Die EU-Führungsspitzen kamen am 10. März im Schloss Versailles zusammen, um gegen diese Aggression vorzugehen. Was wurde dort formuliert? - Die Angreifer gehören vor den Internationalen Gerichtshof. Die Ermittlungen dazu laufen bereits - zu Recht! Die Spitzen sind sich einig, auch weiter drastische Sanktionen gegen Russland zu verhängen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir reden in dieser Aktuellen Stunde über die Solidarität mit der Ukraine, aus der eine Verantwortung erwächst. Die gesamte Europäische Union ist
sich dieser Verantwortung bewusst. Sie leistet politische, finanzielle, materielle und humanitäre Hilfe in noch nie dagewesenem Ausmaß.
Der Krieg in der Ukraine hat einen Zustrom von Hunderttausenden Menschen ausgelöst. Die Versorgung der Vertriebenen in den Aufnahmeländern ist eine humanitäre Aufgabe - und sie ist unsere Aufgabe. Brandenburg als europäisches Bundesland ist und bleibt solidarisch mit der Ukraine. Wir als Land Brandenburg sichern den Vertriebenen nicht nur Versorgung zu, sondern gewähren ihren selbstverständlich die von der EU am 4. März beschlossenen Rechte wie erstens Aufenthalt, zweitens Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Wohnraum, drittens ärztliche Betreuung und viertens natürlich Zugang zu Bildung für die Kinder.
Es werden aber nicht alle Menschen zu uns kommen. Deshalb stellt die EU humanitäre Mittel in Höhe von 93 Millionen Euro für die in Not geratenen Menschen in der Ukraine bereit. Mit diesen Geldern wird den Menschen in der Ukraine sowie auch all jenen geholfen, die in die Nachbarländer geflüchtet sind.
Weiterhin bereitgestellte Finanzmittel in Höhe von 500 Millionen Euro dienen der Bewältigung der tragischen Folgen des Krieges - sowohl innerhalb als auch außerhalb der Ukraine.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die EU-Innenministerinnen und -Innenminister haben sich darauf verständigt, Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine schnell und unkompliziert in der EU aufzunehmen. Der vorübergehende Schutz gilt zunächst für ein Jahr, kann jedoch um insgesamt zwei Jahre verlängert werden. Diese Entscheidung wurde einstimmig getroffen. Sie bedeutet konkret: Geflüchtete aus der Ukraine müssen kein Asylverfahren durchlaufen. Die in Not geratenen Menschen erhalten in der Europäischen Union für bis zu drei Jahre Schutz. Dort können sie einer Arbeit nachgehen, sind krankenversichert und können ihre Kinder in die Schule schicken. Das heißt, Europa zieht an einem Strang.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der russische Angriffskrieg hat die Ukraine und die dort lebenden Menschen in unendliches Leid gestoßen. Die humanitäre Lage in der Ukraine verschlimmert sich stündlich. Der Flüchtlingsstrom reißt nicht ab - im Gegenteil: Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen rechnet mit bis zu 4 Millionen Geflüchteten und bis zu 8 Millionen weiteren Menschen, die wegen des Angriffs ihre Wohnorte verlassen müssen.
Um die Ukrainerinnen und Ukrainer schnell mit medizinischen Gütern und sicheren Unterkünften zu versorgen, hat Deutschland in einem ersten Schritt seinen Beitrag zum Ukraine-Hilfsfonds um 5 Millionen Euro erhöht. Zudem stellt die Bundesregierung dem Internationalen Komitee des Roten Kreuzes kurzfristig 10 Millionen Euro zur Verfügung. Zusammenfassend kann man sagen: Deutschland, Brandenburg und die EU leisten einen großen humanitären Beitrag, um den betroffenen Menschen zu helfen und die Folgen des Kriegs abzumildern.
Mir persönlich ist es wichtig, zu sagen: Wir dürfen unsere jahrelangen und bis dato guten Beziehungen zur russischen Bevölkerung nicht komplett abschneiden. Es ist Putins Krieg, nicht der Krieg des russischen Volkes!
Meine Damen und Herren, ich zitierte anfangs: Wir alle teilen uns diese kleine Welt. - Deshalb darf die Völkerverständigung niemals abreißen! - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Herr Dr. Redmann, auf die Falschinformation, die Sie hier verbreitet haben, ist mein Kollege Dr. Berndt schon eingegangen; das muss ich nicht mehr tun.
Frau Johlige, jedes Mal, wenn Sie hier eine Rede halten, verabschieden wir uns angeblich wieder von irgendetwas: von der Humanität, vom Parlament, von der Demokratie. Diese Füllsätze, die Sie hier bringen, sind so was von unglaubwürdig. Sie haben sich von der Realität verabschiedet, aber das schon lange.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit unserem Entschließungsantrag mit dem Titel „Grenzen kontrollieren, vollziehbar Ausreisepflichtige abschieben, Frauen und Kinder schützen“ zeigen wir auf, wie man wirkliche Hilfe leisten kann. Es darf sich auf keinen Fall eine Situation wie im Jahr 2015 wiederholen, als Deutschland durch die massenhafte illegale Einwanderung an die Grenzen des Verkraftbaren gebracht wurde. Heute ist die Situation auf den ersten Blick eine andere. Durch den Krieg in der Ukraine sind bisher mehr als 3,5 Millionen Menschen nach Europa geflüchtet. Leider mischt sich unter die vielen ukrainischen tatsächlich Schutzsuchenden, die zum Großteil Frauen und Kinder sind, eine Vielzahl von Nichtukrainern. Diese kommen teilweise über die sogenannte Weißrussland-Route und begeben sich unter die tatsächlich Hilfesuchenden.
Da ist es auch kein Zufall, dass sich eine Vielzahl von Straftaten wie im Fall der 18-jährigen Ukrainerin zuträgt - jetzt hören Sie bitte zu, Frau Johlige; Sie haben das vorhin in Abrede gestellt -, die am 6. März dieses Jahres in einer Flüchtlingsunterkunft in Düsseldorf von zwei Männern aus Nigeria und Tunesien vergewaltigt wurde. Die zwei 37 und 26 Jahre alten Männer haben zunächst behauptet, die ukrainische Staatsbürgerschaft zu besitzen, was sich später allerdings als Fälschung herausstellte. Die junge Frau ist inzwischen weiter nach Polen geflohen, weil sie sich in Deutschland nicht mehr sicher fühlte.
Daher fordern wir, wie wir das im vergangenen Jahr schon im Hinblick auf die Einwanderung über die Weißrussland-Route getan haben, durch Grenzkontrollen dafür Sorge zu tragen, dass keine unerlaubten Einreisen mehr stattfinden. Jede Person hat sich einer Registrierung und Identitätsfeststellung zu unterziehen, damit das Vorliegen der Voraussetzungen zur Hilfeleistung festgestellt werden kann. Jede Person, die keine ukrainische Staatsbürgerschaft nachweisen kann, soll an der Grenze sogleich zurückgewiesen werden. Polen hat uns vorgemacht, wie man mit illegalen Einreisen verfährt.
Um Fälle wie die des 18-jährigen Vergewaltigungsopfers zu verhindern, muss schließlich auch die Sicherheit der ukrainischen Flüchtlinge - ich wiederhole: Frauen und Kinder - gewährleistet werden. Die ukrainischen Bürger sind nicht in der Erstaufnahmeeinrichtung oder in den Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen. Einen entsprechenden Vorstoß gab es bereits aus den Landkreisen Märkisch-Oderland und Uckermark, wonach die Unterbringung in den örtlichen Gemeinschaftsunterkünften verhindert werden soll. Der ehemalige Landtagsabgeordnete der CDU und jetzige Sozialdezernent in der Uckermark, Henryk Wich-
mann, befürchtet schwere Konflikte in den Gemeinschaftsunterkünften und wird in einem RBB-Bericht wie folgt zitiert:
„Da halten sich viele junge Männer, auch aus Tschetschenien, auf. Und wir haben deshalb hier im Haus entschieden, dass wir die Frauen und Kinder in Wohnungen unterbringen wollen.“
Der nächste Punkt unseres Entschließungsantrags betrifft die von uns schon des Öfteren geltend gemachte Forderung, sämtliche vollziehbar Ausreisepflichtigen endlich abzuschieben. Die entsprechende Zahl steigt bedauerlicherweise immer weiter an und beläuft sich zum Stichtag 31.12.2021 sogar auf 4 462 Personen. Wenn die SPD-geführte Landesregierung, spätestens mit dem Eintritt der CDU in die Regierungskoalition, den Worten aus dem Wahlkampf auch Taten hätten folgen lassen, wäre jetzt sehr viel mehr Platz vorhanden, um den ukrainischen Hilfesuchenden tatsächlich helfen zu können.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass durch die strikte Einhaltung der rechtlichen Möglichkeiten heute viel mehr Kapazitäten zur Verfügung stünden, um den Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine vollumfänglich helfen zu können. Die Grenzen sind vor unberechtigten Einreisen zu schützen, illegale Grenzübertritte zu unterbinden, Straftaten - auch nach dem Aufenthaltsgesetz - konsequent zu ahnden, fehlerhafte Anreize für Wirtschaftsmigranten zu streichen, und die tatsächliche Sicherheit ist wiederherzustellen. Wenn man all dies berücksichtigt, kann man auch den wirklich hilfebedürftigen Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine Hilfe zukommen lassen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Vorredner haben schon viel über die katastrophale Lage und die humanitäre Not in der Ukraine gesprochen, und auch ich würde mich gern darauf konzentrieren, aber ich glaube, man kann das, was gerade von der AfD-Fraktion vorgetragen wurde, nicht einfach so stehen lassen. Ich danke auf jedem Fall jeden Tag dem Herrn, dass ich nicht in der eindimensionalen Politikblase der AfD lebe.
Sie - das sieht man an Ihrem Entschließungsantrag - benutzen die kritische Lage in der Ukraine, hervorgerufen durch den kriegerischen Angriff Putins, Sie benutzen die katastrophale Lage der Kriegsflüchtlinge, um Ihre einseitigen, ausgrenzenden und fremdenfeindlichen Thesen zu transportieren. In Ihrem Antrag werden Unwahrheiten verbreitet, Tatsachen aus dem Zusammenhang gerissen und Ressentiments geschürt. Freundlicherweise weisen Sie auch noch selbst darauf hin, indem Sie Ihre Thesen mit Fußnoten untermauern. Sie sagen, über 10 % der Flüchtlinge seien gar keine Ukrainer, und verweisen auf ein Interview mit Frau Faeser, die aber sagte: Über 90 % sind Ukrainer, und es kommen nur vereinzelte andere Fälle. - Sie verweisen auf den Gewerkschaftsvorsitzenden der Bundespolizei, Heiko Teggatz, und seinen Brief, der aber gar nicht aus der aktuellen Situation rührt, in der wir viele ukrainische Flüchtlinge an der Grenze haben, sondern es ist ein Brief vom Oktober letzten Jahres, in dem er zu Recht auf die illegalen Zuwanderer hinweist, die damals über Belarus gekommen sind.
Zudem unterscheiden Sie wieder zwischen Flüchtlingen erster und Flüchtlingen zweiter Klasse. Ukrainische Flüchtlinge sind aus Ihrer Sicht gut, andere sind „sogenannte Flüchtlinge“. Gerade hat Frau Kotré gesagt - Frau Johlige sprach das bereits an -, dass junge Migranten eine überproportionale Affinität zu Gewalttaten hätten und man sie nicht zusammen mit Frauen in eine Erstaufnahmeeinrichtung stecken dürfe. Erstens macht das kaum einer - in Brandenburg machen wir es zumindest nicht -, und die Zahlen, die Sie wiederum in einer Fußnote bringen, sind aus dem Jahre 2019; betrachtet wurden Zahlen bis 2017.
Damit schüren Sie Ressentiments, und deswegen lehnen wir Ihren Antrag auf jeden Fall ab. Diese Eindimensionalität hat schon Herr Dr. Berndt an den Tag gelegt, als er vorhin lächelnd meinte: Warum muss man sich um neue Energien kümmern? - Ja, der Krieg hat auch Auswirkungen auf andere Situationen, auf Verbraucherpreise, auf Energiekosten. Da müssen wir eben sehen, dass wir unabhängig von Russland werden und den Energiepreisen dort.
Vielen Dank, Frau Richstein, dass Sie die Frage zulassen. - Sie haben uns gerade vorgeworfen, dass wir zwischen sogenannten Flüchtlingen und Flüchtlingen unterscheiden. Frau Kotré hat das Beispiel aus Düsseldorf gebracht, wo zwei anscheinend illegal Eingereiste eine ukrainische Frau missbraucht haben. Wie würden Sie denn solche Personen bezeichnen? Würden Sie die beiden Herren auch als Flüchtlinge bezeichnen?
Also, ich es finde schon wieder bezeichnend, dass Sie sagen: „anscheinend illegal Eingereiste“. Sie wissen es gar nicht. Ich habe es an dieser Stelle schon einmal gesagt: Als stellvertretende Landesvorsitzende des Weißen Rings unterscheide ich nicht zwischen Opfern erster Klasse und Opfern zweiter Klasse. Wenn ein illegal einreisender Mensch hier in Deutschland Opfer einer Straftat wird, ist er trotzdem ein Opfer und auch als ein solches zu behandeln. Und wenn Sie hier mit „anscheinend illegal eingereist“ kommen: Ich möchte mal bitte Ihre Beweise sehen, dass es so war! Bei allen Dingen, die Sie hier vortragen, sprechen Sie von Tatverdächtigen. Frau Kotré, Sie haben Jura studiert. Sie können sich eventuell vorstellen, was der Unterschied zwischen einem Täter und einem Tatverdächtigen ist. Nicht jeder Tatverdächtige ist wirklich ein Täter.
Ich hätte heute viel lieber über die Hilfsbereitschaft in Brandenburg gesprochen, die ein Licht der Hoffnung in diesen dunklen Zeiten ist. Was wirklich beeindruckend ist, ist die Hilfsbereitschaft Ehrenamtlicher, die ihre privaten Wohnungen zur Verfügung stellen, die Sachspenden leisten, Geldspenden leisten. Viele Abge
ordnete aus diesem Haus waren bereits an der ukrainisch-polnischen Grenze und haben dort direkt geholfen. Und auch die Verwaltung - der Krisenstab ist eingerichtet worden - sieht diese Notwendigkeit.
Deswegen werden wir zum einen den Antrag der Linken ablehnen - weil diese Maßnahmen teilweise bereits getroffen wurden - und auch den Antrag der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER. Ich kann es für meinen Landkreis sagen: Im Landkreis Havelland werden ganz unkompliziert Gelder an Privatpersonen ausgezahlt, die ihre Wohnung zur Verfügung stellen. Und ich denke, mit 210 Euro für die erste Person und 250 Euro für die zweite Person sind das auch Maßnahmen, sind das Gelder, die wirklich helfen.
Da meine Zeit schon längst abgelaufen ist, bleibt mir zum Schluss nur noch, allen Brandenburgerinnen und Brandenburgern danke zu sagen, die in Zeiten der Not tatkräftig für ihre Mitmenschen eintreten. Ich blicke respektvoll und demütig zu den Menschen, die ihr Land, die Ukraine, gegen eine überwältigende Mehrheit verteidigen. Gott schütze diese Menschen!
Danke schön. Ihre Zeit war insofern nicht abgelaufen, als die Landesregierung bereits ein bisschen überzogen hat. - Es folgt eine Kurzintervention des Abgeordneten Dr. Berndt. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Kollegin Richstein, die CDU scheint es heute darauf anzulegen, als die Partei und die Fraktion des Postfaktischen aus der Debatte zu gehen. Sie haben behauptet, die AfD-Fraktion habe in ihrem Entschließungsantrag Unwahrheiten behauptet. Sie haben keine Unwahrheit genannt.
Ich werde meinerseits zwei Punkte richtigstellen, die Sie gesagt haben: Sie haben zumindest suggeriert, Frau Richstein, dass die Aussagen des Vorsitzenden der Gewerkschaft der Bundespolizei sich auf eine Lage bezogen hätten, die nicht die aktuelle ist. Ich zitiere aus einem Interview mit der „Neuen Zürcher Zeitung“ vom 11. März 2022:
„… besitzt keine ukrainische Staatsangehörigkeit. Es handelt sich um Drittstaatsbürger aus Regionen außerhalb der EU mit einem Aufenthaltstitel für die Ukraine. Diese Menschen müssen [...] das Asylverfahren einschließlich Identitätsfeststellung durchlaufen.“
„Wir haben aus den Fehlern des Jahres 2015 [...] nichts gelernt. [...] Wir befinden uns nach wie vor im Kontrollverlust. Ich kann nur appellieren, stationäre Grenzkontrollen einzuführen.“
Was die Differenzierung zwischen Migranten und Flüchtlingen oder Kriegsflüchtlingen angeht, zitiere ich die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer, die am 17. März den denkwürdigen Satz gesagt hat - ich zitiere sie -: Wir müssen uns schon vergegenwärtigen, dass wir es nicht mit klassischen Flüchtlingen zu tun haben - aus der Ukraine -, sondern mit wirklich aus einem Kriegsgebiet vertriebenen Menschen. - Zitat Ende. Damit ist deutlich, dass, was uns im Jahr 2015 als Flüchtlinge verkauft wurde, eben nicht Flüchtlinge, sondern Migranten sind. Und dann ist es richtig, dass wir denjenigen, die tatsächlich aus einem Kriegsgebiet geflohen sind, helfen wollen und helfen werden. Jede Hilfe, die wir den Migranten geben, geht zulasten derjenigen, die wirklich aus den Kriegsgebieten kommen. Ich bitte Sie, das zu bedenken. - Herzlichen Dank.
Ich möchte nur kurz eine Formulierung richtigstellen: Menschen sind nicht verkauft worden. - Frau Abgeordnete Richstein möchte auf die Kurzintervention reagieren. Bitte schön.
Tut mir leid, Herr Dr. Berndt, dass Sie mir nicht richtig zugehört haben. Natürlich habe ich Ihre Unwahrheiten dargelegt. Sie schreiben wortwörtlich in Ihrem Antrag: Nach Angaben von Bundesinnenministerin Faeser sind mindestens 10 % der Kriegsflüchtlinge keine ukrainischen Staatsbürger. - Dem haben Sie freundlicherweise eine Fußnote angefügt. Die habe ich einmal nachgelesen, und in dem Interview sagt Frau Faeser: Über 90 % sind Ukrainer.