Ich will auch einmal daran erinnern, dass wir allein mit dem Programm „Aufholen nach Corona“ Schwimmkurse angeboten und dafür 500 000 Euro in die Hand genommen haben. Dank der Brandenburgischen Sportjugend wurde es auch angeboten.
Auch wenn es nicht in der Gänze, wie man es angeboten hat, genutzt werden konnte, bin ich sicher, dass der Sportminister da auch flexible Möglichkeiten findet, denn die Programme laufen ja noch und die Schwimmkurse werden ja auch weiter angeboten - die Brandenburgische Sportjugend bietet weiter Schwimmkurse an.
Der zweite Punkt, der auch wichtig war: Die Umstände haben es oft schwierig gemacht, den Kindern und Jugendlichen ein Sportangebot zu unterbreiten. Wir wissen das; in den letzten Monaten war das auch aufgrund der Energiekrise so. Deswegen hat die Landesregierung auch hier gehandelt und mit dem BrandenburgPaket aktiv dafür gesorgt, dass die Schwimmbäder offen gehalten und die Schwimmkurse überhaupt angeboten werden können. Auch hier möchte ich die Summen nennen: Für 2023 erhalten die Kommunen für ihre Frei- und Schwimmbäder 21,57 Millionen Euro und im Jahr 2024 22,3 Millionen Euro. Das sind Summen, die wir auch als wichtig ansehen, um die Schwimmbäder überhaupt offen zu halten.
Des Weiteren bekommen natürlich auch Vereine, die Schwimmbäder unterhalten, zusätzliche Gelder. All das bringt das Angebot.
Ich möchte auch deutlich sagen, Herr Schieske: Ihr Antrag greift zu kurz. Es fehlen uns nicht nur die Rettungsschwimmer; es fehlen uns auch die Bademeister - das ist uns bewusst. Ein Rettungsschwimmer per se ist nicht unbedingt berechtigt, die Schwimmstufe abzunehmen. All das können wir noch diskutieren.
Aber - und jetzt kommen wir zu dem zweiten Punkt, wo wir als Koalitionsfraktion mit dem vorliegenden Antrag einfach Schwierigkeiten haben -: Die Anschaffung mobiler Schwimmbecken soll dieses Problem aus Ihrer Sicht lösen. Sie haben das Projekt erwähnt. „Wundine on Wheels“ ist ein sehr ehrbares Projekt der Josef Wund Stiftung. Das ist ein Truck mit einem Becken von 6 m Länge. Darin können erste Fähigkeiten im Schwimmen sicherlich vermittelt werden. Aber die Gefahr, dass Kinder ertrinken, werden wir mit 6 m langen Schwimmbecken, die in Trucks durch das Land Brandenburg fahren, nicht beseitigen.
- Selbst für das Seepferdchen muss man in einem 6 m langen Schwimmbecken schon viele Runden schwimmen.
Um wie versprochen in der Kürze der Zeit zu bleiben, möchte ich nur noch eines erwähnen: Ich versuche immer, auch AfD-Anträgen eine gewisse Ernsthaftigkeit zu unterstellen. Aber wenn ich dann sehe, was gefordert wird:
„Die Landesregierung wird aufgefordert, die Anschaffung mobiler Lehrschwimmbecken zum Zwecke der Gewährleistung der Schwimmfähigkeit und -sicherheit aller Brandenburger Kinder für einen Einsatz im Land Brandenburg sowie die dabei anfallenden Kosten bis zum Ende des zweiten Quartals 2023 zu prüfen und das Prüfergebnis dem Landtag unverzüglich vorzustellen.“
Ich hoffe, Frau Finanzministerin und Herr Sportminister haben zugehört: Bis Ende des zweiten Quartals 2023 soll die Prüfung abgeschlossen sein; das Ergebnis soll also bitte schön bis nächsten Freitag - da ist der 30. Juni - vorliegen. Und ich gehe mal davon aus: Mit dem Antrag ist auch intendiert - da ja unverzüglich darüber berichtet werden soll -, dass wir hier im Juli eine Sondersitzung des Landtags einberufen, um zu erfahren, was es kosten würde, wenn die 6 m langen Planschbecken in den Trucks durch das Land Brandenburg fahren, wir allen damit Schwimmunterricht erteilen und sie so davor schützen, dass sie ertrinken.
Noch einmal, Herr Schieske: Hinsichtlich des ersten Punkts - den Kindern schwimmen beizubringen - sind wir völlig bei Ihnen. Aber dieser Antrag … Ehrlich gesagt: Statt den zu debattieren, wäre ich heute auch lieber ins kühle Nass gesprungen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch wir werden den Antrag ablehnen - und das aus mehreren Gründen: Die Anschaffung mobiler Lehrschwimmbecken „zum Zwecke der Gewährleistung der Schwimmfähigkeit und -sicherheit aller Brandenburger Kinder“ schießt weit über die Möglichkeiten dieser Becken hinaus. Diese Becken taugen zur Wassergewöhnung, zum Tauchen, zum Gleiten, zum Erlernen erster kleiner Schwimmbewegungen und dazu, den Kleinen die Angst vorm Wasser zu nehmen.
Der zweite Grund: Im Verhältnis zu den zu erwartenden Effekten steht die Frage im Raum, ob der voraussichtlich notwendige Ressourceneinsatz überhaupt vertretbar ist. Wenn wir uns anschauen, was das kostet: 250 000 Euro Produktionskosten; dann
muss man auch das notwendige Füllvolumen berücksichtigen. Diese Becken müssen jedes Mal, wenn sie transportiert werden, abgelassen und wieder neu eingelassen werden. Zudem verbraucht der Lkw rund 20 Kilowattstunden Strom pro Tag, also ungefähr so viel wie zwei Familienhaushalte. Die Technik muss ständig überwacht werden, die Wasseraufbereitung. Ganz so einfach ist es also nicht.
Abgesehen davon, Herr Schieske: Einen solchen Prüfauftrag hätten Sie auch ganz einfach im Ausschuss formulieren können.
Das wäre eine ganz einfache Sache gewesen; dann müssten wir hier nicht debattieren. Ich bin mir auch sicher, dass das MBJS das schon geprüft hat; ich habe auch nachgefragt: Die haben da schon ordentlich recherchiert, schon weit bevor dieser Antrag kam.
Die Frage ist auch, ob wir das in Brandenburg brauchen. Wichtiger wäre, glaube ich, noch einmal zu schauen: Wie ist denn unsere Infrastruktur? Welche Freibäder haben wir? Welche Schwimmbäder haben wir, und wie nutzen wir sie? Übrigens: Cottbus hat nur die „Lagune“. Das ist ein bisschen wenig. In meinem Landkreis, OSL - dem kleinsten Landkreis -, haben wir vier Hallenbäder und elf Freibäder. Das sind ideale Voraussetzungen, damit alle Kinder das Schwimmen lernen können. Da müssten also auch einmal die Kommunen entsprechend reagieren.
Aber ohne Frage: Die Ergebnisse der Umfragen sind nicht zu akzeptieren. In Brandenburg sind ca. 20 % der Kinder Nichtschwimmer, bei 25 % ist der Status unbekannt. Das geht gar nicht! Hier muss etwas getan werden, aber blinder Aktionismus mit mobilen Schwimmbecken ist nicht angebracht. Wir sollten die Situation sauber analysieren, und da gibt es aus meiner Sicht ganz viele Fragezeichen:
Reichen die Schwimmstunden in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I überhaupt aus? Wird der Schwimmunterricht auch tatsächlich an allen Schulen durchgeführt? Wird der Lehrplan eingehalten, und - vor allem - wer kontrolliert das? Legen alle Sportlehrkräfte tatsächlich die Prüfung zum Rettungsschwimmer ab? Also ich mache das alle zwei Jahre, aber ich weiß nicht, ob das alle Sportlehrer machen. Welche Fortbildungen werden angeboten? Werden diese auch wahrgenommen?
Reicht die Anzahl der aktuell vorhandenen Schwimmzentren und Freibäder überhaupt aus? Und hat das MBJS überhaupt eine aktuelle Übersicht über die Schwimmzentren? Sind vielleicht auch Schulträger benachteiligt, die die Kosten für die Fahrt zu den Schwimmzentren tragen müssen - können sie das überhaupt?
Wie können wir die Kooperation von Kitas und Vereinen gerade im Schwimmbereich besser voranbringen? Was können wir aus dem Programm „Aufholen nach Corona“ im Schwimmbereich lernen? Die Bürokratie war viel zu kompliziert, habe ich mir sagen lassen. Zur Anmeldung musste man erst einmal das Defizit des Kindes nachweisen. Dann gab es einen Gutschein, dann musste man sich mit einem Code im Internet einwählen, und dann war immer noch nicht gewährleistet, dass die Kinder auch tatsächlich zu diesem Kurs kommen können. Das ist schwierig. Hieraus müssen wir lernen. Ich glaube, das MBJS hat auch vor, zum 01.07. Ferienschwimmkurse einzurichten. Ich hoffe, das funktioniert - und funktioniert vor allem unbürokratischer.
Also: All diese Fragen sind zu beantworten. Ich werde sie gerne im Ausschuss stellen. Die Ausschussvorsitzende hat gesagt: Wir werden uns mit diesem Thema befassen, um gemeinsam diese Fragen zu stellen und die Schwimmausbildung im Land Brandenburg dann tatsächlich voranzubringen - aber nicht mit mobilen Schwimmbecken. - Vielen Dank.
Danke schön. - Das Wort erhält Frau Abgeordnete Nicklisch für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER. Bitte.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Frau Dannenberg, Sie haben schon sehr viel vorweggenommen; deswegen werde ich meine Rede etwas kürzen.
Es ist ein Alarmzeichen, dass immer mehr Schülerinnen und Schüler nach Abschluss der Grundschule nicht schwimmen können. Schwimmen ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Bildungsauftrages. Unsere Schwimmbäder im Land Brandenburg haben eine zentrale Bedeutung und sind unverzichtbarer Bestandteil der Daseinsvorsorge. Während der Pandemie gab es viele Einschränkungen; auch der Schwimmunterricht in den Schulen war stark betroffen. Das Programm „Aufholen nach Corona“ konnte nicht alle Schwimmdefizite ausgleichen. - Sie betonten schon, woran das gelegen hat bzw. was wir bedenken müssen; deswegen zähle ich das jetzt nicht noch einmal auf.
Daher ist es umso wichtiger, dass wir in unserem wasserreichen Land Brandenburg die Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler fördern.
Leider können wir Ihren Antrag aber auch nicht zustimmen, denn nur mit dem Aufstellen der Lehrschwimmbecken ist es nicht getan. Es bedarf einer fachlichen Anleitung und Begleitung während der Wassergewöhnung oder während des Schwimmunterrichts. In Zeiten des Fachkräftemangels kann nicht sichergestellt werden, dass qualifiziertes Personal vorhanden ist. Das mobile Schwimmlernbecken kann größtenteils nur saisonal genutzt werden; die überwiegende Zeit würde den Schulen das Schwimmbecken aufgrund der Sommerferien nicht zur Verfügung stehen. Aufgrund der begrenzten Größe können nur kleine Gruppen - wie schon Frau Dannenberg gesagt hat; wir haben uns das auch angeguckt - von bis zu sechs Kindern das Schwimmbecken nutzen. Bei einer Klassenstärke von 30 Schülern bzw. Schulkindern bedeutet das fünf Gruppen.
Es dürfen auch nicht die Wartung sowie die Sicherstellung der Wasserqualität vergessen werden. Für die benötigte Hygiene und die Desinfektionsmittel entstehen zusätzliche laufende Kosten. Sollen Lehrkräfte und Schulen diese Aufgaben zusätzlich übernehmen?
Egal ob im schulischen oder im privaten Rahmen - eine Aufsicht und die Sicherheit müssen gewährleistet werden. Die in Ihrem Antrag erwähnte Josef Wund Stiftung setzt mit dem Projekt SchwimmMobil ein ganzheitliches, vor Ort verankertes
Schwimmprojekt um. Mit der Stiftung werden Schwimmlernkräfte finanziert und Akteure wie Schulen, Kommunen, Vereine und Verbände zusammengeführt. Diese Punkte sind in Ihrem Antrag unbeantwortet.
Daher sind zu viele Fragen offen, um Ihrem Antrag zustimmen zu können. Eine Prüfung durch die Landesregierung bis zum Ende des zweiten Quartals 2023 ist nicht umsetzbar. Sie haben es ja auch schon gesagt.
Es bedarf einer genauen Analyse, an welchen Grundschulorten oder Landkreisen ein mobiles Schwimmlernbecken erforderlich wäre und wie die finanzielle und personelle Ausstattung erfolgen soll. Lassen Sie uns gemeinsam nach Alternativen schauen.
Sie wissen ja, wie Sie selber schon gesagt haben: Unser Antrag „Rettungsschwimmer gesucht!“ soll an den Ausschuss überwiesen werden. Dort können wir ein Zeichen für die ehrenamtlichen Rettungsschwimmer und für die Zukunft unserer Kinder setzen, damit sie richtig schwimmen lernen und gute Fähigkeiten erwerben. Wir können uns in diesem Ausschuss weiter unterhalten. Ich denke, wir können uns in dieser Hinsicht diesen Antrag wirklich sparen, Herr Schieske.