Insofern nochmals meinen ganz herzlichen Dank, Herr Präsident, und all Ihnen, die daran beteiligt waren.
Vielen Dank, Frau Ministerin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben eben die Arbeit des Landesrechnungshofes und die Feststellung der Ergebnisse sehr gelobt - wie viele andere Rednerinnen und Redner hier. Dann frage ich mich aber doch, warum Sie ganz wichtige Empfehlungen nicht befolgen - ich habe versucht, in meiner Rede kurz einige davon aufzunehmen und aus den Beschlussvorschlägen zu zitieren -, warum Sie also keine Aufgabenkritik und -analyse machen und keine Maßnahmen entwickeln wollen, wie man dem strukturellen Defizit entgegenwirken oder wie man der Versorgungsproblematik gerecht werden kann. Das alles sind Themen, zu denen der Landesrechnungshof nicht das erste Mal Kritik geübt hat. Ich finde Ihr Lob sehr gut, aber ich würde mich freuen, wenn Sie die Empfehlungen auch umsetzen.
Vielen Dank, Herr Dr. Zeschmann. Ich habe auch die Arbeit des Ausschusses und die daran Beteiligten gelobt. Die Hinweise, die dort aufgenommen wurden, und die Beschlussempfehlungen, die selbstverständlich entsprechend berücksichtigt werden, wurden ja hier auch schon erläutert. Ansonsten muss ich sagen: Der
Meine Damen und Herren, der Jahresbericht 2022 nimmt vor allem die Haushaltsjahre 2020 und 2021 in den Blick. Das waren bekanntlich alles andere als normale Jahre. Infolge der Coronapandemie wurde bereits in dem ersten Jahr unter Geltung der neuen Schuldenbegrenzungsregelung von der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmemöglichkeit bei einer außergewöhnlichen Notsituation Gebrauch gemacht.
Nachdem sich die Wirtschaftsleistung und auch die finanzielle Situation der öffentlichen Haushalte nach den Coronajahren 2020 und 2021 zunächst erholten, bremsten der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und seine Folgen die wirtschaftliche Erholung erneut ab. Die allgemeinen hohen Preissteigerungen vor allem bei der Energie und bei den Dingen des täglichen Bedarfs senkten den privaten Konsum deutlich.
Vor diesem Hintergrund hat der Landtag am 15. Dezember 2022 erneut das Vorliegen einer außergewöhnlichen Notsituation für die Jahre 2023 und 2024 beschlossen. Die vielfältigen und außerordentlich negativen Auswirkungen des Ukrainekrieges machen es erforderlich, mithilfe staatlicher Entlastungs-, Unterstützungs- und Anpassungsmaßnahmen zu reagieren. Das alles kostet viel Geld, und es stimmt mich nicht froh, feststellen zu müssen, dass sich die finanziellen Möglichkeiten des Landes in den nächsten Jahren wahrscheinlich weiter deutlich eintrüben werden.
Das hat damit zu tun, dass die Konjunktur in Deutschland im laufenden Jahr wohl so schwach ausfallen wird wie in keinem anderen G7-Land. Sogar das viel gescholtene Brexit-Land Großbritannien performt deutlich besser - von den USA, Kanada und Japan ganz zu schweigen. So sieht es jedenfalls der Internationale Währungsfonds.
Für die Parteien, die sich auf das nächste Jahr vorbereiten, ist das nicht nur eine schlechte Nachricht, denn die Wahlprogramme für das Jahr 2024 könnten sehr knapp und übersichtlich ausfallen, was den finanzwirksamen Teil angeht.
Wie dem auch sei, schon im Herbst werden wir etwas klarer sehen, denn im Oktober kommt der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ zu seiner nächsten Sitzung zusammen, und zwar genau hier im Landtag in Potsdam. Diese Potsdamer Schätzung wird dann den Weg in die nähere finanzpolitische Zukunft weisen. Bis dahin würden Sie die Finanzministerin sehr froh stimmen, wenn Sie den vorliegenden Beschlussempfehlungen einschließlich der empfohlenen Entlastung der Landesregierung zustimmen.
Ich wünsche Ihnen einen sehr angenehmen Sommer. Erholen Sie sich gut und tanken Sie tüchtig Kraft, denn das Jahr war schon recht hart - und man täusche sich nicht, vielleicht wird es noch härter. - Vielen Dank.
Ad 1: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle zur Rechnung der Landtagspräsidentin für das Rechnungsjahr 2020 auf Drucksache 7/7920. Ich darf Sie fragen, wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist das mit Enthaltungen einstimmig beschlossen worden, und die Landtagspräsidentin ist für das Rechnungsjahr 2020 entlastet.
Ad 2: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle zur Rechnung des Präsidenten des Verfassungsgerichts für das Rechnungsjahr 2020 auf Drucksache 7/7921. Ich darf wieder fragen, wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist das ohne Enthaltungen einstimmig beschlossen worden, und auch der Präsident des Verfassungsgerichts ist für das Rechnungsjahr 2020 entlastet.
Ad 3: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle zur Rechnung des Landesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 2020 auf Drucksache 7/7922. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - War das eine Gegenstimme oder war das dafür?
- Dafür. - Alles. - Ich zähle das als „dafür“. - Enthaltungen? Keine. - Damit ist das ohne Enthaltungen einstimmig beschlossen worden, und der Landesrechnungshof - eigentlich sein Präsident - ist für das Rechnungsjahr 2020 entlastet.
Ad 4: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle zur Haushaltsrechnung und zum Vermögensnachweis für das Haushaltsjahr 2020, Bericht der Ministerin der Finanzen und für Europa, und zum Jahresbericht 2022 des Landesrechnungshofes auf Drucksache 7/7923. Ich darf Sie fragen, wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist das mehrheitlich beschlossen worden; es gab Enthaltungen. Die Landesregierung ist damit für das Haushaltsjahr 2020 entlastet.
TOP 22: „Gleitende Langfrist-Verkehrsprognose“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr - Ausbau der Bundesautobahn 13 zwischen AK Schönefelder Kreuz und AD Spreewald muss priorisiert werden!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der sechsspurige Ausbau der A 13 zwischen Autobahnkreuz Schönefeld und Autobahndreieck Spreewald ist alternativlos und zwingend erforderlich.
Am 1. März hat Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing die Ergebnisse der neuen Gleitenden Langfrist-Verkehrsprognose vorgestellt. Diese wirft einen Blick bis ins Jahr 2051 und wird regelmäßig anhand neuer Daten evaluiert und aktualisiert.
Die Haupterkenntnis aus der Langfrist-Verkehrsprognose lautet: Die Straße ist der dominante Verkehrsträger - heute und ebenso in der Zukunft.
Weitere zentrale Botschaften der Verkehrsprognose lauten: Der Transitverkehr hat die höchste Wachstumsdynamik. Der Straßengüterverkehr wächst überdurchschnittlich, die Transportweiten nehmen zu. Die Straße baut ihre Dominanz beim Verkehrsaufkommen und bei der Verkehrsleistung aus. Das Verkehrsaufkommen auf der Straße wird sich mit einem Wachstum von plus 34 % deutlich dynamischer entwickeln als jenes auf der Schiene - plus 14 % - und auf Wasserstraßen - minus 10 %. Die Verkehrsleistung auf der Straße wird mit einem Plus von 54 % wesentlich stärker steigen als jene auf der Schiene, wo ein Plus von 33 % erwartet wird. Transport- und Fahrleistung des Straßengüterverkehrs nehmen im Prognosezeitraum stark zu; die Fahrleistung von leichten Nutzfahrzeugen erhöht sich bis 2051 sogar um 78 %.
Die Entwicklung des straßengebundenen Güterverkehrs wird großen Einfluss auf Brandenburg in Gänze haben, insbesondere aber auf die Metropolregion Berlin-Brandenburg und das östliche Brandenburg als Grenzregion zu Osteuropa. Zudem wird der motorisierte Individualverkehr in ländlichen Gebieten sowie im Umland von Großzentren stark zunehmen. Ganz offensichtlich hat der Bund erkannt, dass die Berufspendler auch in der Zukunft verstärkt auf das Auto setzen werden. Zudem erleben wir eine fortschreitende Zentralisierung der öffentlichen Verwaltung und der sozialen Infrastruktur: Die Versorgungsdichte in ländlichen Gebieten nimmt kontinuierlich ab, was zu langen Wegen zu Versorgungseinrichtungen führt. Das wiederum führt letztlich zu einer zunehmenden Motorisierung der Bevölkerung im ländlichen Raum - und das, meine Damen und Herren, führt zur Notwendigkeit einer leistungsfähigen Straßeninfrastruktur.
Dass man aktuell speziell im Bereich Landesstraßen verheerende Zustände vorfindet, haben wir ja im letzten Plenum am Beispiel der Ortsdurchfahrt in Kolberg ausführlich dargestellt. Es steht jedoch nur stellvertretend für das systemische Versagen der Landesregierung bei der Unterhaltung von und bei Investitionen in Landesstraßen.
Velten, Finsterwalde, Falkensee, Schöneiche - ich könnte diese Liste endlos fortsetzen: völlig marode Ortsdurchfahrten - eine Tatsache, der sich nicht nur die Landesregierung verschließt; auch die drei Regierungsparteien tun das. So werden von den Vertretern von CDU, Grünen und SPD im Fachausschuss regel-
mäßig sämtliche Tagesordnungspunkte zum Zustand von Landesstraßen rigoros von der Tagesordnung gewischt.
Eine fachliche Diskussion, meine sehr geehrten Damen und Herren, findet nicht statt; sie wird strikt verweigert. Die Regierungsparteien lassen in ihrer blasierten Ignoranz die Menschen im Land Brandenburg - darunter auch ihre eigenen Gemeindevertreter und Bürgermeister - komplett allein.
Kommen wir zurück zur Autobahn. Ich halte noch einmal fest: Der Straßengüterverkehr wächst überdurchschnittlich, die Transportweiten nehmen zu. Die Transport- und die Fahrleistung des Straßengüterverkehrs steigen zukünftig massiv an, und der Transitverkehr hat dabei die höchste Wachstumsdynamik. All dies betrifft in erster Linie die Bundesfernstraßen, somit die Autobahnen. Während der weitere Ausbau der A 12, die nach Angaben des ADAC eine der schlimmsten Stau-Autobahnen in Deutschland ist, auch von Minister Beermann als sehr wichtige Maßnahme erachtet wird, für die er sich auch weiterhin beim Bund einsetze - siehe das Protokoll der 25. Sitzung des AIL -, wurde eine Priorisierung der A 13 bislang möglichst vermieden.
Ganz anders sieht das jedoch die IHK Cottbus, die den Ausbau der A 13 klar fordert und als dringend notwendig erachtet - genauso wie der Landrat des Landkreises Dahme-Spreewald, der den Ausbau der A 13 schon zum Wahlkampfthema machte und sich seitdem immer wieder sehr, sehr klar diesbezüglich äußerte. Aus gutem Grund: Die künftige Sechsspurigkeit ist nicht nur im Bundesverkehrswegeplan, sondern auch im Strukturstärkungsgesetz fest verankert und die Erforderlichkeit damit seit Langem bekannt.
Aus ideologischen Gründen hat sich die Bundesregierung bei den Geldern zur Umsetzung der Projekte aus dem Strukturstärkungsgesetz zwischenzeitlich jedoch ausschließlich auf den Schienenverkehr fokussiert - eine Entscheidung, die sich durch die langfristige Verkehrsprognose eindeutig als zu einseitig abgewogen herausstellt. Darauf verwies der Bundesminister unter anderem beim Arbeitsgespräch zwischen ihm, Minister Beermann und lokalen Akteuren aus der Lausitz in Schwarze Pumpe am 17.05.2023; der Minister berichtete im Ausschuss darüber.
Das alles, meine sehr geehrten Damen und Herren, lässt uns den Antrag zum sechsspurigen Ausbau nun erneut einbringen. Die Landesregierung muss sich in Bezug auf die Notwendigkeit des Ausbaus der A 13 klar gegenüber der Bundesregierung positionieren - nicht nur der zuständige Minister, sondern ebenso der Ministerpräsident. Auch er muss sich klar dazu bekennen und den Ausbau beim Bund einfordern. Ministerpräsident Dr. Woidke, bekennender Autonutzer, der - wie wir alle wissen - vor einem Jahr auf meine Anfrage hin seine Freifahrten-Bahncard 100 1. Klasse an den Bundesrat zurückgab, weil er sie seit 2017 nicht ein einziges Mal genutzt hatte, muss sich klar für den Ausbau der A 13 aussprechen!