Protokoll der Sitzung vom 16.12.2021

Sehr geehrte Damen und Herren, der vorliegende Antrag greift ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag auf, nämlich die Möglichkeiten der Großtagespflege in Brandenburg zu gestalten und damit auch die Kindertagespflege insgesamt zu stärken. Wann, wenn nicht jetzt, inmitten der Kitarechtsreform, passt es, dieses Vorhaben aufzugreifen? Wie Sie dem Antrag entnehmen können, ist damit noch nichts in Stein gemeißelt. Wie der gesamte Reformprozess des Kitarechts soll auch dieser Bereich gemeinsam erarbeitet werden.

Eine wesentliche Rolle kommt dabei dem Landesverband zu. Bis vor Kurzem war im Landesverband auch der Geschäftsführer des Bundesverbands ehrenamtlich organisiert, er kommt auch aus Märkisch-Oderland. Wir aus MOL sind also die Experten für die Kindertagespflege. Heiko Krause ist Bundesgeschäftsführer und war bis vor Kurzem stellvertretender Landesvorsitzender. Auch auf seine Expertise und Erfahrungen können wir zurückgreifen.

Genau das wollen wir auch tun, denn genügend Erfahrungen damit gibt es schon. Allerdings ist das in den Ländern auch sehr unterschiedlich. Zumeist ist die Tagesmutter allein in ihren heimischen Räumlichkeiten oder den angemieteten Räumen. In Fällen der Urlaubsvertretung oder bei Krankheit gibt es theoretisch

durch die Richtlinien Klärung. Sie sind aber nicht immer praktikabel, ihre Vorgaben nicht immer richtig anwendbar.

Die Großtagespflege und damit das Zusammenführen mehrerer Kindertagespflegepersonen bietet mehr Möglichkeiten und Flexibilität. Um nicht dem Charakter der klassischen Betreuung bei der Tagesmutter zuwiderzuhandeln, wäre das Hamburger Modell, bei dem insgesamt vier Tagespflegepersonen zusammenkommen - das ist schon eine Minikita -, zum Beispiel nicht mein persönlich favorisiertes Konzept. Berlin, Baden-Württemberg oder NRW sind Bundesländer, bei denen wir uns durchaus Anregungen holen können. Aber eins nach dem anderen.

Die Großtagespflege oder Kindertagespflege im Verbund als eine Form der Kindertagespflege wird in den meisten Bundesländern praktiziert. Sie ist mehr oder weniger ausgeprägt durch Landesgesetze, Richtlinien oder Verordnungen rechtlich gestützt. In manchen Bundesländern ist diese Form der Kindertagespflege nicht geregelt oder sogar nicht erlaubt. Die Ausgestaltung in der Praxis ist vielfältig.

Der Bundesverband begleitet das Thema schon sehr lange. In seiner Werkstattausgabe für ein Curriculum zur Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen beschrieb der Bundesverband bereits 1996 die Großtagespflege als eine Form der Kindertagespflege

„zwischen der herkömmlichen […] Tagespflege mit bis zu drei Kindern (neben den eigenen Kindern) und Tages- kleinsteinrichtungen. Ihre fachliche und organisatorische Einordnung gestaltet sich schwierig, da das Kinder- und Jugendhilfegesetz keine Grundlage für diese Betreuungsform bietet.“

So das Zitat aus dem Jahre 1996. Seither ist viel passiert. Für 2019 wurde das Thema Großtagespflege sogar zum Schwerpunktthema im Bundesverband gemacht. In einer Bilanz wurden die schon vor einigen Jahren vom Bundesverband als Empfehlung formulierten Thesen auf den Prüfstand gestellt. Auch dies wird uns im weiteren Prozess ein wichtiger Begleiter sein.

Übrigens hat unser Nachbarland Berlin die längste Erfahrung mit der Kindertagespflege im Verbund und wird immer wieder als gutes Beispiel zur Ausgestaltung genannt.

Neben den Möglichkeiten der Ausgestaltung, die es zu beraten gilt, spielt aber auch die Information darüber eine wesentliche Rolle. Sie war mir in dem vorliegenden Antrag auch sehr wichtig. Die Kindertagespflege ist durch bundesgesetzliche Regelungen, das Kitagesetz und die Kindertagespflegeverordnung geregelt. Die Ausführung und die Richtlinien insbesondere auch zur Vergütung der Tagesmütter obliegen den Kreisen.

Seit meiner aktiven Zeit im Landesverband und dem Austausch mit den Tagesmüttern weiß ich, dass hier leider oft auch die Schwierigkeiten liegen. Ich habe es eingangs beschrieben. In die kommunale Aufgabe der örtlichen Träger der Jugendhilfe wollen wir nicht eingreifen. Aber wie beim Thema Mustersatzung oder Beteiligungsfragen ist das ein Punkt, der in der Kindertagespflege zu Recht immer wieder angesprochen wird. Es sollte nicht unser Anspruch sein, dass die Tagesmütter beständig gegen Richtlinien klagen müssen, also Miteinander dann zum Gegeneinander wird.

Die Entwicklung in der Kindertagespflege ist in manchen Landkreisen auch rückläufig. Das eine oder andere Krisengespräch

dazu habe ich begleitet, unter anderem in der Prignitz. Aus meiner Sicht war oft auch eine fehlende Information Anlass der Krise. Zumindest die Kommunikation vor Ort auf Augenhöhe ist schwierig. Da steht das Jugendamt auf der einen Seite, und die Tagesmütter stehen auf der anderen Seite. Wenn die Konflikte erst einmal ausgebrochen sind, ist leider so schnell keine Lösung in Sicht.

Das Beratungsbüro wendet sich explizit auch an die Jugendämter. Aber genutzt wird es nach wie vor vornehmlich von Eltern oder den Tagesmüttern und Tagesvätern. Daher ist in der Ausgestaltung der Großtagespflege die enge Einbindung und vor allem auch die Information der Landkreise und Jugendämter wesentlich. Sie sind schon jetzt eng in den Prozess der Kitarechtsreform einbezogen und sollten dies weiterhin sein. Nicht zu vergessen: Auch die Elternvertreter sollten einbezogen werden.

Der Landeskitaelternrat hat die Kindertagespflege schon vor einigen Jahren explizit als seinen Vertretungsbereich anerkannt. Die Beteiligung der Eltern in der Kindertagespflege wird uns ebenfalls noch beschäftigen.

Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem vorliegenden Antrag und meiner Rede habe ich Ihnen hoffentlich einen kleinen Einblick in den Komplex der Kindertagespflege und den Plan zur Großtagespflege oder Kindertagespflege im Verbund geben können. Falls nicht, kann ich Sie nur animieren: Nehmen Sie einmal Kontakt mit den Tagesmüttern und Tagesvätern bei Ihnen vor Ort im Wahlkreis auf! Lassen Sie sich informieren! Das ist wirklich ein spannendes Thema. Das ist eine wichtige Bereicherung innerhalb der frühkindlichen Bildung.

Ich bin froh und dankbar, dass wir heute so viel über frühkindliche Bildung sprechen. Das ist ein wichtiger Bereich. Der Antrag, der Ihnen vorliegt, bietet eine gute Grundlage, die Kindertagespflege weiter zu stärken, daher bitte ich um Zustimmung und bin auf die Debatte gespannt. - Herzlichen Dank.

Vielen Dank. - Das Wort hat der Herr Abgeordnete Nothing für die Fraktion AfD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Die Koalition legt uns hier einen Antrag vor, der ein erster Schritt in die richtige Richtung ist. Die Betreuung von Kindern durch Tagesmütter ist elementarer Bestandteil des Betreuungsangebots und muss entsprechend gewürdigt und unterstützt werden. Daher bedanke ich mich zunächst einmal bei allen Tagesmüttern im Land für ihr Engagement und ihren Einsatz.

Leider berücksichtigt dieser Vorschlag viele Dinge nicht. Herr Scheetz, mir wurde versichert, dass Sie sich erinnern könnten: Die Forderung mehrerer Tagesmütter, ihnen größere Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, wurde in Königs Wusterhausen bereits im Jahr 2018 von der AfD-Fraktion zur Sprache gebracht. Dass die SPD diese Forderung anscheinend übernimmt, ist ja schon einmal was.

Ich frage Sie aber, liebe Koalition: Warum orientieren Sie sich an der Anzahl von zwei Tagesmüttern? Schaffen Sie doch lieber Tageseinrichtungen, in denen mehr als nur die von Ihnen vorgeschlagenen zwei Tagesmütter ihre Arbeit koordinieren können!

Dann haben Sie ein Auffangpotenzial für die Betreuung der Kinder, wenn eine Tagesmutter in Urlaub oder krank ist. Vor allem könnten die Kinder dann in bekannter Umgebung auf die anderen Tagesmütter verteilt werden. Die Bündelung ist auch aus ökonomischer Sicht sinnvoll. So wären Abrechnungen mit Vermietern nicht mit zusätzlichem Büroaufwand verbunden.

Darüber hinaus sollten Sie sich mit der Thematik intensiver auseinandersetzen. Tagesmütter betreuen die Kinder nicht nur, sie stellen den Kindern auch Essen zur Verfügung und sind nach dem intensiven Arbeitstag meist noch mit Abrechnungen und Ähnlichem beschäftigt. Hier könnte man mit einer zentralen Essensversorgung zusätzliche Entlastung schaffen.

Die Tagesmütter stellen viel zur Verfügung: Spielsachen, Räumlichkeiten und ihre Arbeitsleistung. Bei mehreren Tagesmüttern an einem Standort würde auch die Arbeitsbelastung der Tagesmütter verringert und würden die alltägliche Pflege und Betreuung der Kinder eine erhebliche Qualitätsverbesserung erfahren. Die Tagesmütter könnten hierdurch jederzeit einen an die Kita angelehnten Betreuungsschlüssel anbieten, da dann jedes Mal, wenn eine Tagesmutter ausfällt, die anderen Tagesmütter unterstützen könnten. Hier sollte ein Umdenken stattfinden und beispielsweise eine angemessene Kostenbeteiligung, die sich an den konkreten Umständen der Tagesmutter orientiert, erfolgen.

Wenn Sie sich einmal die Einkommenssituation einer Tagesmutter genau anschauen, stellen Sie schnell fest, dass bisher keine entsprechende Anerkennung der Leistungen erfolgt. Es ist schon fast unanständig, dass sich Tagesmütter in einer Art Scheinselbstständigkeit befinden und damit keine soziale Absicherung gegeben ist. Als Selbstständiger zahlt man schließlich nicht in die Renten- und Arbeitslosenversicherung ein. Nach Abzug aller Kosten bleibt bei vielen Tagesmüttern zudem nur der Weg zum Jobcenter, um aufzustocken. Schaffen Sie hier doch endlich einmal eine Anerkennung und geben Sie den Tagesmüttern eine ordentlich bezahlte Anstellung mit allen notwendigen Sozialleistungen, Rentenpunkteerwerb und Arbeitslosenversicherung!

Im berlinnahen Raum sind die Tagesmütter essenziell, um die Betreuung sicherzustellen, und in den ländlichen Gegenden wird niemand darauf verzichten wollen, die Kinder in familiärer Umgebung betreut zu wissen.

Das alles haben Sie, wie viele andere Probleme in unserem Land, entweder ignoriert oder wissentlich missachtet. Zu dem Thema wird es sicherlich noch sehr viel Gesprächsbedarf in dieser Runde geben. Wir stimmen dem Antrag aber auf alle Fälle zu. - Vielen Dank.

Danke schön. - Ich erteile Frau Abgeordneter Hildebrandt für die SPD-Fraktion das Wort. Bitte.

Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Liebe Zuschauende! Im vorigen Tagesordnungspunkt wurde schon auf die Bedeutung der frühkindlichen Bildung eingegangen, und die meisten denken dabei nach wie vor an Kindertagesstätten im klassischen Sinn. Aber auch die Kindertagespflegestellen gehören dazu; im Land Brandenburg gibt es momentan um die 900, meine Kollegin Kristy Augustin hat dazu ausgeführt.

Sie bieten gerade im Bereich der Null- bis Dreijährigen eine Alternative für Eltern und Kinder. Tagesmütter und Tagesväter betreuen hier in kleinen Gruppen von maximal fünf Kindern. Sie arbeiten nach dem Kitagesetz und orientieren sich an den Grundsätzen elementarer Bildung. Die Fachberatung der Jugendämter ist für die Tagespflegestellen mitzuständig und für deren Qualität verantwortlich. Die Kooperation mit den Jugendämtern ist nicht immer einfach, darauf hat die Kollegin Augustin hingewiesen.

Gerade haben wir auch über die anstehende große Kitarechtsreform gesprochen. Auch zum Themenbereich der Kindertagespflege gibt es aus den Arbeitsgruppen ganz konkrete Empfehlungen, und sie decken sich mit der Stoßrichtung des Antrags. Es geht darum, dass die Betreuungsangebote flexibler werden, man sie flexibler gestalten kann, und eben auch darum, adäquate Vertretungsregelungen sicherzustellen. Denn aktuell sind in Brandenburg Großtagespflegestellen nicht erlaubt, das wurde schon erwähnt. Es existieren auch keine konkreten Regelungen dazu, wie Zusammenschlüsse von Tagespflegepersonen, die über eine Kooperation hinausgehen, ausgestaltet werden können.

Im Rahmen der Arbeitsgruppen war übrigens auch die ungleiche Bezahlung von Fachkräften in Kita und Tagespflege Diskussionsgegenstand, und es wurde eine Angleichung der Vergütung gefordert; aber das nur nebenbei.

Aus meiner Fortbildungstätigkeit für pädagogische Fachkräfte weiß ich, dass Kindertagespflegepersonen oft Schwierigkeiten haben, an Weiterbildungen teilzunehmen und sich fachlich auszutauschen, weil es für sie schwierig ist, eine geregelte Vertretung zu finden. Auch die Kosten für eine regelmäßige Weiterbildung gehören bislang nicht zum Mindeststandard, das wäre aber wichtig. Da hat sich in den letzten Jahren schon manches gebessert, vieles getan, aber es gibt immer noch Probleme, und oft kommen Kindertagespflegestellen bei der Wahrnehmung und Unterstützung noch zu kurz. Aktuell herrscht beispielsweise große Verunsicherung, was die Beschaffung der Tests betrifft - natürlich nicht nur bei den Kindertagespflegestellen, aber da besonders -, und ich sage noch einmal deutlich: Auch hier sind jetzt noch die Jugendämter zuständig.

Natürlich werden Tagespflegestellen die Kindertagesstätten nicht ersetzen, und das ist auch nicht der Anspruch. Aber gerade bei sehr jungen Kindern können sie mitunter für Familien eine gute Alternative sein, und deshalb ist es wichtig, dass wir die Kindertagespflege stärken und auch hier die Qualitätsentwicklung in den Vordergrund rücken; das finde ich besonders wichtig, und das geschieht auch mit diesem Antrag. Deshalb bitten wir um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank.

Danke schön. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht Frau Abgeordnete Dannenberg. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! In den 1 950 Kitas in unserem Land werden etwa 184 000 Kinder betreut. Zusätzlich kümmern sich etwa 900 Kindertagespflegekräfte um

ca. 3 500 Kinder in der Kindertagespflege; das ist ein Anteil von 1,8 % an den Kindertagesbetreuungsangeboten im Land Brandenburg.

Um die Kindertagespflege bzw. um die Zulassung von Angeboten der Großtagespflege soll es im Antrag der Koalition gehen. Was ist Kindertagespflege? Das haben wir nun schon mehrfach gehört: Es ist eine familienähnliche Betreuungsform. Ich muss nicht weiter darauf eingehen, das haben die Kolleginnen und Kollegen hier schon getan.

In Brandenburg ist das Ganze in § 18 Kitagesetz geregelt, und die Zulassung, Begleitung und Finanzierung der Kindertagespflege liegt in der Verantwortung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, und das ist ein Problem. Denn in der Folge sind große quantitative und auch qualitative Unterschiede in der Praxis der Kindertagespflege festzustellen. Es gibt kein einheitliches Verfahren und keine einheitliche Finanzierung, und zum Beispiel wird sogar die Eignung einer Fachkraft unterschiedlich bewertet.

Es stellt sich noch die Frage: Was ist Großtagespflege? Aber da gibt es weder bundesgesetzlich noch in der Praxis eine eindeutige Definition. Allgemein wird unter einer Großtagespflege der Zusammenschluss von Tagespflegepersonen verstanden, die mit jeweils bis zu fünf gleichzeitig anwesenden fremden Kindern eine Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen anbieten können. So viel dazu.

Liebe Kollegin Augustin, die Linksfraktion teilt die Einschätzung, dass Kindertagespflegepersonen einen wichtigen, unverzichtbaren Beitrag zum Angebot der Kindertagesbetreuung leisten, vor allem in den sehr ländlich geprägten Gegenden Brandenburgs. Im Rahmen der Kitarechtsreform müssen aber dringend verbindliche Regelungen für die Landkreise und kreisfreien Städte zur Ausgestaltung der Kindertagespflege, zur Urlaubs- und Krankheitsvertretung, zur Vergütung der Sachkosten und zu Betreuungsleistungen gefunden werden. Denn das wird oftmals unterschiedlich auf dem Rücken der Kinder, der Tagesmütter und -väter ausgetragen. Auch die Diskussionen in den Arbeitsgruppen der Kitarechtsreform sind diesbezüglich zu kritischen Einschätzungen und daraus resultierenden Schlussfolgerungen gekommen, insbesondere die AG 3 - Angebotsformen -, aber auch die AG 4 - Fachkräfte.

Wir teilen grundsätzlich die Einschätzung, dass die Großtagespflege in Brandenburg als einem Flächenland mit sehr unterschiedlichen Bedingungen und demografischen Entwicklungen vor Ort Chancen bieten kann. Sie kann und muss aber mit Blick auf das Wohl und die Rechte der Kinder auch einer kritischen Prüfung unterzogen und darf nur in klaren und bestimmten Grenzen ermöglicht werden. Dabei sind unbedingt folgende Aspekte zu berücksichtigen und kritisch zu prüfen: Kann dadurch das eigenständige Profil einer Tagespflege gewahrt bleiben? Bleibt es dabei, dass man eine vertraglich zugeordnete Betreuungsperson hat? Ist für die Eltern überhaupt absehbar, was der Unterschied zwischen einer Kita und einer Kindertagespflege ist? Wie sichern wir die Qualität? - Letzteres steht im Vordergrund. Da muss diskutiert werden, ob mindestens eine Person auch wirklich eine pädagogische Fachkraft ist. Notwendig sind natürlich landeseinheitliche Regelungen für die Rahmenbedingungen - logisch.

Grundsätzlich werden wir Ihrem Antrag folgen und ihn auch unterstützen. Wir werden ihm zustimmen. Aber bei allem Respekt erschließt sich mir die Notwendigkeit des Antrages nicht so richtig. Denn die Landesregierung ist entsprechend dem Konzept der Kitarechtsreform gegenwärtig sowieso dazu aufgefordert, auf der Grundlage der Empfehlungen der Arbeitsgruppen des Beteiligungsverfahrens zur Kitarechtsreform einen Kitarechtsentwurf zu erarbeiten. Wie ich es mitbekommen habe, spielt die Großtagespflege in den Empfehlungen der AGs eine ganz wesentliche Rolle.

Wir können Ihrem Antrag leider auch noch nicht entnehmen, wo eigentlich die fachlichen Prämissen Ihrer Fraktion oder der Koalition insgesamt liegen. Wir sollten darauf achten, dass nicht nur die Erfahrungen des Landesverbandes bei der Erarbeitung der rechtlichen Rahmenbedingungen einbezogen werden, sondern vor allem auch die Expertise des Unterausschusses Kita im Landes-Kinder- und Jugendausschuss. Denn dafür haben wir dieses Gremium. - Vielen Dank.

Danke schön. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Frau Petra Budke. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Liebe Zuschauende! Nun sind wir in der zweiten Rederunde zum Themenkomplex frühkindliche Bildung. Das ist doch wirklich ein gutes Zeichen dafür, wie wichtig uns als Koalition dieses Thema ist. Nachdem wir gerade über die Verbesserung des Personalschlüssels in der Krippe und damit auch über Chancen für mehr Qualität gesprochen haben, beschäftigen wir uns jetzt mit der sogenannten Kindertagespflege. Zwischen beidem besteht durchaus ein enger Zusammenhang. Denn von den Kindern, die in den Tagespflegestellen frühkindliche Bildung und Betreuung genießen, ist die große Mehrheit von knapp 90 % im Krippenalter, also unter drei Jahre alt. Insgesamt scheint der Anteil der in der Kindertagespflege betreuten Kinder zwar recht klein. Aber gerade für die ganz Kleinen bietet die Kindertagespflege bei Tagesmüttern oder -vätern ein wichtiges Ergänzungsmodell zur Krippe.

Seit vielen Jahren wurde hier im Landtag - ganz besonders von Kristy Augustin, aber auch von Marie Luise von Halem - zu Recht beklagt, dass die Rahmenbedingungen für die Kindertagespflegestellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Brandenburg sehr unterschiedlich sind. So war es immerhin ein Fortschritt, dass die Landesregierung seit 2018 das Kindertagespflegebüro des Landesverbands Kindertagespflege e. V. fördert, der die Tagesmütter und -väter, aber auch - ganz wichtig! - die Eltern und Jugendämter zu den unterschiedlichen rechtlichen Regelungen, Anforderungen und Qualitätsmerkmalen berät und auch Fortbildungen dazu anbietet. Denn natürlich liegt uns die Qualität auch bei dieser Form der frühkindlichen Bildung sehr am Herzen.

Im Zuge der groß angelegten Kitagesetzesreform und des breiten Beteiligungsprozesses dazu ergibt sich jetzt die Chance, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kindertagespflege anzugleichen. Dabei verbindet uns als Koalition das Ziel, die Kindertagespflege zu stärken, wie wir es im Koalitionsvertrag niedergelegt haben.

Ein wichtiger Aspekt dabei ist - jetzt komme ich zum Kernanliegen des Antrages - die Ermöglichung der Großtagespflege. Wie schon das Wort „Kindertagespflege“ birgt auch der Begriff „Großtagespflege“ Raum für Missverständnisse. Es geht dabei nicht darum, kleine Kitas zu errichten und dabei die erforderlichen Standards zu unterlaufen. Vielmehr sollen sich mindestens zwei Tagesmütter oder -väter zusammentun und gemeinsam fünf und mehr Kinder betreuen können. Dies böte den Kindern im Alltag mehr Sicherheit und Zuwendung und den Tagespflegepersonen mehr Flexibilität bei Krankheits- und Urlaubsregelungen. Zu diesem Modell bietet der Bundesverband der Kindertagespflege Best-Practice-Beispiele. Erfreulich viele engagierte Expertinnen und Experten aus der Tagespflege haben sich in den Arbeitsgruppen zur Kitareform mit konkreten Vorschlägen eingebracht -

Kathrin Dannenberg hat es hier erläutert. Ihnen sage ich auch im Namen meiner Fraktion ganz herzlichen Dank.