Protokoll der Sitzung vom 17.06.2021

Meine Damen und Herren, der Höhepunkt war allerdings die Beschlussempfehlung zum Prüfbericht „Nachhaltige Bewirtschaftung der Straßenmeistereien im Landesbetrieb Straßenwesen“. In diesem forderte ein Abgeordneter der Koalition das Infrastrukturministerium auf, alle Landesstraßen zu bilanzieren, um diese dann dem Vermögen des Landesbetriebs für Straßenwesen zuzuordnen. Ich weiß nicht, ob besagter Koalitionsabgeordneter verstanden hat, was er dort unterschrieben hat. Aber ich würde schätzen, dass diese Forderung bei 4 000 Kilometern Landesstraßen 100 Mitarbeiter und eine Bearbeitungsdauer von vier Jahren bedeuten würde, und zwar ohne einen Hauch mehr Steuerungsmöglichkeiten und ohne, dass dadurch auch nur eine einzige Straße saniert würde.

Man muss wohl froh sein, dass das Ministerium diesen Unsinn noch bemerkt hat und es auch hier einen kurzfristigen Änderungsantrag von drei Koalitionsabgeordneten gab. Ganz ehrlich, meine Damen und Herren von der Koalition, ich arbeite seit über sechs Jahren in diesem Ausschuss und habe dort noch nie eine solch unterirdische Performance der Koalitionsparteien erlebt. Das als mittelmäßig zu bezeichnen wäre tatsächlich ein unverdientes Kompliment. Ich empfehle Ihnen dringend, Ihre Ausschussmitglieder, die Sie dorthin entsenden, wenigstens darum

zu bitten, die eigenen Vorlagen vor dem Einreichen dem Akt verstehenden Lesens zu unterziehen.

Meine Damen und Herren, auch hier noch einmal der Hinweis, den ich bereits im Ausschuss gab: Das Parlament und jeder einzelne Abgeordnete haben die Funktion, die Regierung zu kontrollieren. Kontrollieren heißt Kontrollieren und nicht Kuschen. Ich würde es begrüßen, wenn Sie künftig zumindest versuchen würden, den Eindruck zu erwecken, Ihre Änderungsanträge kämen von Ihnen selbst und nicht direkt aus dem zuständigen Ministerium. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten von Gizycki für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Haushaltslage 2019, die in diesem Jahresbericht behandelt wird, hat mit der Realität von heute nichts mehr gemein; darauf hat Herr Weiser schon hingewiesen. Ich denke aber auch, dass das für die Finanzpolitik in diesem Land kein business as usual bedeutet, was wir zum Beispiel auch an dem Nachtragshaushalt sehen, den wir heute beschlossen haben.

Ich denke allerdings auch: Es wird sobald keinen Weg mehr dorthin zurück geben. Erste Anzeichen dafür sehen wir in der Diskussion um die Politik der EZB und den Wiederaufbaufonds der EU, aber auch in den Entscheidungen der Biden-Administration, die natürlich auch Auswirkungen auf die europäische Finanzpolitik haben.

Die Finanzpolitik eines Landes steht nicht für sich, sondern erfüllt den Zweck, die öffentlichen Aufgaben in ausreichendem Maße zu finanzieren. Was Aufgaben und Maß sind, muss natürlich immer wieder abgewogen und ausdiskutiert werden.

Vor diesem Hintergrund kann ich der im Vorwort des Berichtes durchklingenden Kritik des Rechnungshofes, dass trotz angespannter Haushaltslage viele im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben nicht infrage gestellt würden, wenig abgewinnen. Die Projekte, die sich diese Koalition vorgenommen hat, sind keine Extras oder Sahnehäubchen, die man sich leistet, weil man das schick findet. Diese Koalition hat die Zukunft fest im Blick und erkannt, dass unterlassene Investitionen, eine unterfinanzierte Verwaltung oder eine unzureichende soziale Sicherung am Ende für alle viel teurer werden.

Der Rechnungshof richtet in seinem Fazit den Blick auf die kommenden Haushalte. Er kritisiert, das Land würde neue Schulden aufnehmen, die bei einer besseren Prioritätensetzung in der Höhe nicht erforderlich gewesen wären. Ja, kurzfristig kann man das vielleicht so sehen. Aber mittel- und langfristig zahlen sich diese Investitionen, zum Beispiel in die Verkehrswende, in die Digitalisierung und in Bildung und Forschung, eben aus. Sie sind deswegen nötig.

Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Was den besonderen Wert des Jahresberichtes ausmacht, sind natürlich immer die besonderen Prüfungsergebnisse. Auch in diesem Jahr hat der Rechnungshof wieder einige wirklich interessante Fragen aufge

worfen: Warum gehören die Straßenmeistereien nicht dem Landesbetrieb Straße, und wer muss die energetisch dringend notwendigen Sanierungen finanzieren? Offiziell gehören diese Gebäude zum Straßenvermögen, das wiederum Eigentum des Ministeriums ist. Die meisten Landesimmobilien gehören aber dem Brandenburger Liegenschaftsbetrieb BLB, der inzwischen auch ein gutes Energiemanagement etabliert hat. Die Straßenmeistereien werden von ihm zwar bewirtschaftet, aber Investitionen in fremde Gebäude trägt er natürlich nicht.

Eine Übertragung des Straßenvermögens auf den BLB oder auch den Landesbetrieb Straße ist aber nicht so ohne Weiteres möglich - Frau Johlige hat darauf hingewiesen. Der Aufwand für die Bilanzierung, die Abschreibungen usw. war einfach nicht darstellbar. Der Haushaltskontrollausschuss schlägt daher jetzt vor, so zu verfahren wie bei den Bundesstraßenmeistereien. Die gehören nämlich dem Bund; die Durchführung von Baumaßnahmen und die Unterhaltung und Bewirtschaftung von Gebäuden und baulichen Anlagen erfolgen aber durch den Landesbetrieb Straße.

Einen interessanten Einblick in die Beteiligungsverwaltung und die Finanzierung der Geschäftsführungen haben wir uns auch verschafft. Da gab es die Frage: Wie werden eigentlich die Stellen von Geschäftsführern und Mitgliedern der Geschäftsführung von Landesbeteiligungen finanziert? Herr Zeschmann erinnert sich. Wollen wir uns da am freien Markt orientieren oder eher die Ministerialbürokratie als Standard nehmen? Wir hatten einen kleinen Disput dazu. Inzwischen gibt es eine Sowohl-als-auchLösung: Es können die Honorare der Ministerialbürokratie verwandt werden, aber man kann eben auch marktwirtschaftlich agieren.

Herr von Gizycki, Sie müssten langsam zum Ende kommen.

Ich denke, es ist ein guter Kompromiss. Und in dem Sinne bin ich auch diesmal wieder sehr zufrieden mit den Beschlüssen des Haushaltskontrollausschusses. - Danke schön.

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Kollegen Dr. Zeschmann für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER fort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Nicht, dass hier ein Missverständnis entsteht: Jetzt spreche ich für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER und nicht als Vorsitzender des Ausschusses.

Der Bericht des Landesrechnungshofs hat, wie wir schon gehört haben, auch 2020 wieder spannende und aufschlussreiche Informationen mit sich gebracht. Er hat uns Erkenntnisse über bestimmte Sachverhalte und deren rechtliche Einordnung gewinnen lassen. Alles in allem waren die Prüfpunkte und die zugehörigen Stellungnahmen der Fachministerien zufriedenstellend, bis auf einen Punkt, auf den ich näher eingehen muss - mein Kollege hat das eben schon kurz angesprochen -:

Der Landesrechnungshof hat nämlich die Verfahrensweise der Stellenbesetzung von Geschäftsführungen in Landesgesellschaften intensiv untersucht und sehr deutlich kritisiert. Er hat aufgezeigt, wie die Besetzungen bisher in der Regel erfolgt sind - nach meinem Verständnis mehr oder weniger willkürlich, zumindest freihändig - und welche gravierenden Mängel es bei Auswahl und Bestellung, welche überhöhten Entlohnungen es gegeben hat, und vielfältige Handlungsempfehlungen gegeben, wie das abzustellen sei.

Gleichzeitig hat er sich damit beschäftigt, inwieweit diese Verfahren von den Aufsichtsräten kontrolliert werden, und festgestellt, dass das bisher auch keiner systematischen Bearbeitung unterlag. Der Berichtsentwurf des Landesrechnungshofs, um den es hier geht - der ja den Berichterstattern vorgelegt wird und den wir in kleiner Runde diskutieren -, hatte diese kritischen Aspekte in Punkt 17 klar und trotzdem diplomatisch benannt - so, wie das der Landesrechnungshof üblicherweise tut - sowie vielfältige Verbesserungs- und Optimierungsvorschläge unterbreitet, um Fehlbesetzungen und damit Steuergeldverschwendung an diesen wichtigen Stellen zu minimieren. Es handelt sich um eine berechtigte Kritik an falschen, offenkundig über Jahrzehnte eingeschliffenen Abläufen, die dazu dienten, der Versorgungsmentalität der jeweils die Regierung tragenden Parteien gegenüber langgedienten Parteigängern und ausgedienten Funktionsträgern gerecht werden zu können; das muss man hier feststellen.

Wie schon beim Tätigkeitsbericht des Sonderausschusses BER gab es nur bei einem einzigen wirklich kritischen Punkt des Berichts des Landesrechnungshofs für 2020 Änderungswünsche der Koalitionsfraktionen, was eben auch schon angesprochen wurde. - Nein, nicht ganz: Zuerst hatte der eben zu Wort gekommene Kollege von Gizycki seine Zustimmung mindestens zum Entwurf der Stellungnahme zum Bericht des Landesrechnungshofs signalisiert, der ja die Ausgangsbasis der Diskussion war. Auch in der online durchgeführten Diskussion zu diesem Text mit den anderen Berichterstattern, dem Landesrechnungshof und dem Vertreter des Finanzministeriums vertrat er diese Linie noch und ließ im Verbund mit mir Herrn Kollegen Vogelsänger mit seinen nicht nur verwässernden, sondern vollkommen entstellenden Änderungswünschen abblitzen.

So war eine Stellungnahme der Berichterstatter entstanden, die weitgehend dem Entwurf des Landesrechnungshofs entsprach und für mehr Transparenz bei den üblichen Auswahlverfahren und Vertragsgestaltungen hätte führen können. Offensichtlich wurde jedoch hinter den Kulissen massiver Druck auf den Kollegen von Gizycki ausgeübt, denn der Text wurde nachträglich so verändert, dass das Gegenteil der Verbesserungsvorschläge des Landesrechnungshofs darin enthalten ist.

Offensichtlich können Ministerin Lange und die Koalition es nicht ertragen, zu Recht kritisiert zu werden. Also streicht man diese „Majestätsbeleidigung“ mit seiner Stimmenmehrheit einfach einmal raus. Am Ende ist der von Herrn von Gizycki und Herrn Vogelsänger eingereichte Bericht zu Punkt 17 aus meiner Sicht eine Hofberichterstattung par excellence. Aus diesem Grund liegen Ihnen bei diesem Punkt zwei Berichte vor, und meiner entspricht zu 99 % - das kann man sehr leicht nachvollziehen - dem ursprünglichen Text, den der Landesrechnungshof dazu vorgelegt hatte.

Herr Dr. Zeschmann, Sie müssen zum Ende kommen, bitte.

- Ich bin beim letzten Satz. - Am Ende herrschte in der Besprechung auch völliges Unverständnis seitens des Landesrechnungshofs zu der vollständigen Änderung seines Berichtsentwurfs.

Dass es solche Anekdoten in diesem Kontext gibt, wollte ich Ihnen nur einmal zur Kenntnis geben. - Danke schön.

Vielen Dank. - Abschließend spricht zu uns Frau Ministerin Lange für das Finanzministerium. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst möchte auch ich mich ganz herzlich bedanken, und zwar bei den Mitgliedern des Haushaltskontrollausschusses sowie beim Präsidenten des Landesrechnungshofes und natürlich auch seinen Kolleginnen und Kollegen.

Der Ausschuss hat sich in diesem Jahr erneut intensiv mit den Kritikpunkten des Jahresberichts 2020 auseinandergesetzt, und das Ministerium der Finanzen und für Europa stand unter anderem mit seiner Beteiligungsverwaltung von Landesbeteiligungen und dem kommunalen Infrastrukturprogramm des Landes Brandenburg in der Prüfung.

Wie in den vergangenen Jahren auch, wurden die Verbesserungsvorschläge des Landesrechnungshofes aufgenommen und soweit möglich bereits umgesetzt. So wurde unsererseits bereits vor Abschluss der Prüfung durch den Landesrechnungshof ein Musterdienstvertrag für Mitglieder von GmbH-Geschäftsführungen eingeführt und wurden auch Leitlinien für die Gestaltung und Abrechnung jährlicher Zielvereinbarungen herausgegeben, die bereits eine Vielzahl von Vorschlägen des Landesrechnungshofes berücksichtigen.

Doch wurde vom Landesrechnungshof nicht nur Kritik geäußert, es gab durchaus anerkennende Worte, unter anderem für den Bereich des Kredit- und Schuldenmanagements, einen Bereich, der in der Vergangenheit oft Gegenstand umfangreicher Diskussionen war. Die sehr komplexen Geschäfte wurden zugunsten einfacher Derivate restrukturiert. Ziel ist dabei stets, Wirtschaftlichkeit für das Land zu erreichen.

Gestatten Sie mir nun noch einige grundsätzliche Anmerkungen: Diese Legislaturperiode ist bislang von Ausnahmesituationen und Einschränkungen geprägt. Vor über einem Jahr, um genau zu sein am 14. Mai 2020, stand ich hier und bat das Parlament, der Beschlussempfehlung des Haushaltskontrollausschusses zur Entlastung der Landesregierung für das Jahr 2017 zu folgen.

Zu diesem Zeitpunkt konnte ich noch zu dem Rekord-Haushaltsüberschuss von 600 Millionen Euro des Haushaltsjahres 2018 und dem Bestand der allgemeinen Rücklage von etwas mehr als 2 Milliarden Euro ausführen, doch schon damals war klar: Es liegen ganz andere Zeiten mit großen Herausforderungen vor uns.

Die finanzpolitischen Rahmenbedingungen haben sich seitdem grundlegend verändert. Die Zeiten der Erwirtschaftung von Überschüssen und einer sich stetig erhöhenden Steuerdeckungsquote sind einstweilen vorbei. Auch der Landesrechnungshof hat

in seinem Jahresbericht 2020 deutlich gemacht - und in diesem Punkt stimme ich ihm zu -: Die finanzielle Situation des Landes lässt uns wenig Spielräume für den Wunschzettel. Es zählt Pflicht statt Kür, eher das Notwendige als das Wünschenswerte. Darüber werden wir hier noch zahlreiche weitere Debatten erleben, etwa im Zusammenhang mit dem Haushalt 2022; aber das ist bereits ein anderes Thema.

Im Ergebnis empfehle ich Ihnen, den Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Haushaltskontrolle zuzustimmen. - Herzlichen Dank.

Vielen Dank. - Damit sind wir am Ende der Aussprache. Wir kommen nun zu den Abstimmungen.

Wir haben ad 1 eine Beschlussempfehlung und einen Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle, Drucksache 7/3732, zur Rechnung der Präsidentin des Landtages für das Rechnungsjahr 2018. Ich darf Sie fragen, wer der Beschlussempfehlung zustimmt. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Mit Enthaltungen ist der Beschlussempfehlung einstimmig zugestimmt worden.

Wir haben ad 2 eine Beschlussempfehlung und einen Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle, Drucksache 7/3733, zur Rechnung des Präsidenten des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg für das Rechnungsjahr 2018. Ich darf Sie fragen, wer der Beschlussempfehlung zustimmt. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Beschlussempfehlung wurde mit Enthaltungen einstimmig zugestimmt.

Ad 3: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle, Drucksache 7/3734, zur Rechnung des Landesrechnungshofes Brandenburg für das Rechnungsjahr 2018. Ich darf Sie fragen, wer der Beschlussempfehlung zustimmt. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit wurde auch dieser Beschlussempfehlung mit Enthaltungen einstimmig zugestimmt.

Ad 4: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle, Drucksache 7/3735, Haushaltsrechnung und Vermögensnachweis für das Haushaltsjahr 2018, Bericht der Ministerin der Finanzen und für Europa und Jahresbericht 2020 des Landesrechnungshofes. Ich darf Sie fragen, wer der Beschlussempfehlung zustimmt. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Mit Stimmenthaltungen wurde dem mehrheitlich zugestimmt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 9 und rufe Tagesordnungspunkt 10 auf.

TOP 10: Neustart für das „Bündnis für Wohnen“ - Gemeinsam von der Ware zum Grundrecht

Antrag der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 7/3537

Ich eröffne die Aussprache. Zu uns spricht als Erste Frau Abgeordnete Vandre für die Fraktion DIE LINKE. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Liebe Abgeordnete! Im Jahr 2017 gründete die damalige Infrastrukturministerin, Frau Schneider, das „Bündnis für Wohnen“. Ziel war es, mehr und vor allem besseren Wohnraum zu schaffen und auch die Mietpreis- und Belegungsbindung im Land Brandenburg auszubauen. Wir teilen die Einschätzung, dass die Idee der Gründung eines Bündnisses eine gute gewesen ist, weil so unterschiedliche Perspektiven an einem Tisch zusammengeholt werden können und wir gemeinsam darüber debattieren können, wie wir uns dem Ziel einer guten Wohnungsversorgung im Land Brandenburg nähern können. Aber dafür braucht es eben genau diese unterschiedlichen Perspektiven. Diese haben wir jedoch spätestens seit dem Austritt des Mieterbundes aus dem Bündnis für Wohnen nicht mehr, und um es kurz zu machen: Wir sagen, dass damit leider auch die Arbeit des Bündnisses für Wohnen gescheitert ist.

Wir haben jetzt zwei Möglichkeiten, mit diesem Austritt umzugehen. Die erste Möglichkeit ist, einfach so weiterzumachen und zu bedauern, dass der Mieterbund den Tisch verlassen hat, und vielleicht darauf zu hoffen, dass er irgendwann zurückkehren wird. Die zweite Möglichkeit ist, dieses Bündnis auf neue Füße zu stellen.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir präferieren die Variante, das Bündnis für Wohnen auf neue Füße zu stellen, denn bei einem „Weiter so!“ würde uns eine der wichtigsten Gruppen, wenn nicht sogar die wichtigste Gruppe am Tisch fehlen: die der Mieterinnen und Mieter.

Die Mieterinnen und Mieter sind es, die den Mittelpunkt unserer Handlungen darstellen müssen, weil Wohnen eben nicht nur ein Bedürfnis, sondern ein Grundrecht ist. Deshalb schlagen wir Ihnen heute die Neugründung des Bündnisses für Wohnen vor, und wir haben dafür in unserem Antrag fünf Ziele definiert: