Protokoll der Sitzung vom 23.02.2023

Sie haben wieder keinerlei Neuigkeiten verkündet, keine konkreten Daten, keine Lieferverträge mit Polen oder Kasachstan angesprochen. Dass es eine Differenzierung zwischen PCK selbst und den Anteilseignern gibt, ist alles bekannt. Wie wollen Sie sicherstellen, dass unsere Versorgung, wenn die Lagerbestände verbraucht sind, was die Mitarbeiter selber ja deutlich in den Vordergrund gerückt haben, dann weiterhin noch funktioniert?

Herr Zeschmann, ich verstehe Ihre Frage nur in Teilen. Ich verstehe die Ungeduld, ich verstehe die Situation, die Sie zitieren und die mir auch selber persönlich bei meinen doch sehr regelmäßigen Besuchen in Schwedt entgegenkommt, insbesondere von den Beschäftigten, dass dieser Schwebezustand so ziemlich der unerträglichste ist, den man an dieser Stelle haben kann. Das muss man auch den Menschen und den Beschäftigten vor Ort zubilligen.

Aber zu der quasi gleichgerichteten Frage von Ihnen oder auch Ihrer moderaten Aufregung, dass wir auf unserer Seite nicht mehr an Verantwortung übernehmen: Wir haben in keinem Versorgungssystem, ob es Gas, ob es Strom oder auch Öl ist, eine isolierte Verantwortung nur für unser eigenes Bundesland, sondern es ist grundsätzlich eine Aufgabe des Bundes, die Versorgungssicherheit sicherzustellen. Ich glaube, es wäre auch eine

gefährliche Anmaßung, an dieser Stelle zu meinen, dass man mit eigener Aktivität oder eigener Übernahme von Verantwortung am Ende zu einer besseren Lösung kommen kann, als es der Bund hier kann. Die Verantwortung für die Versorgungssicherheit liegt beim Bund, und dort muss sie bleiben. Dort müssen wir sie auch weiter einklagen.

(Beifall SPD sowie des Abgeordneten von Gizycki [B90/GRÜNE])

Eine Nachfrage von Herrn Abgeordneten Zeschmann, und danach kann der Abgeordnete Büttner seine Frage anschließen. - Bitte schön.

Sie haben eben auf die Verbundnetzlösungen und die Verbundverantwortung des Bundes verwiesen. Auch bei der Stromversorgung haben wir immer zu hören bekommen, dass wir im europäischen Stromverbundnetz sind.

Aber nun haben wir ja hier nicht in dem Sinne ein europäisches Ölverbundnetz und auch kein Ölversorgungs- oder Pipelineverbundnetz. Sie wissen auch, dass die Raffinerie in Schwedt für die Region Nordostdeutschland, also Berlin, Brandenburg und darüber hinaus, bis Westpolen die alleinige Versorgung gewährleistet.

Natürlich ist klar, dass die Firmen, die dort tätig sind, versuchen werden, mit Zulieferungen aus anderen Bereichen da etwas hinzuzufügen, aber das wird nicht reichen. Es geht ja auch nicht nur darum, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, sondern auch darum, die Raffinerie in Schwedt auf Dauer betriebswirtschaftlich weiterführen zu können. Warum haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den offenen Brief geschrieben? Weil sie wissen, dass das bei 60 bis 70 % vielleicht erreicht werden kann, nicht aber bei den aktuell 55 %, die wir erreichen, weil wir nur die Rohölreserven in den Lagern verbrauchen.

Deswegen stellt sich schon die Frage, ob man hier nicht als Minister für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg entsprechende Verantwortung übernehmen muss, um die Versorgungssicherheit in jedem Fall und jederzeit gewährleisten zu können.

Herr Abgeordneter, Sie haben jetzt Ihre Frage einfach nur wiederholt. Dann können wir uns wirklich die Zeit sparen.

(Vereinzelt Beifall SPD)

Nein, das stimmt nicht. Ich bin auf die Verbundnetze eingegangen.

Herr Abgeordneter Büttner schließt bitte an.

Frau Präsidentin, danke für die Hilfe, aber ich will zu einem Aspekt Herrn Zeschmann durchaus direkt antworten.

Es ist nicht nur eine Raffinerie hier im Nordosten Deutschlands. Es sind zwei; es gehört auch Leuna dazu. Leuna ist in SachsenAnhalt und läuft zurzeit auch nur mit 75 %. Es wäre unverantwortlich, an dieser Stelle zu sagen, man diskutiert dies ausschließlich für Schwedt, sondern es muss in diesem Verbund diskutiert werden. Leuna hat genauso eine entsprechende Ausstrahlung seiner Produktion. Insofern wäre es wirklich der verkehrte Ansatz, hier nicht auf eine gesamtsystemische Lösung zu gehen.

(Beifall SPD)

Danke schön. - Herr Abgeordneter Büttner, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin, dass Sie die Frage zulassen. - Herr Minister, Sie haben gerade für leichte Irritationen bei mir gesorgt, als Sie anfänglich sagten, wir hätten kein Embargo, und es werde alle vier Wochen entschieden, ob man das Öl abnimmt.

Diesbezüglich die Nachfrage: Sind die Mittel für den Transformationsprozess, die ja unter anderem von der Europäischen Union kommen, für die Ertüchtigung der Rostock-Pipeline abgesichert, oder gibt es da rechtliche Probleme? Wo ist die Rechtsgrundlage dafür, wenn es kein Embargo gibt?

Um das zu dem Embargo noch mal ganz deutlich auszuführen: Es gibt eine Entscheidung der EU bezüglich eines Embargos für die Einfuhr von Mineralölprodukten, die nicht leitungsgebunden geliefert werden. Dies ist seit 5. Februar in Kraft.

Diesem damaligen Embargobeschluss sind die Bundesregierung und die polnische Regierung mit einer Protokollerklärung beigetreten, für sich freiwillig diese Entscheidung auf die pipelinegebundene Versorgung auszudehnen. Das ist die Situation. Das heißt, alles, was passiert, passiert im Augenblick auf freiwilliger Basis vieler politischer Entscheidungen und hat keine Rechtsgrundlage in einer Embargo-Definition.

Sie haben recht, dass eine Embargo-Situation die Finanzierung der Ertüchtigung bzw. die beihilferechtlichen Fragen bei der Ertüchtigung der Pipeline deutlich einfacher gestaltet hätte. Das ist richtig.

Ich kann Ihnen aber sagen, dass im Augenblick intensive Verhandlungen laufen, in denen verschiedene Modelle durchdiskutiert werden - sie werden auch mit Brüssel diskutiert -, um für den Fall, dass man den Artikel 107 AEUV, den man bei Corona gezogen hat und den man auch hier ziehen könnte, nicht ziehen kann, eine adäquate Ersatzlösung zu schaffen.

Danke schön. - Herr Abgeordneter Klemp, bitte.

Herr Minister, ich würde Sie gerne einmal nach Ihrer Einschätzung zu drei Punkten befragen.

Punkt eins: Sind die Arbeitsplätze bei der PCK in Schwedt sicher?

Punkt zwei: Ist die Versorgung Ostdeutschlands mit Mineralölprodukten gewährleistet?

Punkt drei: Hat die PCK in Schwedt eine Zukunft? - Vielen Dank.

Drei klare Antworten dazu.

Erste Antwort: Es gibt eine Entscheidung des Konsortialausschusses der drei Gesellschafter vom Beginn dieses Jahres, unabhängig von der Auslastung der Raffinerie 100 % der Beschäftigten in Beschäftigung zu halten und nicht von der im Rettungspaket vereinbarten Kurzarbeiterregelung Gebrauch zu machen. Insofern sind die Arbeitsplätze von Beschäftigten der PCK, präzise formuliert, in jedem Fall bis Ende des Jahres gesichert. Dann muss wieder eine Entscheidung darüber gefällt werden, ob man Teile des Rettungspaketes in Anspruch nimmt oder nicht. Aber im Augenblick sind sie zu 100 % gesichert.

Zweite Antwort: Die Mineralölversorgung ist nicht nur im Augenblick gesichert; sie ist auch - um das hier ganz deutlich zu sagen - für den Zeitraum der anstehenden Revision gesichert. Es drohte die nächste hektische Meldung, denn aufgrund der technischen Randbedingungen für eine solche Revision muss die Leistung der Raffinerie teilweise auf unter 50 % gedrosselt werden. Auf die Frage, ob dies in der Konsequenz zu Versorgungsengpässen, was Mineralölprodukte betrifft, in unserer Region führen könnte, lautet die klare Antwort: Nein. Die Revision ist ein regelmäßig wiederkehrender Vorgang mit langer Vorbereitungszeit, und Gesellschafter wie auch die PCK haben ausreichende Vorkehrungen getroffen, damit der Verbraucher von dieser Revision nichts merken wird.

Letzte Antwort: Ich habe überhaupt keinen Zweifel, dass diese Raffinerie eine Zukunft hat. Es ging jetzt auch durch die Presse, dass mit der Firma Hoyer ein weiterer Interessent vorhanden ist, der plant, sich dort zu engagieren. Es gibt andere Unternehmen, deren Namen ich nicht kenne, aber von denen ich zumindest weiß, dass sie sich beim BMWK vorgestellt haben. Insofern ist auch wichtig, was jetzt auf den Weg gebracht worden ist, nämlich die Änderung des Energiesicherungsgesetzes, mit der der Verkauf von Unternehmen, die unter Treuhand gestellt sind, vereinfacht werden soll. Denn die endgültige Lösung, die auch die Perspektive, wohin es mit Schwedt geht, klarer definiert, ist dann gegeben, wenn sich die Gesellschafterstruktur geändert hat. Insofern muss das angestrebt werden. Aber ich sage noch einmal: Mir ist um den Standort in keiner Art und Weise bange.

(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Ich sehe keine weiteren Rückfragen.

Die Dringliche Anfrage 35 von Herrn Abgeordneten Bommert wird zurückgezogen. Herr Bommert teilt mit, dass sich seine Anfrage durch die Anfrage des Kollegen Walter bereits erledigt hat.

(Beifall des Abgeordneten Domres [DIE LINKE])

Dann setzen wir mit der Beantwortung der mündlichen Fragen fort. Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Oeynhausen zur Formulierung der Frage 1493 (Personalaufwuchs in brandenburgi- schen Finanzämtern im Zuge der Grundsteuerreform).

Ab 2025 sollen Städte und Gemeinden die Grundsteuer entsprechend der Grundsteuerreform erheben. Die Neubewertung von ca. 1,25 Millionen grundsteuerpflichtigen Grundstücken in der Mark führt bei den Finanzbehörden zu erheblichem Mehraufwand. Die Stadt Angermünde hat nach Medienberichten neun zusätzliche Mitarbeiter eingestellt; auch von anderen Finanzämtern sind der Fragestellerin Personalaufwüchse im Zuge der Grundsteuerreform bekannt.

Ich frage daher die Landesregierung: Wie viele Stellen haben die brandenburgischen Finanzbehörden mit Bezug zur Grundsteuerreform bis heute geschaffen? Bitte schlüsseln Sie nach den einzelnen Finanzämtern, nach bereits besetzten und noch zu besetzenden Stellen sowie nach befristeten und unbefristeten Stellen auf.

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Lange. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Dr. Oeynhausen, in der Tat stellt die Umsetzung der Grundsteuerreform die Finanzverwaltung vor große Herausforderungen. In Brandenburg sind etwa 1,25 Millionen wirtschaftliche Einheiten bis Mitte des Jahres 2024 neu zu bewerten. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, wurde das Bestandspersonal in den Bewertungsstellen der Finanzämter durch interne und externe Personalzuführung aufgestockt. Anders wäre das wohl auch kaum zu schaffen.

Mit Stichtag 20.02.2022 wurden in der Finanzverwaltung insgesamt 142 befristete Aushilfsstellen im Bereich des mittleren Dienstes sowie 13 unbefristete Stellen im gehobenen Dienst ausgeschrieben, insgesamt also 155. Von diesen Stellen ist bislang die Besetzung von 106 befristeten Aushilfsstellen im mittleren Dienst sowie von sechs unbefristeten Stellen im gehobenen Dienst erfolgt. Die restlichen Positionen befinden sich derzeit im Ausschreibungs- bzw. im Auswahlverfahren. Die Stellen werden gestaffelt eingerichtet. Zunächst wurden 68 Aushilfsstellen freigegeben, sodann in einem zweiten Schritt weitere 39 und ab dem ersten Quartal 2023 weitere 35. Von diesen Personalverstärkungen sind alle 13 Finanzämter in Brandenburg betroffen.

Ich möchte Ihnen vorschlagen, dass ich Ihnen die erfragte Aufteilung und Aufgliederung auf die einzelnen Finanzämter schriftlich als Anlage übermittele. Das lässt sich sonst im Rahmen einer Fragestunde eher schlecht nachvollziehen, und außerdem wäre die Fragestunde dann vorbei. - Vielen Dank.

Frau Abgeordnete Dr. Oeynhausen, möchten Sie nachfragen? - Bitte schön.

Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Ausführungen. - Ich habe zwei Nachfragen.

Das ist ja ein ganz erheblicher Stellenaufwuchs. Erste Frage: Mit welchen zusätzlichen Personalkosten planen Sie in diesem und im nächsten Jahr angesichts dieses Stellenaufwuchses mit Bezug zur Grundsteuerreform?

Meine zweite Frage: Diese Grundsteuerreform sollte ja aufkommensneutral gestaltet werden. Wie wollen Sie sie für den Steuerzahler aufkommensneutral gestalten, wenn es zu diesem erheblichen Personalaufwuchs mit konsekutiven Kosten kommt? Wo wollen Sie einsparen, damit der Steuerzahler nicht belastet wird und die Reform tatsächlich aufkommensneutral gestaltet werden kann, und zwar nicht nur auf kommunaler Ebene mit den Hebesätzen, sondern auch mit Bezug zum Personalaufwuchs?

Zu den Personalkosten: Die sind in den Doppelhaushalt entsprechend eingestellt worden. Wir haben die Stellen ja angemeldet; sie sind mit Beschluss des Landtages auch bewilligt. Die konkreten Zahlen für diese 155 Stellen kann ich Ihnen jetzt nicht nennen - die müssten wir nachliefern -, denn es gibt für bestimmte Stellenwertigkeiten immer bestimmte Summen, die dann in den Haushaltsplan eingestellt werden. Aber, wie gesagt, die sind dort eingestellt.

Zur Aufkommensneutralität ist zu bemerken, dass sich in der Begründung des Gesetzes die Aufkommensneutralität nicht auf das Land, sondern - es handelt sich ja um eine reine Kommunalsteuer - auf die Kommune bezieht. Der Gesetzgeber hat gefordert, dass die Kommunen die Hebesätze entsprechend so anpassen, dass die Aufkommensneutralität gegeben ist. Ich erwarte von der kommunalen Familie, dass dies dann auch so erfolgt.

Danke schön. - Frau Abgeordnete Spring-Räumschüssel hat eine Frage. Bitte sehr.