Das Rahmenprogramm in der dritten Fortführung geht, wie schon gesagt wurde, von 2020 bis 2025. Wenn ich auf die bedingt durch die Coronapandemie komplizierten und schwierigen letzten 15 Monate zurückblicke, frage ich mich natürlich, wie weit das unser bisher Erreichtes in Fragen der Gleichstellung zurückgeworfen hat - auch unter dem Aspekt der Aussage unserer Bundeskanzlerin:
Wir hatten am 5. Mai 2021 im ASGIV zu dieser Problematik ein Fachgespräch. Ich hatte dort mehrere Fragen zur Diskussion gestellt. Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der Hans-Böckler-Stiftung hat festgestellt, dass die Coronakrise Frauen in Form von weniger Erwerbseinkommen und mehr Sorgearbeit - zum Beispiel in der Kinderbetreuung - doppelt trifft. Wie fließen diese Tatsache und die Problemlagen der Pandemiesituation, die uns noch weiter begleiten wird, in das Rahmenprogramm ein?
Ein weiterer Fakt: die Problematik der Gleichverteilung der Kinderbetreuung. Zunächst deutet sich beim Blick auf die Daten aus den Erwerbstätigenbefragungen der Stiftung an, dass die Kinderbetreuung bereits vor der Krise nicht gleich verteilt war. Nur 6 % der Männer, aber 62 % der Frauen geben an, den überwiegenden Teil der Sorgearbeit zu übernehmen. Nur jede dritte Familie gibt an, sich die Betreuung etwa gleichmäßig zu teilen. Diese Zahlen zeigen, wie stark die traditionellen Geschlechtermuster schon vor der Krise gelebt wurden. Solange die institutionelle Kinderbetreuung vorhanden ist, teilen sich die Paare die Sorgearbeit offenbar fair auf. Sobald die Betreuungsmöglichkeiten aber nicht mehr gegeben sind - infolge die Pandemiekrise ist die Schließung von Kindergärten und Schuleinrichtungen leider fast ein ständiger Begleiter geworden -, fallen sie schnell in traditionelle Muster zurück. Dies ist teilweise auch ökonomischen Überlegungen geschuldet, weil Paare es sich nicht leisten können, auf das meist höhere Gehalt des Mannes zu verzichten, wie Frau Fortunato auch schon sagte. Wie fließt diese bedenkliche Situation in das Rahmenprogramm ein? Wie kann die institutionelle Kinderbetreuung gewährleistet werden?
Insgesamt spricht vieles dafür, dass sich die bereits vor der Krise existierenden Ungleichheitsstrukturen in der Krise verschärfen. Dem entgegenzusteuern - dafür machen neue Studien Vorschläge, die von Verbesserungen bei der Kinderbetreuung über Reformen der Ehegattenbesteuerung bis zu neuen Modellen verkürzter Vollzeitarbeit reichen.
Ich bitte Sie, diese Ausführungen als Hinweise zu verstehen, und möchte vorschlagen, die aktuelle Pandemiesituation und die daraus resultierenden Herausforderungen in das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm einfließen zu lassen. Wir werden diesem Rahmenprogramm unsere Zustimmung geben.
Aber ich sehe schon, meine Redezeit ist bereits beendet. Ich kann leider zum Entschließungsantrag der AfD nichts mehr sagen; es tut mir leid. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete! Oft erscheint es, als wäre die Gleichberechtigung der Geschlechter in Deutschland eine Selbstverständlichkeit. So kann Brandenburg im Bundesvergleich gute gleichstellungspolitische Erfolge vorweisen: Frauen sind fast genauso häufig erwerbstätig wie Männer, sie sind genauso gut qualifiziert und verdienen ähnlich viel Geld wie ihre männlichen Mitbürger.
Unser Alltag lässt jedoch stark tradierte Rollen- und Familienbilder noch immer deutlich werden und zeigt, dass tatsächliche Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit noch immer nicht erreicht und gesichert sind. Gerade die Coronapandemie offenbarte, dass es vor allem die Frauen sind, die stärker familiäre Sorgearbeit übernehmen, die zwar in systemrelevanten, aber finanziell wenig wertgeschätzten Berufen arbeiten und die im Vergleich zu den Männern weniger Kurzarbeitergeld erhalten.
In Brandenburg leidet jede fünfte ältere Frau über 65 Jahre unter erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen; das ist die bundesweit höchste Quote. In politischen Vertretungen sind Frauen unterrepräsentiert - wie auch hier -; nur jedes fünfte Rathaus wird von einer Frau geleitet. In Sportvereinen sind Mädchen und Frauen nur mit einem Drittel vertreten. 41 % der Alleinerziehenden - zumeist Frauen - sind armutsgefährdet. Es gibt noch viel zu tun, auch in unserem Land!
Gleichstellungspolitik ist ein Verfassungsauftrag. Wir brauchen eine moderne Gleichstellungspolitik als Motor für gesellschaftliche Innovation, für eine nachhaltige Landesentwicklung, zur Belebung des zivilgesellschaftlichen Engagements. Mit dem Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm 2020 bis 2025, dem dritten Programm in Folge, „Geschlechtergerecht - Zukunft - Gestalten“, zeigen wir als Landesregierung deutlich: Gleichstellung geht alle an. Es nimmt, wie schon sein Vorgänger, Mädchen und Frauen, aber auch Jungen und Männer in den Blick. Schwerpunktthemen sind Armut und Armutsbekämpfung, Teilhabe, Digitalisierung und Antifeminismus. Unter 35 Zielen formuliert die Landesregierung über 140 Maßnahmen - zum Beispiel, dass die Haushaltsmittel des Landes Brandenburg Frauen und Männern gleichermaßen zugutekommen sollen. Erstmals wurden zudem überprüfbare Indikatoren der Zielerreichung aufgenommen - ein ganz besonders wichtiger Schritt.
Die Vielfalt der Projekte und Maßnahmen der Landesregierung spiegelt das Spektrum gleichstellungspolitischer Herausforderungen wider. Die gleiche Teilhabe von Frauen, die Vielfalt der Geschlechterrollen, die geschlechterspezifische Berufswahl bleiben Dauerbrenner in diesem Programm - wie könnte es auch anders sein?
Anliegen dieser Fortschreibung ist auch, sich neuen beunruhigenden Tendenzen in unserer Gesellschaft entgegenzustellen. Antifeminismus und Sexismus zeigen sich in neuen Gewändern und neuen Formen: analog, in Form von Hasskriminalität aufgrund von Geschlecht oder sexueller Orientierung, wie auch digital, in demütigenden, frauenverachtenden Kommentaren im Netz.
Dem stellen wir uns. Beim Fachgespräch im ASGIV am 5. Mai 2021 haben Sie, haben wir viele Anregungen erhalten, wie die Gleichstellungspolitik im Land Brandenburg noch besser vorangebracht werden kann. Vielen Dank dafür! Auch möchte ich heute die Gelegenheit nutzen, mich für das große Engagement aller an dieser Debatte Beteiligten zu bedanken.
Sehr geehrte Damen und Herren, das Programm ist in der vorliegenden Fassung kein abgeschlossenes Werk. Vielmehr ist es ein lebendiges, sich mit den gesellschaftlichen Herausforderungen und Veränderungen weiterentwickelndes Programm mit konkreten Maßnahmen, die die Ressorts in Eigenverantwortung umsetzen. Bitte unterstützen Sie als Abgeordnete dies! Sie sind herzlich dazu eingeladen. Ich habe schon mit großer Freude von Frau Augustin gehört - aber ich denke, in Gesprächen auch von anderen -, dass die gute Tradition in diesem Landtag, Frauennetzwerke über die Fraktionen hinweg zu bilden, weiter blüht und gedeiht. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön. - Eigentlich wünsche ich diesem Thema auch Zwischenfragen, Kurzinterventionen, männliche Redner zwischendurch.
Wir kommen zur Abstimmung. Es geht um die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz auf Drucksache 7/3729 zum Bericht der Landesregierung, Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm für das Land Brandenburg 2020 - 2025 „Gleichberechtigt -Zukunft - Gestalten“ (Gleichstellungspolitisches Rah- menprogramm III). Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung ohne Enthaltungen mehrheitlich angenommen und ist der Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen.
Ich komme zum zweiten Punkt, zum Entschließungsantrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Gleichberechtigung für Alle statt politisch indoktrinierter Gleichstellung und Abwertung der Kernfamilie“, Drucksache 7/3805. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Die Enthaltungen! - Damit ist der Antrag mehrheitlich und ohne Enthaltungen abgelehnt worden. - Vielen Dank.
Guten Tag, meine Damen und Herren! Ich darf Sie zu unserer Nachmittagsrunde im Plenarsaal begrüßen. Ich sehe erstaunte Gesichter. Ja, auch ich bin erstaunt ob der geringen Anzahl von Abgeordneten und der geringen Anzahl der Mitglieder der Landesregierung.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort erhält Herr Abgeordneter Vida von der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Eine Umfrage im letzten Jahr hat ergeben, dass 76 % der Brandenburger über Parteigrenzen hinweg für die Abschaffung der Beiträge sind. Unabhängig davon, ob Mieter oder Eigentümer, erkennen die Menschen darin ein großes Stück soziale Ungerechtigkeit, die abgestellt gehört. Deshalb, denke ich, sollte die Volksinitiative, die trotz härtesten Lockdowns in weniger als drei Monaten über 32 000 Unterschriften beigesteuert hat, auch gewürdigt werden. Denn es ist und es bleibt so: Straßen sind als Teil der Infrastruktur und Daseinsvorsorge für jedermann da. Der öffentliche Raum sollte von der Allgemeinheit finanziert werden und nicht von Einzelnen, die zufällig dort wohnen. Daher ist es nur gerecht, wenn Grundstücke, die schon seit Jahrzehnten über Straßen erreichbar waren, nicht zu Erschließungsbeiträgen herangezogen werden. Und das ist eben der Unterschied zu komplett neu angelegten Straßen bzw. Siedlungsgebieten.
Meine Damen und Herren, die Behauptung, die Abschaffung der Erschließungsbeiträge würde mit untragbaren Kosten im Landeshaushalt zu Buche schlagen, ist längst „debunked“ und als abwegig demaskiert, denn die Kalkulation, auf der die Berechnungen des Ministeriums beruhten, stütze sich gerade einmal auf die Hälfte der Rückmeldungen der Gemeinden. Dort wurde ohne Flächenfaktor auf 100 % hochskaliert und entgegen den Bestimmungen des Baugesetzbuches einfach mit einem 100-%Anteil der Einwohner gerechnet, obwohl es im Schnitt etwa 80 % sind. Also wurden einfach mal 20 % oben draufgeschlagen.
Des Weiteren wissen wir, dass der Fragebogen der Städte und Gemeinden so gestaltet war, dass man auch Sandstraßen, die niemals bebaut werden würden - also auch Wald- und Feldwege -, gemeldet werden konnten. Da verweist das Ministerium dann ganz klug darauf: Nein, also, in der Abfrage stand das ganz anders. Da stand nämlich drin, dass sie zu Erschließungsbeiträgen herangezogen werden können. - Richtig, nur: Im Antwortbogen konnten sie nur eine kumulierte Summe aller Sandstraßen angeben. Insofern ist die Aussage, wir hätten differenziert gefragt, richtig; nur wurde der Halbsatz vergessen. Aber in der Antwort konnte man eben nur alle Straßen gebündelt angeben. Insofern muss man das nicht allzu ernst nehmen.
Was aber sehr unterhaltsam ist, ist die Feststellung, dass Sie dann zu der Erkenntnis kommen, angeblich würden in den nächsten 20 Jahren alle Straßen in Brandenburg ausgebaut werden. - Das ist natürlich völlig abwegig; jeder weiß das. Wir hatten
in den letzten 30 Jahren in Brandenburg im Schnitt 15 km Straßenerschließung. 15 km! Sie unterstellen, dass dies schlagartig auf 200 km steigt. Woher die Baufirmen kommen sollen, woher überhaupt die Beschlussfassungen, die Planungen in den Gemeinden kommen sollen, darauf gibt es keine Antwort.
Meine Damen und Herren, es ist ganz klar: Sie haben hier eine Rechnung aufgestellt, um quasi die Volksinitiative plattzumachen, die sich durch ihre eigenen Zahlen selbst widerlegt. Wir hatten nach der Abschaffung der Ausbaubeiträge einen Anstieg der Ausbaukosten von 25 auf 40 Millionen Euro. Ja, es kommt zu einem Anstieg, weil natürlich der Drang …
- Nein, es ist keine Verdoppelung, von 25 auf 40. Da können Sie vielleicht noch einmal nachrechnen, Herr Finanzminister a. D. Das ist ein Anstieg um 60 %. Wenn Sie den gleichen Anstieg bei den Erschließungsbeiträgen annehmen würden, kämen 23 Millionen Euro heraus. Was sagt das Ministerium? Es sind nicht 23 Millionen Euro, es ist kein Anstieg von 60 %. Ich würde sagen: Verdoppelung? Nein, nein, es ist eine Steigerung um 1 300 %. Das heißt, die Abschaffung der Ausbaubeiträge führte zu einem Anstieg der Begehrlichkeit um 60 %; die Abschaffung der Erschließungsbeiträge steigt wie die Begehrlichkeit um 1 300 %. Sie wissen, das ist abwegig, zumal noch nicht einmal die Einsparung der Verwaltungskosten in Höhe von 10 bis 15 % einkalkuliert wurde.
Sehr bedauerlich, aber nicht überraschend ist, dass eine Kompromisssuche komplett verunmöglicht wird. Im Ausschuss wurde es von mehreren angesprochen. Herr Klemp hat gefragt, SPD- und CDU-Vertreter haben gefragt: Gäbe es denn Kompromissmöglichkeiten? - Ich habe signalisiert, sogar gegenüber dem Fraktionsvorsitzenden der größten Fraktion hier: Natürlich wären wir kompromissbereit. - Leider wird auf diese Möglichkeit nicht eingegangen.
Schauen Sie, Sie haben erklärt, man habe andere Prioritäten - das haben wir ja mitbekommen -: Die SPD wolle andere Schwerpunkte setzen. Nun erkennen wir ja an, dass es Finanzzwänge geben mag. Nun ist es aber so: Wenn man etwas als ungerecht erkannt hat, kann man nicht unter Verweis auf Finanzzwänge einfach sagen: Deswegen nehmen wir es nicht an. - Sondern was tut man in Fällen, wenn man etwas als ungerecht erkannt und trotzdem Schwierigkeiten hat, es finanziell abzubilden? Man einigt sich auf Kompromisse. Doch dem verschließen Sie sich komplett, indem Sie den Weg einer möglichen Kompromisssuche überhaupt nicht antreten.
Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen sagen, dass die erhebliche soziale, wirtschaftliche und mitunter auch psychische Belastung der Beitragsbetroffenen es gebieten würde, eine Regelung zu finden, die die einseitige Inanspruchnahme der Anwohner beendet. Eine faire Lastenverteilung muss dem Umstand Rechnung tragen, dass es sich um ein Gut der Allgemeinheit handelt.
Deswegen werben wir dafür, dass die Volksinitiative angenommen wird, dass diese Unterschriften gewürdigt werden und Sie das Zeichen erkennen: 100 000 Unterschriften für die Abschaffung der Ausbaubeiträge, jetzt 32 000 Unterschriften - unter ungleich schwereren Bedingungen - für die Abschaffung der Erschließungsbeiträge. Wenn dies nicht kommen sollte und Sie sich jeder Kompromisssuche verschließen sollten, dann, kann ich verkünden, stehen wir zum Volksbegehren bereit und werden
Vielen Dank. - Wir setzen mit dem Redebeitrag der SPD-Fraktion fort. Für sie spricht der Abgeordnete Scheetz.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Maßstab unserer Politik lautet: Wir machen Politik für die Vielen, nicht für die Wenigen, oder
- Moment, Moment! -, ins Brandenburgische übersetzt: eine Politik für ein Brandenburg und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für Sandpisten fordert, dass die gemeindlichen Erschließungsbeiträge, also der Eigenanteil der anliegenden Grundstückseigentümer, die vor dem 3. Oktober 1990 festgelegt wurden, abgeschafft werden. - So weit, so gut. In der Begründung und in Ihren Reden verwenden Sie, Herr Vida, sehr große Worte: Es handle sich um einen Teil der Daseinsvorsorge, eine Frage der sozialen Gerechtigkeit und um die Schaffung von Rechtssicherheit. Ehrlich gesagt, ich finde das sehr gefährlich, und ich sage Ihnen auch, warum: Sie setzen die Erschließungsbeiträge von Anliegerstraßen als Teil der Daseinsvorsorge gleich - mit Schulen, mit Kitas, Jugendklubs, Freizeit- und Kultureinrichtungen, Krankenhäusern oder Feuerwehren.
Ja, auch Straßen gehören zur Daseinsvorsorge; aber Straße ist nicht gleich Straße. Ob die Anliegerstraße - oder besser gesagt: die Sandpiste - im Wohngebiet am Ortsrand tatsächlich von der Allgemeinheit getragen werden muss, halten wir für fragwürdig. Mir erschließt sich auch nicht, warum die Erschließung von Altgrundstücken von der Allgemeinheit getragen werden soll - womit auch eine Aufwertung des Eigentums einhergeht -, während Eigentümer von neu erschlossenen Baugrundstücken inklusive neu erschlossener Straße benachteiligt werden. Das sind ja nicht die Einzigen, die benachteiligt werden, sondern es trifft auch diejenigen, die in den letzten 30 Jahren ihren Erschließungsbeitrag gezahlt haben, und auch die Mieterinnen und Mieter. Ist das Ihre Vorstellung von sozialer Gerechtigkeit und Rechtssicherheit?
Wir halten es für falsch, und wir werden unseren gesellschaftspolitischen Fokus nicht aus dem Blick verlieren, gerade in Anbetracht der anstehenden schweren Haushaltsberatungen.