Protokoll der Sitzung vom 23.02.2023

Danke schön. - Frau Abgeordnete Spring-Räumschüssel hat eine Frage. Bitte sehr.

Frau Ministerin, ich habe ebenfalls eine Nachfrage und bitte Sie um eine kurze Antwort. Und zwar hat Brandenburg ja das Bundesmodell übernommen, das ich persönlich nicht so toll finde. Warum hat man nicht die Öffnungsklausel genutzt und zum Beispiel das bayerische Modell übernommen, das ich als bürger-

freundlicher empfinde? Ich hätte gerne eine Antwort. - Vielen Dank.

Brandenburg hat sich für das Bundesmodell entschieden, weil es da auch entsprechend nach den Lagen geht und es aus unserer Sicht damit eine sozial gerechtere Steuerverteilung gibt.

(Beifall der Abgeordneten von Gizycki [B90/GRÜNE] und Kretschmer [DIE LINKE])

Danke. - Dann können wir zur Frage 1495 (Entwicklung eines landesplanerisch bedeutsamen Industrie- und Gewerbestandor- tes am Güterbahnhof Seddin) kommen. Sie wird von Herrn Abgeordneten Thomas von Gizycki, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, gestellt.

Erste Überlegungen für die Entwicklung eines landesplanerisch bedeutsamen Industrie- und Gewerbestandortes am Güterbahnhof Seddin wurden von der WFBB Ende letzten Jahres in den betroffenen Kommunen Michendorf, Seddiner See, Schwielowsee und Beelitz vorgestellt. Anlass für die Planungen sei ein bestehender Mangel an großen zusammenhängenden, gut angebundenen und restriktionsarmen Gewerbe- und Industrieflächen für hochwertige Ansiedlungen in Brandenburg. Die Region direkt südlich der Landeshauptstadt gilt eher nicht als strukturschwach und von Arbeitslosigkeit betroffen.

Ich frage die Landesregierung: Welche landesplanerisch bedeutsamen Industrie- und Gewerbestandorte in strukturschwachen Regionen Brandenburgs werden von der WFBB derzeit in ähnlicher Weise untersucht?

Vielen Dank. - Es antwortet der Wirtschaftsminister, Herr Prof. Dr. Steinbach. Bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Abgeordneten! Herr von Gizycki, ich könnte es mir sehr einfach machen und antworten - der Satz steht am Schluss meines Redetextes -: Es gibt kein weiteres Gebiet. - Aber ich will zumindest noch einmal kurz einordnen, was in dieser Region passiert.

Vorhandene Gewerbe- und Industrieflächen - das hat auch unsere vorgestellte Studie gezeigt - werden zunehmend knapp. Auf die Dauer müssen wir weitere Gewerbe- und Industriegebiete entwickeln, um potenziellen Investoren überhaupt etwas anbieten zu können. Die untersuchte Potenzialfläche ist von besonderem Interesse - aufgrund ihrer bahnseitigen Anbindung und der damit verbundenen Option, Waren- und Materialströme von und zu Unternehmen zukünftig nachhaltig zu steuern, den Transport also über die Bahn abzuwickeln.

Die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg koordinierte die gutachterliche Erarbeitung einer - das will ich hier noch einmal betonen; das ist mir sehr wichtig, darum will ich das etwas weiter ausführen - ergebnisoffenen Machbarkeitsstudie zum Autobahndreieck Potsdam. Diese Machbarkeitsstudie soll den betroffenen Kommunen eine qualifizierte Abwägungsgrundlage bieten und sie in die Lage versetzen, eine sachgerechte Entscheidung über die planerische Zukunft der untersuchten Fläche zu treffen.

Es ist richtig, Herr von Gizycki: Wir haben von Anfang an darauf geachtet, dass diese Art der Prüfung modellhaft erfolgt, um zu sehen, wie man bei solchen strukturell bedeutenden Gewerbe- und Industrieflächen die Zusammenarbeit zwischen der kommunalen Familie und den zuständigen Ministerien optimieren kann und inwieweit diese Vorgehensweise auch eine Blaupause für die Untersuchung anderer Gebiete sein kann. Damit wiederholt sich der oben erwähnte Satz am Schluss: Es gibt im Augenblick kein zweites Gebiet, bei dem diese Vorgehensweise angewendet wird.

Eine Rückfrage dazu? - Bitte schön.

Daraus ergibt sich für mich, dass Sie die Prioritäten nicht auf strukturschwache Gebiete setzen. Vielleicht können Sie noch ein bisschen ausführen, warum Sie nicht zuerst in einem strukturschwachen Gebiet so ein Modellprojekt aufsetzen, also in einer Region, wo der Bedarf, denke ich, deutlich größer ist als in der Region um den Seddiner See.

Wir treffen bei der Frage, welche Exposés möglichen Investoren angeboten werden, die Auswahl primär danach, was an infrastrukturellen Voraussetzungen von dem Unternehmen gewünscht wird und was umgekehrt vonseiten des Landes oder der Kommune zu Beginn bereitgestellt werden kann. Denn es ist ganz klar, dass, wenn ich ein Gebiet - wo auch immer in der Fläche Brandenburgs - anbiete, das infrastrukturell in keiner Form - weder hinsichtlich Stromversorgung noch Schienen- oder Straßenanbindung - so erschlossen ist, dass Transporte von Rohprodukten oder Gütern vorgenommen werden können, sich der Investor das gar nicht erst angucken wird.

Vielen Dank. - Die Frage 1500 (Studienseminar für angehende Lehrkräfte und Regionalstelle für die Weiterbildung von Lehrkräf- ten in Neuruppin) stellt Frau Abgeordnete Kathrin Dannenberg für die Fraktion DIE LINKE.

Wie im Artikel „Neuruppin wird wieder ein Studienseminar erhalten“ der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ vom 10. Februar 2023 berichtet, hat Bildungsministerin Britta Ernst im Gespräch mit dem Kreiselternrat OPR verkündet, dass im Laufe des nächsten Jahres in Neuruppin wieder ein Studienseminar für angehende Lehrkräfte eingerichtet werden und zudem Anfang 2025 eine Regionalstelle für die Weiterbildung von Lehrkräften entstehen soll.

Ich frage die Landesregierung: Inwiefern sind von ihr dahin gehend konkrete Maßnahmen mit welchem Zeitplan in die Wege geleitet worden?

Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Ernst, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Dannenberg, die regionale Außenstelle eines vierten Standorts der Lehrkräftebildung im Nordwesten des Landes Brandenburg ist seit Längerem im Gespräch; auch der Standort Neuruppin ist in der Planung. Unser Ziel ist es - als Maßnahme auch zur Lehrkräftesicherung und -gewinnung in diesem Raum -, möglichst ab 1. Februar 2024, alternativ ab 1. August 2024, am Standort Neuruppin mit einer begrenzten seminaristischen Ausbildung im regulären und berufsbereitenden Vorbereitungsdienst zu beginnen. Diese wird bis zur umfänglichen Arbeitsfähigkeit der Außenstelle des Brandenburgischen Landesinstituts durch das Studienseminar Bernau koordiniert und personell abgesichert. Perspektivisch soll das komplette Spektrum der Lehrkräftebildung an dem Standort angeboten werden.

Wir sind dabei, Räume zu sichten, die kurzfristig angemietet werden können. Wir sind dabei, mit dem Finanzministerium die erforderliche Klärung herbeizuführen. Ich freue mich, dass die Finanzministerin Wohlwollen signalisiert hat.

Insofern ist der optimistische Zeitplan, dass wir zum 1. Februar 2024 dort beginnen können, dass dann aber mit der Neukonzeption des LISUM - was ja etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt - auch eine direkte Anbindung dort erfolgt.

Eine Nachfrage, Frau Abgeordnete?

Ja. - Ich freue mich natürlich auch, dass die Finanzministerin sich freut und das Geld zur Verfügung stellt.

(Heiterkeit des Abgeordneten Walter [DIE LINKE])

Ein weiteres Studienseminar ist, so glaube ich, richtig und wichtig. Jedoch würde ich gern nachfragen: Sind also im zuletzt beschlossenen Haushalt die erforderlichen Mittel schon eingestellt? Die weitere Nachfrage: Wie viele Personalstellen würde das betreffen, und woher kommen diese?

Frau Abgeordnete Dannenberg, ich habe gesagt, dass es durch das Studienseminar Bernau koordiniert und personell abgesichert wird. Das ist eine Umstrukturierung vorhandenen Personals. Die exakte Zahl kann ich Ihnen nicht sagen.

Wir haben beim MdFE nicht um zusätzliches Geld gebeten, sondern um die Genehmigung, Räume anzumieten. Wir trauen uns das aus eigener Kraft zu.

Vielen Dank. - Wir kommen zu Frage 1497 (Angleichung der Ta- riflöhne der Busfahrer in Brandenburg und Berlin), gestellt vom Abgeordneten Dr. Zeschmann für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER. Bitte.

Frau Präsidentin! Verschiedenen Quellen - zuletzt vom Betriebsrat der Busverkehr Oder-Spree GmbH als Auftragnehmerin für die Umsetzung des Busverkehrs im Landkreis Oder-Spree - kann man entnehmen, dass die ohnehin zu wenigen Busfahrer aus Brandenburg vermehrt nach Berlin abwandern, weil sie dort mehr verdienen.

Daher stelle ich die Frage: Was tut die Landesregierung, um das Tarifgefälle bei Busfahrern zwischen Berlin und Brandenburg - innerhalb eines bestehenden Tarifverbundes, des VBB - zu eliminieren und damit das personelle Ausbluten der Busverkehrsunternehmen in Brandenburg zu stoppen?

Vielen Dank. - Es antwortet Herr Minister Beermann, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dr. Zeschmann, das Thema Fachkräftemangel bei Busfahrern beschäftigt die Verkehrsunternehmen und die kommunalen Aufgabenträger seit mehr als drei Jahren. Wenig tröstlich ist, dass dies auch andere Branchen betrifft, nicht zuletzt den SPNV.

Die Gründe sind, wie Sie wissen, vielschichtig: Busfahrer gehen in Rente. Schichtdienste müssen geleistet werden. Und: Die Bezahlung ist in anderen Branchen besser. Das Fazit lautet: Nachwuchs ist schwer zu bekommen, auch weil es offensichtlich einen Wettbewerb um gute Fachkräfte gibt.

Die Höhe der Vergütung unterliegt der Vertragsfreiheit der beiden Arbeitsvertragsparteien. Die Tarifautonomie eröffnet Gewerkschaften, Arbeitgebern und Arbeitgeberverbänden die Möglichkeit, Löhne und Gehälter selbstständig und unabhängig, das heißt ohne staatliche Einflussnahme, in Tarifverträgen zu regeln. Es liegt aber auch in den Händen der Verkehrsunternehmen, gute Konditionen - oder: bessere Konditionen als die Mitbewerber - zu bieten, um einen eventuellen Standortvorteil zu nutzen.

Es ist noch immer so, dass die Aufgabe der Daseinsvorsorge im kommunalen ÖPNV in der Zuständigkeit der kommunalen Aufgabenträger liegt. Sie haben die Aufgaben- und Ausgabenverantwortung und werden vom Land bei der Umsetzung in erheblichem Maße finanziell unterstützt.

Der Landtag hat - nach der einmaligen Erhöhung der allgemeinen Zuweisung von 85 Millionen Euro jährlich um 1,044 Millionen Euro 2021 und 2022 - mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 beschlossen, die nichtinvestiven Mittel um 1,5 % zu dynamisieren. Das bedeutet pro Jahr einen Zuwachs um mehr als eine Million Euro für die Zuweisungen an alle kommunalen Aufgabenträger.

Die Fortschreibung der investiv zu verwendenden 8 Millionen Euro und der PlusBus-Förderung zu gleichbleibenden Konditionen wurde beschlossen sowie eine Erhöhung für 2024 um weitere 10 Millionen Euro zur investiven Verwendung im Klima- und Umweltschutz.

Im Brandenburg-Paket enthalten ist zudem die finanzielle Unterstützung für die Abfederung der stetig steigenden Energiepreise: für 2023 ein Betrag von 41 Millionen Euro und für 2024 ein Betrag von 49 Millionen Euro.

Das Land leistet zur Gestaltung eines modernen und attraktiven Verkehrsangebots einen erheblichen Beitrag, wird jedoch die Tarifgestaltung den Tarifpartnern überlassen. - Vielen Dank.

Herr Abgeordneter Dr. Zeschmann hat eine Rückfrage. Bitte sehr.

Werter Herr Minister, die Investitionen, die Sie unterstützen, und die im Rahmen des ÖPNV-Gesetzes beschlossene Erhöhung, über die wir hier im vergangenen Jahr diskutiert haben, sind hinlänglich bekannt; insofern vielen Dank für Ihre Werbeeinlage. Aber die Frage wurde von Ihnen nicht beantwortet.

Sie haben darauf verwiesen, dass die Busfahrer in anderen Branchen bessere Löhnen bekämen. Nein, sie bekommen im benachbarten Berlin deutlich höhere Löhne! Wir verzeichnen eine deutliche Abwanderung dorthin, die dazu führt, dass in verschiedenen Landkreisen, beispielsweise in Oder-Spree, Busverkehre eingestellt oder zumindest die Taktungen ausgedünnt werden müssen, weil eben zum Beispiel die Schichtdienste nicht mehr geleistet werden können und der Fahrplan nicht mehr abgedeckt werden kann. Sie selbst haben ja ausgeführt, dass das seit über drei Jahren bekannt sei.

Deswegen kann ich nicht akzeptieren, dass Sie auf Tarifverhandlungen verweisen. Diese Busverkehrsunternehmen befinden sich bekanntlich im VBB-Tarifgebiet. Wir haben also einen Tarifverbund VBB, das heißt einheitlich für Berlin und Brandenburg, die Gehaltskonditionen für die Busfahrer unterscheiden sich aber. Das kann natürlich nicht funktionieren.

Daher würde ich von Ihnen gern wissen, wie Sie dieses Problem lösen wollen. Das war auch meine eigentliche Frage.

Da diese Situation seit drei Jahren bekannt ist, lautet meine zweite Frage, was denn Ihre allgemeine Lösung gegen diesen Fachkräftemangel, speziell bei den Busfahrern, ist. Die Kreise sind ja für den ÖNPV zuständig. Sehen Sie eine Lösungsmöglichkeit durch mehr On-Demand-Verkehre? Wie schnell wollen Sie diese umsetzen? Ein Beispiel für On-Demand-Verkehr ist der Dalli-Bus - ein Pilotprojekt, das im Landkreis Oder-Spree entwickelt worden ist. Nach meiner Kenntnis wird dafür ein Kleinbus eingesetzt; folglich brauchen wir keinen Busfahrer mit der Qualifikation, auch Fahrzeuge mit über neun Sitzen zu fahren. Ich würde also gern wissen, welche Lösungsstrategie Sie haben, um dieses Problem anzugehen.

Meine Ursprungsfrage ist, wie gesagt, noch unbeantwortet. Sie lautete, wie Sie das Problem des Lohngefälles, das im Wesentli

chen ursächlich für das deutliche personelle Ausbluten der Träger des ÖPNV in den Landkreisen des Landes Brandenburg ist, innerhalb eines Tarifverbunds, nämlich des VBB, angehen wollen.

Bitte schön.

Das war noch einmal eine sehr lange Ausführung.