Protokoll der Sitzung vom 17.06.2021

Zum Beratungsverlauf sei im Einzelnen erwähnt, dass der Ausschuss nach der Übermittlung des Jahresberichts umgehend einen Terminplan erarbeitet, Berichterstatterinnen und Berichterstatter benannt - die haben sich beraten - und inhaltlich gearbeitet hat. Es fanden viele Besprechungen und Abstimmungen statt, bis die zwölf Beschlussvorschläge entstanden sind, die nun hier final zur Abstimmung stehen.

Die meisten dieser Beschlussvorschläge wurden im Ausschuss einstimmig beschlossen. Dem ging häufig ein hartes und zugleich konstruktives Ringen um einzelne Passagen in der Formulierung voraus. Hervorgehoben seien hier die Diskussionen

zur Haushaltslage sowie die Beiträge zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Straßenmeistereien, zur Bestellung und Einstellung von Geschäftsführungsmitgliedern von GmbH-Landesbeteiligungen - das hatten wir gerade - und zum kommunalen Infrastrukturprogramm des Landes. Diese Beschlussvorlagen konnten nur aufgrund knapper Mehrheitsentscheidungen ergehen. Einzelheiten hierzu werden wir sicherlich noch von den Kollegen aus dem Ausschuss hören, die nach mir reden werden.

Im Ergebnis unterbreitet Ihnen der Haushaltskontrollausschuss zur heutigen Abstimmung eine Beschlussempfehlung über zahlreiche Feststellungen, einzuleitende Maßnahmen und Umsetzungstermine. Ihre Zustimmung vorausgesetzt, wird der Ausschuss in den kommenden Monaten kontrollieren, ob und wie die Beschlüsse auch tatsächlich umgesetzt werden.

Zum Schluss möchte ich die Gelegenheit nutzen, dem Präsidenten des Landesrechnungshofs, den Mitgliedern sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesrechnungshofes für ihre gute und fleißige Arbeit sowie die gründliche Kontrolle der Landesverwaltung, den Regierungsvertreterinnen und -vertretern für ihre ganz überwiegend durchgängige Kooperation, die zumeist fristgerechte Übermittlung der Stellungnahmen sowie deren Vorstellung im Ausschuss und den Mitgliedern des Ausschusses für ihre Beschlussvorschläge und die intensive Beratung danken.

Die Ausschussarbeit mündet also wie in den Jahren zuvor in die Empfehlungen, die Sie nun zur Abstimmung vorliegen haben, um die jeweilige Entlastung der Exekutive, Legislative, Judikative und des Landesrechnungshofs vorzunehmen. Im Namen des Ausschusses bitte ich Sie deshalb darum, den vorgelegten Beschlussempfehlungen zuzustimmen. - Danke schön.

Vielen Dank. - Das Wort erhält jetzt der Präsident des Landesrechnungshofes, Herr Weiser. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Damen und Herren Abgeordnete! Im Jahresbericht 2020 hat sich der Landesrechnungshof unter anderem mit den finanziellen Auswirkungen der Coronapandemie befasst. Wir haben ausgeführt:

„Inmitten der aktuellen Corona-Krise gleicht eine Vorausschau auf den Finanzplanungszeitraum […] einem Blick in die Glaskugel.“

Herr von Gizycki hat sich gestern in der Debatte zum Nachtragshaushalt auch schon dazu geäußert. Vor einem halben Jahr konnte niemand vorhersagen, wie stark sich die Krise auf die Haushalte auswirken wird. Sind wir heute schlauer? Nicht wirklich, denn die Pandemie ist noch nicht überwunden. Auch ihre finanziellen Folgen sind nicht absehbar.

In unserem Jahresbericht haben wir darauf hingewiesen, dass die Haushaltslage schon vor Beginn der Pandemie Anlass zur Sorge gab, obwohl die wirtschaftliche Entwicklung seinerzeit gut war und die Steuereinnahmen nur eine Richtung kannten: Sie stiegen zwischen 2014 und 2019 um 36 % auf 8,3 Milliarden Euro. Mit anderen Worten: Der Haushalt in Brandenburg befand sich bereits vor Corona in einer gewissen Schieflage, weil Ausgabewünsche zu große Beachtung fanden. Das hat auch die Finanzministerin eingeräumt. Sie hat gesagt, es sei unverkennbar,

dass der Landeshaushalt auch strukturelle Schieflagen aufweise, die nichts mit Corona zu tun hätten. Der Landesrechnungshof habe darauf zu Recht hingewiesen. Das stimmt.

Im Jahresbericht beleuchten wir wie in jedem Jahr auch das Kredit- und Schuldenmanagement. Wir stellen bei unseren Prüfungen immer wieder fest: Die mit den Derivatgeschäften zusammenhängenden Risiken werden häufig durch nachträgliche Veränderungen der mit den Vertragspartnern vereinbarten Bedingungen in die Zukunft verschoben.

Der Hessische Rechnungshof hat kürzlich einen Sonderbericht zum Derivateeinsatz im Land Hessen vorgelegt. Er hat festgestellt, dass Zinsderivate im Schuldenmanagement nicht die Vorteile erbringen, die den Haushaltsgesetzen ihnen beimessen. Auch bei uns in Brandenburg dürfen Derivate vereinbart werden, die der Erzielung günstigerer Zinskonditionen dienen. Der Hessische Rechnungshof sagt dazu klipp und klar: Bessere Konditionen, ohne dabei zusätzliche Risiken einzugehen, sind am Kapitalmarkt nicht zu erzielen.

Daher ist es einerseits gut, dass das Derivatevolumen in Brandenburg seit Jahren sinkt. Andererseits sollten bei den von mir gerade genannten Änderungen noch laufender Geschäfte zusätzliche Risiken vermieden werden, zum Beispiel die Einräumung einseitiger Kündigungsrechte für eine Bank. Das ist nicht immer der Fall. Insofern ist es gut, dass der Haushaltskontrollausschuss unsere diesbezügliche Kritik teilt.

Der Hessische Landtag hat übrigens aufgrund des Sonderberichts des Rechnungshofs sein Haushaltsgesetz noch im Januar dieses Jahres geändert. Hessen erlaubt bei laufenden Derivatgeschäften nur noch Änderungen, um Risiken für Negativverzinsungen zu vermeiden. Derivate zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken und zur Optimierung von Zinskonditionen sind nicht mehr zulässig. Insofern empfehle ich Ihnen, zu prüfen, ob die Regelungen zu den Derivaten im Haushaltsgesetz wie in Hessen auch in Brandenburg entsprechend zu ändern sind - vielleicht im Haushalt 2022.

Zuletzt bedanke ich mich bei den Mitarbeitenden und Beteiligten in meinem Haus bzw. im Finanzministerium für die Arbeit im abgeschlossenen Haushaltskreislauf. Mein Dank gilt aber auch allen Abgeordneten des Haushaltskontrollausschusses und seinem Vorsitzenden für die ausführliche und diesmal nicht so einfache Beratung unseres Jahresberichts unter Coronabedingungen. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Redebeitrag des Abgeordneten Bischoff für die SPD-Fraktion fort. Bitte schön.

Herr Präsident! Ich schließe mich diesen Worten an und danke dem Präsidenten des Landesrechnungshofes Christoph Weiser.

Ich möchte einen Satz von Ihnen zitieren, den man auf der Website des Landesrechnungshofs gleich zu Beginn lesen kann. Dieser Satz beschreibt eigentlich alles, was Ihre Arbeit umfasst, und zeigt, wie wertvoll diese für das Parlament und auch die Regierung ist.

Der Satz ist eigentlich profan, ich lese ihn trotzdem vor. Er lautet:

„Der Landesrechnungshof Brandenburg ist im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler tätig, denn er prüft die ordnungsgemäße und wirtschaftliche Verwendung“

- und jetzt kommt es -

„ihrer Steuergelder.“

Ja, das sind die Steuergelder der Bürgerinnen und Bürger, der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Der Kontrollausschuss hat die wertvolle und wichtige Aufgabe, die entgegengenommenen Prüfberichte der Landesregierung und der einzelnen Ministerien entgegenzunehmen, diese öffentlich zu diskutieren und eine Stellungnahme dazu zu erarbeiten. Meine Damen und Herren, wir alle wissen - dort sitzt unser finanzpolitischer Sprecher; die anderen aus den jeweiligen Fraktionen befinden sich ebenfalls unter uns -: Es ging dort um Volumina in Höhe von round about 12,5 Milliarden Euro, die wir zu beraten und Sie zu prüfen hatten.

(Der Abgeordnete weist auf den Präsidenten des Landes- rechnungshofes Weiser.)

Davon werden Sie sich einzelne Punkte herausnehmen und intensiver beleuchten. Es geht dabei um Zuweisungen, Förderprogramme, Geldanlagen, natürlich Personalausgaben und Öffentlichkeitsarbeit. Der Ausschuss hat ungefähr ein Dutzend Berichte beraten, die ich jetzt nicht im Einzelnen aufzählen möchte, da sie alle vorliegen.

Mein Fazit - damit will ich auch gleich enden -: Es gab einige positive Stellungnahmen des Hofes sowie eine Reihe von Hinweisen und Kritikpunkten. All diese Punkte waren wertvoll, die nun auch zu Veränderungen führen. Insgesamt möchte ich sagen, dass es meines Erachtens eine sehr konstruktive Debatte über die Grenzen der Fraktionen hinweg war. Bis auf einen einzigen Berichtspunkt gab es im Haushaltskontrollausschuss eine einvernehmliche Abstimmung.

Zum Schluss darf ich noch sagen: Ihrem Slogan, lieber Herr Präsident - prüfen, beraten, verbessern -, können wir uns im Parlament nur anschließen; denn wir sind diejenigen, die Ihnen zur Seite stehen. Wir versetzen die Regierung nicht nur in die Lage, Geld auszugeben, sondern prüfen auch, wofür das Geld ausgegeben wurde. Insgesamt können wir bzw. kann ich für meine Fraktion das Fazit ziehen, dass mit den 12,5 Milliarden Euro in der deutlich überwiegenden Anzahl der Fälle vernünftig und sachgerecht umgegangen wurde, und zwar zugunsten und zum Wohle der Brandenburgerinnen und Brandenburger. - Herzlichen Dank.

Vielen Dank. - Wir fahren mit dem Beitrag der AfD-Fraktion fort. Frau Abgeordnete Muxel, bitte schön.

Herr Vizepräsident! Werte Kollegen! Liebe Brandenburger! Ganz besonders möchte ich dem Landesrechnungshof wieder für seine auf den Punkt gebrachten Analysen, die präzisen Zusammenfassungen, konstruktiven Hinweise und Vorschläge, wie man es besser machen könnte, danken.

Neben den jährlich wiederkehrenden Themen Haushaltsrechnung und Haushaltslage hat der Rechnungshof uns diesmal neun besondere Prüfergebnisse aus dem Jahr 2018 auf die Agenda geschrieben. Grundsätzlich sehr besorgt hat sich der Hof auch nicht zum ersten Mal über die erreichte Höhe der Verschuldung des Landes und den Umfang der zukünftigen Pensionslasten, für die nicht ausreichend Vorsorge getroffen wurde und wird, gezeigt. Erstaunlich, dass die Regierungskoalition im Haushaltskontrollausschuss zukünftig gar keine Berichte mehr vom Finanzministerium darüber haben möchte, wie sich der bestehende Vorsorgefonds für die Beamtenpensionen weiterentwickelt.

Bei den besonderen Prüfergebnissen konzentrierten sich die Medien diesmal vor allem auf den Leerstand in Unterkünften für Geflüchtete, der vermeidbar gewesen wäre. Die dadurch entstandenen Vorhaltekosten erstattete das Land den Landkreisen, was ebenfalls hätte vermieden werden können, wie der Hof moniert.

Aber andere Fragestellungen waren mindestens genauso wichtig: Löst die Wirtschaftsförderung nur ein Strohfeuer aus oder eine nachhaltige Entwicklung? Sind die Anstellungsverträge für die Geschäftsführer der GmbH-Landesbetriebe frei von Mängeln? Sind die Anstaltsbetriebe des Landes gut und wirtschaftlich organisiert? - Diese Untersuchungen - nur, um einige zu nennen - beschäftigten die Mitglieder unseres Ausschusses seit Jahresanfang intensiv.

Ich hatte mich gemeinsam mit dem Kollegen Noack mit der Problematik beschäftigt, ob der Stadt-Umland-Wettbewerb ein guter Weg sei, um Städte und ihr Umland besser zu verzahnen. Auch wenn das zuständige Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung nicht in allen Punkten mit dem Prüfergebnis des Rechnungshofes und unserem Bericht dazu einverstanden war, wurde dieser Punkt letztlich doch einstimmig im Ausschuss angenommen und bis auf den Endbericht zum Ende dieses Jahres abgeschlossen.

So konsensorientiert wie in den zurückliegenden Jahren ging es nicht bei allen Prüfberichten zu. Es wurde teilweise heftig in der Sache diskutiert und dann mehrheitlich, aber eben nicht einstimmig abgestimmt. Erschwerend kam in diesem Jahr hinzu, dass Vertreter der Regierungsfraktionen noch am Tag unserer Ausschusssitzung umfangreiche Änderungen zu den Prüfberichten vorlegten. Wenn ich es nicht besser wüsste, würde ich nach gut drei Monaten Bearbeitungszeit dahinter fast eine Absicht vermuten. Diese Änderungen konnte niemand mehr zeitnah auswerten oder vernünftig und sachgerecht in die Beratung einfließen lassen. Dafür wünsche ich mir im nächsten Jahr dann doch wieder etwas mehr Termintreue im Umgang miteinander.

Im Zuge der Erörterung des Jahresabschlusses 2018 des Landesrechnungshofes waren wir dann erfreut zu hören, dass man sich dort vom Ziel weiteren Personalabbaus verabschiedet hat. Die Mitarbeiterzahl unseres Rechnungshofes muss zukünftig mindestens auf dem bisherigen Niveau bleiben, wenn nicht sogar wieder ausgebaut werden. Seine Aufgaben und Themen werden auf jeden Fall mehr und nicht weniger werden.

Den Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Haushaltskontrolle werden wir wieder gern mit unserer Zustimmung folgen. Nachdem jedoch diesmal die Haushaltsrechnung und der Vermögensnachweis für 2018 mit dem Jahresbericht 2020 des Rechnungshofes in einer Abstimmung zusammengefasst werden, können wir uns hier nur enthalten.

Dem Jahresbericht 2020 haben wir im Ausschuss zugestimmt, der Haushaltsrechnung und dem Vermögensnachweis 2018 jedoch nicht. Vielleicht kann das im nächsten Jahr auch wieder getrennt abgestimmt werden. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Lakenmacher. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Es wurde bereits gesagt: Drei Minuten Redezeit zu diesem Tagesordnungspunkt sind knapp - drei Minuten für umfangreiche Themen, in deren Mittelpunkt der Jahresbericht 2020 des Landesrechnungshofes steht. Hinzu kommt die Entlastung der Präsidentin des Verfassungsgerichts und des Landesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2018 sowie die Haushaltsrechnung und der Vermögensnachweis für das Haushaltsjahr 2018.

Im Haushalts- und Kontrollausschuss haben wir vor drei Wochen die genannten Themen intensiv debattiert und erörtert. Die entsprechenden Beschlussempfehlungen liegen uns vor. Vieles wurde von meinen Vorrednern bereits gesagt; deswegen will ich nicht allzu viel wiederholen. Aber eines werde und möchte ich tun: Ich bedanke mich persönlich und im Namen meiner Fraktion bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesrechnungshofes für die Erstellung des Jahresberichts und die damit verbundene sehr detaillierte Arbeit.

Wenn ich mich an die geführten Diskussionen im Ausschuss zurückerinnere, wird mir bewusst, wie wichtig ein ganz genaues Schauen auf die verschiedenen Bereiche des Behördenhandelns ist. Genau das ist die Kernaufgabe des Landesrechnungshofes. Für uns als Abgeordnete wird im Ergebnis sehr anschaulich, an welchen Stellen etwas suboptimal - wie man so schön sagt - ist und nicht so läuft, wie es sollte, wo nachjustiert werden muss und wo es teilweise auch richtig große Probleme gibt. Denn uns allen ist klar: Trotz aller Sorgfalt und des überaus großen Vertrauens in die ordnungsgemäße Funktionsweise der Landesverwaltung mit ihren nachgelagerten Behörden ist es zweifelsfrei notwendig, dass der Landesrechnungshof als unabhängiges Prüforgan agiert und auch den Finger in so manche Wunde legt.

Meine Damen und Herren, ich selbst war Berichterstatter zu einigen Prüfberichten, unter anderem - das nur als Beispiel - zu Feststellungen des Landesrechnungshofes bezüglich der Organisation und Wirtschaftlichkeit von Anstaltsbetrieben der Justizvollzugsanstalten. Auf den ersten Blick ist das vielleicht nicht das allergrößte und präsenteste Thema, aber im Detail - das darf ich Ihnen sagen - sehr interessant und anschaulich im Hinblick auf die Abläufe bei Beschaffungen, auf das Vergabeverfahren oder die Vermarktung der hergestellten Produkte in den Anstaltsbetrieben. Genau dieses Prüfen einzelner und recht spezifischer Themenbereiche hilft dabei, die Abläufe und die Verfahren zu verbessern und so zu gestalten, dass diese den Bestimmungen entsprechen.

Meine Damen und Herren, das war mein kurzer Abriss. Mehr geben die drei Minuten Redezeit leider nicht her. Die jeweiligen Beschlussempfehlungen des Haushalts- und Kontrollausschusses liegen uns vor. Ich bitte Sie um Ihre jeweilige Zustimmung und danke für die Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. - Wir fahren in der Redeliste mit dem Beitrag der Abgeordneten Johlige für die Fraktion DIE LINKE fort. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Zu Beginn möchte ich mich dem Dank an den Landesrechnungshof anschließen. Anhand der Prüfungsfeststellungen werden mögliche Fehlentwicklungen in der Haushaltswirtschaft geprüft und auch abgestellt. Dieser Blick von außen ist unbedingt notwendig und hilft letztlich, dass Verwaltungen ihre Abläufe hinterfragen und effizienter gestalten können. Ob eine 3-Minuten-Debatte dieser Bedeutung gerecht wird, sei einmal dahingestellt.

Meine Damen und Herren, am bemerkenswertesten im diesjährigen Bericht des Rechnungshofes war für mich, dass der Rechnungshof die Kreditaufnahme in Höhe von 1 Milliarde Euro aus dem Dezember 2019 für die Einrichtung eines Sondervermögens „Zukunftsinvestitionsfonds“ für verfassungsrechtlich bedenklich hält. Noch bemerkenswerter war allerdings, dass in der vorliegenden Beschlussempfehlung - eingereicht von zwei Koalitionsabgeordneten - genau diese Feststellung geteilt und damit das Prestigeprojekt der Kenia-Koalition verfassungsrechtlich fast versenkt wurde. Aber eben nur fast; denn gerade noch rechtzeitig haben dann drei Koalitionsabgeordnete einen Änderungsantrag als Tischvorlage eingebracht und damit den ursprünglichen Entwurf entschärft. Ich gratuliere der Koalition, dass anscheinend doch noch irgendjemand das gelesen hat, was in der Sitzung vorgelegt wurde.

Jetzt könnte man sagen: Okay, jedem rutscht mal etwas durch. - Aber es ging so weiter, und so folgte die Beschlussempfehlung zum Prüfbericht „Kommunales Infrastrukturprogramm“ des Landes Brandenburg - geschrieben und eingebracht von drei Koalitionsabgeordneten. Nach der Intervention des Finanzministeriums brachten die gleichen drei Koalitionsabgeordneten kurzfristig einen Änderungsantrag zur eigenen Beschlussempfehlung ein. Blöd nur, dass sie auf Nachfrage die Änderungswünsche nicht begründen konnten. Die Begründungen standen wahrscheinlich nicht auf dem Sprechzettel des Ministeriums.

Meine Damen und Herren, der Höhepunkt war allerdings die Beschlussempfehlung zum Prüfbericht „Nachhaltige Bewirtschaftung der Straßenmeistereien im Landesbetrieb Straßenwesen“. In diesem forderte ein Abgeordneter der Koalition das Infrastrukturministerium auf, alle Landesstraßen zu bilanzieren, um diese dann dem Vermögen des Landesbetriebs für Straßenwesen zuzuordnen. Ich weiß nicht, ob besagter Koalitionsabgeordneter verstanden hat, was er dort unterschrieben hat. Aber ich würde schätzen, dass diese Forderung bei 4 000 Kilometern Landesstraßen 100 Mitarbeiter und eine Bearbeitungsdauer von vier Jahren bedeuten würde, und zwar ohne einen Hauch mehr Steuerungsmöglichkeiten und ohne, dass dadurch auch nur eine einzige Straße saniert würde.