Protokoll der Sitzung vom 12.12.2019

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Kurz vor der Weihnachtszeit wird das Schaufenster immer ganz besonders groß, und dieser Antrag passt gerade so noch hinein. Vermittlung von Rechtskenntnissen - wer will etwas dagegen haben, Bürger oder Schüler konkreter auszubilden oder in bestimmten Rechtsbereichen, zum Beispiel im Vertragsrecht oder in bestimmten Organisationsfragen, Erläuterungen zu geben? Das alles klingt sehr schön und ist sehr wünschenswert.

Man muss den Antragstext aber präzise lesen, und da heißt es dann:

„Die erfolgte Erhöhung des Personals im Justizbereich schafft nach Besetzung der entsprechenden Stellen den Raum“,

all die Unterrichtsaufgaben zu übernehmen. - Aktuell ist da nichts besetzt. Man hat Planstellen, die man besetzen will, und die Landesregierung soll prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, nach der Besetzung der Stellen den Raum zu haben, solche Schulbesuche durchzuführen. Das ist ziemlich inhaltsleer und bringt keinen inhaltlichen Mehrwert.

Aber wie sieht es denn tatsächlich aus? Haben die Richter und Staatsanwälte die Kapazitäten, um in den Schulen einen Nebenunterricht durchzuführen? In Brandenburg sind knapp über 800 Richterstellen besetzt, in den letzten zehn Jahren war die Tendenz leicht rückläufig. In den letzten zehn Jahren waren die Stellen der Staatsanwälte - derzeit rund 220 - ebenso leicht rückläufig.

Die Folgen sind klar: Überlange Verfahrensdauern, bei denen Brandenburg regelmäßig schlechter als der Bundesdurchschnitt dasteht. Rückstände in der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind nicht maßgeblich abgebaut worden. In der Verwaltungsge

richtsbarkeit sind die Rückstände massiv gewachsen. Auch unabhängig von Asylverfahren haben wir eine Erhöhung des Rückstaus in der Verwaltungsgerichtsbarkeit mit der Folge, dass in Brandenburg mittlerweile selbst sogenannte Eilverfahren 4 Monate dauern.

Dieser Rückstau muss abgebaut werden. Das ist die der Justizverwaltung zuvörderst obliegende Pflicht, denn das hat etwas mit Rechtsweggarantie für die Bürger zu tun. Es stellt sich schon die Frage, ob daneben Raum für diese durchaus wünschenswerten Zusatzaufgaben bleibt. Ich glaube, wir benötigen in erster Linie faire Verfahrensdauern für die Bürger und eine Entlastung der Richter und Staatsanwälte. Die sich abzeichnende Neubesetzung der Stellen ist nur eine Kompensation des derzeitigen Defizits. Sie schafft also noch keine zusätzlichen Kapazitäten, um diese zusätzliche Aufgabe zu übernehmen. Deshalb glaube ich, dass in der jetzigen Situation die Übernahme neuer Aufgaben fraglich ist.

Aber wie es ein Schaufensterantrag nun einmal an sich hat, zielt er auf etwas Gutes ab. Deshalb werden wir uns enthalten. - Danke schön.

(Beifall BVB/FW)

Danke schön. - Das Wort erhält Ministerin Hoffmann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich halte es trotz der hier zu Recht dargestellten Probleme, die wir derzeit in der Justiz haben, für ein wichtiges Anliegen. Ich werde Ihnen auch erläutern, warum. Wir haben gestern und heute hier gehört, dass Vertrauen in den Rechtsstaat Vertrauen in die Demokratie schafft. Aber dafür brauchen wir nicht nur eine funktionstüchtige Rechtspflege, wir brauchen dafür auch die Vermittlung von Wissen über den Rechtsstaat und seine Bedeutung für unsere Gesellschaft und die Freiheit jedes Einzelnen.

(Beifall CDU, SPD und B90/GRÜNE)

Gerade jungen Menschen frühzeitig das Rechtsbewusstsein für diesen Staat, für den Rechtsstaat zu vermitteln ist ein wichtiges Anliegen, zu dem die Justiz beitragen kann und möchte. Deswegen ist schon vor einigen Jahren in der Justiz das Projekt Rechtskundeunterricht an Schulen entwickelt worden. Es ist ein festes Arbeitsprogramm und sieht vor, dass in freiwilligen Arbeitsgemeinschaften Richter und Staatsanwälte Rechtswissen vermitteln und das Bewusstsein für den Rechtsstaat an Schulen fördern. Diese Arbeitsgemeinschaften werden vor allem in der Sekundarstufe I und II angeboten, richten sich aber vor allen Dingen an Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 10. Es sind zwölf Doppelstunden in einem Schulhalbjahr vorgesehen, in denen anhand konkreter Fallbeispiele der Staatsanwälte und Richter elementare Kenntnisse auf den Gebieten Strafrecht, Zivilrecht und öffentliches Recht vermittelt werden. Im aktuellen Schulhalbjahr haben sich zehn Richterinnen und Richter, sechs Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie drei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bereit erklärt, diesen Rechtskundeunterricht an Schulen zu erteilen.

Es ist ein wichtiges Anliegen, dieses Projekt zukünftig zu intensivieren und auszubauen. Natürlich ist es richtig, dass es dazu

zunächst der personellen Konsolidierung der Justiz bedarf, denn wir benötigen vermehrt Richter und Staatsanwälte, die zukünftig bereit sind, freiwillig und ehrenamtlich diese arbeitsintensive Aufgabe zu übernehmen. Mit den Einstellungsmöglichkeiten, die uns die Koalitionsvereinbarung gibt, verbinde ich die Hoffnung, dass uns diese personelle Konsolidierung in den nächsten Jahren gelingen und damit dann auch Raum und Kapazität geschaffen wird, um Aufgaben, die zwar nicht unbedingt zum Zuständigkeitsbereich der Justiz gehören, gleichwohl aber gesamtgesellschaftlich bedeutsam sind, zusätzlich zu übernehmen.

Soweit hier Erwartungen bestehen, die Justiz könnte auch gegenüber zivilgesellschaftlichen Organisationen, sonstigen Interessierten oder auch - wie jetzt in dem Änderungsantrag formuliert - im Rahmen eines flächendeckenden Unterrichtsfachs Rechtskunde die Schulen unterstützen, möchte ich allerdings vorwarnen: Das wird die Justiz auch zukünftig personell nicht leisten können. Ich gebe zu bedenken, dass eine schnelle, effektive und gerechte Verfahrenserledigung durch die Gerichte und Staatsanwaltschaften die beste Werbung für den Rechtsstaat ist.

(Beifall CDU, SPD und B90/GRÜNE)

Herr Abgeordneter Eichelbaum, Sie haben noch einmal die Möglichkeit, das Wort für die Koalition zu ergreifen. Bitte schön.

Vielen Dank für die Diskussionsbeiträge. Ich habe mich vor allem über die schonungslose Analyse der rot-roten Rechtspolitik in den letzten zehn Jahren von Frau Block gefreut.

(Beifall CDU - Domres [DIE LINKE]: Immer wieder gerne!)

Ich hätte mir natürlich auch ein paar Sätze zur Verantwortung für diese Politik gewünscht. Wer hat denn den Justizminister in den letzten zehn Jahren gestellt?

(Domres [DIE LINKE]: Und davor?)

Über mehrere Jahre haben Sie über 100 Stellen in der Justiz des Landes Brandenburg abgebaut. Die Resultate dieser Politik waren dann die längsten Gerichtsverfahren bundesweit, Strafrabatte für Straftäter und Entlassungen von Schwerverbrechern aus der Untersuchungshaft. Das werden wir jetzt mit unserem Personalaufwuchs in der Justiz verändern.

(Beifall CDU - Walter [DIE LINKE]: Den gibt es doch schon! - Zuruf von der CDU: Mut zur Wahrheit hättet ihr vor der Wahl haben sollen!)

Meine Damen und Herren! Wir sind am Ende der Aussprache und kommen nun zu den Abstimmungen.

Die erste Abstimmung gilt dem Änderungsantrag der AfDFraktion auf Drucksache 7/333. Wer diesem Antrag folgt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthal

tungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich stelle den Antrag der Fraktionen SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 7/262 - Vermittlung von Rechtskenntnissen durch die Brandenburger Justiz stärken - zur Abstimmung. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mit Enthaltungen mehrheitlich angenommen.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 4.

Auf unserer Besuchertribüne begrüße ich Mitglieder des Jugendclubs Falkensee sowie Studierende der Technischen Hochschule Wildau. Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf.

TOP 5: Zivilgesellschaft stärken - Demokratie schützen

Antrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 7/265

in Verbindung damit:

Auswirkungen der Kürzungen beim Bundesprogramm „Demokratie leben“ auf Brandenburg ausgleichen

Antrag der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 7/268 (Neudruck)

Die Abgeordnete Schäffer von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eröffnet die Aussprache.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und CDU)

Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir schließen mit diesem Antrag an ein starkes Bekenntnis im Koalitionsvertrag zur Stärkung von Demokratie, Vielfalt und Toleranz in Brandenburg an. Nach dem Anschlag von Halle am 9. Oktober 2019 wurde einmal mehr deutlich, wie zerstörerisch die mancherorts heranwachsende Mischung aus Antisemitismus, Islamfeindlichkeit, Frauenfeindlichkeit und kruden Verschwörungstheorien für unsere Gesellschaft ist.

Um dem entgegenzutreten, benötigen wir starke staatliche Strukturen in der Schule, wo genug Raum für Demokratiebildung da sein muss, in der Präventionsarbeit, bei der Polizei, die unsere Synagogen schützt. Auch die kommunalen Partnerschaften für die Demokratie, die im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ nun noch einmal deutlich gestärkt wurden, können einen wichtigen Beitrag leisten.

Es braucht allerdings auch eine aktive, laute und selbstbewusste Zivilgesellschaft, wenn wir rechtsextremen Strömungen in unserer Gesellschaft wirklich wirkungsvoll entgegentreten wollen. Eine Zivilgesellschaft, die diesen erschreckenden Trends etwas entgegensetzt, stellt sicher, dass die in der Verfassung verankerten Grundrechte in der Realität tatsächlich gelebt werden. Denn zivilgesellschaftliche Organisationen können anders auf Menschen zugehen, als dies einer staatlichen Stelle möglich ist. Beispielsweise haben Betroffene von Rassismus aus unterschiedlichsten Gründen teilweise Hemmungen, sich direkt an den Staat zu wenden.

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ war bisher eine der wichtigsten Säulen, die professionelle zivilgesellschaftliche Arbeit für unsere Demokratie ermöglicht. Die Signale aus der Bundesregierung dazu waren in letzter Zeit leider widersprüchlich. Zunächst waren massive Kürzungen vorgesehen, die erst nach vielstimmigen und eindringlichen Warnungen nun zurückgenommen worden sind. Wir sind aber nach wie vor damit konfrontiert, dass innerhalb des Programms weniger Geld für zivilgesellschaftliche Projekte bereitgestellt, dafür aber zum Beispiel mehr an Kommunen ausgereicht wird. Wir haben nichts dagegen, kommunale Strukturen zu stärken, ganz im Gegenteil. Dabei dürfen aber mühsam aufgebaute Strukturen der Zivilgesellschaft nicht gefährdet werden.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und CDU)

Was wir stattdessen brauchen, ist eine nachdrücklichere Unterstützung derjenigen, die jeden Tag für unsere friedliche und freie Gesellschaft in die Bresche springen.

Wir fordern die Landesregierung daher mit diesem Antrag auf, sich bei der Bundesregierung für eine Stärkung der Förderung von Projekten zivilgesellschaftlicher Organisationen im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ einzusetzen.

Angesichts zunehmender rechtsradikaler Gewalttaten und einer erschreckenden Verankerung von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in Teilen unserer Gesellschaft müssen die Präventionsarbeit und die Unterstützung der Opfer deutlich ausgebaut werden. Vor allem aber ist sicherzustellen, dass der bisherige Stand der Förderung auf jeden Fall erhalten bleibt.

Die aus dem Bundesprogramm geförderten zivilgesellschaftlichen Projekte leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur gelebten Demokratie in unserem Land. Gerade im ländlichen Raum, wo es manchmal keine anderen Ansprechstellen für von Diskriminierung Betroffene gibt, stellen engagierte Projekte wichtige lokale Expertise bereit. Egal, ob als Opfer von Diskriminierung und rechter Gewalt, als Lehrkraft, die Radikalisierungstendenzen beobachtet, als Unternehmerin, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den Umgang mit schwierigen Situationen im Kundenkontakt vorbereiten will, oder ob in der Lokalpolitik: Strukturen und Expertise vor Ort sind unabdingbar, um Menschen überall im Land zu unterstützen.