Dann kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen zunächst über den Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 7/261 - Zugang zu Bildungsangeboten in allen Regionen sichern - ab. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist dieser Antrag einstimmig angenommen.
Wir kommen zum Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/306, Neudruck - Demografie-Kommission
für weiterführende Schulen fortsetzen. Wer dem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist dieser Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Justiz steht in Brandenburg vor großen Herausforderungen. Wir benötigen einen starken und wehrhaften Rechtsstaat, der den Menschen vor allen Dingen Halt gibt.
Die Menschen müssen sich in Brandenburg darauf verlassen können, dass die Polizei und die Justiz sie effektiv schützen und dafür auch ordentlich ausgestattet sind. Ohne funktionierende Justiz funktioniert der Rechtsstaat nicht.
Unsere Justiz hat ein hohes Ansehen, aber auch gegenüber der Justiz und gegenüber Entscheidungen von Gerichten und Staatsanwaltschaften nehmen Respektlosigkeit, übergriffige Kritik und fehlende Akzeptanz zu. Das ist eine Entwicklung, die mir Sorgen macht. Politik muss hier eine klare Haltung haben und sich als Erstes zur Arbeit unserer Justiz bekennen. Deshalb an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an alle in der Justiz des Landes Brandenburg Beschäftigten!
Wir müssen auch dafür sorgen, dass unsere Justiz gut ausgestattet ist. Denn nur durch schnelle, verständliche und nachvollziehbare Verfahren kann es gelingen, das Vertrauen in unseren Rechtsstaat und in die Justiz als dritte Gewalt zu stärken. Die Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf einen starken Rechtsstaat. Der Ministerpräsident sagte gestern in seiner Regierungserklärung: Vertrauen in den Rechtsstaat schafft Vertrauen in die Demokratie. - Der Koalitionsvertrag bietet dazu eine gute Grundlage. Die Koalition wird in den nächsten fünf Jahren dafür sorgen, dass die Brandenburger Justiz in allen Bereichen personell gestärkt wird, die Verfahrensdauer der Gerichtsverfahren sinkt, das Ansehen der Justiz steigt und die Arbeit der Beschäftigten in der Justiz wieder wertgeschätzt wird.
Dazu gehört auch, dass wir die Vermittlung von Rechtskenntnissen sowie von Kenntnissen über den Aufbau des Rechtsstaats und die Arbeit der Gerichte vor allem in den Schulen ausbauen wollen. Möglich wird dies insbesondere durch den von der Koalition beschlossenen jährlichen Personalaufwuchs in den Gerichten und Staatsanwaltschaften, der Richtern und Staatsanwälten auch wieder den Raum lässt, ihre für unser Zusammenleben so wichtige Aufgabe auch nach außen zu vermitteln.
Einschüchternde Gerichtsgebäude, eine unverständliche Juristensprache und lange Gerichtsverfahren - das ist das Bild, welches nach Meinungsumfragen viele Bürgerinnen und Bürger von der Justiz haben. Mit der Durchführung von fakultativen Informationsveranstaltungen an Schulen können gerade die Richter und Staatsanwälte wieder leicht mit der jungen Bevölkerung, nämlich mit Schülerinnen und Schülern, in Kontakt treten und sich austauschen, wofür im allgemeinen Alltagsgeschäft sonst wenig Raum bleibt. Der Besuch von Richtern und Staatsanwälten in den Schulen soll kein Jurastudium ersetzen. Die Schülerinnen und Schüler sollen vielmehr Grundkenntnisse über Recht und Gesetz erlangen, damit sie in ihrem späteren Leben Rechtsprobleme des Alltags besser lösen können.
Dieser Austausch kann und soll auch nur ergänzend zu den Unterrichtsfächern stattfinden. Er ermöglicht einen zusätzlichen Blick auf die konkrete Arbeit unserer Justizbehörden. Richter und Staatsanwälte sollen die Institution der Justiz, aber auch die Gewaltenteilung, die Bindung und Anwendung von Gesetzen und die Grundzüge unseres demokratischen Rechtsstaates plastisch in die Klassenzimmer bringen. Die Polizei ist bereits öfter und flächendeckender an Brandenburger Schulen unterwegs. Hiermit wurden durchweg gute Erfahrungen gesammelt. Diese wollen wir nun auch im Bereich der Justiz ausbauen. Gerade junge Menschen sollten so früh wie möglich Kenntnisse über unseren Rechtsstaat, über die Bedeutung der Unabhängigkeit der Justiz und die Arbeit der Gerichte erhalten.
Im Gespräch mit den Praktikern können nicht nur manche Vorurteile ausgeräumt, sondern kann vielleicht sogar das Interesse an einem eigenen beruflichen Werdegang in der Justiz geweckt werden. Im Hinblick auf die anstehenden Altersabgänge in der Brandenburger Justiz muss jetzt ein Fokus darauf gelegt werden, sowohl junge Menschen für juristische Berufe zu begeistern als auch den Dienst in der Justiz modern und attraktiv zu gestalten.
Nur so können wir absichern, dass auch in Zukunft die wichtigen Aufgaben für unseren demokratischen Rechtsstaat, die die Justiz übernimmt, weiterhin gut und sicher erfüllt werden.
Außerdem haben diese Informationsveranstaltungen auch einen präventiven Effekt. Sie können dazu beitragen, Jugendliche von Straftaten abzuhalten. Wir alle kennen die Polizeiberichte über Prügelattacken gegen Mitschüler, Abzocke auf dem Schulhof oder K.o.-Tropfen in der Disko. 20,6 % aller ermittelten Tatverdächtigen waren nach der Kriminalitätsstatistik im Jahr 2018 in Brandenburg unter 21 Jahre alt. Der Anteil der tatverdächtigen Kinder lag im Jahr 2018 in Brandenburg mit über 10 000 Tatverdächtigen sogar über dem Bundesdurchschnitt. Das sind Zahlen, mit denen wir uns nicht zufriedengeben können und denen mit einem gesamtgesellschaftlichen Ansatz begegnet werden muss. Justiz und Polizei, Eltern, Schulen und Jugendämter müssen an einem Strang ziehen.
Ein Baustein ist eben auch die Vermittlung von Rechtskenntnissen durch Richter und Staatsanwälte in den Schulen. Das macht die Justiz für die Schülerinnen und Schüler erlebbar, gibt der Justiz ein Gesicht, dient der Erlangung eines Rechtsbewusstseins sowie der Akzeptanz von gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Entscheidungen, verdeutlicht die Regeln des Miteinanders in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und stärkt die Wahrnehmung eigener Rechte bzw. das Einsetzen für Rechte anderer.
Wir bitten deshalb die Landesregierung, zeitnah zu prüfen, wie eine Stärkung der Vermittlung von Rechtskenntnissen an Brandenburger Schulen schnell umgesetzt werden kann, und werben für die Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen und Gäste! Mit Ihrem Antrag wollen Sie vermeintlich die Vermittlung von Rechtskenntnissen durch die Brandenburger Justiz stärken. Aber da stellt sich als Erstes die Frage: Ist das Vermitteln von Rechtskenntnissen denn überhaupt Aufgabe der Justiz? Nein, natürlich nicht. Die originäre Aufgabe der Justiz ist es, Recht zu sprechen, was im Land Brandenburg aufgrund der bisherigen mangelhaften Personalausstattung bedauerlicherweise nicht in angemessener Zeit zu realisieren ist.
Anstatt die Justiz durch die nicht zu ihren Aufgaben gehörende Vermittlung von Rechtskenntnissen weiter zu belasten, sollte sie erst einmal auskömmlich ausgestattet werden, da sie immer noch unter den Auswirkungen von zehn Jahren verfehlter rotroter Politik zu leiden hat.
Die Zahl der Altfälle ist in den Gerichtszweigen der Verwaltungs-, Sozial-, aber auch Strafgerichtsbarkeit immer noch derart hoch, dass theoretisch mindestens ein Jahr lang keine Neufälle angenommen werden dürfen, um die Altfälle abarbeiten zu können. In der Strafgerichtsbarkeit mussten innerhalb des vergangenen Jahres Untersuchungsgefangene wegen überlanger Verfahrenslaufzeiten aus der Untersuchungshaft entlassen werden. In vielen Strafverfahren dauert es mehrere Jahre, bis nach Anklageerhebung die Hauptverhandlung durchgeführt werden kann, wie zum Beispiel beim BoizenburgVerfahren.
Der Ansatz des Ausbaus der Vermittlung von Rechtskenntnissen an Schulen ist als sinnvoll zu betrachten. Daher stellen wir unseren Änderungsantrag vor, welcher jedoch die Einführung eines neuen Fachs Rechtskunde beinhaltet und in ehrenamtlicher Form von Volljuristen und Lehrern gemeinsam zu gestalten ist. So wird zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen pro Schuljahr ein Budget von ca. 600 000 Euro zur Verfügung gestellt, und rund 800 Dozenten sind dort im Fach Rechtskunde im Einsatz. Bei den dortigen Dozenten handelt es sich um besagte Juristen.
Sinnvollerweise sollte aber der Bildungsauftrag weiterhin von den Schulen erfüllt werden, und nur zur praktischen Begleitung sollten ehrenamtlich tätige Juristen zur Vorstellung des jeweiligen Betätigungsfeldes die Lehrer unterstützen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Besucher! Wenn man den Antrag der Regierungsparteien liest, könnte einem als Juristin und als für Demokratie und Rechtsstaat Engagierte erst einmal das Herz aufgehen. Schöne Utopie!
Doch dann bin ich relativ schnell wieder in der Realität angekommen als Rechtsanwältin, die bis vor kurzem noch, übrigens seit zehn Jahren, mit Richtern und Staatsanwälten konfrontiert war, die über Überlastung gesprochen und die Verfahrenslaufzeiten bemängelt haben. Ich habe diese Verfahrenslaufzeiten erlebt, meine Damen und Herren. Diese Verfahrenslaufzeiten laufen jedem Anspruch auf Gerechtigkeit und Vertrauen in den Rechtsstaat zuwider.
Ich bin enttäuscht von Ihrem Antrag. Soll das wirklich das erste Projekt im Justizbereich sein? Die neue Justizministerin, Frau Hoffmann, sprach in der ersten Sitzung des Rechtsausschusses von schweren Problemen in der Justiz, die angegangen werden müssten. Aber das kann mit diesem Antrag nicht gemeint sein. Unser Justizminister hat in den letzten Jahren übrigens Personal aufgestockt, und zwar erheblich.
Dann verwundert es mich doch, wenn jetzt auf einmal, ganz plötzlich, nachdem diese Stellen geschaffen wurden, alle Probleme erledigt sind und die Richter und Staatsanwälte Zeit haben, in die Schulen zu gehen.
Ich hoffe, Sie haben die Richter und Staatsanwälte vorab über Ihre Pläne informiert. Denn schauen Sie sich einmal die Beschwerden und Verfahren der letzten Monate aus der Richtung an: Der Rechtsstaat ist in Gefahr, lange Verfahrensdauern, Hilferufe von allen Gerichten. - Ja, die Justiz hat schwere Probleme. Wir stehen vor einer großen Pensionierungswelle. In Potsdam ist kein Strafrichter jünger als 50. Fragen Sie diese Juristen einmal, ob sie in die Schulen gehen wollen. Ich bin auch nicht ganz sicher, ob es günstig wäre, wenn sie in Schulen gehen würden.
Auf den Punkt gebracht: Ich bin mir nicht ganz sicher, ob Sie es wissen, aber alle Verfahren an den Gerichten sind bis auf ganz wenige Ausnahmen öffentlich. Das heißt, da gehen Schulklassen hin, da werden Rechtskenntnisse vermittelt, und es gibt auch Unterrichtsfächer, die sich mit Rechtskenntnissen beschäftigen, und zwar Politische Bildung und LER. Dabei wird ganz hervorragend mit der Justiz zusammengearbeitet, und dabei erfahren die Schülerinnen und Schüler auch vor Ort etwas über den Rechtsstaat.
Wir haben auch keinen Mangel an Jurastudenten. Dass wir jetzt Werbung für den Beruf des Juristen machen müssten, wäre mir ganz neu. Es braucht also diesen Prüfauftrag nicht. Wir haben ganz andere Probleme, die angegangen werden müssten. Auch die Bevölkerung hat ein Interesse daran, dass die Justiz ihre Rechtskenntnisse zuerst in die Abarbeitung und die Bearbeitung der zum Teil seit Jahren liegenden Fälle steckt. Wir haben mit die längsten Verfahrenslaufzeiten aller Bundesländer. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Kurz vor der Weihnachtszeit wird das Schaufenster immer ganz besonders groß, und dieser Antrag passt gerade so noch hinein. Vermittlung von Rechtskenntnissen - wer will etwas dagegen haben, Bürger oder Schüler konkreter auszubilden oder in bestimmten Rechtsbereichen, zum Beispiel im Vertragsrecht oder in bestimmten Organisationsfragen, Erläuterungen zu geben? Das alles klingt sehr schön und ist sehr wünschenswert.