Ich freue mich, wenn Sie mitdiskutieren, denn ich weiß, Sie wollen etwas für die Kinder; da bin ich mir ganz sicher. Dieser Antrag ist aber leider nicht geeignet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Aus Zeitgründen würde ich jetzt die Betonung der Wichtigkeit des Schwimmens weglassen. Für das Protokoll möchte ich sie aber natürlich einmal erwähnen.
Das Anfängerschwimmen in der Grundschule findet mindestens im Umfang von 40 Unterrichtsstunden statt. In der Sekundarstufe I wird Schwimmen dann mindestens mit 15 Stunden unterrichtet. Für das Schwimmen sind vier Niveaustufen maßgebend: Wassergewöhnung, Grundfertigkeiten, Schwimmen Können - Basisstufe - und Sicher Schwimmen Können. Mindestziel im Anfängerschwimmen ist das Erreichen der Basisstufe Schwimmen Können. Diese verlangt einen Sprung in das tiefe Wasser und anschließend 100 m Schwimmen in einer beliebigen
An der Erfassung der Schwimmfertigkeit ihrer Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2021/22 beteiligten sich landesweit über 96 % aller Schulen. Man kann also von einem dichten Bild ausgehen. Im Ergebnis ist ein Rückgang der Schwimmerquote zu
verzeichnen. Von den 17 300 Schülerinnen und Schüler konnten rund 5 300 nach dieser Definition nicht schwimmen. Man muss aber etwas berücksichtigen, und das lässt der Antrag hier bewusst weg: Die Zahlen dieses Jahres sind mit den vorhergehenden nicht zu vergleichen. Das haben wir Ihnen in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/7568 auch deutlich aufgeschrieben. Seit dem Schuljahr 2021/22 wird die Schwimmfertigkeit nach dem neuen Niveaustufenkonzept geprüft. Dieses Konzept löst den Frühschwimmer - das Seepferdchen - als Nachweis der Schwimmfertigkeit ab und stellt höhere Anforderungen. Das heißt: Was früher zum Erreichen des Seepferdchens gereicht hat, reicht jetzt für die Definition des sicheren Schwimmers nicht mehr aus.
Betonen möchte ich auch noch mal, dass im Laufe der Pandemie ausgefallener Schwimmunterricht zum Teil über die Schulschwimmzentren oder in Eigenverantwortung der Schulen inzwischen nachgeholt wurde. Die Schulen sind dabei, die Schwimmfertigkeiten der Schülerinnen und Schüler weiter zu festigen. Längst läuft der Sportunterricht und damit auch der Schwimmunterricht wieder planmäßig. Im Rahmen des Corona-Aufholprogramms wurden zudem von der Brandenburgischen Sportjugend - es ist schon erwähnt worden - Intensiv-Schwimmkurse angeboten, in die das Land viel Geld investiert hat. Dafür an dieser Stelle herzlichen Dank an die Sportjugend, die nicht nur in diesem Bereich eine hervorragende Arbeit leistet.
Meine Damen und Herren, wir nutzen Vieles für sicheres Schwimmen-Können. Die Anschaffung mobiler Lehrschwimmbecken gehört zumindest nach unserer fachlichen Prüfung nicht dazu, denn sie entsprechen nicht den Anforderungen des Schulschwimmens.
Im Oktober 2022 hatte eine Firma dem MBJS den Einsatz solcher mobilen Schwimmbecken angeboten. Nach Abstimmung der Schulsportreferenten der Kultusministerkonferenz - unter anderem mit Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und Berlin, die auch nach dem Niveaustufenkonzept unterrichten - haben wir das Angebot bereits geprüft und als untauglich abgelehnt. Hauptgrund ist, dass eine Wasserbeckengröße von 6 m mal 2 m mal 1,35 m zum Erlernen der Basisstufe Schwimmen Können nicht sinnvoll genutzt werden kann. Der Truck in Baden-Württemberg ist ein bisschen größer - er ist nicht 1,35 m breit, sondern 1,50 m.
Das Konzept ist auf zwölf Schülerinnen und Schüler ausgerichtet. Es wurde eben schon von einer Gruppenteilung gesprochen. Ich wäre dann bei einer dreifachen Gruppenteilung. Schon das würde reichen, um die Praktikabilität deutlich infrage zu stellen.
Die Angebotsprüfung ist aus unserer Sicht an der Stelle abgeschlossen. Insofern ist es mit der Frist gar kein so großes Problem, wir haben das tatsächlich ernsthaft geprüft. Ich will noch mal deutlich sagen: Es reicht für das erste Kompetenzniveau, nämlich sich sicher im Wasser aufzuhalten, sich dort wohlzufühlen und bestimmte Grundfertigkeiten zu erlernen. Es reicht aber nicht einmal für das Seepferdchen, denn dafür muss man bereits in tiefes Wasser eintauchen und springen können; das ist eine Voraussetzung zum Erreichen des Seepferdchens. Das Seepferdchen wiederum entspricht der von Ihnen kritisierten defizitären Leistungsbilanz, was das sichere Schwimmen-Können angeht, nach diesem Niveaustufenkonzept auch schon nicht mehr.
Insofern kann ich nur empfehlen, diesen Antrag aus schulsportfachlichen Gründen abzulehnen. - Danke schön.
Frau Präsident! Ja, Herr Bildungsminister, Sie sagten, die Bewertungsmaßstäbe wurden sozusagen neu gegliedert. Für uns ist jemand, der nicht schwimmen kann, und jemand, der nicht sicher schwimmen kann, jemand, der sich nicht sicher im Wasser aufhalten kann. Das ist nun mal die Mehrheit der Fünftklässler.
Sie können da Formulierungen verwenden, wie Sie wollen: Es ist die Mehrheit der Fünftklässler - letztendlich nach Ihren Zahlen, die uns mitgeteilt wurden.
Dieses Niveaustufenkonzept gibt es übrigens auch in BadenWürttemberg, wo diese mobilen Schwimmbecken eingesetzt werden.
Wir wollen, dass diese mobilen Schwimmbecken durch das Land Brandenburg fahren. Es ist ganz einfach: Frau Dannenberg, wir können uns gern im Ausschuss über die Anzahl der Schwimmstätten unterhalten. Das ist eine langfristige Aufgabe. Die kann man nicht so einfach aus dem Boden stampfen. Aber das hier wäre eine Sofortmaßnahme. Hier könnten wir sofort angreifen und sagen: Wir schicken jetzt dort, wo Bedarf ist, diese mobilen Schwimmbecken in die Schulen.
Wir haben noch zwei Bundesländer, in denen das hervorragend funktioniert: Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Wenn es dort nicht funktionieren würde, hätte man dieses Modell ja gar nicht eingeführt.
„Die Zahl der Kinder, die nicht sicher schwimmen können, ist in den letzten Jahren auf einen Höchststand gestiegen. Neben der Pandemie als Ursache für fehlende Schwimmkurse mangelt es mitunter an schulnaher Infrastruktur im Bäderbereich“
„oder an Fachpersonal. Veränderte Freizeitaktivitäten sowie gestiegener Medienkonsum verstärken die Problematik ebenso wie die Lage der Energieversorgung.
‚Die Resonanz von Nutzern, Medien sowie Kommunen und Schulen aus ganz Deutschland ist riesig und deckt einen enormen Bedarf auf‘, so Christoph Palm [...].“
Ich möchte nur mal sagen: Frau Augustin, es wurde für diese Schwimmkurse extrem viel Geld in die Hand genommen. Wir sprechen hier von 500 000 Euro. 500 000 Euro wurden zur Verfügung gestellt. Davon wurden 30 % für die Schwimmgutscheine abgerufen - 30 % wurden bisher abgerufen.
Wir stellen das nur einmal gegenüber: Der Test- und Maskenzwang in Schulen und Bildungseinrichtungen hat über 100 Millionen Euro kostet.
Und was ist davon übrig geblieben? Kinder und Jugendliche, die zu dieser Zeit massiv eingeschüchtert wurden, die jetzt teilweise in psychischer Behandlung sind. Wir haben jetzt die Erkenntnis, dass das alles nutzlos war - das sollte auch bei Ihnen angekommen sein.
Und: Wir haben nicht das Geld für... Wir haben das mal angefragt - im Übrigen wäre das gegangen, man hätte mal anfragen können, wie teuer das ungefähr ist -: Die Vollausstattung solch einer mobilen Anlage kostet 600 000 Euro plus Personal - man braucht dafür drei Schwimmlehrer -, und dazu kommt noch die Wartung. Also wir reden hier im Verhältnis zu den sinnlosen Test- und Maskenpflichten von einem relativ niedrigen Betrag.
Und wenn Ihnen dieses Thema - Sie haben es hier alle hier gesagt -, dass unsere Kinder schwimmen können, wichtig ist, warum haben Sie dann nicht auch Lösungen angeboten?
Wir haben eine Lösung angeboten. Wir sind einen Schritt gegangen, wir haben eine Lösung angeboten - von Ihnen kam hier nichts. Danke dafür!