Guten Morgen! Ich begrüße Sie ganz herzlich hier im Saal und darf Sie bitten, Platz zu nehmen. Ich begrüße auch alle, die außerhalb des Saals die Sitzung verfolgen: alle Zuschauerinnen und Zuschauer, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stenografischen Dienstes sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der übrigen Landtagsverwaltung und vielleicht noch ganz viele, von denen wir jetzt gar nichts wissen. Seien Sie alle uns herzlich willkommen!
Meine Damen und Herren, ich eröffne die 59. Sitzung des Landtages Brandenburg. Ihnen liegt der Entwurf der Tagesordnung für die heutige Sitzung vor. Zu dem als TOP 12 aufgeführten Beratungspunkt mit dem Titel „Sechstes Gesetz zur Änderung des ÖPNV-Gesetzes“, Drucksache 7/4217, haben sich die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer heute Morgen auf Antrag der einbringenden Fraktion darauf verständigt, ihn in die Plenarsitzung im Januar zu verschieben. TOP 12 wird also bitte in den Januar verschoben.
Jetzt ist Herr Dr. Redmann eingetroffen - das freut mich sehr - und ich kann tun, was ich immer am liebsten tue, nämlich gratulieren: Ich gratuliere Ihnen ganz, ganz herzlich zum Geburtstag, wünsche Ihnen viel Glück und Erfolg und Freude mit uns gemeinsam!
Meine Damen und Herren, gibt es Ihrerseits Hinweise zum Entwurf der Tagesordnung? - Bitte schön, Frau Kotré.
Frau Präsidentin! Unsere Fraktion beantragt die Aufnahme des Tagesordnungspunkts „Wahl eines Mitgliedes zur Parlamentarischen Kontrollkommission“ in die Tagesordnung. Wir bitten jetzt kurz um Abstimmung. - Danke.
Gibt es dazu Hinweise oder Bemerkungen aus dem Plenum? - Das sehe ich nicht. Dann darf ich Sie um Abstimmung bitten.
Frau Präsidentin! Wir hatten gestern dazu eine 20-minütige Geschäftsordnungsdebatte. Ich glaube, gestern wurden dazu auch alle Argumente ausgetauscht. Der einzige Unterschied von gestern zu heute ist die Frage: Hat es in der AfD-Fraktion jetzt eine Abstimmung darüber gegeben, ob sie am Moderationsverfahren festhalten wird? Wenn sie am Moderationsverfahren festhalten wird, ist mit dem Antrag auf Wahl eines PKK-Mitglieds ganz eindeutig eine Vereinbarung aus dem Mediationsverfahren gebro
chen. Diese Frage müsste die AfD-Fraktion beantworten. Ansonsten werbe ich dafür, den Tagesordnungspunkt heute nicht auf die Tagesordnung zu nehmen.
Möchte sich die AfD-Fraktion dazu noch einmal äußern? - Das sehe ich nicht. Dann habe ich einen Antrag auf Aufnahme eines zusätzlichen Tagesordnungspunkts, nämlich Wahl PKK, und darf Sie um Abstimmung bitten. Wer der Aufnahme des Tagesordnungspunkts zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer die Erweiterung der Tagesordnung ablehnt, den bitte ich auch um ein Handzeichen. - Enthaltungen? - Damit ist die Erweiterung der Tagesordnung um einen solchen Tagesordnungspunkt mehrheitlich abgelehnt.
Gibt es Ihrerseits weitere Bemerkungen zum Entwurf der Tagesordnung? - Da das nicht der Fall ist, lasse ich über den Entwurf der Tagesordnung abstimmen. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen zum Entwurf der Tagesordnung? - Enthaltungen? - Damit ist die Tagesordnung mehrheitlich - ohne Enthaltungen - beschlossen.
Für den heutigen Sitzungstag wurde die teilweise bzw. ganztägige Abwesenheit der Damen und Herren Abgeordneten Dr. Berndt, Bessin, Freiherr von Lützow, Hanko, Hoffmann, Hohloch, Hünich, Lux, Muxel, Schieske, Senftleben und Teichner angezeigt.
TOP 1: Zweites Gesetz zur Qualitäts- und Teilhabeverbesserung in der 7. Legislaturperiode in der Kinder- und Jugendhilfe
Ich eröffne die Debatte. Als erste Rednerin spricht Frau Abgeordnete Hildebrandt für die SPD-Fraktion. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Liebe Zuschauende! Guten Morgen! Wir beginnen heute die fachliche
Plenardebatte mit der frühkindlichen Bildung, und das ist gut. Alle sind noch konzentriert - das ist wunderbar.
Die Änderungen des Kitagesetzes geben uns jetzt Gelegenheit, über diesen wichtigen Bereich zu sprechen. In der aktuellen Bildungsforschung wird immer klarer, welche Bedeutung eine sozial und kognitiv anregungsreiche professionelle Arbeit in Kindertagesstätten für die kindliche Entwicklung hat. Um das zu betonen, bemühe ich hier einmal das Aristoteleszitat „Der Anfang ist die Hälfte vom Ganzen!“.
Genau das begründet die Bedeutung, die auch viele Bildungspolitikerinnen und -politiker inzwischen den frühkindlichen Bildungseinrichtungen beimessen, denn: Welche Grundlagen wir in den Kitas legen, hat Einfluss auf die Entwicklung jedes einzelnen Kindes in Brandenburg und damit Einfluss auf die Entwicklung unserer demokratischen Gesellschaft, ja, ich würde sogar so weit gehen zu sagen, dass wir hier Einfluss auf alle großen gesellschaftlichen Fragen - von Armut und Teilhabe über den solidarischen Umgang miteinander bis zum demokratischen Zusammenleben - nehmen können.
Wie gehen wir miteinander um? Wir konfliktfähig sind wir? Wie groß ist unsere Frustrationstoleranz? Können wir uns in die Perspektive anderer hineinversetzen? Ist für uns Vielfältigkeit gelebte Selbstverständlichkeit? Sind wir in der Lage, unsere Meinung auszudrücken? Werden meine Fragen ernst genommen? Was traue ich mir und anderen zu? Was mute ich mir und anderen zu?
Das sind Fragen und Themen, die gute pädagogische Fachkräfte im alltäglichen Miteinander mit den Kindern aushandeln. Sie haben das professionelle Handwerkszeug, sie leiten an, greifen Interessen und Bedürfnisse der Kinder auf. Hier brauchen wir weiterhin gut ausgebildete und noch besser ausgebildete Leute. Das heißt für mich ganz explizit auch ein Festhalten am Fachkräftegebot des SGB VIII.
Es gibt viel zu tun, und dass wir mit dieser Änderung des Kitagesetzes die Personalbemessung im Krippenbereich verbessern, ist sehr gut. Dass der Weg von 1:5 auf 1:4 in drei kleinen Schritten passiert, trifft auf Kritik, die sich auch in den Stellungnahmen wiederfindet. Ich erwähne hier kurz einmal die fachlichen Bedenken:
Die Kitaleitungen haben im ganzen Qualitätsprozess eine wichtige Führungsaufgabe, sind aber nicht auskömmlich finanziert. Die LIGA empfiehlt eine Stärkung der Kitaleitung und zeigt auf, wie dadurch mehr Zeit für die Arbeit am Kind frei werden könnte.
Der Landeskitaelternbeirat fordert, dass auch die mittelbare pädagogische Zeit Berücksichtigung finden muss, denn bisher werden insbesondere Urlaub, Krankheit, Fortbildung, Elterngespräche usw. im Personalschlüssel nicht ausgewiesen. All das ist auch im Rahmen der großen Kitarechtsreform diskutiert worden und wird in einigen Wochen hier im Plenum Thema sein. Die vielen Akteure, die sich über die letzten zwei Jahre in den Beteiligungsprozess eingebracht haben, verbinden deshalb mit der großen Kitarechtsreform konkrete Hoffnungen.
Der Bericht aus den Arbeitsgruppen enthält viele wertvolle Empfehlungen, die zeigen, was eine gute Kita für jedes Kind in Brandenburg braucht; das wird eine spannende Diskussion. Aber schon heute bringen wir mit der Veränderung der Personalbemessung eine Verbesserung für die Brandenburger Kinder auf den Weg. Daher bitte ich um Ihre Zustimmung. - Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Die AfD-Fraktion begrüßt grundsätzlich jede noch so kleine Verbesserung der Qualität der Kindertagesbetreuung, so auch die in diesem Gesetzentwurf beabsichtigte Personalschlüsselverbesserung in der Krippe.
Spätestens nach den Stellungnahmen der Experten ist aber klar: Die Personalschlüsselverbesserung wird nur auf dem Papier existieren. Das kann auch gar nicht anders sein, da der Personalschlüssel einfach das falsche Instrument ist, um die tatsächliche Erzieher-Krippenkind-Relation im Land abzubilden, denn anders als beim wirklichen Betreuungs- und Bildungsschlüssel werden im Personalschlüssel die - natürlicherweise - anfallenden Fehlzeiten bei den Erziehern - etwa durch Krankheit, Urlaub, Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen - nicht berücksichtigt. Das heißt im Umkehrschluss: Selbst der momentan geltende Personalschlüssel von 1:5 ist unrealistisch.
Nein, danke. - Würde man alle Faktoren einbeziehen, so läge er mit Sicherheit bei 1:7, 1:8 oder wäre noch schlechter.
Dann sagten Sie, der Personalschlüssel für die Personalschlüsselverbesserung im Krippenbereich stehe bereits in den Startlöchern. Wenn das alles ein Selbstläufer ist, dann ist es gut. Aber gerade die momentan diskutierte Impfpflicht für Erzieher, die unserer Ansicht nach völlig verheerende Signale setzt, hätte massive Konsequenzen auch auf den Kitabereich und würde den Personalmangel - im Gegenteil - noch verschärfen. Oder glauben Sie, dass die Erzieher, auf die Sie jetzt bauen, alle neun Monate mit Hurra an die Spritze rennen werden? Ich glaube das nicht. Sollte die Impfpflicht tatsächlich kommen, werden Ausbildungsabbrüche und Kündigungen nicht ausbleiben.
Abgesehen davon ist in dem Gesetzentwurf von einem besonders wichtigen Punkt keine Rede, nämlich von der Leitungsfreistellung. Warum eigentlich nicht? Die Leitungsfreistellung ist eine hinlänglich bekannte, gut begründete Forderung aus der Praxis, für deren Umsetzung auch wir uns in unserem Landtagswahlprogramm 2019 starkgemacht haben. Im letzten Bildungsausschuss hieß es trocken, für eine Umsetzung sei jetzt nicht der richtige Zeitpunkt. Dann darf ich einmal fragen: Wann wäre denn Ihrer Meinung nach der richtige Zeitpunkt? Wenn es Ihnen aus parteipolitischen und -taktischen Gründen in den Kram passt? Wenn die Umsetzung besonders öffentlichkeitswirksam wäre? Ihr Argument, Sie hätten momentan kein Geld dafür, zieht auch nicht, denn wir wissen doch spätestens seit dem Bericht des Landesrechnungshofs, dass Sie in vielen Fällen überhaupt kein Problem damit haben, Millionenbeträge buchstäblich zum Fenster hinauszuwerfen. Spielen Sie sich also bitte nicht als strenger Kassenwart auf! Denn das sind Sie nicht.
Ich werde aus Zeitgründen all die anderen Kritikpunkte, die vom Landkreistag, von der LIGA, vom Landeskitaelternbeirat usw. zu diesem Gesetzentwurf vorgebracht wurden, nicht noch einmal ansprechen. Fakt ist: So, wie diese Kritik von der Ministerin und den Ausschussmitgliedern der Koalition achselzuckend nach dem Motto „Irgendwer mault immer, und im Grunde brauchen wir das nicht ernst zu nehmen“ vom Tisch gewischt wurde, geht es nicht. Das ist kein Argument, sondern eine kindische Trotzhaltung.
Ich fasse zusammen: Sie freuen sich darüber, mit diesem Gesetzentwurf einen weiteren kleinen Schritt bei der Qualitätsverbesserung zu gehen. Dieser Schritt ist aber so klein, dass Sie in Wahrheit auf der Stelle treten. Da Sie unsere Bedenken nicht entkräften konnten, werden wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen, sondern uns enthalten. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir behandeln das Zweite Gesetz zur Qualitäts- und Teilhabeverbesserung nach der Debatte im November heute nun in 2. Lesung. Da ich die wesentlichen Punkte zu dem vorliegenden Gesetzentwurf schon vor einem Monat genannt und in der Sitzung des Bildungsausschusses am 2. Dezember wiederholt habe, kann ich mich an dieser Stelle kurzfassen.
Der Gesetzentwurf hat die bundesrechtlichen Vorgaben zum Masernschutz aufgegriffen. Diese waren notwendig und auch umgehend zu beachten.
Der zweite wesentliche Punkt ist - das ist in den Vorreden angeklungen -: Der Gesetzentwurf widmet sich dem Vorhaben der Koalitionsfraktionen zur Schlüsselverbesserung im Krippenbereich von 1:5 auf 1:4,65 ab 1. August 2022. Herr Nothing, ich kann Sie beruhigen: Diese Schlüsselverbesserung wird auch als Qualität in der Kita ankommen. Das ist ein wichtiges Vorhaben und kostet auch einiges an Geld. Insofern bin ich sehr froh darüber, dass wir das mit diesem Gesetzentwurf umsetzen. Ihre Rede passt nicht zu den Forderungen Ihres Kollegen Galau gestern in der Haushaltsdebatte, gerade im Bildungsbereich zu kürzen. Ich bin sehr froh darüber, dass wir das Vorhaben in Angriff nehmen.
Schon in der Debatte im November habe ich darauf verwiesen, dass das natürlich nicht alles ist, was wir im Bereich der frühkindlichen Bildung erreichen oder ändern wollen. Wir widmen uns ja heute Vormittag der frühkindlichen Bildung noch weiter. Die Kitarechtsreform ist in vollem Gange. Hier wird es viele weitere Aspekte geben, über die wir noch ausgiebig debattieren können. Meine Kollegin Frau Hildebrandt hat das angesprochen.
Ich weiß, dass es auch den Wunsch nach einer mündlichen Anhörung zu diesem Gesetzentwurf gab. Aber die schriftlichen Stellungnahmen zu der schriftlichen Anhörung haben aus meiner Sicht eine ausreichende Möglichkeit der Betrachtung gegeben. Bei der abschließenden Beratung im Bildungsausschuss wurde dies auch thematisiert. Einige Bedenken konnten seitens des Bildungsministeriums entkräftet werden, so zum Beispiel die Sorge, dass bis zum August nicht ausreichend Personal für die Personalschlüsselverbesserung gewonnen werden könnte. Auch die umfassenden Ergänzungen des Landeskitaelternrats waren