Im April 2019 verschwand die 32 Jahre alte kenianische Asylbewerberin Rita Ojunge aus der Flüchtlingsunterkunft in Hohenleipisch im Landkreis Elbe-Elster. Bereits frühzeitig gab es Hinweise, dass die Frau einem Verbrechen zum Opfer gefallen sein könnte. Erst ab dem 11. Juni 2019 wurde von der Polizei ein Waldgebiet durchsucht, wobei die Leiche der Frau gefunden wurde. Die Mordkommission der Polizeidirektion Süd leitete daraufhin in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Cottbus ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Totschlags ein.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Block! Namens der Landesregierung beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:
Das angesprochene Ermittlungsverfahren zu der verstorbenen kenianischen Asylbewerberin ist noch nicht abgeschlossen. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich zum aktuellen Stand keine Angaben machen werde. Selbstverständlich wird sämtlichen Hinweisen nachgegangen, aus denen sich bislang allerdings keine hinreichenden Verdachtsmomente gegen eine bestimmte Person ergeben haben.
In der mündlichen Anfrage wird der Eindruck vermittelt, die Ermittlungen seien trotz frühzeitiger Hinweise, dass die im April 2019 verschwundene Verstorbene Opfer eines Verbrechens geworden sei, nur zögerlich aufgenommen worden. Ich weise insofern darauf hin, dass seitens der Ermittlungsbehörden bereits frühzeitig unter Einbeziehung der Möglichkeit eines Gewaltverbrechens und unter Beteiligung der Mordkommission der Kriminalpolizei umfassende Maßnahmen zur Aufklärung des Verschwindens der Geschädigten ergriffen worden waren.
Wie schon in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 6/4680 der Abgeordneten Andrea Johlige in der letzten Legislaturperiode mitgeteilt worden ist, wurden bereits innerhalb der ersten Tage nach der Vermisstenmeldung am 10. April 2019 Befragungen im Umfeld durchgeführt. Zudem ist versucht worden, das Mobiltelefon der Geschädigten zu orten. Weiter gab es in den folgenden Tagen und Wochen verschiedene Suchaktionen, teilweise unter Einsatz von Suchhunden. Mittels einer Einsatzhundertschaft konnten schließlich am 12. Juni - darauf wiesen Sie hin - die sterblichen Überreste der Geschädigten aufgefunden werden.
Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Antwort. Die Kleine Anfrage meiner Kollegin Frau Johlige ist mir bekannt. Sie liegt inzwischen allerdings auch drei Jahre zurück.
Insofern kann ich verstehen, dass die „Women in Exile“, die diesen Fall sehr eng begleiten, hier im Landtag am Tag gegen Gewalt an Frauen aufgetreten sind, hergekommen sind, eine Demonstration vor dem Landtag veranstaltet haben und mit uns Abgeordneten ins Gespräch kommen wollten, weil sie seit drei Jahren nicht wissen, wie dieses Ermittlungsverfahren weitergegangen ist. Deshalb ist es wichtig, dass wir dieses Thema hier besprechen.
Die Frage ist: Wie ist denn eigentlich die Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaft bzw. auch des Ministeriums bei solchen Fällen mit Vereinen wie „Opferperspektive“ oder eben auch „Women in Exile“, die wohl schon mehrfach um Auskunft in diesem Fall gebeten haben? Sie haben tatsächlich das Gefühl, dass sie nicht ernst genommen werden.
Ich kann Ihnen nur sagen, dass ich mir zu dem Ermittlungsverfahren habe berichten lassen. Und ich kann Ihnen sagen, dass sich, was die Dauer der Ermittlungen angeht, keine Defizite bei der Förderung des Verfahrens ergeben haben, sondern es ist, wie bei solchen schwersten Straftraten üblich, wirklich jedem Hinweis nachgegangen worden. Ihnen wird auch weiter nachgegangen. Das erklärt auch die Dauer der Ermittlungen.
Dass die Staatsanwaltschaft, was die Informationsweitergabe angeht, zurückhaltend ist, solange die Ermittlungen laufen, kann ich nachvollziehen. Auch ich kann Ihnen hier keine detaillierteren Angaben zu den noch laufenden Ermittlungen machen, um die Ermittlungen nicht zu gefährden.
Ich komme zur Frage 1337 (Ausbreitung des RS-Virus: Kliniken am Limit), gestellt von der Abgeordneten Ilona Nicklisch von der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER. Bitte sehr, Frau Abgeordnete.
Die coronabedingte Isolation hat zu einer Schwächung des Immunsystems und zu einer höheren Anfälligkeit für Infektionen beigetragen. Aktuell ist bundesweit ein rasanter Anstieg von RSV-Fällen zu verzeichnen. Die Lage ist angespannt: Kinder- und Jugendärzte berichten von überfüllten Praxen, und auch einige Kliniken sind schon am Limit.
Mit dem RS-Virus infizieren sich vor allem Säuglinge und kleine Kinder bis vier Jahre - und gerade für die Kleinsten kann der Kampf mit einer schweren RSV-Infektion sehr gefährlich werden. Durch das Virus kommt es bei ihnen zu starker Luftnot, die dazu führt, dass eine Behandlung im Krankenhaus erforderlich wird. Da das Virus extrem ansteckend ist, müssen die Kinder isoliert werden.
Viele Kinderstationen in ganz Deutschland sind derzeit überlastet und stoßen an ihre Kapazitätsgrenzen. Neben Betten - auch Intensivbetten - fehlt es an Personal. Aktuellen Berichten zufolge führt die Welle von Atemwegsinfektionen auch in Brandenburger Kinderkliniken zu Engpässen.
Ich frage die Landesregierung: Inwiefern ist angesichts der angespannten Lage eine ausreichende ärztliche und klinische Versorgung in Brandenburg noch gewährleistet?
Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz. Es spricht Herr Staatssekretär Ranft.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete, vielen Dank für Ihre Anfrage. Der geltende Krankenhausplan des Landes Brandenburg weist für das Fachgebiet der Kinder- und Jugendmedizin die bedarfsnotwendigen Bettenkapazitäten für die Sicherstellung der pädiatrischen Versorgung im Land Brandenburg aus. Derzeit können jedoch nicht alle dieser Kapazitäten betrieben werden. Die limitierende Größe ist das verfügbare Personal. Die Lage in den Brandenburger Krankenhäusern ist daher aufgrund der Gleichzeitigkeit von Covid-19 mit dem von Ihnen erwähnten RS-Virus und der Influenza sehr angespannt. Die Belegungslage wird insbesondere im Hinblick auf das RS-Virus als sehr dynamisch eingeschätzt. Die Brandenburger Krankenhäuser übernehmen derzeit insbesondere auch RSV-Fälle aus Berlin.
Angesichts der angespannten Personalsituation der Kinderkliniken ist es notwendig, auch Personal aus den regulären Erwachsenenstationen in gemischten Teams mit pädiatrischem Fachpersonal in Kinderstationen einzusetzen, um weitere - derzeit aufgrund des Personalmangels nicht betreibbare - Kapazitäten in Betrieb nehmen zu können.
Die Länder Berlin und Brandenburg arbeiten zur Bewältigung dieser Lage in Berlin und Brandenburg aber auch - sie erwähnten es - bundesweit eng und pragmatisch zusammen. Gemeinsam ist es uns gelungen, zwischenzeitlich eine spezielle Ergänzung innerhalb von IVENA eHealth zu etablieren, damit für Krankenhäuser und Rettungsdienste schneller sichtbar ist, wo für kleine RSV-Patientinnen und -Patienten freie Intensivbetten zur Verfügung stehen bzw. welche Kliniken weitere Kinder stationär aufnehmen können. IVENA - zur Erläuterung - steht für Interdisziplinärer Versorgungsnachweis. Das ist eine webbasierte Anwendung, mit der sich die Träger der präklinischen und klinischen Patientenversorgung jederzeit in Echtzeit über die aktuelle Behandlungs- und Versorgungsmöglichkeiten der Krankenhäuser informieren können.
Ähnlich wie in der Coronalage nimmt die Zentrale Koordinierungsstelle für Luftrettung der integrierten Leitstellte Lausitz, die ZKS, für die Brandenburger Krankenhäuser die Koordinierung wahr und unterstützt die Krankenhäuser beim Verlegungsmanagement.
Erlauben Sie mir, noch ganz aktuell darauf hinzuweisen, dass das Bundesgesundheitsministerium gerade eben weitere Unterstützungsmaßnahmen für die überlastete Kindermedizin im stationären Bereich angekündigt hat. Diese Maßnahmen ermöglichen insbesondere die Transformation von Einrichtungen, den Einsatz von Personal etc. aus dem Bereich der Erwachsenenversorgung - so schwierig das auch ist. Wir begrüßen das, weil wir bundesweit die von Ihnen erwähnte Situation feststellen. Wir sind im regelmäßigen Austausch mit den Brandenburger Krankenhäusern, der Landeskrankenhausgesellschaft und der Gesundheitsverwaltung in Berlin, um unterstützend tätig werden zu können. - Danke.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. - Ich sehe von der Fragestellerin keine weiteren Nachfragen. Es haben sich jedoch zwei andere Abgeordnete gemeldet.
Danke schön. - Der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, Herr Fischbach, macht für diese Situation mit dem RS-Virus an den Kliniken die Maskenpflicht bei Kindern verantwortlich. Ich denke, diese Aussage haben Sie im Ministerium sicherlich auch aufgenommen. Nimmt das Ministerium das jetzt zum Anlass, die Maskenpflicht im ÖPNV, wo auch Kinder mitfahren, und in Krankenhäusern abzuschaffen, um nicht noch mehr Menschen einem gesundheitlichen Risiko auszusetzen?
Es gab ja eine Anfrage, dass in den letzten Jahren deutschlandweit ein Drittel der Kinderbetten abgebaut wurde. Was ist mit Brandenburg? Haben wir im letzten Jahr weiterhin die 474 Kinderbetten, und wurde auch die Zahl der Intensivbetten konstant gehalten?
Die zweite Frage: Wie viele waren davon betreibbar? Sie sagten ja gerade, das einschränkende Moment sei die Personalknappheit, weil mittlerweile - wie ich höre - bis zu 50 % des Personals wegen Erkrankung ausgefallen sind.
Ich beginne mit der letzten Frage. Es ist ja so: Bei der Krankenhausplanung legen Sie eine Kapazität fest. Die ist aus unserer Sicht ausreichend. Das Entscheidende ist momentan, dass wir das entsprechende Fachpersonal nicht haben - einerseits, da es auf dem Markt nicht zur Verfügung steht, und andererseits, da das eingestellte Fachpersonal in Folge von Erkrankung und Überlastung nicht zur Verfügung steht, also nicht der Herausforderung einer deutlich höheren Inanspruchnahme stationärer Betten im Bereich Kinder- und Jugendmedizin gerecht werden kann.
Wir sind der Auffassung, dass die bisherigen Planungen abgebildet haben, was notwendig ist. Aber natürlich muss man in Spitzenzeiten umsteuern. Bei einer derartigen bundesweiten Überlastungssituation ist der entscheidende Faktor aus unserer Sicht die Kräfte- und Fachkräftesituation.
Zur Frage des Abgeordneten Schieske: Diese Äußerung ist der Ministerin und mir bekannt. Wir haben uns darüber ausgetauscht, halten diese Auffassung allerdings nicht für zutreffend. Wir werden morgen zum Thema Maskenpflicht und Coronaverordnung sprechen. Wir halten an unserer Auffassung fest. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. - Wir kämen theoretisch zur Frage 1338. Es wurde aber gebeten, Sie mit der Frage 1333 zu tauschen, die zuvor mit der Frage 1361 getauscht wurde. Ich rufe daher die Frage 1333 („Notfallplan“ des MBJS) des Abgeordneten Lars Schieske von der AfD-Fraktion auf.
Eltern von Schulkindern wurden kürzlich darüber in Kenntnis gesetzt, dass es bei verstärkten Coronaausbrüchen oder Mangellagen bei der Gasversorgung, die dazu führen, dass kein ausreichendes Beheizen der Schulen möglich ist, zu einer Wiederauflage des Fernunterrichtes kommen könnte. Grundlage hierfür sei ein entsprechender Notfallplan des MBJS.
Ich frage die Landesregierung: Welche Jahrgangsstufen würden in diesem Fall in den Fernunterricht geschickt werden und welche nicht?
Für die Landesregierung antwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport. Frau Ministerin Ernst. Bitte.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schieske, tatsächlich wurden alle Schulen am Anfang des Schuljahres wieder gebeten, ihre schuleigenen Notfallpläne zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Es handelt sich dabei um eine Routineangelegenheit. Ansonsten gilt die „Verordnung zur Ergänzung schulrechtlicher Vorschriften zur Sicherstellung des Bildungs- und Erziehungsauftrags in den schulischen Bildungsgängen bei besonderen Einschränkungen (Bildungsgänge-Ergänzungsverordnung - BiGEV)“. Diese Verordnung gilt, wenn der Präsenzunterricht in der Schule wegen schwerwiegender Gründe, die nicht nur vorübergehend gegeben sind, nicht stattfinden kann.
Durch die aktuellen Regelungen der SARS-Cov-2-Infektionsschutzverordnung und der Sicherung der Energieversorgung sehe ich derzeit keine Gefährdung des Präsenzunterrichts.
Sie waren ja auch eine Verfechterin des Präsenzunterrichts, zumindest noch im April 2020. Es hat sich dann gezeigt, dass Sie doch auf digital umgestellt haben, obwohl unsere Schulen darauf gar nicht vorbereitet waren.
Im Energiesparmaßnahmenpaket der Bundesregierung steht ja, dass Schulen und Kitas von diesen Sparmaßnahmen ausgenommen sind. Wie könnte es trotzdem dazu kommen, dass Schulen aufgrund der Gasmangellage geschlossen werden? Sie sind ja davon ausgenommen; die Temperaturen dürften dort normalerweise nicht sinken. Warum wird dieser Maßnahmenplan trotzdem vollzogen?
Herr Schieske, im Gegensatz zu Ihnen gehe ich nicht davon aus, dass die Situation eintritt, dass Schulen geschlossen werden müssen. So habe ich mich eben auch geäußert.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir kommen zur Frage 1339 (Teil- nahme am „Jugend trainiert“-Grundschulwettbewerb). Da die Abgeordnete Barbara Richstein momentan verhindert ist, ihre Frage zu stellen, wird der Abgeordnete Hoffmann die Frage stellen. Herr Hoffmann, bitte.