Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch das Argument, das wir hier immer wieder hören - auch von Ihnen, Herr Keller -, dass die Schuldenbremse seit 2020 in keinem Jahr eingehalten wurde, ist doch kein Argument gegen die Schuldenbremse.
Es ist kein Argument gegen die Schuldenbremse! Ich finde, Herr Keller, Sie sind an dieser Stelle gegenüber Ihrer Finanzministerin, Katrin Lange, deutlich zu kritisch. Übrigens ist auch Katrin Lange sich selbst gegenüber zu kritisch, wenn sie öffentlich sagt, das sei eine Schönwetterregelung, und in ihrer Amtszeit musste sie so viele Schulden aufnehmen wie vorher kaum jemand. - Katrin Lange, das liegt doch aber nicht an Ihnen! Da müssen Sie doch jetzt nicht in Sack und Asche gehen. Sie waren doch nicht zu wenig streng, um hier am Ende gute Haushalte aufzustellen. Sie können doch nichts für Corona, Katrin Lange, und Sie können auch nichts für den Ukrainekrieg!
Dass wir darauf reagieren, dass wir beispielsweise die medizinischen Maßnahmen in der Coronakrise sicherstellen, den Menschen durch diese schwere Zeit helfen, dass wir auch in der Zeit des Ukraineskriegs und der Energiekrise den Menschen zur
Seite stehen und das Land am Laufen halten - das ist doch etwas, was die Schuldenbremse genau für solche Fälle vorsieht. Ich glaube, es gab noch keine Legislaturperiode mit einer solchen Häufung an externen Schocks - an globalen Auswirkungen, die auch Brandenburg treffen. Dass die Schuldenbremse hierfür Notlagen-Möglichkeiten bietet und auch Kreditaufnahmen zulässt, spricht doch nicht gegen die Schuldenbremse. Das spricht für die Schuldenbremse und dafür, dass sie uns auch die notwendige Flexibilität eröffnet!
Brandenburg hat an dieser Stelle schnell reagiert. Wir haben die Ausnahmeregel genutzt - das war richtig und notwendig, und seinerzeit war ja auch die AfD-Fraktion davon überzeugt, dass es richtig war. Daran ändert im Übrigen auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nichts, denn wir berücksichtigen die Hinweise des Bundesverfassungsgerichtes und beraten deshalb heute.
Wir haben in Brandenburg glücklicherweise nicht die handwerklichen Fehler der Ampel begangen. Wir haben die Warnungen des Rechnungshofes nicht ignoriert und haben nicht mit Taschenspielertricks gearbeitet. - Wir sind zum Glück nicht Ihrem Rat, Kollege Walter, gefolgt. Sie haben hier ja mit Ihrer Fraktion genau das beantragt - mit einem Gesetzentwurf und einem Antrag im letzten Jahr -, nämlich den nicht ausgeschöpften Kreditrahmen der Coronagelder in ein Sondervermögen zu überführen und davon dieses und jenes zu finanzieren. Sie wären mit Ihren Vorschlägen vor den Verfassungsgerichten krachend gescheitert. Insofern hätte ich mir auch gewünscht, dass Sie in der Redezeit vielleicht 20 Sekunden finden, um das einzugestehen - dass DIE LINKE an dieser Stelle ein sehr schlechter Ratgeber gewesen ist. Auch das hätte Ihre Glaubwürdigkeit erhöht, meine Damen und Herren.
Deshalb lässt sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht eins zu eins auf das Land Brandenburg übertragen. Wir haben hier zum Glück eine andere Situation, weil wir vorsichtiger agiert haben, weil wir die Coronamittel nicht umgewidmet haben und auch weil wir einen Doppelhaushalt haben - anders als es der Bundestag verabschiedet hat. Deshalb nehmen wir heute an relativ kleinen Stellen Korrekturen vor. Wir vollziehen die Hinweise des Verfassungsgerichtes zur Jährlichkeit und Jährigkeit nach. Auch das ist etwas, das auf der Bundesebene festgestellt wurde - uns trifft es bei einem Doppelhaushalt natürlich umso mehr. - Da gibt es Ihrerseits aber auch keinen Grund zur Häme, denn wir haben ja gerade gehört, dass auch Sie die Erklärung einer zweijährigen Notlage vorgeschlagen haben. Insofern ist das etwas, was Sie an der Stelle genauso trifft.
Die Notlage, die auch von Ihnen erkannt wurde, besteht natürlich fort. Der Krieg in der Ukraine ist leider immer noch im Gang. Es führt gar kein Weg daran vorbei, das festzustellen. Wir haben uns immer noch um die Flüchtlinge zu kümmern - um viele Frauen und viele Kinder, die immer noch im Land Brandenburg sind, die hier untergebracht werden müssen, die hier beschult werden müssen, die hier versorgt werden müssen.
Wir sind auch hinsichtlich der Energieknappheit noch nicht über den Berg. Ich wünsche mir sehr, dass wir auch in diesem Jahr einen milden Winter bekommen, sodass unsere Gasreserven reichen, dass es nicht zu einer Verknappung kommt, dass es am Ende nicht wieder zu einem sprunghaften Anstieg der Energiepreise kommt.
- Nein. - Sie hatten wirklich jede Gelegenheit, hier seriös auszuführen, Herr Berndt. Die Art und Weise, wie Sie sich hier heute blamiert haben, lässt es leider nicht zu, Ihnen noch eine Zwischenfrage zu ermöglichen.
Nein, meine Damen und Herren, wir sind auch, was die Energiekrise angeht, noch nicht über den Berg. Wir wissen nicht, wie das Wetter wird. Es kann eine kalte zweite Dezemberhälfte werden.
Es kann ein sehr kalter Januar oder Februar werden, und schon würde niemand mehr in diesem Saal eine Notlage im Energiebereich anzweifeln.
Es geht aber oft bei der Schuldenbremse - und auch das hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt - darum, dass man auch Vorsorge treffen darf - vor dem Eintritt einer Notlage, vor dem Eintritt einer Krise. Das Verfassungsgericht und unsere Schuldenbremse verlangen nicht, dass man sehenden Auges auf Risiken zusteuert, die das Land dann schwer treffen. Insofern ist auch das durch die Verfassungsgerichtsrechtsprechung abgesichert, meine Damen und Herren.
Natürlich werden wir - das ist der zweite Schritt - die Mittelverwendung im Nachtragshaushalt prüfen. Auch hier gibt es Hinweise des Verfassungsgerichts - ich erinnere da an den recht neuen Begriff der Verfassungsgerichtsrechtsprechung: der Veranlassungszusammenhang. Den gab es bisher so noch nicht.
Da sind wir beim Stichwort „lernendes System“, Herr Walter: Als wir seinerzeit die Notlagenerklärung und das Brandenburg-Paket beschlossen haben, gab es in der Verfassungsgerichtsrechtsprechung noch nicht den Veranlassungszusammenhang als Begriff. Das stand in einer Zeitschrift in einem Beitrag des auch hier im Hause bekannten Prof. Gröpl, der festgestellt hat, dass dieses ungeschriebene Tatbestandsmerkmal auch für die Schuldenbremse gilt. Dem hat sich das Verfassungsgericht jetzt angeschlossen. Das ist Rechtsfortbildung. Das ist auch legitim. Auch wohin sich die Rechtsprechung entwickelt, kann man schwer vorhersehen.
Wir haben das jetzt nachvollzogen. Das ist auch unser Anspruch. Das müssen wir auch tun, und wir werden deshalb im Zusammenhang mit der Aufstellung des Nachtragshaushaltes sehr genau schauen, welche Maßnahmen sich dieser erhöhten Anforderung des Bundesverfassungsgerichtes stellen können und bei welchen das nicht der Fall ist und wo wir dann umschichten und andere Prioritäten setzen müssen. Da sind wir dann in keiner anderen Situation als der Bund.
Ich freue mich: Im Bund hat die Diskussion um die Schuldenbremse offenbar dazu geführt, dass man sich den Bundeshaushalt noch einmal sehr genau angeschaut hat und dass die Bundesregierung nicht allein dazu geneigt hat, mehr Geld auszugeben - da wurde vom Bundesverfassungsgericht die Grenze eingezogen -, sondern jetzt gezwungen war, Prioritäten zu setzen. Das ist Haushaltspolitik im engeren Sinne: Prioritätensetzung. Deshalb halte ich nichts von Diskussionen über die Schuldenbremse à la: Wir definieren einen Bedarf, und dann muss das Geld ja irgendwie herkommen.
Herr Keller, wir haben gerade an Ihren Ausführungen gemerkt, wie schnell man an den Punkt kommt, zu sagen: Dann muss aber auch für diesen und für jenen Zweck das Geld da sein, und am Ende finanzieren wir konsumtive Ausgaben mit Schulden - und sei es nur, dass wir den Buchungstrick der vergangenen Jahrzehnte anwenden: Investitionen komplett in den Schuldenbereich hineinzuschieben, anstatt mit dem Haushalt - wo es eigentlich auch notwendig wäre, Investitionen zu finanzieren - Vorsorge zu treffen.
Das ist keine seriöse Finanzpolitik. Wenn ich Ihre Rede höre, sehe ich das Risiko, das diesem Land bevorsteht, wenn die Schuldenbremse abgeschafft wird.
Eine Abschaffung der Schuldenbremse trägt haushaltspolitisch genau zur gleichen Schwierigkeit bei, die wir in der Vergangenheit hatten. Was ich mir wünsche, und deshalb ist auch die Diskussion …
- Danke, dass Sie die CDU-Ministerpräsidenten ansprechen. Eine Zwischenfrage wäre noch besser gewesen; das hätte mir die Redezeit etwas verlängert. Also, auch in der CDU wird die Diskussion über eine Schuldenbremse oder eine Modernisierung der Schuldenbremse geführt - nicht über die Abschaffung. Es gibt keinen einzigen CDU-Ministerpräsidenten, der die Abschaffung der Schuldenbremse fordert. Sie werden keinen finden.
Dass eine Diskussion über eine Modernisierung der Schuldenbremse geführt wird, ist doch auch richtig. Diskussionen über Verbesserungen bestehender Regeln sollten in allen Bereichen geführt werden - das Bessere ist der Feind des Guten.
Insofern sollten wir diese Diskussion durchaus führen - vor dem Hintergrund, eine Regelung zu finden, die langfristig Bestand hat und nicht allein dem Zweck dient, einer in die Schieflage geratenen Bundesregierung das Überleben bis zur nächsten Bundestagswahl zu sichern und bis dahin noch alle Geschenke zu ermöglichen. Nein, wir brauchen eine Diskussion, die sich fragt: Wie kann eine solche Regelung in der Verfassung wirklich langfristig Bestand haben und langfristig überzeugen, ohne wieder in eine Schuldenspirale zu führen? Das ist auch die Diskussion, die gegenwärtig geführt wird, und an dieser Diskussion beteiligt sich die Union natürlich.
Alles andere, meine Damen und Herren, würde nur dem Motto folgen: Was nicht passt, wird passend gemacht. - Das wäre Verfassungsfummelei und verbietet sich schon allein aus Respekt vor der Verfassung. - Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, es wurden zwei Kurzinterventionen angemeldet. Ich möchte zwischenzeitlich wieder Gäste auf der Besuchertribüne begrüßen, und zwar Schülerinnen und Schüler der Regine-Hildebrandt-Schule in Birkenwerder. Herzlich willkommen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Kollege Redmann, ich möchte Sie gern zitieren. Sie haben mal auf Instagram oder Facebook oder in der Presse - auf so einer Kachel - gesagt:
„Die Menschen haben die taktischen Spielchen satt und möchten, dass Politik sich an Inhalten orientiert.“
Ich würde es eher anders bezeichnen, Herr Dr. Redmann. Was Sie hier heute aufgeführt haben, waren so viele Pirouetten, dass Sie am Ende wirklich ein bisschen durcheinanderkamen. Sie haben hier immer wieder davon gesprochen, dass die Schuldenbremse gut sei, haben aber an keiner Stelle gesagt, warum Sie die eigentlich, seitdem Sie in diesem Land mitregieren, nicht ein einziges Mal eingehalten haben.
Und dann erklären Sie bitte Ihrem - jetzt ist er nicht da - Verkehrsminister Herrn Genilke, wie wir eigentlich die Investitionen im Verkehrsbereich in den nächsten zehn bis 20 Jahren vornehmen wollen. Erklären Sie doch mal den Bürgerinnen und Bürgern, erklären Sie bitte dem gesundheitspolitischen Sprecher Ihrer Fraktion, wie wir eigentlich die Krankenhäuser durch Investitionen sichern wollen! Erklären Sie bitte Ihren eigenen Bürgermeistern, die unter anderem auch für den Landtag kandidieren wollen, wie Sie eigentlich die Investitionen in Kita und Schule sichern wollen. Sie sagen dann: Da müssen wir andere Prioritäten setzen. - Sie stellen sich hier vorn als Oberlehrer hin, erklären uns, wir müssten andere Prioritäten setzen, geben aber an keiner einzigen Stelle auch nur einen Ausblick darauf, welche Prioritäten Sie eigentlich meinen. Sie haben mit Ihrer Rede bewiesen, dass diese Schuldenbremse abgeschafft gehört, weil Sie die Zukunft in diesem Land verhindert.
Und ja, Sie haben recht, mit dem Vorschlag, den wir damals gemacht haben, wären wir sicherlich gescheitert; das stimmt. Das war kein guter Vorschlag unserer Fraktion. Aber ich frage Sie: Warum stehen wir dann jetzt eigentlich hier? Warum müssen wir jetzt trotzdem noch einmal ran? Wir haben Sie schon damals davor gewarnt, eine Notlage über zwei Jahre zu erklären. Wir haben gesagt: Lassen Sie uns das gemeinsam jährlich machen, sodass wir das Grundprinzip der Jährlichkeit eines Haushalts einhalten. Hätten Sie an dieser Stelle auf uns gehört, könnten wir uns die gesamte Debatte sparen
Deshalb will ich Sie wirklich bitten: Demut ist richtig, aber daran sollten Sie sich auch orientieren. - Vielen Dank.