfahren hat die beauftragte DEGES GmbH nun die im Raumordnungsverfahren abgelehnte Nordumfahrung als Vorzugsvariante zur Umfahrung von Plessa festgelegt.
Ungeachtet der Unwägbarkeiten aufgrund von Altbergbaubereichen und der hohen Schutzwürdigkeit von Natur und Landschaft im Bereich der Nordroute würde die Realisierung dieser Linienbestimmung massiv in die Wohnbebauung und das nähere Umfeld der hier lebenden Menschen eingreifen.
Ich frage die Landesregierung: Unter welchen Voraussetzungen kann das Linienbestimmungsverfahren noch einmal zur Änderung der Vorzugsvariante aufgegriffen werden?
Frau Präsidentin! Einen schönen, guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Rahmen der Planungen für die Ortsumfahrung, die eben erwähnt wurde, hat die Landesregierung beim Bundesverkehrsministerium beantragt, die Nordumfahrung festzusetzen. Das ist im Dezember 2020 realisiert worden, obwohl sich Amt, Gemeinde, Landkreis und Bürgerinitiative vor dem Hintergrund des maximalen Eingriffs in Natur, Landschaft und Infrastruktur explizit gegen diese Nordumfahrung ausgesprochen hatten.
Deshalb frage ich die Landesregierung: Wird sie die Einwände ernst nehmen und den Antrag auf Linienbestimmung beim zuständigen Bundesverkehrsministerium zugunsten einer erneuten Prüfung zurücknehmen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Hiekel, sehr geehrter Herr Abgeordneter Görke, in der Region Elsterwerda-Plessa sollen insgesamt drei Bundesstraßen, die B 101, die B 169 aus Elsterwerda und die B 169 aus Plessa, verlegt werden. Da diese drei Straßen sehr eng zusammenhängen, bilden sie künftig ein völlig neues Straßennetz.
Die mit der Planung beauftragte Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, kurz DEGES, musste daher in einem ersten Planungsschritt für alle drei Ortsumgehungen gemeinsam den Gesamtraum betrachten, in dem die Maßnahmen realisiert werden sollen, bevor die Detailplanungen für die einzelnen Ortsumgehungen in Angriff genommen werden können.
Zunächst wurde für die drei Ortsumgehungen ein gemeinsames Raumordnungsverfahren durchgeführt, um bereits im Vorfeld einer späteren abschließenden Entscheidung in den fachgesetzlich vorgeschriebenen Zulassungs- bzw. Genehmigungsverfahren Konflikte zu identifizieren, Lösungen vorzuschlagen und durch Vorgaben Investitionen möglichst raum-, sozial- und umweltverträglich zu gestalten.
Das Verfahren wurde im Jahr 2011 mit zahlreichen Prüfaufträgen abgeschlossen. Diese Prüfaufträge wurden in Vorbereitung auf den nächsten Planungsschritt, die sogenannte Linienbestimmung, von der DEGES abgearbeitet. Die Ergebnisse der Prüfungen wurden gemäß § 16 FStrG dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur von meinem Ministerium mit Schreiben vom 7. Dezember 2020 zur Linienbestimmung übermittelt.