Protokoll der Sitzung vom 17.06.2021

(Zuruf)

Das Ministerium hat im Rahmen der Ausschussberatung bereits im August ausführlich dargestellt, was die Umsetzung Ihrer Forderung für das Land Brandenburg bedeuten würde. Wir sprechen über gut 4 000 km Sandpisten im Brandenburg. Aktuell liegen wir bei einem Preis von ca. 1 000 Euro pro Meter, das heißt, eine Million Euro pro Kilometer. Hochgerechnet auf die 4 000 km Sandpisten im Land, kommen wir auf eine Belastung von 4 Milliarden Euro. 4 Milliarden Euro! Das ist, wenn man es einmal betrachtet, ein Drittel des Landeshaushaltsvolumens.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es kann doch von niemandem hier gewollt sein, dass wir unseren gesamten landespolitischen Gestaltungsspielraum der Abschaffung der Erschließungsbeiträge opfern. Das ist Ausdruck von Politik für Wenige und nicht für Viele, und das tragen wir nicht mit.

In dieser Berechnung ist noch nicht einmal die Entwicklung des Baupreisindexes berücksichtigt. Das MIL ging bei seiner Berechnung von einem durchschnittlichen Anstieg von 3,4 % pro Jahr aus, errechnet aus den letzten 20 Jahren. Wenn wir nur die letzten fünf Jahre zugrunde legen, kommen wir sogar auf 5,8 %. Das heißt: Auf die 4 Milliarden kommen locker noch einmal 2 bis 4 Milliarden aufgrund der zu erwartenden Kostensteigerung obendrauf.

(Lachen des Abgeordneten Vida [BVB/FW])

- Da brauchen Sie gar nicht zu lachen, Herr Vida. Wir sehen ja, was aktuell auf den Märkten abgeht. Auch wenn wir das Geld nicht sofort, auf einen Schlag bräuchten - das Ministerium geht von 200 Millionen zusätzlicher Haushaltsmittel pro Jahr aus.

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Nein.

Nein, okay.

Zur Finanzierung hören wir von Ihnen: nichts. Wem sollen wir die 200 Millionen - oder, wenn wir von Ihren Berechnungen ausgehen, die 50, 60 Millionen - denn wegnehmen? Den Hochschulen? Den Forschungseinrichtungen? Der Digitalisierung? Dem Ausbau der Schieneninfrastruktur? Der Wohnungsbauförderung? Oder - nach anderthalb Jahren Corona - vielleicht sogar der Kultur? Nach der gestrigen Debatte um den Nachtragshaushalt gehe ich sicher auch recht in der Annahme, dass für die Realisierung ebenfalls eine Aufnahme von Krediten nicht gewollt sein kann.

(Zuruf: Nein!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Vorhaben ist und bleibt unfinanzierbar. Es beschneidet unsere Spielräume. Es gefährdet den Zusammenhalt im Land. Es schafft Rechtsunsicherheit im Land und ist das Gegenteil - das Gegenteil! - von sozialer Gerechtigkeit.

Häufig ist die Rede davon, dass wir den künftigen Generationen eine vernünftige finanzielle und wirtschaftliche Situation hinterlassen sollen. Deshalb investieren wir lieber in die Zukunft - in Bildung, Wissenschaft, Forschung, nachhaltige Mobilität -, in den Zusammenhalt unseres Landes, damit für die kommenden Generationen noch etwas übrig ist. Damit tun wir den Generationen

von morgen einen weitaus größeren Gefallen, als in Straßen zu investieren, die sie nicht nutzen.

(Zuruf)

Das ist Politik für die Vielen und nicht für die Wenigen, Politik für den Zusammenhalt, für ein Brandenburg.

Wir stimmen der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses zu und lehnen die Volksinitiative ab.

Es wurde eine Kurzintervention angezeigt. Herr Abgeordneter Vida, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir haben es gerade gehört: Sie machen Politik für alle. Wie erklären Sie sich dann, dass bei der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge 80 % der Brandenburger, unabhängig von der persönlichen Betroffenheit, für die Abschaffung waren und repräsentative Umfragen zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge ergaben, dass 76 % für die Abschaffung sind?

Weil es die Menschen eben nicht ihrem Nachbarn neiden, weil sie eben nicht so griesgrämig an die Sache herangehen wie die SPD und sagen: Guck mal, der musste nicht bezahlen, ich musste bezahlen; das ist doch ungerecht. - Nein, die Menschen erkennen, dass ein erkanntes Unrecht abgeschafft wird. Dadurch wird nicht neues Unrecht geschaffen, sondern etwas, das man als ungerecht erkennt, wird abgestellt. Wir hätten uns schon gewünscht, dass es früher abgeschafft würde; aber jetzt hatten wir die Kraft, dies zu beantragen und die entsprechenden Unterschriftensammlungen durchzuführen, und wir stellen den Antrag. Wenn Sie sich nun hinstellen und sagen: „Ja, aber die anderen mussten zahlen, da hätte man schon früher handeln können“, sage ich Ihnen: Damals waren Sie in der Verantwortung.

Meine Damen und Herren, wir haben auch gehört: Warum sollen die denn nicht bezahlen? Die Straße nützt ja nicht allen, sondern nur den Anwohnern. - Dazu möchte ich Ihnen, Herr Scheetz, in Erinnerung rufen - vielleicht haben Sie es nicht im Protokoll nachgelesen -: Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 28. April 2020 entschieden. Dem lag ein Fall zugrunde, in dem Bürger die Erschließungsbeiträge in ihrer Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen hatten abrechnen wollen. Die Brandenburger Finanzverwaltung, die Finanzämter haben erklärt: Das geht nicht. - Der Bürger hat geklagt, verloren und ist zum Bundesfinanzhof gegangen. Dieser hat der Finanzbehörde recht gegeben, und zwar mit folgender Begründung: Die Straßenerschließungsbeiträge können im Rahmen der Steuererklärung nicht geltend gemacht werden - so die Finanzverwaltung Brandenburgs -, weil kein räumlich funktionaler Zusammenhang zum Haushalt besteht und die Leistungen im Straßenbau nicht nur einzelnen Eigentümern zugutekommen,

(Zuruf: Aha!)

sondern allen Nutzern. Deswegen kann man es nicht in der persönlichen Steuererklärung geltend machen. - Dies sagen die Finanzverwaltung und die Finanzgerichte Brandenburgs, und das

Infrastrukturministerium sagt: Wir können die Beiträge nicht abschaffen, denn es nützt ja nur dem einzelnen Anlieger - so Ihre Landesregierung, so „das eine Brandenburg“. Bravo!

Herr Scheetz, möchten Sie darauf antworten?

Herr Vida, es war ja zu erwarten, dass Sie in einer Kurzintervention noch einmal darauf eingehen. Ich hätte mir natürlich erhofft, dass Sie die Frage, die ich aufgeworfen habe, woher Sie das Geld nehmen wollen, beantworten. Dazu haben Sie immer noch nichts gesagt. Sie haben nicht gesagt, woher Sie das Geld nehmen wollen.

Sie kennen alle die Richtung, in die die Haushaltsberatungen in diesem Jahr gehen werden. Das wird für alle nicht einfach. Dann noch eine zusätzliche Belastung in nicht unerheblicher Millionenhöhe zu fordern halten wir einfach für unverantwortlich.

Es kommt auch immer darauf an. Sie sagen: 80 %, 73 %, 76 %. Es ist auch immer die Frage, was Sie den Menschen erzählen. Sie sagten, Sie stellen sich auf die Straße und sagen: Erschließungsbeiträge sollen abgeschafft werden.

(Zuruf)

- Ja. Es ist aber natürlich eine sehr verkürzte Fragestellung, weil man die Komplexität, die dahintersteckt, in der Schnelle der Beantwortung der Frage nicht erfassen kann.

(Vida [BVB/FW]: Die Bürger können es erfassen!)

- Also, wenn ich auf der Straße gefragt werde, „Wollen Sie, dass für Straßen nicht mehr bezahlt werden soll?“, dann kann man das nicht mit einem Satz abtun. Deshalb kommen auch entsprechende Umfragen zustande.

Ich möchte aber noch ein anderes Beispiel bringen. Ich habe eine E-Mail von einem Bürger aus meinem Wahlkreis aus dem schönen Ortsteil Wernsdorf der Stadt Königs Wusterhausen bekommen, der mich dringend davor warnt, einem solchen Beschluss zuzustimmen:

„Folgende Überlegungen aus diesen Argumenten veranlassen mich zu diesem Schritt. Übergeordnet würde mich interessieren, warum Grundstücks- und/oder Hauseigentümern von Altgrundstücken Steuergelder für die Vermehrung ihres Privateigentums geschenkt werden sollen, um dadurch Eigentümer zu benachteiligen, die sich nicht neu erschlossene Baugrundstücke inklusive neu erschlossene Straßen kaufen.“

Er hat geschrieben, er habe privat finanziert und sei stolz darauf, dass er keine Steuermittel in Anspruch nehmen muss.

Ich sage einmal: Neben all den Beispielen, die Sie aufgezählt haben, gibt es genügend andere Beispiele, die wir anführen könnten. Aber wir bleiben dabei: Sie haben keinen Vorschlag gemacht, wie man es finanzieren kann. Demzufolge halten wir es nach wie vor für unverantwortlich, einer solchen Forderung nachzukommen, und lehnen die Volksinitiative ab.

Wir fahren in der Aussprache mit dem Redebeitrag der AfD-Fraktion fort. Für sie spricht der Abgeordnete Freiherr von Lützow.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Die Freien Wähler haben zwar die vorliegende Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für Sandpisten initiiert und bis zur heutigen Behandlung im Plenum gebracht,

(Zuruf: Aber?)

aber wir als AfD-Fraktion haben schon lange vorher im Plenum den Antrag gestellt: „Straßenerschließungsbeiträge landesrechtlich regeln und abschaffen“;

(Gelächter)

auf Drucksache 7/149 kann man es nachlesen. Die Plenardebatte fand bekanntlich bereits im Dezember 2019 statt - mit dem bedauerlichen Ergebnis, dass auch die Freien Wähler unseren Antrag abgelehnt haben. Dann folgten die Initiativen der Freien Wähler, wie unter anderem: „Entlastung der Anwohner bei Erschließungsmaßnahmen: Baustand vermeintlicher Sandpisten gründlich untersuchen“, Drucksache 7/1361, und der Gesetzentwurf „Gesetz zur Abschaffung von Erschließungsbeiträgen für bereits vorhandene Sandstraßen im Land Brandenburg“, Drucksache 7/1752.

Wir als AfD-Fraktion kämpfen schon seit 2014 - neben der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge - für eine landesgesetzliche Regelung der Straßenerschließungsbeiträge und die Abschaffung derselben für Sandstraßen. Die Straßenerschließungsbeiträge landesrechtlich zu regeln und hinsichtlich der Sandpisten abzuschaffen ist schon seit mindestens 1994 überfällig.

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? - Nein.

Dadurch wird Gerechtigkeit geschaffen, denn es ist doch klar, dass die Bewertung als Neuerschließung für bereits teilerschlossene Straßen, wie die Sandpisten, unrecht ist. Aber das stört bekanntlich die SPD und ihre wechselnden Koalitionäre aus CDU, Grünen und Linken nicht ein bisschen.

In der Beschlussvorlage der jetzigen Koalitionsfraktionen aus dem Hauptausschuss wird zum Ausdruck gebracht, dass eine Ablehnung der Volksinitiative schon wegen der angeblichen Kosten von bis zu 4 Milliarden Euro - das haben wir heute schon einmal gehört - bzw. 200 Millionen Euro pro Jahr in den nächsten 20 Jahren notwendig wäre; und das ist schlichtweg falsch. Diese Zahlen sind eine bewusste Falschbehauptung.

Aber bekanntlich drehen Sie alles so, wie es Ihnen gerade passt. Ausschließlich Ihre Meinung und Ihre Ansichten sind die Wahrheit; alles andere sind Verschwörungstheorien, liebe Koalitionäre.

Auch die Abschaffung der angeblichen Straßenerschließungskosten vorzunehmen ist für bereits erschlossene bzw. teilerschlossene Straßen schon lange überfällig und entspricht dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden. Alles andere ist als sittenwidrig zu bezeichnen. Durch die rechtswidrige Geltendmachung von Straßenerschließungsbeiträgen für sogenannte Sandpisten werden viele beteiligte Grundstückseigentümer in den finanziellen Ruin getrieben - was Sie in Ihrem kommunistischen Gebaren ja nicht wahrhaben wollen. Aber das ist Ihnen von der jetzigen Landesregierung und natürlich auch den Linken völlig egal.

Im Gegenteil: Sie nehmen es billigend in Kauf, dass viele der Häuslebauer gezwungen sind, ihr Grundstück zu veräußern, da sie die rechtswidrig erhobenen Straßenerschließungskosten nicht aufbringen können. Sowohl die bereits abgeschafften Straßenausbaukosten als auch die Straßenerschließungskosten von sogenannten Sandpisten sind Teil der Daseinsvorsorge - das haben wir heute auch schon mal gehört - und müssten daher vollständig vom Staat finanziert werden. Ausschließlich - ich betone: ausschließlich - die Neuerschließung von Grundstücken sollte für den Eigentümer kostenpflichtig sein, da er einen entsprechenden Vorteil durch Wertsteigerung und Erreichbarkeit erlangt.

Bekanntlich hat die hier in Brandenburg nunmehr schon fast wieder zwei Jahre in der Regierungsmitverantwortung befindliche CDU in der 6. Legislaturperiode einen eigenen Änderungsantrag eingebracht. Das hatte ich auch schon einmal zur Sprache gebracht, aber irgendwie ist die CDU im Vergessen immer ganz groß.

Kollege Schaller, Sie von der CDU stehen offensichtlich auch nicht für glaubwürdige Politik, ansonsten würden Sie sich zu Ihren eigenen Positionen, die hier im Landtag vertreten worden sind, bekennen!